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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Merkor80

Neues Mitglied
18.03.2019
2
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Hallo zusammen,

ich habe den Chargeback-Marathon nun für die Postbank VISA Card angefangen. Die bei Germania gebuchten Flüge sollten eigentlich im Juli stattfinden (Wert ca. 200 Euro).

Der erste Chargeback-Versuch über das Postbank Formular (Dienstleistung nicht erhalten) wurde seitens der Postbank beantwortet mit der Anfrage nach weiteren Unterlagen: Bestätigung, dass die Flüge nicht stattfinden, Ablehnung des Insolvenzverwalters oder Germania auf Erstattung der Ticketkosten bzw. Nachweis des Klärungsversuches ("nach 10 Tagen keine Antwort"). Diese Unterlagen habe ich eingereicht und auf diverse Quellen verwiesen inkl. Zitation (PM, FAQ des Insolvenzverwalters) und Hinweis auf die VISA Richtlinien zur Einleitung des Chargebacks. Vielen Dank an MrBlub an dieser Stelle für die bereitgestellten Informationen!

Darauf kam eine interessante Entgegnung der Postbank, die sich nun die Welt malt, wie sie ihr gefällt:

Aktuell ist der alleinige Nachweis des Erstattungsversuches beim Insolvenzverwalter nicht mehr ausreichend.

Man bittet nun um Zusendung der Stornierungsbestätigung und die definitive Ablehnung der Erstattung des Involvenzverwalters. Wenn erstere nicht vorläge, so prüfe man gern nach Ablauf des Flugdatums eine Rückbelastungsmöglichkeit erneut. Ich solle mich innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Flugdatums erneut an die Postbank wenden. Aber auch hier solle die definitive Ablehnung der Erstattung des Insolvenzverwalters beigefügt werden.

Ich komme mir etwas verschaukelt vor. Hier hat man sich offenbar vergaloppiert, in dem man dem Kunden zunächst "machbare" Bedingungen zur Einleitung des Chargebacks (nach VISA Regulären!) kommuniziert, um dann in einer nächsten Stufe zu entscheiden, dass dies doch nicht mehr ausreiche.

Welche Argumentation könnte ich dem nun entgegensetzen?

Danke und Gruß
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
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Man bittet nun um Zusendung der Stornierungsbestätigung und die definitive Ablehnung der Erstattung des Involvenzverwalters. Wenn erstere nicht vorläge, so prüfe man gern nach Ablauf des Flugdatums eine Rückbelastungsmöglichkeit erneut. Ich solle mich innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Flugdatums erneut an die Postbank wenden. Aber auch hier solle die definitive Ablehnung der Erstattung des Insolvenzverwalters beigefügt werden.

Ich komme mir etwas verschaukelt vor. Hier hat man sich offenbar vergaloppiert, in dem man dem Kunden zunächst "machbare" Bedingungen zur Einleitung des Chargebacks (nach VISA Regulären!) kommuniziert, um dann in einer nächsten Stufe zu entscheiden, dass dies doch nicht mehr ausreiche.

Welche Argumentation könnte ich dem nun entgegensetzen?
Diese Sichtweise ist nicht neu, wird von einigen Banken so vertreten und wurde bereits diskutiert (Sichtweise, dass die "nicht erbrachte Leistung" noch nicht vorliegt und der Flug theoretisch noch stattfindet). Wenn Ihre Bank an dieser Sichtweise festhält, sind Ihre Möglichkeiten begrenzt, kurz:

- Sie können entweder warten, bis ihr Flugdatum verstrichen ist und sie keine Beförderung und keine Erstattung bekommen haben (evtl. auch früher, da vsl. schon im April das Insolvenzverfahren eröffnet wird). Ist das Flugdatum verstrichen, kann sich die Bank nicht mehr darauf berufen, da bereits auf offizieller Seite bekanntgegeben wurde, dass keine Kostenerstattung erfolgt (vgl. Germania Homepage --> Fragen und Antworten).

- Sie können weiter argumentieren, dass Sie gemäß Abs. 11.10.2.2 gehandelt haben (Klärungsversuch) und Ihr Nachweis dessen gemäß Abs. 11.10.2.5 ausreichend für die Auslösung des Chargebacks ist:
Auszug aus Abs. 11.10.2.2:
[...]
- Before the Issuer may initiate a Dispute, the Cardholder must attempt to resolve the dispute with the Merchant or the Merchant’s liquidator, if applicable.
[...]
Auszug aus Abs. 11.10.2.5:
An Issuer must provide the following documentation or certification for a Dispute under Dispute Condition 13.1: Merchandise/Services Not Received:
Certification of any of the following, as applicable:
[...]
- Cardholder attempted to resolve with Merchant
[...]
- Sie können die Einschaltung des Beschwerdemanagements von VISA zur Prüfung auf regelkonformes Verhalten der Bank ankündigen, sofern die Bank an der bisherigen Sichtweise festhält
 
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Rolf59

Neues Mitglied
06.03.2019
3
0
Aktuelle Info:
Mit heutiger Abrechnung wurde der mir gutgeschriebene Betrag verrechnet (somit ausgezahlt). Siehe Beitrag 6.3.19 um 11:48 Uhr..
Ich werde weiter berichten, wenn doch noch eine Rückforderung auftaucht.
Bei dieser Gelegenheit bedanke ich mich für die vielen nützlichen Beiträge in diesem Forum.
 
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sebik

Neues Mitglied
25.02.2019
14
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Von mir auch eine aktuelle Info:

Die ING schreibt nach Einreichung der Stornierung, dass sie mir alles bereits erläutert haben und dann beziehen sie sich auf die AGBs des Girokontos/ Verwendung der VISA Karte...

Ich denke ich werde einen Ombudsmann einschalten.
 
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T

Txx

Guest
Schade, dass die Plattform relativ klein ist, denen sollte man mal kollektiv geshredderte Visa Karten zusenden, nutzen werde ich meine nach den Erfahrungen hier ohnehin nicht mehr, Comdirect VISA wurde bereits gekündigt.

Wofür eine Kreditkarte, wenn dann die (VISA) Käuferschutz-Regeln von den Banken ausgehebelt werden?
Mein CC-Portfolio in use wird AMEX, DKB, Advanzia, Barclaycard (+ Santander, hat da schon wer Erfahrungen gemacht?) in der Reihenfolge.

Danke an alle, die ihre positiven und negativen Erfahrungen berichten, da kann man beim Buchen dann direkt auswählen, welche Karten man nehmen sollte, um zukünftig nicht noch mehr Ärger als nötig zu haben.

Ich als ING Kunde sage: Die sollten mal weniger Geld in Dirk als in guten Service stecken.
 
Zuletzt bearbeitet:

holgerton

Neues Mitglied
15.03.2019
5
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Schaut ja gut aus für zumindest die Mastercard Kunden und macht mir als solchen ebenso Hoffnung. Wenn man dann schon die Flugstorno von Germania hat, fällt ja wohl auch der einzig mögliche Grund, dass der Flug doch noch stattfinden könnte, weg, für eine Rückforderung des Chargeback seitens des IV bzw. von Germania.
 

mediapla

Neues Mitglied
16.02.2019
20
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Interessant ist hierzu auch die Aussage von Finanztip (https://www.finanztip.de/blog/was-die-germania-pleite-fuer-fluggaeste-bedeutet)
Anfang März bestätigten uns beide großen Kreditkartenfirmen, also Mastercard und Visa, dass deren Kreditkartenkunden das Geld für ausgefallene Flüge der Pleite-Fluglinie Germania mit dem Chargeback-Verfahren zurückerhalten können. Für Flüge, die nicht stattgefunden hätten, seien die Rückzahlungen ohnehin schon klar gewesen. Auch für künftige Flüge können das Chargeback jetzt angewendet werden.
Im Blog schreibt der Herr Urbach z.B.
Diese Aussage machten die beiden Kreditkartenunternehmen gegenüber unserem Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Sie können sich auf uns berufen.

Daraufhin habe ich heute noch einmal bei der LBB nachgehakt, die ja immer auf (Nicht)durchführung der Flüge und die Vertragsbank von Germania verweist. Bin mal gespannt ob ich - wenn überhaupt - wieder eine Textbausteinmail bekomme. Wie übrigens heute auch von Germania auf Anfrage nach Durchführung der Flüge im August. Zusammengestückelte FAQ von der Germania Seite als Mail. Allerdings stand auch da wieder drin:

Da das Insolvenzrecht eine Zahlung auf vor Antragstellung entstandene Forderungen nur im Rahmen einer quotalen Befriedigung am Ende des Insolvenzverfahrens zulässt, gibt es keine Erstattungen oder Ersatzflüge.

An alle die wie ich noch nichts erreicht haben !!! Haltet durch !!!! Und sollte jemand mit der LBB Erfahrungen haben (Amazon;ADAC Visa) schreibt !
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Wie übrigens heute auch von Germania auf Anfrage nach Durchführung der Flüge im August. Zusammengestückelte FAQ von der Germania Seite als Mail. Allerdings stand auch da wieder drin:

Da das Insolvenzrecht eine Zahlung auf vor Antragstellung entstandene Forderungen nur im Rahmen einer quotalen Befriedigung am Ende des Insolvenzverfahrens zulässt, gibt es keine Erstattungen oder Ersatzflüge.
Ist ja auch völlig korrekt - Germania kann und darf keine Erstattungen, auch keine Teilerstattungen vornehmen.

Was der Kunde ggf. für versicherungs- bzw. bürgschafts-ähnliche Ansprüche bzw. Möglichkeiten über seinen Kreditkartenanbieter hat, interessiert die Germania zurecht nicht (auch wenn es ggf. die via Acquirer-Bank doch "durchschlagen" mag), geschweige denn, dass sie es offiziell kommunizieren wollten.
 

Immi

Erfahrenes Mitglied
01.01.2017
305
62
Daraufhin habe ich heute noch einmal bei der LBB nachgehakt, die ja immer auf (Nicht)durchführung der Flüge und die Vertragsbank von Germania verweist. Bin mal gespannt ob ich - wenn überhaupt - wieder eine Textbausteinmail bekomme.
Von der LBB haben verschiedene Nutzer hier schon Rückerstattungen erhalten, dies sollte also kein Problem darstellen.

Ein Problem hast du wenn du "Kunde" von Commerzbank/comdirect, Ingdiba oder Postbank/Deutsche Bank bist, die auf unterschiedlich abenteuerliche Weise versuchen die Kreditkartenrichtlinien neu zu deuten um damit Reklamationen zu verhindern.
 

Pseudonaut

Neues Mitglied
19.02.2019
10
0
Interessant ist hierzu auch die Aussage von Finanztip (https://www.finanztip.de/blog/was-die-germania-pleite-fuer-fluggaeste-bedeutet)
Anfang März bestätigten uns beide großen Kreditkartenfirmen, also Mastercard und Visa, dass deren Kreditkartenkunden das Geld für ausgefallene Flüge der Pleite-Fluglinie Germania mit dem Chargeback-Verfahren zurückerhalten können. Für Flüge, die nicht stattgefunden hätten, seien die Rückzahlungen ohnehin schon klar gewesen. Auch für künftige Flüge können das Chargeback jetzt angewendet werden.
Im Blog schreibt der Herr Urbach z.B.
Diese Aussage machten die beiden Kreditkartenunternehmen gegenüber unserem Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Sie können sich auf uns berufen.

Danke für den Link. Sehr interessant! Damit werd ich heute mal telefonisch die ING konfrontieren, nachdem ich von denen auch am Wochenende ein ziemlich kundenundfreundliches Standardschreiben als Antwort auf mein Rückerstattungsersuchen bekommen habe, mit dem Zusatzhinweis, dass ich bei zusätzlichen Fragen jederzeit anrufen kann :eyeb:
Dort gibts auch den Link zur offiziellen Seite des Insolvenzverwalters: https://germania.insolvenz-solution.de/contact
Auf der findet man auch eine relativ lausige Kopie des Beschlusses "Anordnung vorl. Insolvenz" mit der korrekten Anschrift des Insolvenzverwalters in Berlin sowie ein Webformular für eine sonstige Kontaktaufnahme.

PS: Nach aktueller Prognose werden mindestens bis zum 15. April keine Flüge stattfinden:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

nojadrik

Neues Mitglied
14.03.2019
18
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Manchmal kommen Newsletter doch sehr (un-)passend. Die ING versucht grad mal wieder die Kunden zu animieren, weitere Kunden zu werben.
Dazu habe ich dann mal folgendes an die ING geschickt:

Hallo Service-Team

soeben erhielt ich den Newsletter "Empfehlen und doppelte Prämie sichern" der ING.
Wie soll ich meinen Bekannten, Freunden und Verwandten die ING ans Herz legen, wenn ich selber schlechte Erfahrungen mit dem Service der ING gemacht habe?
Im Zuge der Germania-Pleite lehnt die ING ein Chargeback für geleistete Zahlungen an die Germania mittels Visa-Karte ab.
Dies steht aber im Widerspruch zu Aussagen von Visa, siehe hierzu auch den Artikel der Finanztip https://www.finanztip.de/blog/was-die-germania-pleite-fuer-fluggaeste-bedeutet/ .
Andere Banken leiten sehrwohl ein Chargeback ein, nur die ING verweigert dies und benantwortet eMail-Anfragen teils schon mit sehr unhöflichen eMails.


Kundenfreundlich geht anders.


MfG

Aktion steter Tropfen ... vielleicht hat ja die PR-Abteilung mehr Einfluß.
 
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holgerton

Neues Mitglied
15.03.2019
5
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Bei mir gehts weiter voran. Bank hat sich gemeldet und sich für meine Geduld bedankt. Ich musste jetzt noch die folgende von der Bank formulierte Erklärung gegenzeichnen, mit der zusammen sie Chargeback beantragen:

Dear Sir or Madam,

I hereby dispute the following transactions on my Mastercard:
XXXXXXXXX



I have booked a flight ticket and seat reservations on 07/02/2018 with Germania Airlines. Meanwhile the airline GERMANIA went out of business and I was informed that all flights were cancelled. I received a cancellation confirmation for my booked flights last week on XXXXXXXXX (see attached).


I state that no other insurance scheme is involved which would cover the loss.


Up until now I haven’t got my money back and I was told that there will be no refund issued to the customers.


You will find all public media announcements on the airlines webpage https://www.flygermania.com/en-de/.

See attached a screenshot of the announcement from the webpage.


I therefore would like the amounts to be charged back.

Sincerely yours


XXXXXXX






Jetzt fehlt nur noch die Kohle :D.

Cher‘s.
 
M

mitschk

Guest
Hallo,

Habe jetzt Lange hiermit gelesen und bedanke mich insbesondere auch für den Einsatz von Mister Blub. Bin selber Jurist und hätte nicht die Lust gehabt mir das alles raus zu suchen. Allerdings möchte ich eine positive Mitteilung für diejenigen machen, die ebenfalls bei der ING sind.

Ich habe für meine Flüge im März und April entsprechende Stornierungsbestätigungen von der Germania bekommen. Diese habe ich dann an die ING weitergeleitet und habe gestern folgende Antwort bekommen:

Sie schreiben uns, dass Sie mit den Abbuchungen durch WWW.GERMANIA nicht einverstanden
sind. Damit Sie Ihr Geld möglichst schnell zurückbekommen, haben wir für Sie die Beträge bereits
zurückgefordert und gleichzeitig Ihrem Girokonto vorläufig gutgeschrieben.
Lehnt WWW.GERMANIA die Rückzahlung ab, melden wir uns noch einmal bei Ihnen. Hören Sie
nichts mehr von uns, bleiben unsere Gutschriften bestehen.

Es besteht also für alle hier Hoffnung, dass, wenn die Flüge von Germania storniert werden, das entsprechende Verfahren eingeleitet wird.

Ich muss gestehen, dass ich eine Prüfung hinsichtlich der Frage, ob der Insolvenzverwalter die entsprechende Rückzahlung veranlassen kann noch nicht vorgenommen habe, da ich ehrlicherweise auch dieses ganze Verfahren nicht so richtig verstehe.

Werde mich dann damit befassen, wenn es soweit ist.
 
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sebik

Neues Mitglied
25.02.2019
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Hallo,

Habe jetzt Lange hiermit gelesen und bedanke mich insbesondere auch für den Einsatz von Mister Blub. Bin selber Jurist und hätte nicht die Lust gehabt mir das alles raus zu suchen. Allerdings möchte ich eine positive Mitteilung für diejenigen machen, die ebenfalls bei der ING sind.

Ich habe für meine Flüge im März und April entsprechende Stornierungsbestätigungen von der Germania bekommen. Diese habe ich dann an die ING weitergeleitet und habe gestern folgende Antwort bekommen:

Sie schreiben uns, dass Sie mit den Abbuchungen durch WWW.GERMANIA nicht einverstanden
sind. Damit Sie Ihr Geld möglichst schnell zurückbekommen, haben wir für Sie die Beträge bereits
zurückgefordert und gleichzeitig Ihrem Girokonto vorläufig gutgeschrieben.
Lehnt WWW.GERMANIA die Rückzahlung ab, melden wir uns noch einmal bei Ihnen. Hören Sie
nichts mehr von uns, bleiben unsere Gutschriften bestehen.

Es besteht also für alle hier Hoffnung, dass, wenn die Flüge von Germania storniert werden, das entsprechende Verfahren eingeleitet wird.

Ich muss gestehen, dass ich eine Prüfung hinsichtlich der Frage, ob der Insolvenzverwalter die entsprechende Rückzahlung veranlassen kann noch nicht vorgenommen habe, da ich ehrlicherweise auch dieses ganze Verfahren nicht so richtig verstehe.

Werde mich dann damit befassen, wenn es soweit ist.

Na, Das sind doch mal gute Neuigkeiten, vielen Dank, das macht Hoffnung. Da bin ich mal gespannt ob und wann es bei mir soweit ist!
 
Zuletzt bearbeitet:

webhel

Neues Mitglied
13.03.2019
12
2
Ich habe am 10.03.2019 die Advanzia Bank angeschrieben mir mitzuteilen, welche Unterlagen ich für ein Chargeback-Verfahren
bezüglich der Germania Insolvenz mit meiner Mastercard Gold einreichen muß.
Nachdem ich auch nach telefonischer Rückfrage bis heute keine Informationen von Advanzia erhielt, habe ich die folgende E-Mail
an Advanzia gesendet.

Sehr geehrte Damen und Herren,



ich habe Ihnen am 10.03.2019 die im Betreff genannte Reklamation/Rückbelastung für meine Advanzia MasterCard Gold gesendet.
Leider habe ich bis heute auf meine Anfrage (s. Unten) von Ihnen keine Antwort erhalten.
Ich habe mich daher in diversen Internet Foren zum Thema Germania Insolvenz informiert.
Von einen Advanzia MasterCard Gold Inhaber, welcher bereits von Advanzia seine Flugkosten erstattet bekommen hat,
habe ich die Vorgehensweise zur Einleitung des Chargeback-Verfahrens bei Advanzia erhalten.

Ich habe Ihnen im Anhang die folgenden Informationen beigelegt:
1. Den ausgefühlten Reklamationsantrag
2. Eine Aufstellung über alle Zahlungen für Germania Flüge welche durch die Insolvenz von Germania nicht mehr stattfinden.
3. Zwei Kreditkartenrechnungen in welchen ich die Zahlungen für die Germaniaflüge gelb markiert habe.
4. Sechs Flugrechnungen von Germania und eine Flugrechnung von airtuerk für Germania Flüge.
Ich hoffe, dass Sie nun alle Informationen haben um Chargeback-Verfahren einzuleiten.

Ich bitte Sie, mir den Eingang meiner Mail zu bestätigen und mir mitzuteilen, wenn Sie weitere Informationen benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

Mal sehen, was daraus wird
 

Germanflieger

Neues Mitglied
20.02.2019
11
0
Hallo zusammen,

heute wurde mir das Geld für die Germaniaflüge zurückgebucht. (BW-Bank, Visa) Herzlichen Dank für die tatkräftige Unterstützung hier im Forum!

Ich möchte jetzt noch Einiges zum Ablauf und Geschehen mitteilen:

Die Sachbearbeiterin bei der BW-Bank sagte mir am Telefon "dass die Bank erst den Chargeback auslöst, wenn die Unterlagen komplett sind.

Das sind neben Name, KK-Nummer und Buchungsbelegen, etc vor allen Dingen

-der "Kontakt" mit den IV und
-Stornierung der Flüge oder Flugereignis hat nicht stattgefunden


Sie sagte mir, es gebe nur einen Chargeback-Versuch und der muss klappen. Sie würden es schon im Interesse der Kunden machen!!

Die Abwicklung lassen sie durch einen Finanzdienstleister machen und zwar: EQUENS-WORLDLINE Frankfurt."

Angeblich würde ich noch ein Schreiben bekommen - bis Stand heute - ist aber noch nichts angekommen.

Insgesamt habe ich den Eindruck, dass die Bankmitarbeiter sehr kundenorientiert und vertrauenserweckend waren.

Bin jetzt gespannt, welche "Überraschungen" die "Gegenseite" noch - "im Köcher" - hat?!

Wünsche allen Wartenden Geduld und die Hoffnung auf ein Happy End.

Werde weiter berichten was passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Germanflieger

Neues Mitglied
20.02.2019
11
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Die Abwicklung lassen sie durch einen Finanzdienstleister machen und zwar: EQUENS-WORLDLINE Frankfurt."

Angeblich würde ich noch ein Schreiben bekommen

Habe heute folgendes Schreiben von equensWorldline bekommen:

"Sehr geehrter .......

..... Zu unseren Services gehört die Abwicklung Ihrer Zahlungsreklamation.

Den reklamierten Betrag in Höhe von ....... haben wir an die Unternehmen zurückbelastet
und Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben.

Die Unternehmen haben die Möglichkeit, Unterlagen wie bspw. Zahlungsbelege, Versandnachweise oder Buchungsdaten vorzulegen.
Sofern wir eine Rückmeldung erhalten, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. ........"


Fragen:

- Welches Unternehmen kann zurückbelastet werden? Bei Germania hat der IV doch den Daumen drauf.

- Welche Möglichkeit bleibt der Gegenseite?

- Gibt es Fristen, die die Gegenseite einhalten muss?
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Ist doch erstmal super, Ihre Bank hat den Chargeback ausgelöst. Läuft also m.E. erstmal alles gemäß den Standard VISA Prozessen:

- Welches Unternehmen kann zurückbelastet werden? Bei Germania hat der IV doch den Daumen drauf.
Viele Banken lassen den Chargeback-Prozess von einem Dienstleister (hier wohl "equensWorldline") durchführen. D.h. dieser Dienstleister hat nun im Auftrag Ihrer Bank Ihren Chargeback ausgelöst (d.h. bei VISA eingereicht).Als Folge dessen wurde Ihnen der strittige Betrag wieder auf dem Kreditkartenkonto gutgeschrieben (es handelt sich immer um eine vorbehaltliche Rückbuchung, bis der Chargeback abgeschlossen ist). Der Akquisiteur (die abwickelnde Bank seitens Germania) hat nun die Möglichkeit, begründeten Widerspruch einzulegen und die zurückgebuchte Buchung wieder einzufordern.

- Welche Möglichkeit bleibt der Gegenseite?
Die Gegenseite muss einen Nachweis darüber vorlegen, dass die ursprüngliche Buchung berechtigt war (bzw. die zurückgebuchte Buchung unberechtigt war). Für den speziellen Fall einer Flugbuchung nennen die VISA Vorschriften hierzu z.B. den Nachweis darüber, dass der Name gemäß Ihres gekauften Tickets im Passagierverzeichnis des gebuchten Flugs von Germania gelistet ist.

- Gibt es Fristen, die die Gegenseite einhalten muss?
Gemäß der "Visa Claims Resolution" läuft nach Auslösung des Chargebacks eine Frist von 31 Tagen, die der Akquisiteur Zeit hat, auf den Chargeback zu reagieren und entsprechende Nachweise zu erbringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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nojadrik

Neues Mitglied
14.03.2019
18
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Es gab Antwort von der ING!

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
danke für Ihre Nachricht.

Sie haben Fragen zum Visa-Chargeback Verfahren in Bezug auf die Germania Pleite?

Gerne gehen wir näher darauf ein:

Grundsätzlich können wir beim Kreditkartenanbieter erst dann etwas für Sie erreichen, wenn die von Ihnen bei der Germania erworbene Leistung eindeutig nicht erbracht wurde:

a. Das Flugdatum ist verstrichen und es wurde kein Flug oder Ersatzflug angeboten.

Laut den öffentlichen Informationen bemüht sich der vorläufige Insolvenzverwalter nach wie vor darum, dass Germania-Flüge von anderen Gesellschaften übernommen werden. Daher kann der Flug ggf. noch stattfinden.

b. Der Insolvenzverwalter hat eine Erstattung Ihrer Ansprüche schriftlich abgelehnt.

Sie werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine entsprechende Information erhalten. Bitte reichen Sie dann Ihre Ansprüche schriftlich beim Insolvenzverwalter ein. Lehnt der Insolvenzverwalter in der Folge eine Erstattung schriftlich ab, so wird die Leistung eindeutig nicht mehr erbracht werden.

Bitte kommen Sie erneut auf uns zu, wenn einer der beiden Fälle eingetreten ist. Wir können verstehen, wenn Kunden auf die Verfahrensweise bei anderen Banken oder auf die Meinungen von Verbraucherschützern verweisen. Doch es ist ja so: Die VISA-Regularien gelten auch dort. Und ein in Vorleistung erbrachter Chargeback-Vorgang kann von VISA jederzeit wieder an den Kunden belastet werden. Wir haben uns dazu entschieden, erst dann eine Gutschrift vorzunehmen, wenn der Verbleib bei unseren Kunden auch gesichert ist.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Dann sollten doch jetzt alle die, die schon eine Stornierung von Germania bekommen haben, ohne Probleme den Chargeback bei der ING auslösen können.

Dann mal los.... :)
 

sebik

Neues Mitglied
25.02.2019
14
0
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Es ist tatsächlich passiert. Die ING hat das Geld zurück überweisen! Vielen vielen Dank an alle die hier mitgeholfen haben, alle die Recherche betrieben haben und dies hier veröffentlichten und auch an die die mit Druck aufgebaut haben. Es ging bei mir um ca 1000 €, das ist schon toll, dass das Geld wieder da ist. Dankeschön:)