• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

CC-Rückbuchung/Lastschrift

ANZEIGE
K

KVX4711

Guest
Da du in der glücklichen Lage bist und einer der ganz wenigen hier bist, die eine Erstattungszusage bekommen haben kannst du den Chargeback mit guter Aussicht auf Erfolg einstellen.


Nachdem ET mir nun ehrlicherweise mitgeteilt hat, dass derzeit nichts ausgezahlt wird, habe ich Chargeback heute beantragt. Obwohl auf der Seite der ING behauptet wird, dass bei durch "staatliche Einschränkungen" bedingten Stornierungen nur "in wenigen Fällen" eine Erstattung erfolgt.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.514
1.028
Leider irrst Du hier - aber dafür muss man mal einen Schritt in der Zeit zurück gehen und ins Insolvenzrecht schauen.
Das kann natürlich sein - ich bin kein Jurist und beanspruche nicht für mich, dass meine Einschätzung richtig ist.
Dennoch bleibe ich dabei und zwar aus folgenden Gründen:

Mit der Anmeldung der Insolvenz in Eigenverwaltung ist das eigentlich gebuchte Ticket ungültig geworden.

Das bezweifle ich. Vielleicht gibt es Fussballfans unter uns. Derzeit läuft eine Debatte, vor allem bei einigen Drittligisten (u.a. KSC, Kaiserslautern), ob nicht Insolvenz angemeldet soll, die es ermöglicht, dass Verträge (gerade Spielerverträge) eben NICHT ungültig werden. Ich sage nicht, dass man das unbedingt vergleichen kann, aber Insolvenz bedeutet nicht automatisch, dass einen alles nichts mehr angeht.

Und da ist es nun mal so, dass eine Erstattung (selbst wenn man wollte) rechtlich nicht möglich ist.

Ein chargeback ist daher gegen DE nicht mehr möglich und das weiß auch die Kartenausgebende Bank. Da wäre höchstens eine Möglichkeit, sich noch etwas aus dem Sperrkonto des Acquirers zu holen (siehe Air Berlin damals) aber das ist so lange nach der Insolvenzanmeldung auch schon lange leer.

Hier hingegen weiß ich ziemlich sicher, dass es nicht so ist.
Die Chargebackregularien von Mastercard und Visa sehen ausdrücklich die Möglichkeit im Insolvenzfall vor.
Das wurde aber rund um Thomas Cook hier zur Genüge ausdiskutiert.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Das kann natürlich sein - ich bin kein Jurist und beanspruche nicht für mich, dass meine Einschätzung richtig ist.

Gut, denn ich habe durchaus Kenntnisse in Insolvenzthemen.

Dennoch bleibe ich dabei und zwar aus folgenden Gründen:
....
Das bezweifle ich.

Du solltest besser bei Deiner ersten Aussage oben bleiben und nicht Behauptungen aufstellen, die nicht von der InsO gedeckt sind.

Vielleicht gibt es Fussballfans unter uns. Derzeit läuft eine Debatte, vor allem bei einigen Drittligisten (u.a. KSC, Kaiserslautern), ob nicht Insolvenz angemeldet soll, die es ermöglicht, dass Verträge (gerade Spielerverträge) eben NICHT ungültig werden. Ich sage nicht, dass man das unbedingt vergleichen kann, aber Insolvenz bedeutet nicht automatisch, dass einen alles nichts mehr angeht.

Arbeitsverträge sind in der Insolvenz anders zu bewerten als normale Aufträge mit Zur Tabelle anzumeldenden Vorkassen wie bei einem Flugticket. Der Vergleich ist haarsträubend und Du solltest besser keine weiteren Vergleiche dieser Art anstellen.

Hier hingegen weiß ich ziemlich sicher, dass es nicht so ist.
Die Chargebackregularien von Mastercard und Visa sehen ausdrücklich die Möglichkeit im Insolvenzfall vor.
Das wurde aber rund um Thomas Cook hier zur Genüge ausdiskutiert.

Oberflächlich richtig, aber im Detail anders. Leider ähnlich drastisch falsch wie der Vergleich mit den Profi-Arbeitsverträgen.
 
  • Like
Reaktionen: meilenfreund

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.514
1.028
Oberflächlich richtig, aber im Detail anders. Leider ähnlich drastisch falsch wie der Vergleich mit den Profi-Arbeitsverträgen.
Das Gegenteil ist bereits bewiesen.
Nichtleistung bei Insolvenz ist definitiv ein Chargebackgrund und z.B. über DZ Bank auch schon mehrmals erfolgreich durchgeführt.
Das weiß ich nicht ziemlich, sondern ganz sicher.
Wollte dich aber nicht vorführen.
Jetzt geht es halt nicht anders. Sorry.
 
Zuletzt bearbeitet:

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Das Gegenteil ist bereits bewiesen.
Nichtleistung bei Insolvenz ist definitiv ein Chargebackgrund und z.B. über DZ Bank auch schon mehrmals erfolgreich durchgeführt.
Das weiß ich nicht ziemlich, sondern ganz sicher.
Wollte dich aber nicht vorführen.
Jetzt geht es halt nicht anders. Sorry.

Ist ja nicht falsch, was Du schreibst. Nur leider hast Du das Thema „Fristen“ vergessen. Sorry to rain your parade, aber es ist eben nicht so einfach, wie Du das hier behauptest.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.514
1.028
Ist ja nicht falsch, was Du schreibst. Nur leider hast Du das Thema „Fristen“ vergessen. Sorry to rain your parade, aber es ist eben nicht so einfach, wie Du das hier behauptest.

No. Fristen spielen keine Rolle, da ich bereits oben schrieb, dass es in dem aufgegriffen Fall gar nicht um die Insolvenz geht. Die Anmerkung, das Chargeback bei Insolvenz grundsätzlich möglich ist, war eine Reaktion auf deine falsche Behauptung, dass das nicht so sei.
Du drehst einem das Wort im Mund rum. Bitte um Verständnis, dass ich dir nicht mehr antworten werde. Falls du Anwalt bist - das glaub ich dir sofort...
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
No. Fristen spielen keine Rolle, da ich bereits oben schrieb, dass es in dem aufgegriffen Fall gar nicht um die Insolvenz geht. Die Anmerkung, das Chargeback bei Insolvenz grundsätzlich möglich ist, war eine Reaktion auf deine falsche Behauptung, dass das nicht so sei.
Du drehst einem das Wort im Mund rum. Bitte um Verständnis, dass ich dir nicht mehr antworten werde. Falls du Anwalt bist - das glaub ich dir sofort...

Lern mal genau lesen, was ich oben geschrieben habe. Aber Du hast bestimmt Recht. Passt schon. Du bist der erste in 11 Jahren VFT, der es auf meine Ignoreliste geschafft hat, kannste stolz drauf sein.
 
  • Like
Reaktionen: asahi

CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
774
223
PBC
Kurze Rückmeldung zum Chargeback bei der DKB (DKB Visa-Karte):
Die mex. Interjet hatte meinen Flug storniert und mit der Stornierung einen Gutschein geschickt und die Erstattung verweigert.
Daraufhin habe ich vor etwa 2 Wochen einen Chargeback-Antrag gestellt, den Sachverhalt beschrieben, Buchungs- und Stornierungsbestätigung sowie die Dokumentation eines Klärungsversuchs angehängt.
Heute ist die Gutschrift in meinem Kreditkartenkonto sichtbar (übrigens ohne Wechselkursverlust), eine schriftliche Rückmeldung habe ich aber noch nicht.
Es ist also scheinbar nicht komplett aussichtslos.
 
Zuletzt bearbeitet:

adrian1811

Reguläres Mitglied
24.03.2020
33
0
Kurze Rückmeldung zum Chargeback bei der DKB (DKB Visa-Karte):
Die mex. Interjet hatte meinen Flug storniert und mit der Stornierung einen Gutschein geschickt und die Erstattung verweigert.
Daraufhin habe ich vor etwa 2 Wochen einen Chargeback-Antrag gestellt, den Sachverhalt beschrieben, Buchungs- und Stornierungsbestätigung sowie die Dokumentation eines Klärungsversuchs angehängt.
Heute ist die Gutschrift in meinem Kreditkartenkonto sichtbar (übrigens ohne Wechselkursverlust), eine schriftliche Rückmeldung habe ich aber noch nicht.
Es ist also scheinbar nicht komplett aussichtslos.


Ich habe auch gestern eine Rückbuchung (unter Vorbehalt) auf meine DKB Visa erhalten. Buchungsdatum war im Januar, daher sogar noch 1 Cent Zinsen aufs Guthaben (etwas unnötig, aber scheint wohl so zu sein).
Deshalb hast du wohl auch keinen Wechselkursverlust, weil es am ursprünglichen Buchungsdatum verrechnet wird.
Auch keine sonstige Nachricht dazu.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.406
459
Entweder habt ausgerechet ihr zufällig euren Antrag besonders gut begründet, oder die DKB hat in dieser Woche ihre Policy geändert.
 

adrian1811

Reguläres Mitglied
24.03.2020
33
0
Entweder habt ausgerechet ihr zufällig euren Antrag besonders gut begründet, oder die DKB hat in dieser Woche ihre Policy geändert.

Nachdem man hier vermehrt gelesen hat, dass die DKB eine eher ablehnende Haltung hat, hab ich auch nicht damit gerechnet, dass es klappt.
Kommt vielleicht auch einfach auf den Sachbearbeiter an, da kann man dann Glück haben oder nicht.

Hatte Chargeback irgendwann am Osterwochenende beantragt, sonderlich toll begründet eigentlich nicht. Hatte nur Buchungsbestätigung, Annullierungsmitteilung und dann meine schriftliche Erstattungsforderung eingereicht und gemeint, dass ich innerhalb der gesetzlichen Frist keine Antwort bekommen habe und an der Hotline nicht durchkomme.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.406
459
Habe exakt das Gleiche getan, nur ein paar Tage früher. Vielleicht ruf ich nächste Woche noch einmal an.
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Hatte wegen Emirates Weigerung Erstattung Chargeback bei MLP Mastercard beantragt. Recht umfangreiche Unterlagen eingereicht, EK Ablehnung der Erstattung, außerdem Zahlungsaufforderung von Anwalt, die von EK redaktionslos blieb. Nach Chargeback Einreichung hatte EK dann umgeschwenkt und Erstattung grundsätzlich zugesagt, aber Hinweis dauert bis zu 3 Monaten. Habe Chargeback erst mal weiter laufen lassen.

Heute Brief MLP:
“Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen haben wir eine Rückbelastung eingeleitet. Durch die Regularien von MasterCard sind wir verpflichtet, der Händlerbank eine Bearbeitungsfrist von bis zu 9 Wochen zu gewähren. Im Falle eines Widerspruches werden Sie informiert.“

Weiß jetzt nicht so recht, was ich davon halten soll. Dachte Chargeback macht/entscheidet die Bank wo ich die KK habe selber. Was meint ihr, ist das jetzt eine realistische Bestätigung, dass ich zeitnah mit dem Geld rechnen kann, oder warum kommt da jetzt noch die Händlerbank ins Spiel und noch einer, der widersprechen kann? Ist das Standard bei Chargeback?

Danke!
 
J

jsm1955

Guest
Amex bietet wirklich vorbildlichen Kundenservice.
Gerade angerufen, weil LH für 4 gestrichene Flüge seit über einem Monat nichts erstattet und dies nach Anruf heute auch für mindestens einen weiteren Monat nicht tun möchte.
Amex Berater hat den Fall aufgenommen, man möchte noch die Buchungs- und Stornounterlagen. Gerade eiben kam für jede Buchung eine Mail mit der Bestätigung, dass man den Fall mit LH klärt, der Bitte um weitere Unterlagen und der Bestätigung, dass die fraglichen Beträge sofort vorläufig gutgeschrieben werden.

So muss das!
 
  • Like
Reaktionen: Tord

CoolBreeze

Aktives Mitglied
20.10.2017
120
2
PVG & MUC
Gerade eiben kam für jede Buchung eine Mail mit der Bestätigung, dass man den Fall mit LH klärt, der Bitte um weitere Unterlagen und der Bestätigung, dass die fraglichen Beträge sofort vorläufig gutgeschrieben werden.

Wärst du so freundlich uns Bescheid zu geben wenn die Beträge tatsächlich deinem Kartenkonto gutgeschrieben wurden?

Hatte mich vor ein paar Tagen telefonisch auch bzgl meiner Möglichkeiten erkundigt. Da sagte man mir noch man könne die Forderungen nach Übersendung von Buchung- und Stornobestätigung für mich übernehmen, man teilte mir im Zuge dessen aber auch mit, dass es tzd nicht schneller ginge, da Amex ebenfalls nur an LH herantreten würde, ohne Einleitung rechtlicher Schritte.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.406
459
Weiß jetzt nicht so recht, was ich davon halten soll. Dachte Chargeback macht/entscheidet die Bank wo ich die KK habe selber. Was meint ihr, ist das jetzt eine realistische Bestätigung, dass ich zeitnah mit dem Geld rechnen kann, oder warum kommt da jetzt noch die Händlerbank ins Spiel und noch einer, der widersprechen kann? Ist das Standard bei Chargeback?

Die Kohle gibt's erstmal vorläufig, die gegnerische Bank kann widersprechen, dann gibt es eine Prüfung beider Banken, nach der endgültig entschieden wird.
 

adrian1811

Reguläres Mitglied
24.03.2020
33
0
Nachdem man hier vermehrt gelesen hat, dass die DKB eine eher ablehnende Haltung hat, hab ich auch nicht damit gerechnet, dass es klappt.
Kommt vielleicht auch einfach auf den Sachbearbeiter an, da kann man dann Glück haben oder nicht.

Hatte Chargeback irgendwann am Osterwochenende beantragt, sonderlich toll begründet eigentlich nicht. Hatte nur Buchungsbestätigung, Annullierungsmitteilung und dann meine schriftliche Erstattungsforderung eingereicht und gemeint, dass ich innerhalb der gesetzlichen Frist keine Antwort bekommen habe und an der Hotline nicht durchkomme.

Per Post kam jetzt die Mitteilung, dass es sich um eine vorläufige Gutschrift handelt, bis der Sachverhalt mit dem abbuchenden Unternehmen endgültig geklärt ist.
 

PLS

Reguläres Mitglied
03.01.2019
96
12
Spannend, bin gespannt was bei mir rauskommt. Habe meinen Antrag auf Chargeback vor einer Woche eingereicht. Was ist bei der DKB die kartenherausgebende Bank? BCS?

Laut Hotline sollte ich im Formular “Stornierung” angeben, hätte aber “Ware nicht erhalten” passender gefunden. Was habt ihr angekreuzt?
 

CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
774
223
PBC
Spannend, bin gespannt was bei mir rauskommt. Habe meinen Antrag auf Chargeback vor einer Woche eingereicht. Was ist bei der DKB die kartenherausgebende Bank? BCS?

Laut Hotline sollte ich im Formular “Stornierung” angeben, hätte aber “Ware nicht erhalten” passender gefunden. Was habt ihr angekreuzt?

Habe Ware nicht erhalten angekreuzt.
 

adrian1811

Reguläres Mitglied
24.03.2020
33
0
Spannend, bin gespannt was bei mir rauskommt. Habe meinen Antrag auf Chargeback vor einer Woche eingereicht. Was ist bei der DKB die kartenherausgebende Bank? BCS?

Laut Hotline sollte ich im Formular “Stornierung” angeben, hätte aber “Ware nicht erhalten” passender gefunden. Was habt ihr angekreuzt?

BCS.

Ich habe Stornierung angekreuzt.
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
Stornierungen wegen Corona

Mal gute News von PayPal: Mein Antrag auf Käuferschutz gegen Lufthansa wurde zu meinen Gunsten entschieden - Geld hat PayPal vollständig erstattet.

Bleibt nur noch ein Betrag offen den ich für ein Upgrade per AMEX gezahlt habe. Der wird dann sicherlich im Rahmen meines Mahnverfahrens erstattet werden. LH hat noch ein paar Tage Zeit um zu reagieren, ansonsten lasse ich den Betrag vollstrecken.