Es werden hier immer wieder zwei Themen unzulässig vermengt - und zwar deshalb, weil eines dieser beiden Themen im deutschen Recht nicht vorkommt.
Wir gehen hier davon aus, daß die Buchung vor der Insolvenzanmeldung war und der Flug nicht mehr stattgefunden hat - also dem eigentlichen Standardfall, der zigtausende Menschen betrifft.
Unzweifelhaft ist, daß die buchende Person und die Airline einen direkten Vertrag abgeschlossen haben. Dummerweise ist es im deutschen Insolvenzrecht aber so, daß der Buchende diese Reise bezahlen muß, obwohl der Flug nicht stattgefunden hat. Man muß dann seine Geld-Forderung an den Insolvenzverwalter stellen (zur Tabelle anmelden) und schaut in der Regel zum größten Teil in die Röhre.
Nun hat der Buchende seine Zahlung über einen Treuhänder (hier Acquirer genannt) geleistet und sich das Geld über ein Chargeback zurück geholt.
Ergebnis ist also, daß
a) die Airline für den Flug kein Geld bekommen hat und
b) der Buchende sein Geld zurück hat
Aufgrund des deutschen Insolvenzrechtes ist es also vollkommen richtig, daß die Airline (bzw. der IV) dieses erneut einfordert.
Daß der Buchende nun aber einen vollkommen separaten Vertrag mit einer Kreditkartengesellschaft hat, die damit wirbt, ihn schadlos zu halten - tja, das kann und muß dem IV total egal sein denn letztendlich ist er mit der Forderung an den Buchenden komplett im Recht.
Die Aussage "der soll sich an den Acquirer halten" ist schon alleine deshalb komplett falsch, weil der Acquirer das Geld nachweislich nicht mehr hat sondern an den Buchenden zurück erstattete. Und damit ist nun wieder der Buchende der Ansprechpartner des IV - wie der Buchende sich das dann von Mastercard oder Visa zurück holt ist ein separater Vorgang, mit dem der IV nichts zu tun hat.