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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
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Habt ihr auch eine Mahnung von AirBerlin bekommen? oO

Dabei handelt sich um Langstreckenflüge, einen Tag nach Einstellung des Flugbetriebes auf Langstrecke. (Kurzstrecke ging glaube ich noch ein paar Tage länger)
Bezahlt wurden die damals mit American Express.... Die ein Chargeback wegen nicht erhaltener Leistung vorgenommen haben.

Anhang anzeigen 126057

Für mich sieht das nach Betrug aus, da hat möglicherweise jemand Daten geklaut. Das beiliegende Blatt über das Insolvenzverfahren wäre interessant. Ein Insolvenzverwalter schreibt nach meiner Erfahrung mit Namen, auf seinem Briefkopf.
Außerdem hat der Herr Flöther gerade ganz andere Betätigungsfelder.

https://www.morgenpost.de/berlin/article217196067/Air-Berlin-zahlt-136-Millionen-Euro-zurueck.html

Wenn du die Flüge nicht schon ewig lange vorher gebucht hast, kann er sich nicht einerseits auf Insolvenzverschleppung berufen und andererseits von den geprellten Kunden das Geld für den nicht durchgeführten Flug fordern, das wäre jedenfalls mühsam.
Könnte auch so ein "Geisterschreiben" zu sein, wie die Bestätigung meines Goldstatus, lange nach der Insolvenz.
 

cgoetz

Neues Mitglied
28.03.2019
5
0
So, bei uns ist jetzt auch die Gutschrift auf der Kreditkarte (Postbank / VISA). Vielen Dank an alle hier!
 

m.bensel

Reguläres Mitglied
28.08.2017
27
0
Hallo, ich dachte eigentlich die Sache ist erledigt aber heute kam eine Mail von AirBerlin. Flüge von TXL-New York wurden damals ersatzlos gestrichen, ich habe dann einen Chargeback mit meiner Gebührenfreien Mastercard Gold von Advanzia durch geführt und bin mit Aeroflot geflogen.

Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Dabei war dieses Schreiben und noch ein Gerichtsurteil von 2017.
Habe ich hier hochgeladen:
https://www.directupload.net/file/d/5496/lwq7ixhh_pdf.htm


mahnung.jpg

Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie, eine Mahnung der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG i.I.

Mit freundlichen Grüßen

Mahnwesen
Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG i.I.
Buchhaltung


airberlin
Saatwinkler Damm 42-43
13627 Berlin
 

joergwosi

Erfahrenes Mitglied
16.06.2015
412
2
Hunsrück
Hallo, ich dachte eigentlich die Sache ist erledigt aber heute kam eine Mail von AirBerlin. Flüge von TXL-New York wurden damals ersatzlos gestrichen, ich habe dann einen Chargeback mit meiner Gebührenfreien Mastercard Gold von Advanzia durch geführt und bin mit Aeroflot geflogen.

Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Dabei war dieses Schreiben und noch ein Gerichtsurteil von 2017.
Habe ich hier hochgeladen:
https://www.directupload.net/file/d/5496/lwq7ixhh_pdf.htm


Anhang anzeigen 127523

Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie, eine Mahnung der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG i.I.

Mit freundlichen Grüßen

Mahnwesen
Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG i.I.
Buchhaltung


airberlin
Saatwinkler Damm 42-43
13627 Berlin
Nimm dir einen der guten Forenanwälte und aktivier die Rechtschutz. Ich würde es auf jeden Fall drauf ankommen lassen. Aber dies ist meine persönliche Meinung.. Grüße joergwosi
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Nimm dir einen der guten Forenanwälte und aktivier die Rechtschutz. Ich würde es auf jeden Fall drauf ankommen lassen. Aber dies ist meine persönliche Meinung.. Grüße joergwosi

Warum einen Anwalt nehmen wenn eine Mahnung kommt? Einen Anwalt kann man einschalten wenn so eine Sache vor Gericht landet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Zeit- und Geldverschwendung.
 
T

Txx

Guest
Ist das denn wirklich rechtens? Ich meine AirBerlin hat ja eindeutig die Leistung nicht erbracht, deshalb Chargeback (mit dem Acquirer gibts dazu ja auch Verträge seitens AirBerlin, damit hat man sich ja bestimmt einverstanden erklärt mit den Bedingungen von Mastercard, Visa und co.), erscheint mir ziemlich merkwürdig, würde ich definitiv bis zum Ende drauf ankommen lassen.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ist das denn wirklich rechtens? Ich meine AirBerlin hat ja eindeutig die Leistung nicht erbracht, deshalb Chargeback (mit dem Acquirer gibts dazu ja auch Verträge seitens AirBerlin, damit hat man sich ja bestimmt einverstanden erklärt mit den Bedingungen von Mastercard, Visa und co.), erscheint mir ziemlich merkwürdig, würde ich definitiv bis zum Ende drauf ankommen lassen.

Das Chargeback Verfahren hat ja nichts mit der Forderung die AB gegen die Kunden hat zu tun. Da muss man sich halt mal mit Insolvenzrecht, Aufrechnung usw. usw. beschäftigen. Gibt ja genug Leute die das können.
 
T

Txx

Guest
Das Chargeback Verfahren hat ja nichts mit der Forderung die AB gegen die Kunden hat zu tun. Da muss man sich halt mal mit Insolvenzrecht, Aufrechnung usw. usw. beschäftigen. Gibt ja genug Leute die das können.
Genau das muss man dazu noch betrachten (das war mit meinem ersten Satz gemeint ob das rechtens ist).

Aber dazu kommt ja (ich weiß, da hat der Kunde primär nichts mit zu tun), dass in den AirBerlin Verträgen mit deren Zahlungsdienstleister ja bestimmt das Ganze abgeklärt wurde, ich würde mal tippen die Visa, Mastercard, Amex Bedingungen sind da ein Teil von, d.h. man könnte hier mutmaßen, dass gegen diese Verträge verstoßen wird, wenn man ein rechtmäßiges Chargeback anfechtet. Würde ich unter aller Sau finden, dann sollen sie ihren Laden halt nicht kaputtwirtschaften und jetzt mit sowas versuchen Geld zu ziehen, für Leistungen, die nie erbracht wurden.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Aber dazu kommt ja (ich weiß, da hat der Kunde primär nichts mit zu tun), dass in den AirBerlin Verträgen mit deren Zahlungsdienstleister ja bestimmt das Ganze abgeklärt wurde, ich würde mal tippen die Visa, Mastercard, Amex Bedingungen sind da ein Teil von, d.h. man könnte hier mutmaßen, dass gegen diese Verträge verstoßen wird, wenn man ein rechtmäßiges Chargeback anfechtet. Würde ich unter aller Sau finden, dann sollen sie ihren Laden halt nicht kaputtwirtschaften und jetzt mit sowas versuchen Geld zu ziehen, für Leistungen, die nie erbracht wurden.

Ganz ehrlich, jeder der in den letzten Jahren vor der Insolvenz ein AB Ticket gekauft hat ist selber Schuld, man konnte anhand der Zahlen seit Jahren sehen das der Laden pleite ist. Lediglich die Zusagen des Scheichs hielten den Betrieb am laufen, wer geglaubt hat das der Scheich immer weiter reinbuttert ist einfach nur selber Schuld. Und das der Insolvenzverwalter jetzt versucht alles zu realisieren was möglich ist gehört zum System.

Ansonsten ist das ganze interessant, denn nach Insoverordnung hat man kein Anrecht darauf geleistete Zahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen zurückzufordern. Urteile wie das aussieht wenn man sich das Geld via Chargeback zurückholt gibt es wohl nicht - ein Prozessrisiko dürfte für beide Seiten bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
T

Txx

Guest
Dass Leute Tickets kaufen, ohne sich vorher Unternehmenszahlen anzuschauen ist wohl die Regel, da ist die Kritik meiner Meinung nach fehl am Platz. Ich google meist kurz den Anbieter mal durch, aber selbst das werden wohl die wenigsten machen.

Ansonsten darf man das System was der Insolvenzverhalter praktiziert finde ich schon kritisieren, es geht hier nicht um nicht bezahlte Leistungen, sondern Leistungen die aufgrund der Chargeback Regeln und aufgrund einer nichterbrachten Leistung zurückgebucht wurden.

Im B2B ist es ja Standard, dass man sich mit dem Gegenüber genau beschäftigt, aber im B2C? Der Kunde ist Schuld wenn er bei einer angeschlagenen Airline bucht? Ist meiner Meinung nach nicht zu Ende gedacht, wenn da keiner mehr bucht geht's noch schneller vorbei und auch da werden Kunden betroffen sein
 
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joergwosi

Erfahrenes Mitglied
16.06.2015
412
2
Hunsrück
Warum einen Anwalt nehmen wenn eine Mahnung kommt? Einen Anwalt kann man einschalten wenn so eine Sache vor Gericht landet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Zeit- und Geldverschwendung.
Ich gehe davon aus das der Insolvenzverwalter hier nicht locker läst und die Mahnstufen ausnutzt. Anwalt deshalb, um z.b. keine Formfehler zu begehen, Einspruch einzulegen und zu zeigen das man das Geld nicht ohne weiteres zahlt. Mich kostet es kein Geld , da meine RV keine SB hat.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ich gehe davon aus das der Insolvenzverwalter hier nicht locker läst und die Mahnstufen ausnutzt. Anwalt deshalb, um z.b. keine Formfehler zu begehen, Einspruch einzulegen und zu zeigen das man das Geld nicht ohne weiteres zahlt. Mich kostet es kein Geld , da meine RV keine SB hat.

Ist klar, aber der jetzige Zeitpunkt ist überhaupt nicht der richtige um einen Anwalt einzuschalten - da weckt man im Zweifelsfall nur schlafende Hunde weckt. Der IV wird sich zweimal überlegen zu klagen, wenn er nicht 100% gewinnen kann - den der IV muss ja die Gerichtskosten einzahlen (evtl. beantragt er PKH).

Im übrigen sollte man darüber nachdenken ob man einen Anwalt einschaltet wenn man keine RV hat, den selbst wenn man vor Gericht siegt hat man eine große Wahrscheinlichkeit auf seinen Kosten sitzen zu bleiben, den der IV hat bereits Masseunzulänglichkeit angezeigt.

Daher abwarten, und schauen was der IV tatsächlich macht, denn auch für den IV (bzw. seinen RA) ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll Prozesse zu führen die einem Risiko unterliegen.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.221
909
Daher abwarten, und schauen was der IV tatsächlich macht, denn auch für den IV (bzw. seinen RA) ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll Prozesse zu führen die einem Risiko unterliegen.
Wirklich? Welches Risiko hat er denn? Er überweist einfach die Prozesskosten aus der Masse an sich oder einen befreundeten RA oder seine Kanzlei, wenn er nicht selbst vertreten kann. Der Gewinn ist ihm allemal sicher. Korrigiert mich gerne. Wirtschaftlich nicht sinnvoll mag es für die Gläubiger sein, aber die haben nichts zu melden.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Wirklich? Welches Risiko hat er denn? Er überweist einfach die Prozesskosten aus der Masse an sich oder einen befreundeten RA oder seine Kanzlei, wenn er nicht selbst vertreten kann. Der Gewinn ist ihm allemal sicher. Korrigiert mich gerne. Wirtschaftlich nicht sinnvoll mag es für die Gläubiger sein, aber die haben nichts zu melden.

Er darf die Prozesskosten nicht einfach so aus der Masse überweisen. Wenn er den Prozess verliert haftet er (persönlich) für die Summe. Daher wird er wohl eher einen PKH Antrag stellen.

Da es noch keine (mir bekannte, und ich konnte auch keine finden) Rechtssprechung in Sachen Chargeback und Insolvenz gibt geht er eben ein Risiko ein wenn er den Prozess aus der Masse finanziert, daher brauchte er ja auch für den Prozess gegen EY einen Prozessfinanzierer.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.982
6.039
Ansonsten darf man das System was der Insolvenzverhalter praktiziert finde ich schon kritisieren, es geht hier nicht um nicht bezahlte Leistungen, sondern Leistungen die aufgrund der Chargeback Regeln und aufgrund einer nichterbrachten Leistung zurückgebucht wurden.

Insolvenzrechtlich gilt für nichterfüllte Verträge immer noch § 103 InsO und nicht die AGB von Mastercard oder Visa über die Rückabwicklung von Zahlungen.

Er darf die Prozesskosten nicht einfach so aus der Masse überweisen.

Doch, grundsätzlich darf er das. Wie sollte es auch sonst gehen? Bei Masseunzulänglichkeit wird dann nach Maßgabe des § 209 InsO verteilt.

Wenn er den Prozess verliert haftet er (persönlich) für die Summe. Daher wird er wohl eher einen PKH Antrag stellen.

Falls hier § 61 InsO gemeint ist, die Vorschrift hat auch noch einen zweiten Satz, der mit "Das gilt nicht ..." anfängt. ;)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.080
13.613
Insolvenzrechtlich gilt für nichterfüllte Verträge immer noch § 103 InsO und nicht die AGB von Mastercard oder Visa über die Rückabwicklung von Zahlungen.

Hmm, ich weiss nicht. In § 103 InsO kommen wir ja nur, wenn der Vertrag von Seiten des Passagiers unerfuellt ist. Hier wird darauf abzustellen sein, ob die Kartenherausgeberin die Zahlung bereits an die Airline weitergeleitet hat, § 788 BGB. Und da kommt es dann ja schon auf die (AGB-)Regelungen der Herausgeberin zur Rueckbuchung an, also ob sie eine Rueckbuchung nur dann durchfuehrt, wenn sie das Geld noch hat, oder auch dann noch, wenn sie es bereits weitergeleitet hat.

Dass jetzt Zahlung gefordert wird, deutet darauf hin, dass das Geld noch nicht bei Air Berlin angekommen war - so dass wir im 103 sind, der Verwalter nicht erfuellt (hat) und somit selber auch keine Erfuellung verlangen kann.

Anders duerfte es nur sein, wenn die Rueckbuchung von Air Berlin veranlasst wurde bzw. von der Herausgeberin einvernehmlich mit Air Berlin durchgefuehrt wurde, dann bestuende die Gefahr einer Anfechtung gemaess § 131 InsO. Das halte ich aber fuer eher fernliegend, und wenn, waere es ein Problem der Herausgeberin.
 

m.bensel

Reguläres Mitglied
28.08.2017
27
0
Und was bedeutet das jetzt für mich? Abwarten?
Dann müssten jetzt ja langsam bei allen „ChargeBackern“ die Mahnungen eintrudeln.
 
Zuletzt bearbeitet:

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.221
909
Und wie verträgt sich das mit den vollmundigen Ankündigungen der DKB, bei ihren Karten sei man via Chargeback auch gegen Inso geschützt. Nun, die können sich einfach irren, aber das wäre dann sehr blauäugig von denen.
 

thesmiler

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
478
10
Du sprichst von Berlin-NY, die Mahnungen sind aber für 4x TXL-DUS. Sind das vielleicht doch andere Flüge?
 

m.bensel

Reguläres Mitglied
28.08.2017
27
0
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Hi, ursprünglich waren es direkt Flüge von Berlin nach New York, Air Berlin hat die dann einfach umgebucht und wollte ja von Berlin nach Düsseldorf und New York fliegen. Ich habe dann auch eine Stornobestätigung bekommen und neue Flüge gebucht mit Aeroflot.