Auf der Rechnung ist auch nicht ersichtlich, was der Hinflug und der Rückflug gekostet hat. Das wurde "pro Person", zusammengefasst.
Entscheidend ist hierbei m.E. nur, ob es sich um eine teilbare Leistung handelt. Bei gleichzeitiger Buchung von einem Hin- und Rückflug ist die Vertragsleistung teilbar. Es wird auch entsprechende Buchungsunterlagen geben, aus denen klar hervorgeht, hinter welcher Teilleistung welcher Teilbetrag vereinbart wurde. Dass nur der Gesamtbetrag in der Rechnung auftaucht, kann systemtechnische Gründe haben. Die Teilleistung für den Hinflug wurde in Anspruch genommen und nicht beklagt, deshalb sehe ich hinsichtlich der Anfechtung der Erfüllungsforderung nach Gegenleistung hierfür (Bezahlung des Hinflugs) seitens Airberlin wenig Chancen.
Der Schadensersatz ist ganz sicherlich eine andere Baustelle, da hast du recht. Das muss aber noch nicht heißen, dass man das Geld auf Grund der bekannten Informationen, nicht zurückbehalten bzw. verrechnen darf.
Selbst wenn es gelingt, Schadensersatz für die entstandenen Kosten als Folge der Annullierung zu erstreiten, befürchte ich, dass die Durchsetzung dieser Forderung nicht mehr gelingt. Sie entstünde erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und könnte dadurch nicht gegen die bestehenden Forderungen seitens des Hinfluges aus der Zeit vor der Insolvenz aufgerechnet werden. Kurz: Ein solcher Schadensersatz müsste m.E. zur Tabelle angemeldet werden.
Bei der Summe werde ich aber auf jedem Fall einen Anwalt beauftragen. Zeit habe ich mehr als genug... die Forderung geht gegen mich als Privatperson... Wurde aber auf die GmbH (Rechnung liegt vor) gebucht. Also erstmal bis zum Inkasso / Mahnverfahren abwarten, dann widersprechen. Bis jetzt kam der Brief auch nur als PDF per E-Mail, was rechtlich ohnehin wenig Bedeutung hat.
Das ist sicherlich sinnvoll bei dieser Summe, vielleicht ergeben sich ja doch noch werte Chancen. Erste Mahnungen kommen mittlerweile allerdings oft per E-Mail. So ganz ohne Bedeutung ist das nicht, denn im Zweifel geht es nur um die Beweisbarkeit der Zustellung, die durch digitale Zustellbenachrichtigungen heute nicht mehr ganz so bedeutungslos ist wie noch vor 10 Jahren. Die letzte Mahnung wird aber bestimmt per Posteinschreiben kommen, würde die Zeit bis dahin aber nicht abwarten.
Kurz OT Sorry, aber das ist ja hier DER Chargeback Thread, ich habe eine Bestellung bei einem Versandhändler retourniert, der hat mir aber einen Artikel aber nicht gutgeschrieben. AMEX informiert, aber die haben dann nicht, obwohl eindeutig geschrieben wurde, dass nur ein Teil fehlt, alles zurückgebucht. Der Händler reagiert nicht auf Emails (ganz zu Anfang probiert) und auf AMEX scheinbar auch nicht, das ist nämlich schon seit Wochen zurückgebucht und ich habe das Gefühl, bei einem vierstelligen Betrag werden die nicht so einfach auf ihr Geld verzichten.
Kenne den Prozess bei AMEX nicht, aber möglicherweise widerspricht der Verkäufer dem ausgelösten Chargeback ja innerhalb der Frist noch mit entsprechenden Nachweisen. Dabei kann es auch sein, dass er lediglich der Rückbuchung des vollen Betrags widerspricht und als Lösung eine Rückbuchung des Teilbetrages für das fehlende Teile vorschlägt. Da der Chargeback nun in jedem Fall schon ausgelöst ist, würde ich erst mal das Ergebnis und damit die Frist abwarten. Ist er wie ausgelöst erfolgreich, würde ich den fälschlicherweise zurückgebuchten Betrag (wie ich verstanden habe also Gesamtsumme abzüglich der Summe für das fehlende Teil) erneut überweisen, so dass Sie Ihrer Erfüllungspflicht für die gelieferten Teile wieder nachgekommen sind. Im besten Fall wäre natürlich eine parallel laufende direkte Kommunikation mit dem Verkäufer über die Lage, so dass dieser die Aktivitäten auch richtig einordnen kann.