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Nun meine Frage , haben bereits andere Forums Teilnehmer ähnlich E Mails bekommen ? und wie ist die rechtliche Grundlage ? bzw wie ist da mit umzugehen ?
Vielen Dank im voraus
Aus meiner Sicht stehen die Chancen hier leider schlecht. Der entscheidende Aspekt für den Chargeback ist, dass das abbuchende Unternehmen gleichzeitig der Leistungserbringer (der nicht erbrachten Leistung) ist. Vgl. hierzu meinen Post hier: https://www.vielfliegertreff.de/kre...bei-insolvenz-liquidation-64.html#post2846494.Die Buchung bzw. das Geld ging direkt an Check 24 . Werde auf jeden Fall erst einmal wie im Artikel vom Finanztip 11.03.2019
(https://www.finanztip.de/blog/air-berlin-rueckbuchung-klappt-dann-droht-der-reisevermittler/ ) Check 24 antworten.
In Ihrem Fall war das abbuchende Unternehmen Check24 (und nicht Germania) und die Leistung der Ticketvermittlung (und nicht des Ticketkaufs bei Germania) wurde seitens des abbuchenden Unternehmens erbracht.
Es dürfte auch irrelevant sein, ob Check24 "im Rahmen des Chargeback-Prozesses" antwortet (d.h. durch Widerspruch mit entsprechenden Nachweisen gemäß den Richtlinien des Kreditkartenunternehmens) oder nach einem erfolgreichen Chargeback Ihrerseits das Geld wieder einfordert (z.B. durch Einforderung einer erneuten Überweisung).Offensichtlich sieht sich Check24 nicht in der Lage, das Chargeback zu widersprechen. Ich würde den Betrag auf keinen Fall überweisen.