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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
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Gerne lasse ich mir von dir den angeblichen Missbrauch erklären. Es kann durchaus detailliert mit den relevanten Gesetzes-/AGB Bestimmungen sein.
Missbrauch: zB: ich buche eine Reise für Juli 2020 und da das böse Reisebüro nicht kostenlos stornieren will, löse ich CB aus.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.183
ZRH
Missbrauch: zB: ich buche eine Reise für Juli 2020 und da das böse Reisebüro nicht kostenlos stornieren will, löse ich CB aus.
Und das ist alles was du rausbringst? So von wegen bei Visa und MC geht nur bei Insolvenz kommt noch was?
Willst du dich bitte noch kurz zum entstandenen Schaden äussern? Komm wieder wenn du ein paar Lenze mehr zählst, bevor du anderen Leuten Missbrauch vorwirfst.

Nachtrag: Die Sache hat sich erledigt. Ignorlist++
 
Zuletzt bearbeitet:

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Und das ist alles was du rausbringst? So von wegen bei Visa und MC geht nur bei Insolvenz kommt noch was?
Willst du dich bitte noch kurz zum entstandenen Schaden äussern? Komm wieder wenn du ein paar Lenze mehr zählst, bevor du anderen Leuten Missbrauch vorwirfst.
??????
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.113
2.315
Frankfurt am Main und Köln
Und das ist alles was du rausbringst? So von wegen bei Visa und MC geht nur bei Insolvenz kommt noch was?
Willst du dich bitte noch kurz zum entstandenen Schaden äussern? Komm wieder wenn du ein paar Lenze mehr zählst, bevor du anderen Leuten Missbrauch vorwirfst.

Nachtrag: Die Sache hat sich erledigt. Ignorlist++


diesen vipo würde ich jetzt klar ignorieren. Blanke Inkompetenz... oder er will nur trollen
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
688
594
Leoben, AUT
Ich glaube der User vlpo ist sich nicht ganz im Klaren, was das Grundgeschäft ist. Hierzu aus den AGB von cardcomplete:
Der KI verpflichtet sich, etwaige Beanstandungen und Meinungsverschiedenheiten, die daszugrundeliegende Rechtsgeschäft mit der jeweiligen Akzeptanzstelle betreffen (z.B. Mängelrüge), direkt mit dieser zu regeln. Davon unberührt bleibt – unbeschadet des Rechtesgemäß Punkt 7.11. – die Verpflichtung des KI, mit der Karte bezogene Leistungen zu be-zahlen.
Da geht es um den Kauf einer Ware oder die Bezahlung einer Dienstleistung, hauptsächlich vor Ort, und um Mängel, Gewährleistung und Rechnungshöhe.

Für den Fall, dass sich eine Airline weigert, ein storniertes Ticket zurückzuzahlen gibt es bei den Reklamationsormularen (https://www.cardcomplete.com/service/reklamationen/) im Formular Internet unter dem Punkt
Waren-/Ticketbestellung
den Unterpunkt
Ich habe den Kauf storniert, dennoch wurde mein Kreditkarten-Konto belastet (Wichtig:bitte ersuchen Sie das Unternehmen unter Angabe des Grundes um Refundierung auf Ihre Kreditkarte und senden Sie uns eine Kopie des Schriftverkehrs).

Und absolut nirgends wird erwähnt, dass ein Unternehmen in Insolvenz sein muss.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ich glaube der User vlpo ist sich nicht ganz im Klaren, was das Grundgeschäft ist. Hierzu aus den AGB von cardcomplete:

Da geht es um den Kauf einer Ware oder die Bezahlung einer Dienstleistung, hauptsächlich vor Ort, und um Mängel, Gewährleistung und Rechnungshöhe.

Für den Fall, dass sich eine Airline weigert, ein storniertes Ticket zurückzuzahlen gibt es bei den Reklamationsormularen (https://www.cardcomplete.com/service/reklamationen/) im Formular Internet unter dem Punkt
den Unterpunkt

Und absolut nirgends wird erwähnt, dass ein Unternehmen in Insolvenz sein muss.
Danke für die Präzisierung.

Wenn Du die ursprüngliche Frage des Users geos liest, hat er was anderes gefragt, und zwar ob die Banken für corona Schäden aufkommen...daraufhin habe ich zurückgeschrieben, dass solange das Reisebüro nicht pleite geht: nein und dass man sich zuerst mit dem Reisebüro auseinandersetzen wird müssen...
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.113
2.315
Frankfurt am Main und Köln
es ist immer "vorläufig". Aber amex wird eh in jedem fall das Geld von der Airline bekommen (ich gehe mal nicht davon aus das Lufthansa, AirFrance/KLM oder IAG pleite gehen). Von daher ist es ein vorstrecken von Liquidität. Sollten die Airlines mit diesem Verhalten fortfahren, darf amex ihnen Strafgebühren aufdrücken.
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
AMEX hat in der E-Mail, die man mir geschickt hat, bestätigt, dass die vorübergehende Gutschrift, die sofort beim Start des Chargeback erfolgt, in eine endgültige Gutschrift umgewandelt wurde, und über den Kundenservice habe ich das Guthaben auch schon abbuchen lassen auf mein Konto. Klar, sollte KLM beweisen können, dass ich das Geld bereits erstattet bekommen habe oder dass ich den Flug angetreten habe, muss ich das wieder zurückzahlen, allerdings dürfte das KLM schwerfallen, weswegen der Fall für mich gelöst ist.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Es ist auch bei VISA und MC falsch was du von dir gibst.

Bsp mit CHF Visa: Aria in LV bucht Deposit in USD ab und nach Aufenthalt wieder zurück anstatt wie vereinbart nur zu blockieren. D.h. 2x Umrechnungsgebühren die bei diesem Stay (3x Sky Suites für 4 Nächte) mehrere hundert CHF betragen haben.
Chargeback ging ohne Probleme, da Merchant keine Berechtigung zur Abbuchung hatte sondern nur zum blockieren.

Chargeback ist für mich in Deutschland einen freiwillige Leistung an den Kunden (wurde hier schon ausführlichst erklärt, wo es geregelt ist), die nicht einklagbar ist, da Sie nicht im Kreditkartenvertrag des Kunden steht. Der Fall passt also nicht. Ohne jede vertragliche Regelung hätte auch rückerstattet werden müssen, da die Abbuchungsermächtigung gefehlt hat.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.183
ZRH
Chargeback ist für mich in Deutschland einen freiwillige Leistung an den Kunden (wurde hier schon ausführlichst erklärt, wo es geregelt ist), die nicht einklagbar ist, da Sie nicht im Kreditkartenvertrag des Kunden steht. Der Fall passt also nicht. Ohne jede vertragliche Regelung hätte auch rückerstattet werden müssen, da die Abbuchungsermächtigung gefehlt hat.
Das habe ich ja nicht in Abrede gestellt. Aber auf was willst du hinaus?
Auf die Schnelle fällt mir kein Chargeback Grund ein, der nicht in einem Leistungsmangel beim Grundgeschäft begründet ist. Anstatt Chargeback könnte man sehr wohl den Merchant einklagen. Definitiv nicht KK-Nutzerfreundlich und dürfte sehr häufig mangels Beweisen scheitern.

Zudem: Ohne meinen KK-Vertrag anzuschauen meine ich schon das der KK-Herausgeber eine Schutzpflicht z.G. des KK-Nutzers vor unberechtigten Abbuchung durch seine Vertragspartner (d.h. Merchant) hat. Damit könnte man sehr wohl eine Leistungsklage gegen den KK-Herausgeber erheben (der dann wiederum dem Merchant den Streit verkünden muss [Terminologie nach CH Zivilprozessrecht]).
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Aber auf was willst du hinaus?
Auf die Schnelle fällt mir kein Chargeback Grund ein, der nicht in einem Leistungsmangel beim Grundgeschäft begründet ist.

Genau, daher passt der von dir genannte Fall nicht, da der Mangel nicht im Grundgeschäft liegt, sondern in der fehlenden Abbuchungsermächtigung, das ist gesetzlich geregelt, da kann ich auch klagen.

Beim Mangel im Grundgeschäft ist die Abbuchung berechtigt, es wird nur die Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht. Nach deutschen Recht ist das ein entscheidender Unterschied.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.183
ZRH
Nach meinem Verständnis gehört die ordnungsgemässe Abwicklung der Gegenleistung(en) (i.c. Zahlung Übernachtungskosten sowie Leisten eines Deposits) über den vom Merchant zur Verfügung gestellten Kanal ebenso zum Grundgeschäft.
Lackmustest: kannst du im Hotel übernachten ohne ein Depot zu leisten/KK dafür zu hinterlegen? Meine ich nicht, entsprechend ist es ein wesentlicher Vertragsbestandteil des Beherbergungsvertrag).

Ich wäre mit Dir im Falle wo ich an einer Hotelbar, ohne Hotelgast zu sein, etwas trinke und mir das Hotel nachher neben dem Getränk eine Übernachtung abbucht.
Hier fehlt es am Grundgeschäft (Beherbergungsvertrag) und entsprechend hat nie eine Abbuchungsermächtigung bestanden.

Auf weitere Erörterungen kann ich verzichten, so fest interessiert mich das Thema CB nicht. Mir ging es ursprünglich darum dem Statement entgegenzutreten, wonach CB bei Visa/Master nur im Insolvenzfall möglich sei.
 

thermometer

Reguläres Mitglied
27.02.2020
47
0
Was hat es mit diesen ewig langen Diskussionen auf sich? Chargeback heißt: Man füllt ein Formular aus, wenn man der Meinung ist, dass man sein Geld zurückbekommen sollte.

Der Rest interessiert doch niemanden. Entweder man bekommt sein Geld zurück, oder halt nicht. Aber versuchen kann und sollte man es immer.

Das wird einem auch jeder Bankangestellte sagen. "Keine Ahnung, probieren Sie es einfach."

Ich habe mein Geld für eine Dienstleistung sogar nach mehr als 120 Tagen zurück bekommen und habe nur das Formular, die Rechnung und eine kurze Begründung abgegeben.
 

TheTick

Erfahrenes Mitglied
13.03.2020
320
370
Hat das neue Gesetz der Bundesregierung zur „Erstattung“ durch Gutscheine Auswirkungen auf Chargeback?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.242
893
Hat das neue Gesetz der Bundesregierung zur „Erstattung“ durch Gutscheine Auswirkungen auf Chargeback?

Derzeit gibt es kein neues Gesetz. Es gibt einen Vorstoß aus der Regierung, der nun sogar innerhalb der Pauschalreiseorganisationen umstritten zu sein scheint. Und aus der EU hat man sich schon "wenig begeistert" gezeigt.

Ansonsten stehen die Rückbuchungsregeln von Visa und MC losgelöst davon. Sprich so lange deren Regeln nicht geändert werden, ginge die Rückbuchung.

Was hat es mit diesen ewig langen Diskussionen auf sich? Chargeback heißt: Man füllt ein Formular aus, wenn man der Meinung ist, dass man sein Geld zurückbekommen sollte.

Der Rest interessiert doch niemanden. Entweder man bekommt sein Geld zurück, oder halt nicht. Aber versuchen kann und sollte man es immer.

Manche interessieren sich offenbar für die Erfolgsaussichten. Wobei der Antrag schneller ausgefüllt ist, als lange drüber zu diskutieren. Stimmt schon.
 

thermometer

Reguläres Mitglied
27.02.2020
47
0
Derzeit gibt es kein neues Gesetz. Es gibt einen Vorstoß aus der Regierung, der nun sogar innerhalb der Pauschalreiseorganisationen umstritten zu sein scheint. Und aus der EU hat man sich schon "wenig begeistert" gezeigt.

Ansonsten stehen die Rückbuchungsregeln von Visa und MC losgelöst davon. Sprich so lange deren Regeln nicht geändert werden, ginge die Rückbuchung.



Manche interessieren sich offenbar für die Erfolgsaussichten. Wobei der Antrag schneller ausgefüllt ist, als lange drüber zu diskutieren. Stimmt schon.


Ja ja nur meinte ich halt, dass man es immer probieren sollte, auch wenn man nicht an einen Erfolg glaubt.

Man kann ja trotzdem diskutieren und spekulieren.

Wobei die Erstattung ja meist recht schnell geht (bei mir am nächsten Tag), aber die Info, ob es geklappt hat, wäre in einer Diskussion natürlich interessant. (y)(y)
 

PLS

Reguläres Mitglied
03.01.2019
97
13
Die Frist für den Chargeback beginnt ab ürsprunglichem Flugdatum und nicht Buchungsdatum zu laufen, oder?
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
688
594
Leoben, AUT
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Soweit mir bekannt, beginnt die Frist ab Nicherhalt der Ware/Dienstleistung zu laufen. Das kann z.B. die Stornierungsmail der Airline sein und eher nicht das Buchungsdatum, schließlich kauft man Tickets, Konzertkarten oder auch Weine gerne mal mit bis zu einem Jahr vorlaufzeit.