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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.214
846
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Aaaaber - sie weisen ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht (8 Wochen) der einziehenden Bank (der von T Cook) hin.
Was sollen die dann widersprechen? Ist doch 100% klar, - Leistung wurde nicht erbracht, damit lt. AGB Geld zurück.

Testbaustein. Wie 95% der Schreiben. Die Regelungen der CC sehen eine Widerspruchsmöglichkeit vor und die Rückbuchung ist insofern immer unter Vorbehalt. Darum wird der Textbaustein eingefügt - natürlich ohne, daß da irgend was groß geprüft wurde.

Erfolgt ein Widerspruch, dann erst muß die Bank prüfen, ob der Widerspruch nach ihren Regularien berechtigt ist. Wenn nicht, lehnt sie ihn ab und du behälst das Geld. Andernfalls stellen sie den Betrag erneut fällig.

Das ist schlicht Arbeitsminimierung und zur Absicherung ein formeller Textbaustein.
 

Infiniti

Reguläres Mitglied
29.01.2019
47
9
Guten Morgen!

Ja, die 8 Wochen sind heute um. D.h. ich habe das Geld jetzt sicher zurück?
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.646
745
Grundsätzlich schon, ja.
Der Leistungserbringer könnte jetzt auf dem zivilrechtlichen Wege jedoch immernoch versuchen, eine möglicherweise berechtigte Forderung einzutreiben.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
6.192
Erfahrungsberichte Chargeback (z.B. wegen Corona-Krise)

Liebe Mitleser und -schreiber,

in Krisenzeiten zeigt sich, welcher Anbieter sich kundenfreundlich und fähig verhält und welcher mauert oder sich tot stellt. Das gilt natürlich auch für Kreditkartenherausgeber.
Ich würde gerne hier Erfahrungen zusammentragen, positive wie negative, zum Umgang von Kreditkartenherausgebern mit Chargeback-Anforderungen durch den Kunden.
Solche Berichte wären sicher vielen Leuten bei der zukünftigen Wahl der eingesetzten Kreditkarte eine hilfreiche Information.

Um ein möglichst objektives Bild zu erhalten, bitte ich um eine knappe, präzise Schilderung, die idealerweise folgende Angaben enthalten sollte:
- Um welche Leistung ging es, wie gebucht (also direkt beim Anbieter oder z.B. über OTA)?
- Mit welcher Kreditkarte wurde bezahlt?
- Wann wurde bezahlt; wie lange war das schon her?
- Was ist die Begründung für das Chargeback, was waren die relevanten Umstände? (also z.B. Flug gestrichen durch die Fluggesellschaft, Anreise wegen Grenzschließung nicht möglich usw.)
- Wie war die Kommunikation mit den Beteiligten einschließlich des Kreditkartenherausgebers?
- Wie war das Ergebnis?
- optional: Um wieviel Geld ging es ungefähr?

Wie gesagt wären auch negative Berichte interessant zu erfahren. Bin gespannt auf Erfahrungsberichte; danke im voraus.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
- Was ist die Begründung für das Chargeback, was waren die relevanten Umstände? (also z.B. Flug gestrichen durch die Fluggesellschaft, Anreise wegen Grenzschließung nicht möglich usw.)

Wäre für mich neu, wenn die von Dir geschilderten Umstände als relevante Gründe für ein CB wären... ...solange Dein Vertragspartner nicht Pleite geht, musst Du Dich schon über Dein Grundgeschäft mit ihm auseinandersetzen, bis zum Anwalt usw.

Das KI ist in solchen Fällen nicht zuständig!

Hier kann zugemacht werden.
 

Cirrus80

Reguläres Mitglied
03.10.2019
35
0
weiss jemand von euch wie man seine hinterlegte Handynummer fuer die 1plus bei der Santander aendert?
 

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
82
Wäre für mich neu, wenn die von Dir geschilderten Umstände als relevante Gründe für ein CB wären... ...solange Dein Vertragspartner nicht Pleite geht, musst Du Dich schon über Dein Grundgeschäft mit ihm auseinandersetzen, bis zum Anwalt usw.

Dann hast du heute etwas neues gelernt ;)

Man kann definitiv ein Chargeback einreichen, wenn Ware oder Dienstleistung nicht geliefert wurden.

In den Chargebackregeln ist das alles ziemlich genau definiert, vielleicht eine Idee zur Quarantänelektüre?
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Dann hast du heute etwas neues gelernt ;)

Man kann definitiv ein Chargeback einreichen, wenn Ware oder Dienstleistung nicht geliefert wurden.

In den Chargebackregeln ist das alles ziemlich genau definiert, vielleicht eine Idee zur Quarantänelektüre?
"Anreise wegen Grenzschliessung nicht möglich" ...wo wurde da nicht was geliefert/Dienstleistung erbracht???
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
6.192
Wäre für mich neu, wenn die von Dir geschilderten Umstände als relevante Gründe für ein CB wären... ...solange Dein Vertragspartner nicht Pleite geht, musst Du Dich schon über Dein Grundgeschäft mit ihm auseinandersetzen, bis zum Anwalt usw.

selbst wenn es sich bei den genannten Beispielen um solche handeln sollte, in denen ein Chargeback verweigert wurde oder nicht erfolgreich war (weil z.B. unbegründet oder weil die Gründe tatsächlich nicht stichhaltig sein sollten), wären gerade solche Berichte hilfreich, um eben ein realistisches Bild zu erhalten, was wo geht oder eben dann auch nicht. Daher würde ich mich über sachliche Beiträge freuen.
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
selbst wenn es sich bei den genannten Beispielen um solche handeln sollte, in denen ein Chargeback verweigert wurde oder nicht erfolgreich war (weil z.B. unbegründet oder weil die Gründe tatsächlich nicht stichhaltig sein sollten), wären gerade solche Berichte hilfreich, um eben ein realistisches Bild zu erhalten, was wo geht oder eben dann auch nicht. Daher würde ich mich über sachliche Beiträge freuen.
Perfekt. Dann fang' mal damit an: mach' Dich bei Deiner KK- Gesellschaft beliebt und berichte uns...
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
2.983
2.152
Frankfurt am Main und Köln
Perfekt. Dann fang' mal damit an: mach' Dich bei Deiner KK- Gesellschaft beliebt und berichte uns...

Jetzt troll mal hier nicht so rum. Mit beliebt oder unbeliebt hat das nichts zu tun hier geht es um Vertragsbestandteile.. Lass mal die Leute hier was schreiben die ihre Erfahrungen in der aktuellen Situation gerne teilen. Ich denke das interessiert viele von uns.

@all
Ich selbst habe 2016 mehrere tausend Euro über meine Visa Card per Chargeback aus bezahlten AirBerlin Tickets zurückerhalten (Ware nicht geliefert). Bei Insolvenz leisten soweit ich weiss aber nur Visa und MasterCard und nicht Amex. Über Amex Erfahrungen würde ich mich freuen.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
6.192
bitte angeben, wer die Visa-Karte jeweils herausgegeben hat (und am besten auch wie einfach oder kompliziert es war), sonst hilft so ein Bericht leider nicht weiter.
 
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MarciMarc

Aktives Mitglied
14.09.2019
161
0
Jetzt troll mal hier nicht so rum. Mit beliebt oder unbeliebt hat das nichts zu tun hier geht es um Vertragsbestandteile.. Lass mal die Leute hier was schreiben die ihre Erfahrungen in der aktuellen Situation gerne teilen. Ich denke das interessiert viele von uns.

@all
Ich selbst habe 2016 mehrere tausend Euro über meine Visa Card per Chargeback aus bezahlten AirBerlin Tickets zurückerhalten (Ware nicht geliefert). Bei Insolvenz leisten soweit ich weiss aber nur Visa und MasterCard und nicht Amex. Über Amex Erfahrungen würde ich mich freuen.
Also hast Du den Chargeback bei einer insolventen Airline angewendet? Das wäre ja aber ein wenig was anderes als "Was ist die Begründung für das Chargeback, was waren die relevanten Umstände? (also z.B. Flug gestrichen durch die Fluggesellschaft, Anreise wegen Grenzschließung nicht möglich usw.)"
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
2.983
2.152
Frankfurt am Main und Köln
Also hast Du den Chargeback bei einer insolventen Airline angewendet? Das wäre ja aber ein wenig was anderes als "Was ist die Begründung für das Chargeback, was waren die relevanten Umstände? (also z.B. Flug gestrichen durch die Fluggesellschaft, Anreise wegen Grenzschließung nicht möglich usw.)"

naja wegen der insolvenz und einstellung des flugbetriebs konnte die leistung nicht geliefert werden. Das reichte.
jetzt ist es doch ähnlich. Bei grenzschliessun oder zb stornierung eines fluges durch die airlines muss dir die airline nach eu261 die rückerstattung deines geldes anbieten. Wenn das nnicht erfolgt würde ich leistung nicht geliefert als grund angeben was ja auch stimmt. Bei amex kenne ich die einzelnen gründe aber nicht. Das würde mich interessieren.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Für Insolvenzfälle haben wir den angepinnten Liquidations-Thread. Hier geht es aber um nicht erbrachte Leistungen wegen höherer Gewalt!
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Erfahrung mit AMEX NL: KL streicht Flug wegen Corona, weigert sich den Ticketpreis auf die Karte zu erstatten. Einen Anruf bei AMEX später ist der Chargeback-Fall eröffnet und muss ich nur die Buchungsbestätigung und die Bestätigung der Streichung per E-Mail schicken. Nächste Woche soll ich Bescheid bekommen.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
da liegst du falsch. Das ist gesetzlich geregelt. In diesem Falle ist nämlich der außergewöhnliche Umstand auf deiner Seite. Es gibt zwar keine Entschädigung aber das komplette Geld zurück. Mit Kulanz hat das nichts zu tun.

Warte mal ab was da in den nächsten Tagen passiert - und genau darauf zählen die Airlines und Reiseanbieter.

Sollte die EU hier nicht eine Gutscheinlösung einführen wird es europaweit massig Insolvenzen geben - womit den Reisenden dann auch nicht wirklich geholfen wäre. (und nein das ist keine Fantasie von mir das wird bereits diskutiert).

https://www.spiegel.de/wirtschaft/u...-geben-a-5024b9b3-f4f9-421d-8e49-876b55ef868e
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
2.983
2.152
Frankfurt am Main und Köln
Warte mal ab was da in den nächsten Tagen passiert - und genau darauf zählen die Airlines und Reiseanbieter.

Sollte die EU hier nicht eine Gutscheinlösung einführen wird es europaweit massig Insolvenzen geben - womit den Reisenden dann auch nicht wirklich geholfen wäre. (und nein das ist keine Fantasie von mir das wird bereits diskutiert).

https://www.spiegel.de/wirtschaft/u...-geben-a-5024b9b3-f4f9-421d-8e49-876b55ef868e

nur ist das wie der Artikel sagt nun auch keine Lösung. Die Sache ist etwas komplexer. Ich habe nur das derzeitige Recht aufgeführt.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
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nur ist das wie der Artikel sagt nun auch keine Lösung. Die Sache ist etwas komplexer. Ich habe nur das derzeitige Recht aufgeführt.

Klar aber weil die Airlines wissen das das derzeitige Recht höchstwahrscheinlich ausgesetzt wird ist im Moment niemand kooperativ - auch die CC Firmen nicht. Den "Leistung wurde nicht erbracht" zählt im Moment nicht, es muss eher heissen "Leistung durfte/konnte nicht erbracht werden" (in vielen verschiedenen Facetten).