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Die interessiert mich und den Insolvenzverwalter. Wenn sie die Insolvenzmasse schmällert ist der Kunde erneut zahlungspflichtig - damit würde es auch den Endkunden interessieren.
Nochmal es geht nicht um " Woher diese das Geld nimmt (Versicherung, übereignetes Deposit)" sondern darum ob die Insolvenzmasse geschmällert wird - bei Zahlung durch eine Versicherung oder ein rechtlich korrekt übereigneten Deposit passiert ja genau das nicht.
Zum letzten Mal: der Chargeback kann die Insolvenzsumme nicht schmälern (kommt von schmal, deswegen nur ein "l").
Begründung steht oben. Der Insolvenzverwalter selbst rückt die Zahlung nur raus, wenn sie ohnehin nicht zur Masse gehört.
Also zahlt die Bank.
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