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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
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Ernsthaft. Die R&C (und hieraus CB) waren für die Kartengesellschaften in der Tat heilige Kühe.

Und ich finde das auch -um es mal diplomatisch zu sagen- sehr bedenklich, wenn Unternehmen nun von selbst gesetzten Versprechen, T&C Regelungen oder eigenen AGB abweichen.

Trotzdem muß man einigen Jusern bei jedem Vorfall (Pleite einer Airline, eines Reiseveranstalters, jetzt dieser Corona Shice) immer wieder sagen, daß sie mal halblang machen sollen. "Illegal", "Betrug", "Klage" - es wird immer schnell aus der Hüfte geschossen anstatt erst mal die Basisfragen zu stellen. Und warum? Weil die Antworten -frei nach einem ehemaligen Minister- diese Juser verunsichern würden. Und man ist ja schließlich hier, um sich von der kollektiven Empörung den Rücken stärken zu lassen und nicht, um sich sagen zu lassen, daß Recht haben und Recht bekommen manchmal zwei unterschiedliche Dinge sind...

;)
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.295
8.960
LEJ
1.) Und ich finde das auch -um es mal diplomatisch zu sagen- sehr bedenklich, wenn Unternehmen nun von selbst gesetzten Versprechen, T&C Regelungen oder eigenen AGB abweichen.

2.) Trotzdem muß man einigen Jusern bei jedem Vorfall (Pleite einer Airline, eines Reiseveranstalters, jetzt dieser Corona Shice) immer wieder sagen, daß sie mal halblang machen sollen. "Illegal", "Betrug", "Klage" - es wird immer schnell aus der Hüfte geschossen anstatt erst mal die Basisfragen zu stellen. Und warum? Weil die Antworten -frei nach einem ehemaligen Minister- diese Juser verunsichern würden. Und man ist ja schließlich hier, um sich von der kollektiven Empörung den Rücken stärken zu lassen und nicht, um sich sagen zu lassen, daß Recht haben und Recht bekommen manchmal zwei unterschiedliche Dinge sind...

;)
zu 1.)
Es war einmal so, dass es vier Beteiligte/Säulen gab, die nach diesen Rules gearbeitet haben.

Dies waren
1. die Banken
2. der Karteninhaber
3. der Händler
4. die Kartengesellschaft

R&C waren den Banken und Kartengesellschaften mehr bekannt, als den anderen beiden Beteiligten.
Irgendwann in den 90er Jahren wurden manche Banken Emittenten und damit begann der Konflikt.
Wenn dann noch Händler kartenausgebend sind, kann man das System vergessen (ich meine damit kein Co-Branding), da sich keiner die Butter vom Brot nehmen lässt und den letzten (der Karteninhaber) beißen die Hunde.

zu 2.) dacor in jeder Beziehung
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.471
203
Haben diese „rules“ sich denn kürzlich geändert? Oder haben die Kartenausgeber /Bank keinen Bock, sich hier die Kohle von der Airline/Reiseveranstalter wieder zu holen? Es kann ja nicht sein, dass Airlines mit denen ausmachen „ Du lehnst ein Chargeback generell ab“
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.435
534
Haben diese „rules“ sich denn kürzlich geändert? Oder haben die Kartenausgeber /Bank keinen Bock, sich hier die Kohle von der Airline/Reiseveranstalter wieder zu holen? Es kann ja nicht sein, dass Airlines mit denen ausmachen „ Du lehnst ein Chargeback generell ab“

DKB schreibt auf ihrer Webseite explizit, dass sich an den Regeln nichts geändert hat:

Welche konkreten Ansprüche ein Karteninhaber hat, ist jedoch stets abhängig von den individuellen Gegebenheiten jedes einzelnen Falls. Es gelten grundsätzlich die Standardbedingungen der Visa Regularien. Bislang gibt es keine Sonderregelungen der Kreditkartenorganisationen im Zusammenhang mit dieser Pandemie.
(https://www.dkb.de/info/coronavirus/)

Verhält sich jedoch nicht so, bzw. schreibt auf der gleichen Seite, dass zunächst eine Erstattungszusage seitens der Airline vorliegen muss, die man in der Regel zurzeit nicht bekommt.
 
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Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Und ich finde das auch -um es mal diplomatisch zu sagen- sehr bedenklich, wenn Unternehmen nun von selbst gesetzten Versprechen, T&C Regelungen oder eigenen AGB abweichen.

Trotzdem muß man einigen Jusern bei jedem Vorfall (Pleite einer Airline, eines Reiseveranstalters, jetzt dieser Corona Shice) immer wieder sagen, daß sie mal halblang machen sollen. "Illegal", "Betrug", "Klage" - es wird immer schnell aus der Hüfte geschossen anstatt erst mal die Basisfragen zu stellen. Und warum? Weil die Antworten -frei nach einem ehemaligen Minister- diese Juser verunsichern würden. Und man ist ja schließlich hier, um sich von der kollektiven Empörung den Rücken stärken zu lassen und nicht, um sich sagen zu lassen, daß Recht haben und Recht bekommen manchmal zwei unterschiedliche Dinge sind...

;)

Der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen ist vollkommen klar. Das Recht haben ist ja in den hier diskutierten Fällen vollkommen unstrittig. Das Recht bekommen kann man nur, wenn man es ausprobiert. Recht bekommen kann man ja nur vor Gericht. Wer also nicht klagt, wird nie erfahren, ob er Recht bekommt. Wenn dann Gericht entscheidet, dass man zwar Recht hat, aber trotzdem nicht bekommt - so be it. Dann wurde es wenigstens versucht. Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Das Recht haben ist ja in den hier diskutierten Fällen vollkommen unstrittig.
Nein, ist es nicht; ist trotz 1973 Beiträgen in diesem Thread immer noch nicht angekommen. Vereinfacht ausgedrückt: du hast einen Vertrag mit deiner Bank als Kartenherausgeber. Da steht nichts von chargeback. Also keine vertragliche Regelung. Im deutschen Gesetz steht auch nichts, also kein einklagbarer Anspruch. Die Regelungen gibt es nur zwischen Master/Visa und deiner Bank. Es funktioniert trotzdem sehr oft hat aber nichts mit einem einklagbaren Anspruch zu tun.
Noch einfacher:
Du kaufst Rosen bei Aldi. Aldi hat mit seinem Lieferanten eine Frischegarantie von 10 Tagen vereinbart. Deine Rosen lassen nach 4 Tagen die Blüten hängen...Pech gehabt. Aldi kann kulant sein, dir das Geld erstatten weil er es von seinem Händler zurück bekommt, oder er kann es lassen.
Ja ich weiß, das Beispiel hinkt, weil die Bank dir nicht selbst etwas verkauft, aber ich habe es mal sehr stark vereinfacht, da die anderen guten und richtigen Erklärungen in diesem Thread offensichtlich von manchen nicht verstanden wurden.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.295
8.960
LEJ
Nein, ist es nicht; ist trotz 1973 Beiträgen in diesem Thread immer noch nicht angekommen. Vereinfacht ausgedrückt: du hast einen Vertrag mit deiner Bank als Kartenherausgeber. Da steht nichts von chargeback. Also keine vertragliche Regelung. Im deutschen Gesetz steht auch nichts, also kein einklagbarer Anspruch. Die Regelungen gibt es nur zwischen Master/Visa und deiner Bank. Es funktioniert trotzdem sehr oft hat aber nichts mit einem einklagbaren Anspruch zu tun.

Es "dürfte" auch eine Rolle spielen, wer der Emittent der Karte ist.
Die Bank ist es nicht unbedingt und ob der Vertrag mit der Bank abgeschlossen ist, ist ebenso fraglich. Das lesen der AGB/des Vertrages ist im Einzelfall sehr hilfreich.

Es kann sich auch jeder die Rules von MC herunterladen. Man muss nur etwas im www suchen.
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.113
2.314
Frankfurt am Main und Köln
Nein, ist es nicht; ist trotz 1973 Beiträgen in diesem Thread immer noch nicht angekommen. Vereinfacht ausgedrückt: du hast einen Vertrag mit deiner Bank als Kartenherausgeber. Da steht nichts von chargeback. Also keine vertragliche Regelung. Im deutschen Gesetz steht auch nichts, also kein einklagbarer Anspruch. Die Regelungen gibt es nur zwischen Master/Visa und deiner Bank. Es funktioniert trotzdem sehr oft hat aber nichts mit einem einklagbaren Anspruch zu tun.
Noch einfacher:
Du kaufst Rosen bei Aldi. Aldi hat mit seinem Lieferanten eine Frischegarantie von 10 Tagen vereinbart. Deine Rosen lassen nach 4 Tagen die Blüten hängen...Pech gehabt. Aldi kann kulant sein, dir das Geld erstatten weil er es von seinem Händler zurück bekommt, oder er kann es lassen.
Ja ich weiß, das Beispiel hinkt, weil die Bank dir nicht selbst etwas verkauft, aber ich habe es mal sehr stark vereinfacht, da die anderen guten und richtigen Erklärungen in diesem Thread offensichtlich von manchen nicht verstanden wurden.


dann wird halt einfach mit den Füssen abgestimmt. karten die das nicht tun rigoros kündigen. karten die kulant sind bevorzugen.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.533
6.669
und ganz genau zu diesem Zweck wäre ich an einer zuverlässigen, sachlichen Übersicht interessiert, welche Banken sich denn nun tatsächlich wie verhalten.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Es kann sich auch jeder die Rules von MC herunterladen. Man muss nur etwas im www suchen.

Die Rules bei VIsa oder Mastercard haben keinerlei Bezug zum Vertrag Kunde - Kreditkartenherausgeber - es sei die Karte wird direkt von diesen herrausgegeben. Sie sind eine Handlungsanweisung mehr nicht - wenn sich der Herausgeber nicht daran hält hat der Kunde einfach nur "Pech"

dann wird halt einfach mit den Füssen abgestimmt. karten die das nicht tun rigoros kündigen. karten die kulant sind bevorzugen.

Meinst du da es sich irgendein Herrausgeber aktuell erlauben kann besonders kulant zu sein? Wenn dann wird das in Einzelfällen passieren - aber doch nicht auf breiter Front. Im Falle der Insolvenz von AB haben die Herausgeber erst wirklich kulant gehandelt als die Pressesprecher von Mastercard und Visa das Recht auf Chargebacks in dem Fall deutlich in den Medien kommuniziert hatten.
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
51
Wismut Aue
dann wird halt einfach mit den Füssen abgestimmt. karten die das nicht tun rigoros kündigen. karten die kulant sind bevorzugen.

Gähn...
Wie oft hat man hier schon gelesen, das man eine Fluggesellschaft (oder Firma) meidet.
Hier habe ich bestimmt schon hunderte male gelesen, dass man nicht mehr LH, AF, BA oder FR Fliegt.
Dennoch steigen bei allen die Passagierzahlen.
Oder der VW Dieselskandal ist so ein wunderbares Beispiele wie man “mit den Füssen abstimmt“. Ein Verkaufsrekord jagt(e) den nächsten.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.505
15.165
So ist das halt im Oligopol. Wenn ich jede Firma boykottierte, die mich mal geaergert hat, muesste ich mein weiteres Leben als Eremit im Wald fristen.
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.506
3.176
Corona-Land
Comdirect hat FAQ zu Chargeback im Kontext von Reisebuchungen veröffentlicht:

https://kunde.comdirect.de/cms/reisekostenerstattung.html

Zahlreiche, bereits stornierte Reisen wurden mittels Lastschrift Mandat bezahlt.

Bei vielen ist die acht Wochenfrist noch nicht vor rüber. Auch bei mir noch nicht.

Man liest von vielen dieser Personen, das diese auf ihr Geld vom Veranstalter warten,

aber nicht das sie die Lastschrift zurück buchen lassen.

Kann es Probleme geben, wenn ich jetzt die Zahlung zurück buchen lasse?
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.506
3.176
Corona-Land
... ist ein Widerspruch gegen die Lastschrift rechtlich problematisch?

ja, wäre sie, da die Lastschrift ja zurecht erfolgte (wie sich die Sache danach entwickelte, hat keinen rückwirkenden Einfluss auf die Rechtmäßigkeit).

Das würde dann dann ja auch für "chargeback" gelten, oder?

AMEX hat erst Mal meine Forderungen aufgenommen.
 
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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.435
534
Das sollte im Falle von Flugtickets doch irrelevant sein, denn die Erstattung des Flugpreises ist unabhängig davon geregelt. Staatliche Eingriffe würde mMn nur die Entschädigungsansprüche betreffen.
 

Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
1
Flug auf TP gebucht beim OTA, bezahlt mit DOB Visa. Chargeback wurde heute abgelehnt, da „die Regularien von Visa und Mastercard aktuell keine Rückbuchungen im Pandemiefall vorsehen“. Muss jetzt doch den Saftläden hinterherrennen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Das sollte im Falle von Flugtickets doch irrelevant sein, denn die Erstattung des Flugpreises ist unabhängig davon geregelt. Staatliche Eingriffe würde mMn nur die Entschädigungsansprüche betreffen.

Das sieht Visa anders. Du hast den Text im Link schon gelesen, oder..?

Comdirect meinte:
Frage: Der Händler kann die Dienstleistung aufgrund eines Verbotes der Regierung nicht erbringen und muss sie stornieren z. B. Flug wird abgesagt

Antwort: Sie müssen sich zur Klärung der Angelegenheit mit dem Händler in Verbindung setzen. Der Versuch einer Erstattung über Visa ist nicht möglich, wenn die Stornierung aufgrund eines staatlichen Verbotes, z. B. Einreiseverbot für das Land veranlasst wurde. Das Landesrecht überwiegt den Visa Regularien.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Flug auf TP gebucht beim OTA, bezahlt mit DOB Visa. Chargeback wurde heute abgelehnt, da „die Regularien von Visa und Mastercard aktuell keine Rückbuchungen im Pandemiefall vorsehen“. Muss jetzt doch den Saftläden hinterherrennen.

Die Kernfrage ist ja, warum Du den Chargeback machen wolltest. Nach den Regeln scheint Visa das nur zuzulassen, wenn Du eine Erstattungsbestätigung von der Airline hast, die aber trotzdem nicht zahlt.
 
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