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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
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Ich habe ehrlich gesagt auf subjektive Meinungen gehofft und nicht auf eine wissenschaftliche Ausführung. ;)
Wird gar nicht so von der KK abhängen, sondern von der ausgebenden Bank... ...auf alle Fälle sollte das Endergebnis bei allen gleich sein.
 

Songbird

Erfahrenes Mitglied
02.06.2019
2.404
601
Yokohama
Wird gar nicht so von der KK abhängen, sondern von der ausgebenden Bank... ...auf alle Fälle sollte das Endergebnis bei allen gleich sein.
Im besten Fall. :)

Mich würde aber durchaus interessieren ob man AMEX (die ja keine Bank sind) bei Buchungen bevorzugen sollte. Ich habe mal gehört, dass die bei Chargebacks unkomplizierter sein sollten, aber wissen tue ich das natürlich auch nicht...
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.221
909
Mich würde aber durchaus interessieren ob man AMEX (die ja keine Bank sind) bei Buchungen bevorzugen sollte. Ich habe mal gehört, dass die bei Chargebacks unkomplizierter sein sollten, aber wissen tue ich das natürlich auch nicht...
Schau Dir an, was sie zu Thomas Cook Chargebacks schreiben. Dann willst Du nicht mehr mit ihnen buchen.
 

Larsmunich

Erfahrenes Mitglied
27.06.2019
506
0
Rosenheim
Mich würde aber durchaus interessieren ob man AMEX (die ja keine Bank sind) bei Buchungen bevorzugen sollte. Ich habe mal gehört, dass die bei Chargebacks unkomplizierter sein sollten, aber wissen tue ich das natürlich auch nicht...

Wenn Du sicher sein willst, das Geld nie wieder zu bekommen, gerne. Amex macht kein Chargeback z.B. bei Insolvenzen. Früher waren die mal unkompliziert, mittlerweile nicht mehr. Such Dir lieber eine seriöse Bank und nutze da ne Visa Karte.

Bei Santander scheint das recht unkompliziert zu gehen, vielleicht hat ja jemand Erfahrung.
https://www.santander.de/privatkunden/service-kontakt/service/reklamation/
 
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Infiniti

Reguläres Mitglied
29.01.2019
47
9
Guten Morgen!

Ich habe vor einer Woche bei meiner Hausbank einen Antrag auf Rückzahlung gestellt. Bezahlt habe ich mit meiner Mastercard bei Thomas Cook einen Hoteleinzelbaustein (kein Sicherungsschein).
Nun bin ich mal gespannt.
Wenn ich wirklich etwas zurückbekomme, auf wessen Rechnung geht dann die Gutschrift? Hausbank? Mastercard? Versicherung der Bank/Mastercard? Thomas Cook/ Insolvenzverwalter?

Kleiner Zwischenstand: noch keine Reaktion auf meine Reklamation.
 

Tomto

Neues Mitglied
16.10.2014
20
0
Ich hatte mit der Miles&More Kreditkarte bezahlt , also DKB Bank. Die Rückforderung hatte ich schon am Montag den 23.09. eingereicht.
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Gibt es neue Informationen zur rechtlichen Bewertung eines Chargebacks bei Insolvenz?

Mein letzter Stand, und meine persönliche Rechtsauffassung ist, dass alle Forderungen, welche die Versicherung nicht zahlt, Teil der Insolvenzmasse werden.
Es besteht also kein Rechtsanspruch auf Chargeback durch die Bank/Kreditkartengesellschaft.

Ist diese Bewertung noch aktuell?
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.656
760
Ach ne, bitte nicht schon wieder.
Dass die KK Netzwerke bei Insolvenz erstatten steht doch in deren Bedingungen. Und das Geld kommt von der Händler Bank, die das Geld empfängt und das Konto von bspw Thomas Cook führt..
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ach ne, bitte nicht schon wieder.
Dass die KK Netzwerke bei Insolvenz erstatten steht doch in deren Bedingungen. Und das Geld kommt von der Händler Bank, die das Geld empfängt und das Konto von bspw Thomas Cook führt..

Es geht nicht um die Chargeback Regeln sondern um die rechtliche Bewertung dieser. Hat der Kunde einen rechtssicheren Anspruch auf Chargeback? Und wem gegenüber kann/muss er diesen im Zweifelsfall und auf welcher Grundlage durchsetzen? Die Chargebackregeln sagen hierzu nämlich NICHTS.

Kannst du dazu etwas sagen?
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.656
760
Wurde doch im AirBerlin Thread schon mehr als ausführlich diskutiert.
Wenn Pauschalreisen => Versicherung über Reisesicherungsschein, Rest Chargeback, Händlerbank zahlt und fertig.
Ansonsten direkt Chargeback.

Anders sieht es aus, wenn die Reise bereits begonnen wurde, siehe auch AB Thread, dann ist die Forderung wohl durchaus berechtigt.
Ansonsten => keine Leistung, kein Geld bei KK Zahlung.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Wurde doch im AirBerlin Thread schon mehr als ausführlich diskutiert.
Wenn Pauschalreisen => Versicherung über Reisesicherungsschein, Rest Chargeback, Händlerbank zahlt und fertig.
Ansonsten direkt Chargeback.

Anders sieht es aus, wenn die Reise bereits begonnen wurde, siehe auch AB Thread, dann ist die Forderung wohl durchaus berechtigt.
Ansonsten => keine Leistung, kein Geld bei KK Zahlung.

Diskutiert wurde eine Menge, aber nicht einmal wurde gesagt woher sich ein Rechtsanspruch für den Kunden ergibt - das ist der interessante Punkt. Gerade im Moment kann man ja vermehrt lesen das im Falle Thomas Cook die Banken eben kein Chargeback durchführen.
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Ach ne, bitte nicht schon wieder.
Dass die KK Netzwerke bei Insolvenz erstatten steht doch in deren Bedingungen. Und das Geld kommt von der Händler Bank, die das Geld empfängt und das Konto von bspw Thomas Cook führt..

Blöd ist halt, dass bei Insolvenz vom Händlerkonto nichts zu holen ist. Genau darum geht es in meiner Frage!

Also: Gibt es für den privaten Endkunde einen Rechtsanspruch auf Chargeback des nicht durch eine Versicherung gedeckten Anteils des mit Visa/MC/Amex vorausbezahlten Reisepreises, bei wegen Insolvenz des Veranstalters komplett ausgefallener Reise?
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.850
548
Blöd ist halt, dass bei Insolvenz vom Händlerkonto nichts zu holen ist. Genau darum geht es in meiner Frage!
Das ist doch nicht Dein Problem.
Du kannst aber davon ausgehen, dass solche Fälle über Bürgschaften abgesichert sind. Und die Händlerbank wird nicht tatenlos bleiben, wenn ihr Kunde in finanzieller Schieflage gerät.
 
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Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Das ist doch nicht Dein Problem.
Du kannst aber davon ausgehen, dass solche Fälle über Bürgschaften abgesichert sind. Und die Händlerbank wird nicht tatenlos bleiben, wenn ihr Kunde in finanzieller Schieflage gerät.
Kannst Du meine Frage beantworten, oder vermutest Du irgendwas? Danke.
Möglicherweise musste der Händler irgendwo eine Kaution von irgendwas um 5% vom Umsatz hinterlegen, damit berechtigte Chargebacks daraus bezahlt werden können, sofern das Händlerkonto auf 0 ist.
Dass irgendwo Bürgschaften oder Kautionen über den gesamten Reisepreis hinterlegt werden, wäre mir neu. Dafür gibt es ja die gesetzliche Reisepreis-Versicherung.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Das ist doch nicht Dein Problem.
Du kannst aber davon ausgehen, dass solche Fälle über Bürgschaften abgesichert sind. Und die Händlerbank wird nicht tatenlos bleiben, wenn ihr Kunde in finanzieller Schieflage gerät.

Mein Problem ist es aber wenn die Bank nichts von einem Chargeback wissen will. Und das passiert ja im Fall TC anscheinend häufig.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.850
548
Alleine schon deshalb sollte jeder sein Hauptkonto oder alternativ ein Zweitkonto bei der DKB haben. Sie schikaniert ihre Kunden in solchen Fällen nicht.

In dieser Hinsicht habe ich das Vertrauen in den meisten Banken verloren. So geht man nicht mit Kunden um.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Das Problem aber ist doch, das hier regelmässig gesagt wird das der Kunde ein Recht auf Chargeback hat, die Banken interessiert es nicht, an wen wendet sich der Kunde nun? An die Bank (mit welcher Begründung?), an die KK Firma (mit welcher Forderung?) usw. usw.

Wirklich erhellendes konnte man im Bezug auf seine Rechte in den letzten 1719 Beiträgen nicht lesen. Und auch in den Medien wird nur zu Hartnäckigkeit geraten - aber auf welcher Grundlage?

https://www.manager-magazin.de/life...-das-geld-von-der-bank-zurueck-a-1292210.html
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Mein letzter Stand, und meine persönliche Rechtsauffassung ist, dass alle Forderungen, welche die Versicherung nicht zahlt, Teil der Insolvenzmasse werden.
Es besteht also kein Rechtsanspruch auf Chargeback durch die Bank/Kreditkartengesellschaft.
Letztendlich zahlt die Karten ausgebende Bank die Zeche, wenn vom Händler nichts mehr zu holen ist.
Das in diesem Falle von der Insolvenzmasse nichts abfließt - wo siehst du jetzt einen rechtlichen Unterschied, ob stattdessen eine Versicherung oder eine Bank zahlt?
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Letztendlich zahlt die Karten ausgebende Bank die Zeche, wenn vom Händler nichts mehr zu holen ist.

Es zahlt eben nicht unbedingt die ausgebende Bank - auch wenn die Versicherung nicht greift. Dann zahlt der Kunde. Der rechtliche Unterschied: Die Versicherung ist bis zu einer Summe von 110 Millionen Euro bei Pauschalreisen gesetzlich garantiert, der Anspruch auf ein Chargeback ist von der ausgebenden Bank nicht garantiert und auch nicht gesetzlich geregelt. (Ich lasse mich da gerne eines anderen belehren).
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Letztendlich zahlt die Karten ausgebende Bank die Zeche, wenn vom Händler nichts mehr zu holen ist.
Das in diesem Falle von der Insolvenzmasse nichts abfließt - wo siehst du jetzt einen rechtlichen Unterschied, ob stattdessen eine Versicherung oder eine Bank zahlt?
Eine Zahlung durch die kartenausgebende Bank besteht eben nicht mit Rechtsanspruch. Wie auch, denn die Bank hat das Geld gar nicht mehr, sondern nur transportiert.

Die Versicherung muss natürlich, entsprechend der Versicherungsbedingungen, zahlen.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Es zahlt eben nicht unbedingt die ausgebende Bank - auch wenn die Versicherung nicht greift. Dann zahlt der Kunde.
Wenn das so wäre, bräuchte man den Chargeback hat nicht erst beantragen.
Der rechtliche Unterschied: Die Versicherung ist bis zu einer Summe von 110 Millionen Euro bei Pauschalreisen gesetzlich garantiert, der Anspruch auf ein Chargeback ist von der ausgebenden Bank nicht garantiert und auch nicht gesetzlich geregelt. (Ich lasse mich da gerne eines anderen belehren).
Gesetzlich nicht, aber vertraglich.

Eine Zahlung durch die kartenausgebende Bank besteht eben nicht mit Rechtsanspruch. Wie auch, denn die Bank hat das Geld gar nicht mehr, sondern nur transportiert.

Die Versicherung muss natürlich, entsprechend der Versicherungsbedingungen, zahlen.
Wenn ein anderer zahlt, macht es für die Insolvenzmasse keinen rechtlichen Unterschied.
Bei einer Rücklastschrift ist das aber nicht so.
Warum wohl empfiehlt die Fachwelt Chargeback, sagt aber gleichzeitig eine Rücklastschrift hat keine Chance?
Weil eben doch die Bank zahlt. Deshalb wehren sie sich ja auch.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
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Gesetzlich nicht, aber vertraglich.

Das ist leider in keinem Kreditkartenvertrag vereinbart - wenn überhaupt ist es in den Verträgen zwischen den Banken und den Schemes vereinbart - aber in diese Verträge hat der Verbraucher leider keinen Einblick.

Ohne Hilfe der Schemes kannst du ein Chargeback nicht gegen den Willen der Bank einfordern/einklagen - und das ist bisher noch nicht passiert.

Im Falle von AB haben die Schemes noch öffentlich Druck gemacht, im Fall von TC halten sie sich deutlich zurück - wahrscheinlich weil es in Summe und in so kurzer Zeit dann doch mal zu viel wird.

Die Chargeback rules von Mastercard sind z.B. nur auf englisch erhältlich, somit können sie sicher kein Vertragsbestandteil für den deutschen Verbraucher sein - und ich bin mir nicht sicher ob solche "Agbs" in englischer Sprache überhaupt wirksam in einem deutschen Vertrag vereinbart werden können. Es scheint zudem das Mastercard am 24.09. etwas an den Regeln geändert hat - kann sich ja mal jemand die Mühe machen rauszufinden was.
https://www.mastercard.us/content/dam/mccom/global/documents/chargeback-guide.pdf
 
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