Die Leistung „Flug“ wurde nicht erbracht. Es mag sein, dass das Reisebüro seinen Teil erbracht hat, aber die Hauptleistung definitiv nicht. Oder wurde umgebucht?
Du zahlst im Reisebüro für die Vermittlung einer Flugbuchung - und diese Hauptleistung des Reisebüros ("Buchung" bzw. Weiterleitung der Passagierdaten vom Kunden an die Airline) wurde erbracht.
Es geht doch einfach darum, wer das Geld abbucht:
1) Direktinkasso: Reiseveranstalter/Airline bucht direkt vom Konto/CC des Kunden ab
a) die vereinbarte Vermittlerprovision wird von Reiseveranstalter/Airline selbst an die Agentur gutgeschrieben, da diese im abgebuchten Preis bereits inkludiert ist (das ist meist bei Reiseveranstaltern der Fall)
b) die vereinbarte Vermittlerprovision wird von Reiseveranstalter/Airline nicht eingezogen, sondern der Vermittler bucht diese in einer zweiten Buchung von Konto/CC des Kunden selbst ab (ist meist bei Airlines der Fall, da diese keine Provisionen mehr zahlen)
2) Agenturinkasso: das Reisebüro bucht in eigenem Namen das Geld vom Konto/CC des Kunden ab, behält einen vereinbarten Anteil davon ein (als Provision), und leitet den restlichen Anteil in einem vereinbarten Zeitraum an Reiseveranstalter/Airline weiter.
Bedingt durch die Änderung in der EU-PRRL (Pauschalreiserichtlinie) sind inzwischen die meisten Agenturen dazu übergegangen, nur noch Direktinkasso durchzuführen, da sie bei Agenturinkasso das Risiko eingehen würden, selbst als Veranstalter aufzutreten (mit entsprechender Haftung etc.).
Jetzt ist die nächste Frage, welche Zahlung mittels Chargeback zurückgeholt wurde - 1a, 1b oder 2.
Wenn 1b, also Abbuchung der Leistung durch Airline, plus separate Abbuchung der Provision durch OTA, und beides zurückgeholt wurde, hat OTA weiterhin Anspruch auf die Zahlung der Provision, da diese für das Vermitteln der Buchung erhoben wurde - diese Leistung also auch vollbracht wurde.
Quelle: lange genug in der Tourismusbranche gearbeitet.