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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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J

jsm1955

Guest
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Nein - das Reisebüro muss nicht eine Ersatzbeförderung stellen. Du hast den Vermittler mit der Buchung einer konkreten Flugleistung von A nach B mit Airline 123 beauftragt - sonst könnte ja das Reisebüro auch einen Flug von A nach C mit Airline 456 buchen.
Das Reisebüro ist nur Vermittler, nicht Veranstalter. Wäre es ein Veranstalter, müsste das Reisebüro für die entsprechenden Erfüllungsgehilfen einstehen.

Auszug aus den bei Buchung doch bestimmt akzeptierten AGB:


https://www.billigflug.de/service/terms
Aber wenn das so ist, schuldet der Kunde dem Reisebüro auch nur das Entgelt für die Vermittlung (wobei man da einwenden könnte, dass diese ja nicht erfolgreich war), nicht aber den Flug selbst, nach dem feststeht, dass dieser nicht geleistet werden kann.
Natürlich war der Kunde zunächst verpflichtet, den Gesamtpreis zu bezahlen. Nachdem aber feststand, dass der Vertrag nicht erfüllt werden kann und es die Möglichkeit des Chargebacks gab, stellt sich die Frage, was der Kunde nun schuldet.
Aus meiner Sicht kann das nur:
a) Nichts, denn die vereinbarte Leistung wurde nicht erbracht. oder
b) Den Teil der Rechnung, die Leistungen des Reisebüros betrifft, also eine etwaige Provision.

Wieso sollt der Kunde eine Leistung für einen Dritten an das Reisebüro bezahlen, wenn der Dritte nicht mehr existiert und das Reisebüro auch das Geld garnicht mehr weiterleiten kann? Die Situation ist doch jetzt dieselbe, wie bei einem insolventen Anbieter, wenn man noch nicht bezahlt hat. Dann schuldet der Kunde auch nur erbrachte Leistungen.

Ausserdem sollten auch Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner entstanden sein, die aufgerechnet werden können.
 
Moderiert:

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Wieso sollt der Kunde eine Leistung für einen Dritten an das Reisebüro bezahlen, wenn der Dritte nicht mehr existiert und das Reisebüro auch das Geld garnicht mehr weiterleiten kann? Die Situation ist doch jetzt dieselbe, wie bei einem insolventen Anbieter, wenn man noch nicht bezahlt hat. Dann schuldet der Kunde auch nur erbrachte Leistungen.
Nein, die Situation ist nicht dieselbe: das Reisebüro hat ein großes Problem, da sie deine Zahlung schon weitergeleitet hat, aber vom insolventen Veranstalter wahrscheinlich nicht zurückerhält.
 
J

jsm1955

Guest
Klar, dass das Reisebüro ein Problem hat, verstehe ich. Das ist doch aber normales unternehmerisches Risiko? Wenn ich Lieferanten vorab bezahle, sollte ich Sicherheiten haben. Der Kunde hatte welche. Das Reisebüro nicht? Wer lässt sich denn auf sowas ein? Ist das in der Branche üblich?

Ich meine, ich finde es schon immer sehr merkwürdig, dass man Flüge ohne jegliche Sicherheit vorab komplett bezahlt. Von daher war das Chargeback Verfahren für mich immer ein Sicherheitsnetz. Wenn das jetzt zu Lasten des Kunden ausgehebelt wird, nur weil ein Vermittler zwischengeschaltet ist, hmmm. Ich buche Flüge oft viele Monate im Voraus. Das sind dann schon mal ein paar Tausender. :confused: Sollte ich Reisebüros meiden?

Aber ich bin keinFachmann.
 
Moderiert:

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Von meinem Verständnis her ist man bei einem möglichem Chargeback besser dran wenn man direkt bei der Fluggesellschaft bezahlt hat.

Das sowieso.

Und ich singe gern nochmal das 11. Gebot: „Du sollst nicht beim Vermittler kaufen, wenn Du auch direkt beim Produktanbieter kaufen kannst!“

Klar buche ich auch mal (besonders kurzfristig) Hotelbetten bei einer Resterampe (Travelzirkus, Secret Escapes, HRS Business,...), aber bei größeren Beträgen versuche ich zumindest, vom Produktanbieter mindestens den gleichen Preis zu erhalten.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.467
3.837
Das sowieso.

Und ich singe gern nochmal das 11. Gebot: „Du sollst nicht beim Vermittler kaufen, wenn Du auch direkt beim Produktanbieter kaufen kannst!“

Klar buche ich auch mal (besonders kurzfristig) Hotelbetten bei einer Resterampe (Travelzirkus, Secret Escapes, HRS Business,...), aber bei größeren Beträgen versuche ich zumindest, vom Produktanbieter mindestens den gleichen Preis zu erhalten.

Und dann buchst Du direkt beim Hotel? Wenn nicht: Wenn Du bei IHG.com, bei HILTON.com und vergleichbaren buchst, buchst Du auch beim gleichen System wie EXPEDIA.com oder BOOKING.com. Auch die Webseiten der Franchisegeber der Hotelbranche sind erst einmal nichts anderes als OTAs, die Dir eine Leistung vermitteln und nicht selbst erbringen.
 
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Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Und dann buchst Du direkt beim Hotel? Wenn nicht: Wenn Du bei IHG.com, bei HILTON.com und vergleichbaren buchst, buchst Du auch beim gleichen System wie EXPEDIA.com oder BOOKING.com. Auch die Webseiten der Franchisegeber der Hotelbranche sind erst einmal nichts anderes als OTAs, die Dir eine Leistung vermitteln und nicht selbst erbringen.
Ich versuche, mit dem Preis vom Zwischenhändler in der Hand direkt beim Hotel zu buchen (per Email/telefonisch). Im Idealfall unterbietet das Hotel dann den Preis, oder gibt mir zum selben Preis ein kostenloses Upgrade.

Der Aufwand muss sich aber für mich und das Hotel lohnen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.467
3.837
Ich versuche, mit dem Preis vom Zwischenhändler in der Hand direkt beim Hotel zu buchen (per Email/telefonisch). Im Idealfall unterbietet das Hotel dann den Preis, oder gibt mir zum selben Preis ein kostenloses Upgrade.

Der Aufwand muss sich aber für mich und das Hotel lohnen.

Dann unterbietet das Hotel die Preise von Hotels.com oder der Website ihres eigenen Franchisegebers und setzt sich wegen Deiner einen Buchung einem Vertragsstrafenrisiko aus, das weit über die eine Buchung hinaus geht? Bemerkenswert.
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Dann unterbietet das Hotel die Preise von Hotels.com oder der Website ihres eigenen Franchisegebers und setzt sich wegen Deiner einen Buchung einem Vertragsstrafenrisiko aus, das weit über die eine Buchung hinaus geht? Bemerkenswert.
Ich habe geschrieben, dass ich VERSUCHE, mit Direktbuchung Vorteile zu erlangen. Manchmal klappt es, manchmal nicht.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Dann unterbietet das Hotel die Preise von Hotels.com oder der Website ihres eigenen Franchisegebers und setzt sich wegen Deiner einen Buchung einem Vertragsstrafenrisiko aus, das weit über die eine Buchung hinaus geht? Bemerkenswert.
Gab es da nicht kürzlich ein Urteil zugunsten booking.com?

@Mince
Wenn ein Hotelier das macht, kann es dir natürlich egal sein. Interessant ist, ob er es bei der aktuellen Rechtslage noch macht! Andererseits: irgendeiner wird sich wohl immer finden....
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Ich frage einfach im Hotel „Nierensteiner Hof“ höflich: „Bei der OTA kostet die Woche ÜF DZ bei Euch 799€. Wieviel kostet es denn, wenn ich direkt bei Euch buche? Falls beim Preis nichts machbar ist: Kann ich ein Upgrade, oder einmal Euren bekannten Salat de visage de chef aufs Haus bekommen?“

Was das Hotel mit der OTA oder eventuellen Merchandising-Lizenzgebern vereinbart hat, ist mir da piepegal. Für mich zählt nur das Ergebnis.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.467
3.837
Ich frage einfach im Hotel „Nierensteiner Hof“ höflich: „Bei der OTA kostet die Woche ÜF DZ bei Euch 799€. Wieviel kostet es denn, wenn ich direkt bei Euch buche? Falls beim Preis nichts machbar ist: Kann ich ein Upgrade, oder einmal Euren bekannten Salat de visage de chef aufs Haus bekommen?“

Was das Hotel mit der OTA oder eventuellen Merchandising-Lizenzgebern vereinbart hat, ist mir da piepegal. Für mich zählt nur das Ergebnis.

Das kann Dir ja auch piepegal sein. Mit der Buchung kannst Du dann das OTA meiner einer BRG anrufen und Du bist noch mal drunter. Was sollen nebenbei "Merchandising-Lizenzgeber" hier sein? Nehme mal an, Du meinst Franchisegeber. Aber kann Dir ja piepegal sein. Wundern kann man sich trotzdem, ich würde Hotels nicht mehr für so dämlich halten.
 
T

T.1

Guest
Ich frage einfach im Hotel „Nierensteiner Hof“ höflich: „Bei der OTA kostet die Woche ÜF DZ bei Euch 799€. Wieviel kostet es denn, wenn ich direkt bei Euch buche? Falls beim Preis nichts machbar ist: Kann ich ein Upgrade, oder einmal Euren bekannten Salat de visage de chef aufs Haus bekommen?“

Was das Hotel mit der OTA oder eventuellen Merchandising-Lizenzgebern vereinbart hat, ist mir da piepegal. Für mich zählt nur das Ergebnis.

Im AMEX Thread sind die Gebühren noch egal und das ist ja zuviel Aufwand da aktiv zu werden, sogar eine Überweisung zu tätigen, aber dafür reicht die Zeit? Genial :D
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Das kann Dir ja auch piepegal sein. Mit der Buchung kannst Du dann das OTA meiner einer BRG anrufen und Du bist noch mal drunter. Was sollen nebenbei "Merchandising-Lizenzgeber" hier sein? Nehme mal an, Du meinst Franchisegeber. Aber kann Dir ja piepegal sein. Wundern kann man sich trotzdem, ich würde Hotels nicht mehr für so dämlich halten.
Sorry, ich meinte Franchisegeber.
Und nein, mit der Direkt-Buchung in der Hand rufe ich das OTA nicht mehr an ;).
Und ja, ich habe zum Beispiel in einem Hilton bei Direktbuchung einen besseren Preis als bei einer OTA erhalten.

Die Details von Vereinbarungen zwischen Dritten interessieren, bezogen auf mich, nur Wayne und Kai.
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Im AMEX Thread sind die Gebühren noch egal und das ist ja zuviel Aufwand da aktiv zu werden, sogar eine Überweisung zu tätigen, aber dafür reicht die Zeit? Genial :D
Ich hatte oben sinngemäß geschrieben, dass ich beim Hotel den Preis anfrage, wenn sich dieser Aufwand lohnt. Wenn ich also z.B. bei Erfolg 100€ weniger bezahlen würde.

Ich habe kürzlich ein Zimmer über OTA mit 3 Klicks gebucht, weil sich wegen der einen Ü/F der Aufwand des Nachfragens beim Hotel für mich nicht lohnt.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Hat jemand hier der einen Chargeback bei AirBerlin durchgeführt hat, auch eine "Mahnung" zur Zahlung, per E-Mail bekommen?
 

Infiniti

Reguläres Mitglied
29.01.2019
47
9
Hallo!

Ich hatte Cargeback bei meiner Bank (Mastercard) beantragt und habe jetzt eine Bestätigung zur Rückzahlung erhalten.
Aaaaber - sie weisen ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht (8 Wochen) der einziehenden Bank (der von T Cook) hin.
Was sollen die dann widersprechen? Ist doch 100% klar, - Leistung wurde nicht erbracht, damit lt. AGB Geld zurück.

Guten Abend!

Heute habe ich schon ein kleines Weihnachtsgeschenk bekommen. Mir wurde heute die volle Summe aus meinem Chargeback Antrag gutgeschrieben.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
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Ich hatte Cargeback bei meiner Bank (Mastercard) beantragt und habe jetzt eine Bestätigung zur Rückzahlung erhalten.
Aaaaber - sie weisen ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht (8 Wochen) der einziehenden Bank (der von T Cook) hin.
Was sollen die dann widersprechen? Ist doch 100% klar, - Leistung wurde nicht erbracht, damit lt. AGB Geld zurück.
Das ist eine Widerspruchsfrist, die in den Regularien von Mastercard so festgelegt ist.