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Das sieht Visa anders. Du hast den Text im Link schon gelesen, oder..?
Erstmal würde das als Intepretation der Visa Regeln durch Comdirect sehen. Aber ja, natürlich habe ich den Link angeschaut,. "Das Landesrecht überwiegt den Visa Regularien.", dann sag ich halt, EU Recht bricht Landesrecht, und nun? Das ist doch exakt der Fall der uns gerade Probleme macht, die Bundesregierung faselt irgendwas von Gutscheinen, die Airlines beziehen sich drauf und der Kunde schaut in die Röhre, gleichzeitig will die EU Kommission nichts von Gutscheinen wissen.
Ich denke, das bezieht sich vorallem auf abgesagt Veranstaltungen und der Mensch der den Text geschrieben hat, hat es einfach in eine Kiste gepackt. In dem Link steht übrigens auch noch der allgemeinere Fall, dass der Flug einfach storniert wurde, was in den meisten Fällen auch ohne Schließung der Grenzen gemacht wurde.
Der Händler hat entschieden die Dienstleistung zu stornieren z. B. Reise, Flug, Hotelaufenthalt.
Sie müssen sich zur Klärung der Angelegenheit mit dem Händler in Verbindung setzen. Wenn Sie einen Gutschein von dem Händler angeboten bekommen und ablehnen, müssen Sie das mit dem Händler klären. Wenn Sie das Angebot des Händlers ablehnen, müssen Sie mit dem Händler klären, dass Sie eine Gutschriftzusage erhalten.
Der Versuch einer Erstattung über Visa ist möglich. Von Ihnen werden dafür die Buchungsinformationen, die Stornierungsbestätigung, das Reklamationsformular (Grund „Ware/Dienstleistung nicht erhalten“) und der Klärungsversuch mit dem Händler benötigt.
Eine Erstattung über Visa ist jedoch nicht möglich, wenn die Stornierung aufgrund eines staatlichen Verbotes, z. B. Ausgangs- bzw. Veranstaltungsverbot veranlasst wurde. Das Landesrecht überwiegt den Visa Regularien.
Naja aber wie schon hier diskutiert, es ist zwar einen Versuch wert, aber wenn's nicht klappt muss man halt andere Wege gehen...