Ich melde mich mal wieder zu Wort, nachdem ich in den Anfängen dieses Threads noch viele davon überzeugen musste, dass Chargeback funktioniert, war ich dann meistens nur stiller Mitleser.
Nun zum Thema: von Anfang an war ich der Meinung, dass ein CB sicher nur dann funktioniert, wenn die Airline DIREKT abgebucht hat!
Die Frage, ob ein von OTA eingezogener Geldbetrag CB-fähig ist, habe ich nie ganz ausgeschlossen, jedoch immer bezweifelt. Denn (...und ich oute mich jetzt mal als Banker, der mit CB direkt zu tun hat...):
Stellt ein Finanzdienstleister (Acquirer) einen (Online-)KK-Terminal einer Fluglinie zur Verfügung, muss dieser auch das Risiko eines Defaults einkalkulieren (zB Limite genehmigen, Sicherheiten einholen, Versicherung abschliessen, etc.). Die monatlichen Umsätze werden laufend beobachtet und das CB-Risiko entsprechend berücksichtigt. Im Falle, dass die Fluglinie nicht leistet, muss der Acquirer leisten (und: es wird sicher nicht die Insolvenzmasse geschmälert, wie manche hier wissen wollen!). Habe hier bereits 2 Airline Insolvenzen mitgemacht.
Genauso, wie die Fluglinie, hat auch ein OTA einen (anderen) Acquirer, der das Geschäftsmodell eines OTA beurteilt und (höchstwahrscheinlich) zu dem Schluss kommen wird (Vermutung!), dass die Vertragsleistung zwischen OTA und Kunden nur ein Vermittlungsgeschäf ist, das sofort stattfindet (Ticket wird ja sofort ausgestellt) und somit das Risiko wesentlich geringer ist als bei einem Acquirer einer Fluggesellschaft.
Wie gesagt: die Darstellung hier ist aus Bankensicht. Ich bin kein Jurist, vlt. würde ein Gericht zu einem anderen Schluss kommen und sagen, dass nicht die Vermittlung, sondern der Flug selber die Leistung eines OTA ist - dies erscheint mir (Rechts-Laie!) aber eher unwahrscheinlich. Wer sollte in so einem Fall bluten? OTA? Acquirer des OTA? Wie kommen die beiden dazu??
Nun versuche ich, den Fall hier (OTA bucht von der KK des Kunden ab) "kundenfreundlich" auszuführen (Rechts-Laie!):
Fall 1)
OTA bucht das Flugticket bei der Airline und zahlt ebenfalls mit (eigener) KK --> hier sollte der OTA auch ein CB-Verfahren gegenüber der Airline einleiten:
a) OTA kann dies nicht mehr, da Fristen versäumt wurden (--> dann würde ich die Schuld bei OTA sehen)
b) OTA hat bereits CB erfolgreich erhalten und versucht nun, sich das Geld ein zweites Mal zu holen (unwahrscheinlich und wäre unredlich!)
Fall 2)
OTA hat bei der Ticketbuchung keine KK benutzt, sondern (zB) Überweisung. Nun müsste ein Gericht entscheiden, ob diese Vorgehensweise eines OTA zu seinem Geschäftsmodell gehörr und damit das Default-Risiko der Airline (gewinnmaximierend) auf sich genommen hat...?
Spekulation - wäre ein super Pitch bei Höhle der Löwen ;-) :
Wäre (oder ist es bereits?) ein schönes Geschäftsmodell eines OTA: Die Kunden mit billigeren Tickets bei Insolvenz-gefährdeten Airlines auf Sofortüberweisung locken und dann selber bei der Airline mit KK zahlen und bei Default fett abkassieren.
Anmerkung zum Schluss:
Ich habe öfters beobachtet, dass opodo bei meinen Buchungen mit ryanair immer mit einer MasterCard zahlt... - in so einem Fall würde ich mir also keine Sorgen machen...