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Ich bin gespannt, ob dieser Geldinstitut-Chef über solche Details Bescheid weiß . Das ist nicht das Thema unseres Gespräches, aber beim Mittagessen kann ich das mit anbringen.Bin auch mal gespannt, was Dein Experte dazu sagt.
Ich bin gespannt, ob dieser Geldinstitut-Chef über solche Details Bescheid weiß . Das ist nicht das Thema unseres Gespräches, aber beim Mittagessen kann ich das mit anbringen.Bin auch mal gespannt, was Dein Experte dazu sagt.
Ich bin mir sicher, er weiß es nicht...Ich bin gespannt, ob dieser Geldinstitut-Chef über solche Details Bescheid weiß . Das ist nicht das Thema unseres Gespräches, aber beim Mittagessen kann ich das mit anbringen.
Der Bankleiter (Bank-Geschäftsführer), den ich heute wegen TC Chargeback gefragt hatte (falls Zurich nicht vollständig leistet), war sich sicher, dass bei insolventem Händler die Händlerbank zahlt. Ob und wie die Händlerbank gegen das Risiko Vorsorge betreibt, hat mit dem Chargeback nichts zu tun.Bin auch mal gespannt, was Dein Experte dazu sagt.
Letztlich wird jemand die Zeche zu zahlen haben...
Das sind zwischenzeitlich auch meine Informationen. Ich meine, ich hätte zwischendurch mal behauptet, dass die kartenausgebende Bank zu zahlen hat. Aber du hast Recht, es bleibt an der Händlerbank hängen. Insoweit korrigiere ich mich!Der Bankleiter (Bank-Geschäftsführer), den ich heute wegen TC Chargeback gefragt hatte (falls Zurich nicht vollständig leistet), war sich sicher, dass bei insolventem Händler die Händlerbank zahlt. Ob und wie die Händlerbank gegen das Risiko Vorsorge betreibt, hat mit dem Chargeback nichts zu tun.
Rechtsanspruch auf Chargeback:
Besteht möglicherweise für den Endkunde nicht. Darüber hinaus hackt keine Krähe der anderen (Händlerbank) ein Auge aus.
Hängt also stark vom Engagement des Issuers ab: Falls der Issuer das Chargeback bei der Händlerbank einreicht, muss diese bei einem anerkannten Chargeback-Grund dem entsprechen!
Ich hatte ebenfalls eine falsche Auffassung, als ich meinte, dass Chargeback ins Leere geht, wenn der Händler pleite ist .Das sind zwischenzeitlich auch meine Informationen. Ich meine, ich hätte zwischendurch mal behauptet, dass die kartenausgebende Bank zu zahlen hat. Aber du hast Recht, es bleibt an der Händlerbank hängen. Insoweit korrigiere ich mich!
Der Händler oder die Händlerbank?Ich hatte ebenfalls eine falsche Auffassung, als ich meinte, dass Chargeback ins Leere geht, wenn der Händler pleite ist .
Nun, du gehst davon aus, dass keine ausreichende Masse vorhanden ist.Bei Insolvenz des Händlers würde es ja keinen Sinn machen, es gibt ja explizit das Chargeback bei Insolvenz, das würde Mastercard ja nicht aufs Papier bringen wenn es eh ins Leere geht.
Kartenherausgeber und Issuer sind schonmal 2 Begriffe für dieselbe Sache . Sind aus meiner Sicht raus.Aber was wäre, wenn die Händlerbank pleite gehen würde, das wäre interessant. Gibts dazu was, Issuer, Kartenherausgebende Bank oder gar das Scheme?
Kartenherausgeber und Issuer sind schonmal 2 Begriffe für dieselbe Sache . Sind aus meiner Sicht raus.
Und bevor Mastercard oder ein anderes Scheme zahlt, muss Ostermontag auf einen Dienstag fallen.
Bis heute konnten wir den offenen Rechnungsbetrag nicht auf unserem Konto verbuchen. Daher fordern wie Sie auf, den fälligen Rechnungsbetrag in Höhe von xxxxxx € bis zum 26.11.2019 auf folgendes Bankkonto zu überweisen:
Empfänger: Invia Flights Germany GmbH
Bank: Commerzbank AG
Kontonummer: 108884801
Bankleitzahl: 86040000
IBAN: DE69860400000108884801
BIC/Swift Code: COBADEFFXXX
....
Sollte der offene Rechnungsbetrag nicht fristgerecht bei uns eingehen, behalten wir uns vor, ein externes Inkassounternehmen mit dieser Angelegenheit zu beauftragen. Haben Sie den offenen Betrag in der Zwischenzeit bereits beglichen, ist dieses Schreiben als gegenstandslos zu betrachten.
Forderung widersprechen, da keine Leistung erbracht wurde, und auf einen Mahnbescheid warten.
Die Rechtslage ist kompliziert und es gibt unseres Wissens bislang keine Urteile in ähnlich gelagerten Fällen. Es ist schwer zu sagen, wie ein Gericht urteilen würde. Damit es so weit kommen kann, müsste ein Reisevermittler klagen. Dabei ist allerdings unklar, auf welcher Rechtsgrundlage er für einen gestrichenen Flug den kompletten Flugpreis verlangen könnte. Wer von seinem Reisevermittler aufgefordert wird, nach einer Rückbuchung nochmal zu zahlen, sollte unbedingt antworten. Setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie Ihre Ansicht unterstreichen, nicht zu zahlen. Doch spätestens, wenn der Vermittler ein Inkassounternehmen beauftragt oder Klage erhebt, benötigen Sie einen Anwalt.
Bei einer Forderung von etwa 2.000 Euro liegt das Prozessrisiko für die erste Instanz etwa bei 1.350 Euro, die Sie als Kunde zusätzlich zahlen müssten, falls Sie verlieren. Wie gesagt: Es lässt sich keine Prognose über die Aussichten eines solchen Rechtsstreites anstellen.
[h=2]Beispielhafte Formulierung einer Antwort:[/h] Ich nehme Bezug auf Ihre erneute Rechnungstellung.
Leider kann ich nicht erkennen, auf welcher Rechtsgrundlage ich verpflichtet wäre, an Sie als Reisevermittler den Flugpreis für einen Flug zu zahlen, der definitiv nicht stattgefunden hat und nicht stattfinden wird.
Das sogenannte Chargeback-Verfahren bei einer Zahlung mit Kreditkarte ist hier nicht rechtsmissbräuchlich. Es gilt nach den Regularien der Kreditkartenunternehmen ausdrücklich auch für den Fall der Insolvenz.
Vor diesem Hintergrund ist der Fall so zu behandeln, als ob die Fluggesellschaft den Flug storniert hätte und der Fluggast noch nicht in Vorleistung gegangen ist. Dann muss der Fluggast ebenfalls nichts zahlen.
Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung bin ich allerdings bereit, eine möglicherweise angefallene Vermittlungspauschale zu überweisen.
So einfach wie von Dir dargestellt ist die Sache nicht.Forderung widersprechen, da keine Leistung erbracht wurde, und auf einen Mahnbescheid warten.
Kann jemand beraten?
... allerdings von der Fluggesellschaft und nicht vom Kunden ... und die Fluggesellschaft ist insolvent.Der vom Fragesteller (sinnlos) beauftragte Makler hat seine Leistung erbracht. Anspruch auf seine Provision hat er auf jeden Fall.
KAnnst du nachschauen, wer damals von deiner KK abgebucht hat? AirBerlin oder Billigflug.de?
Billigflug.de