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Hallo zusammen,
ich habe den Chargeback-Marathon nun für die Postbank VISA Card angefangen. Die bei Germania gebuchten Flüge sollten eigentlich im Juli stattfinden (Wert ca. 200 Euro).
Der erste Chargeback-Versuch über das Postbank Formular (Dienstleistung nicht erhalten) wurde seitens der Postbank beantwortet mit der Anfrage nach weiteren Unterlagen: Bestätigung, dass die Flüge nicht stattfinden, Ablehnung des Insolvenzverwalters oder Germania auf Erstattung der Ticketkosten bzw. Nachweis des Klärungsversuches ("nach 10 Tagen keine Antwort"). Diese Unterlagen habe ich eingereicht und auf diverse Quellen verwiesen inkl. Zitation (PM, FAQ des Insolvenzverwalters) und Hinweis auf die VISA Richtlinien zur Einleitung des Chargebacks. Vielen Dank an MrBlub an dieser Stelle für die bereitgestellten Informationen!
Darauf kam eine interessante Entgegnung der Postbank, die sich nun die Welt malt, wie sie ihr gefällt:
Man bittet nun um Zusendung der Stornierungsbestätigung und die definitive Ablehnung der Erstattung des Involvenzverwalters. Wenn erstere nicht vorläge, so prüfe man gern nach Ablauf des Flugdatums eine Rückbelastungsmöglichkeit erneut. Ich solle mich innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Flugdatums erneut an die Postbank wenden. Aber auch hier solle die definitive Ablehnung der Erstattung des Insolvenzverwalters beigefügt werden.
Ich komme mir etwas verschaukelt vor. Hier hat man sich offenbar vergaloppiert, in dem man dem Kunden zunächst "machbare" Bedingungen zur Einleitung des Chargebacks (nach VISA Regulären!) kommuniziert, um dann in einer nächsten Stufe zu entscheiden, dass dies doch nicht mehr ausreiche.
Welche Argumentation könnte ich dem nun entgegensetzen?
Danke und Gruß
ich habe den Chargeback-Marathon nun für die Postbank VISA Card angefangen. Die bei Germania gebuchten Flüge sollten eigentlich im Juli stattfinden (Wert ca. 200 Euro).
Der erste Chargeback-Versuch über das Postbank Formular (Dienstleistung nicht erhalten) wurde seitens der Postbank beantwortet mit der Anfrage nach weiteren Unterlagen: Bestätigung, dass die Flüge nicht stattfinden, Ablehnung des Insolvenzverwalters oder Germania auf Erstattung der Ticketkosten bzw. Nachweis des Klärungsversuches ("nach 10 Tagen keine Antwort"). Diese Unterlagen habe ich eingereicht und auf diverse Quellen verwiesen inkl. Zitation (PM, FAQ des Insolvenzverwalters) und Hinweis auf die VISA Richtlinien zur Einleitung des Chargebacks. Vielen Dank an MrBlub an dieser Stelle für die bereitgestellten Informationen!
Darauf kam eine interessante Entgegnung der Postbank, die sich nun die Welt malt, wie sie ihr gefällt:
Aktuell ist der alleinige Nachweis des Erstattungsversuches beim Insolvenzverwalter nicht mehr ausreichend.
Man bittet nun um Zusendung der Stornierungsbestätigung und die definitive Ablehnung der Erstattung des Involvenzverwalters. Wenn erstere nicht vorläge, so prüfe man gern nach Ablauf des Flugdatums eine Rückbelastungsmöglichkeit erneut. Ich solle mich innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Flugdatums erneut an die Postbank wenden. Aber auch hier solle die definitive Ablehnung der Erstattung des Insolvenzverwalters beigefügt werden.
Ich komme mir etwas verschaukelt vor. Hier hat man sich offenbar vergaloppiert, in dem man dem Kunden zunächst "machbare" Bedingungen zur Einleitung des Chargebacks (nach VISA Regulären!) kommuniziert, um dann in einer nächsten Stufe zu entscheiden, dass dies doch nicht mehr ausreiche.
Welche Argumentation könnte ich dem nun entgegensetzen?
Danke und Gruß