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Aaaaber - sie weisen ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht (8 Wochen) der einziehenden Bank (der von T Cook) hin.
Was sollen die dann widersprechen? Ist doch 100% klar, - Leistung wurde nicht erbracht, damit lt. AGB Geld zurück.
Testbaustein. Wie 95% der Schreiben. Die Regelungen der CC sehen eine Widerspruchsmöglichkeit vor und die Rückbuchung ist insofern immer unter Vorbehalt. Darum wird der Textbaustein eingefügt - natürlich ohne, daß da irgend was groß geprüft wurde.
Erfolgt ein Widerspruch, dann erst muß die Bank prüfen, ob der Widerspruch nach ihren Regularien berechtigt ist. Wenn nicht, lehnt sie ihn ab und du behälst das Geld. Andernfalls stellen sie den Betrag erneut fällig.
Das ist schlicht Arbeitsminimierung und zur Absicherung ein formeller Textbaustein.