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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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dorfjunge

Erfahrenes Mitglied
11.05.2017
501
76
STR
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Ich habe ja wenigstens die Hoffnung, dass sich die Banken mal vernünftige Prozesse überlegen, nach AirBerlin, Niki, Germania, WOW Air (und wer da jetzt noch alles folgt).

Dass Germania und WOW Air nicht die letzten Airlines bleiben werden, sollte allen klar sein....

Andererseits - wieso habe ich das Gefühl, manche Banken wollen es einem so schwer wie möglich machen.
 

hollywood

Neues Mitglied
30.03.2019
6
0
Hallo Muenchenplus,

mit welcher Tickenummer haben ihre gebuchten Tickets begonnen?
Was haben sie alles eingereicht.?

Danke für die Info.
 

hollywood

Neues Mitglied
30.03.2019
6
0
Neuer Brief von der ING:

Ihr Anliegen haben wir geprüft und auch mit VISA Rücksprache gehalten. Daher möchten wir Sie über Folgendes informieren:

Laut den öffentlichen Informationen von Germania sind bereits gekaufte Flugtickets beginnend mit der Ticketnummer 246 aus insolvenzrechtlichen Gründen von einer Erstattung über den Weg einer Umsatzreklamation ausgeschlossen.

............

Es war ein Screenshot von Germania dabei von der Fragen und Antworten Seite.

Erfolgt eine Erstattung für bereits gekaufte, bezahlte und ausgestellte Flugtickets?

Alle Flugtickets der Germania Fluggesellschaft mbH, die auf Germania Ticketstock 246 ausgestellt wurden, sind nicht erstattbar. ..........

Hat jemand zufällig schon Tickets erstattet bekommen und diese beginnen mit 246....?
Wenn ja welche Bank.

Dank für eure Hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:

plemo

Neues Mitglied
19.02.2019
21
0
Das halte ich für eine verquere Auslegung. Den gegenteiligen Zweck sehe ich in diesem FAQ-Punkt: eine Voraussetzung für einen Chargeback ist doch, dass man von Germania direkt keine Erstattung erhält. Und das steht da. "Über den Weg einer Umsatzreklamation" haben die doch in den Satz eingefügt und damit den Sinn völlig verdreht.
 

Noemi70

Reguläres Mitglied
20.03.2019
28
0
Neuer Brief von der ING:

Ihr Anliegen haben wir geprüft und auch mit VISA Rücksprache gehalten. Daher möchten wir Sie über Folgendes informieren:

Laut den öffentlichen Informationen von Germania sind bereits gekaufte Flugtickets beginnend mit der Ticketnummer 246 aus insolvenzrechtlichen Gründen von einer Erstattung über den Weg einer Umsatzreklamation ausgeschlossen.

............

Es war ein Screenshot von Germania dabei von der Fragen und Antworten Seite.

Erfolgt eine Erstattung für bereits gekaufte, bezahlte und ausgestellte Flugtickets?

Alle Flugtickets der Germania Fluggesellschaft mbH, die auf Germania Ticketstock 246 ausgestellt wurden, sind nicht erstattbar. ..........

Hat jemand zufällig schon Tickets erstattet bekommen und diese beginnen mit 246....?
Wenn ja welche Bank.

Dank für eure Hilfe.

Ich würde vermuten, dass alle direkt bei Germania gebuchten Tickets die Nummer 246 haben - meine jedenfalls auch. So gesehen denke ich, dass es bei allen bisher erfolgreich per Chargeback erstatteten Kosten um für 246er Tickets entstandene geht. Kann das jemand bestätigen?

Erstattet bekommen habe ich noch nichts, weil die Commerzbank (ich habe die Tchibo Card Plus) bisher ja mit dem Stichtag 14.4. argumentiert hat und meine Flüge im Sommer liegen. Der Stichtag hat sich mir nie so ganz erschlossen (den 15.4. hätte ich verstanden, weil Germania ja die Flüge bis einschließlich 15.4. storniert hatte). Ich bin dennoch gespannt, ob die Commerzbank jetzt, wo die Germania alle Flüge storniert hat, ihre Haltung ändert.

Mir stellt sich die Frage, ob es einen Unterschied macht, ob die Bank das Chargeback noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auslöst oder nicht. Lässt es sich während des Insolvenzverfahrens überhaupt noch auslösen? Weiß das jemand?

LG Noemi
 

webstr65

Neues Mitglied
30.03.2019
11
1
Hallo,
habe mich extra angemeldet, war bisher nur stiller Mitleser.
Nach recht langwieriger Korrespondenz mit der Fidor Bank habe ich gestern eine Mail erhalten mit der Aufforderung eine vorformulierte „Cardholder Confirmation“ zu unterschreiben.
Dies reicht die Bank dann bei Mastercard ein. Meine Flüge wären im Juli gegangen.
 

nojadrik

Neues Mitglied
14.03.2019
18
0
Ich würde vermuten, dass alle direkt bei Germania gebuchten Tickets die Nummer 246 haben - meine jedenfalls auch. So gesehen denke ich, dass es bei allen bisher erfolgreich per Chargeback erstatteten Kosten um für 246er Tickets entstandene geht. Kann das jemand bestätigen?

Bank: ING
CC: VISA

Ja, auch unsere Tickets haben eine Nummer mit 246 xxxxxxxxx. Gebucht hatten wir vor knapp einem Jahr.
Die Flüge hätten noch vor dem 15. April stattfinden sollen, dementsprechend liegen die Stornos schon länger vor.
Mit den Stornos konnten wir bei der ING das Chargeback auslösen, die Beträge wurden wieder gutgeschrieben. Aber die ING behält sich vor, die Beträge wieder abzubuchen, falls Germania einen erfolgreichen Widerspruch einlegt.

Tja, und da stellt sich mir die Frage:
VISA erwähnt ja eindeutig auch die Pleite des Händlers. VISA sollte auch das deutsche Insolvenzrecht kennen. Ähnliche Gesetze wird es auch in anderen europäischen Ländern zum Schutz der Großgläubiger (=Banken?) geben.
Und trotzdem erlaubt es VISA, einen Dispute (wie es im englischen heißt) zu beginnen.
Das passt irgendwie nicht zusammen.
Wird da wirklich auf das Konto des Merchant zugegriffen, oder springt da irgendeine Versicherung ein? Muss die Bank, die für den Merchant die VISA-Zahlungen abwickelt, die Kosten tragen?

Es bleibt leider spannend. Noch knapp 25 Tage "zittern", bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
 

mediapla

Neues Mitglied
16.02.2019
20
0
Bank LBB, CC VISA. Tickets beginnen mit 246, gebucht Januar 2019 für August und die LBB schreibt:

Wir schreiben den Betrag in Höhe XXX,XX € von unter Vorbehalt Ihrem Kartenkonto gut.

Sofern sich neue Aspekte ergeben, informieren wir Sie

Hat sich die Angelegenheit erledigt oder haben Sie neue Erkenntnisse, dann informieren Sie uns bitte.


Nachtrag nach Einsicht unseres Kontos: Geld wurde wieder zurückgebucht. Jetzt heisst es abwarten. Wie lange darf eigentlich Einspruch erhoben werden ? Habe irgendwo 30 Tage gelesen, stimmt das ? Ach so, und danke an alle, die hier ihren Senf dazu gegeben haben !
 
Zuletzt bearbeitet:

Emmely

Neues Mitglied
11.03.2019
1
0
Wir haben auch nach Einschreiben mit der Bitte um Chargeback eine Mail von der LBB (ADAC VISAcard) erhalten:

"vielen Dank für Ihre Anfrage. Geben Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer an, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung. Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, bei uns nicht widerrufen.
Gern versuchen wir, Ihnen bei der Klärung Ihrer Reklamation zu helfen. Ihren Einspruch leiten wir daher nun zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiter und bitten Sie um etwas Geduld.
Die Beträge schreiben wir Ihrem Kartenkonto unter Vorbehalt gut.
Sobald sich neue Aspekte ergeben, informieren wir Sie."

Die Beträge wurden gestern tatsächlich gut geschrieben :)

Unsere Tickets beginnen auch mit 246..., gebucht im Januar 2019 für Oktober.

Von Germania haben wir gestern eine Stornierungsmail erhalten.
 

hollywood

Neues Mitglied
30.03.2019
6
0
Hallo,

Wie haben Sie das Chargeback ausgelöst? Im Onlinebanking oder auf dem Postweg. Welche Unterlagen hat die ING dafür benötigt?

Danke für die Info. :)
 

nojadrik

Neues Mitglied
14.03.2019
18
0
Wie haben Sie das Chargeback ausgelöst? Im Onlinebanking oder auf dem Postweg. Welche Unterlagen hat die ING dafür benötigt?

Das einfache vorweg: Es geht natürlich der Postweg, aber die ING ist auch moderner Kommunikation nicht abgeneigt:
- per eMail
- per WebSeite über Service - Mail/Auftrag an die ING - Betreff Sonstiges (mussste etwas suchen)

Was wird benötigt?
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular Beanstandung einer Kreditkarten Buchung
- E-Tickets
- Storno passend zu E-Tickets <- zwingend erforderlich!

Noch ein netter Text, in etwa so:
Ich habe am blabla bei der Germania Luftfahrtgesellschaft am blabla Tickets gebucht. Der Betrag wurde am balbla von meinem Konto abgebucht.
Wie Sie der Presse entnehmen können, hat die Germania den Flugbetrieb eingestellt. Nach Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter hat mir dieser eine Stornierungsbestätigung zukommen lassen. Die Flüge wurden ersatzlos gestrichen.
Ich bestätige nicht im Besitz einer Versicherung zu sein, die mir den Schaden ersetzen würde.

Bitte leiten sie das Chargeback Verfahren gemäß den VISA Core Rules ein.

Vielen Dank,
blablub
 
Zuletzt bearbeitet:

hollywood

Neues Mitglied
30.03.2019
6
0
Vielen Dank für die Antworten. Mal sehen was die ING demnächst antwortet. Vielleicht zieht der Postweg ja mehr. Bis jetzt habe ich nur Mails verfasst. Vll lag es ja an der fehlenden Stornomitteilung und meine Bank hat deswegen noch kein Chargeback eingeleitet. Halte euch auf dem Laufenden.
 

cgoetz

Neues Mitglied
28.03.2019
5
0
Hallo,
eine grundsätzliche Sache verstehe ich nicht.
Wenn ich die Sache richtig verstanden haben, dann ist nach einem erfolgreichen Chargeback es so, als habe Germania nie das Geld erhalten (und ich keinen Flug).
Das Chargeback geht also zulasten von Germania und nicht zulasten der Bank.
Müssten dann nicht alle Banken das Chargeback (wenn die entsprechenden Unterlagen vorliegen) einfach durchwinken?
Oder was ist der Grund für die Banken das Verfahren nicht oder nur zögerlich anwenden zu wollen?
 
Zuletzt bearbeitet:

nojadrik

Neues Mitglied
14.03.2019
18
0
So, nun wird die Germania nach deutschen Insolvenzrecht abgewickelt, wie z.B. der Spiegel berichtet.
Im verlinkten Artikel wird auch auf einen älteren Artikel verwiesen, wie der Kunde eventuell sein Geld wiederbekommen könnte. Allerdings ist da nur etwas nebulös die Rede von Kreditkartenbedingungen, die einen Insolvenzschutz bieten. Irgendwie hat sich das mit dem Chargeback noch nicht wirklich weit rumgesprochen.

Naja, ich zähle weiter die Tage, bis die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.843
539
Hallo,
eine grundsätzliche Sache verstehe ich nicht.
Wenn ich die Sache richtig verstanden haben, dann ist nach einem erfolgreichen Chargeback es so, als habe Germania nie das Geld erhalten (und ich keinen Flug).
Das Chargeback geht also zulasten von Germania und nicht zulasten der Bank.
Höchstwahrscheinlich zulasten irgendeiner Bürgschaft, die die Kreditkartenunternehmen verlangen. Die dürfte in letzter Zeit während der Schieflage von Germania ordentlich gewesen sein.
 

#martin#

Neues Mitglied
02.04.2019
1
0
Moin zusammen,

ich habe auch schon mehrfach versucht bei der ING das Chargeback verfahren einzuleiten. Gestern morgen ist es mir gelungen nachdem ich Stornomail ,die ich am Freitag vom Germania für die Flüge im Juli 19 erhalten habe, zur ING geschickt habe.
Gestern Abend kam die Bestätigung das ich das Geld unter Vorbehalt erstattet bekomme, heute morgen war es auch schon gebucht.
Aber mal Ernsthaft, was nützt mir die Rückbuchung unter Vorbehalt? Nach Rücksprache wird bei negativen CB das Geld wieder abgebucht, auch wenn kein Guthaben auf dem Konto ist, obwohl es keinen Dispo gibt.

Ich überlege gerade das Konto zu löschen um eine mögiche Rückbuchung zu umgehen.
Weiß einer wer in einem möglichen Verfahren Kläger ist: Germania oder ING?
 

Yada

Neues Mitglied
12.03.2019
3
0
Hallo, bisher habe ich nur mitgelesen und viele hilfreiche Tips mitnehmen können. Habe gestern bei meiner Bank (comdirect/Visa) zum zweiten Mal um ein Chargeback gebeten, nachdem am WE die endgültige Stornierung unserer Flüge im August vorlag.
Heute morgen dann folgende Antwort :


"Ihre Reklamation zum Umsatz mit Ihrer Visa-Karte (Kreditkarte) haben wir erhalten.

Diese haben wir zur weiteren Bearbeitung an equensWorldline, unseren Vertragspartner für Kartenumsätze, weitergeleitet. equensWorldline vertritt comdirect bei der Bearbeitung von Reklamationen zu Visa-Kartenumsätzen.8

Im Falle einer Gutschrift des reklamierten Betrages beachten Sie bitte, dass diese bis zur endgültigen Klärung als vorläufig anzusehen ist. Sollte die Prüfung ergeben, dass weitere Informationen bzw. Unterlagen benötigt werden, kommen wir oder equensWorldline erneut auf Sie zu"

Heißt das, ich kann hoffen, dass ich mein Geld tatsächlich bald zurück bekomme?
.
 
Zuletzt bearbeitet:

mediapla

Neues Mitglied
16.02.2019
20
0
Die Frage mit dem "unter Vorbehalt" beschäftigt mich auch. Wie ist es denn jetzt genau, wieviel Zeit muss ins Land gehen bis die Kohle wieder zu 100% mir gehört ? Man liest hin und wieder von 30 Tagen, stimmt das ? Und was passiert denn nun eigentlich wenn vorher jemand von der Insolvenzverwaltung daherkommt und das Geld zurückgebucht haben will ? Im Moment bin ich ja erstmal heilfroh, das es wieder bei mir auf dem Konto ist - so wie manch einer hier- aber was kann nun noch passieren ?
 

bbeans

Reguläres Mitglied
09.02.2014
45
12
Absolute Laienmeinung und so wie ich es verstanden habe.

Ihr habt jetzt beim Cashback-Antrag nachgewiesen, dass von der Fluglinie keine Leistung(Flug storniert) erbracht wird.
Somit wird vorläufig das Geld gutgeschrieben bis zu einer Entscheidung.
Damit der Chargeback-Prozess fair ist bekommt natürlich auch die Fluglinie die Chance, einen Einspruch zu erheben (es kann ja auch der Chargeback-Prozess durch "böse Absichten" ausgelöst werden).

Jedoch muss dann die Fluglinie nachweisen, dass du auf dem Flug gebucht bist und dieser durchgeführt wird und du somit deine bezahlte Leistung erhälst.

Sollte der Nachweis nicht gelingen oder kein Einspruch innerhalb der Frist erhoben werden, ist die Sache zu euren Gunsten erledigt
 
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nojadrik

Neues Mitglied
14.03.2019
18
0
Sodele, grad noch mal in den VISA Core Rules geschmökert, ob ich etwas zu den Widerspruchsfristen finden kann.
Nein, konnte ich nicht. Muss aber auch nix heißen, sind ja doch ein paar Seiten zu lesen.

Dafür habe ich aber etwas viel schöneres gefunden, so ich es richtig verstanden habe. So wie wir Kunden uns an strikte Vorgaben/Nachweise für einen Chargeback halten müssen, so muß natürlich auch der Händler bzw. seine ihn vertretene Bank (Acquirer) sich an Vorgaben halten.

Auf Seite 693 heißt es hierzu unter Punkt:

11.10.2.6 Dispute Condition 13.1: Merchandise/Services Not Received – DisputeResponse Processing Requirements

Evidence of one of the following:
...
For an Airline Transaction, evidence showing that the name is included in the manifest for the departed flight and it matches the name provided on the purchased itinerary
...

Da es unsere Flüge aber nie gegeben hat, bzw. nie geben wird, kann es natürlich auch keine entsprechenden Passagierlisten geben.
Ich bin da jetzt doch ziemlich entspannt.

Ach ja, die ING hat auch keine Frist für den Einspruch genannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Allen neuen Usern empfehle ich, etwas Zeit zu nehmen und die vorangegangenen Seiten (v.a. ab ca. Seite 55) in diesem Thread zu lesen. Es wurde bereits Alles besprochen einschliesslich Details zur Auslösung des Chargebacks, vorbehaltlicher Rückbuchung, Widerspruchsmöglichkeit, Fristen, ... Wenn danach noch offene Fragen bleiben, helfe ich gern weiter.
 

sailo

Neues Mitglied
28.02.2019
10
0
Am Samstag habe ich die Germania Stornierung
mit Buchungsbestätigung Online
bei der Ing im Konto hochgeladen.
Heute hatte ich im Email Postfach
die Rückbuchungsbestätigung. (Unter Vorbehalt)
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
Also scheint sich mittlerweile, auch bei ING, alles in Wohlgefallen aufzulösen, und das Bashing war völlig unnötig. Einige Banken sind eben etwas strenger in der Ausführung des Chargebacks als andere. Jedenfalls bleibt festzuhalten, daß - auch nach den VISA/MC-Regularien - ohne eine ordentliche Stornomitteilung oder einen tatsächlich am Datum nicht ausgeführten Flug kein triftiger Grund vorliegt, ein Chargeback auszuführen. Irgendwelches Blabla auf der Webseite vom InsoVerwalter greift da eben nicht als Leistungsverweigerung.
 

sailo

Neues Mitglied
28.02.2019
10
0
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Hat jemand Erfahrung bei einer Flugbuchung über ein Reiseportal wie Opodo.
Die sind ja nur als Vermittler tätig buchen aber den Ticketpreis über Visa ab
behalten eine kleine Vermittlergebühr (in der Rechnung einsehbar)
und geben die Buchung sowie den abgebuchten Ticketpreis an einen Zweitvermittler
wie Involatus ICC weiter. (Ticketgroßhändler?)
Der wiederum erstellt das Ticket und eine neue Rechnung.
An wen ist die Rückbuchungsforderung (Chargeback) zu stellen,
an Germania, Opodo oder ICC.
Opodo hat abgebucht.


Antwort meiner Bank über die Buchung bei Opodo.

Zu Ihrer Umsatzbeanstandung über Opodo hier können wir leider nicht für Sie tätig werden– in
diesem Fall können aber nur Sie selbst den Betrag zurückfordern.
Wie es jetzt für Sie weitergeht?
A. Am besten schauen Sie in den Geschäftsbedingungen von Opodo nach, wie Sie vom Kauf zu-
rücktreten können. Die Geschäftsbedingungen sind beim Bezahlen per Karte verbindlich ge-
worden – für Sie und das Unternehmen.
B Oder bitten Sie Opodo direkt um eine Gutschrift. Lassen Sie sich eine Zusage möglichst schrift-
lich vom Unternehmen geben – mit seinem Namen, dem Betrag und Ihrer Kreditkarten [VISA
Card] Nummer. Schicken Sie uns einfach eine Kopie der Bestätigung zu, wir schreiben dann
den Betrag gleich Ihrem Girokonto gut.

Ich bin schon mit meiner ING zufrieden es wird auch weitergeholfen.

ICC hat 50% Stornogebühren angeboten ich habe allerdings noch nicht angenommen.
 
Zuletzt bearbeitet: