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Klar chargeback bei Visa und Master auch bei Insolvenz. Selbst bei air Berlin erfolgreich durchgezogen.
Da du in der glücklichen Lage bist und einer der ganz wenigen hier bist, die eine Erstattungszusage bekommen haben kannst du den Chargeback mit guter Aussicht auf Erfolg einstellen.
Das kann natürlich sein - ich bin kein Jurist und beanspruche nicht für mich, dass meine Einschätzung richtig ist.Leider irrst Du hier - aber dafür muss man mal einen Schritt in der Zeit zurück gehen und ins Insolvenzrecht schauen.
Mit der Anmeldung der Insolvenz in Eigenverwaltung ist das eigentlich gebuchte Ticket ungültig geworden.
Und da ist es nun mal so, dass eine Erstattung (selbst wenn man wollte) rechtlich nicht möglich ist.
Ein chargeback ist daher gegen DE nicht mehr möglich und das weiß auch die Kartenausgebende Bank. Da wäre höchstens eine Möglichkeit, sich noch etwas aus dem Sperrkonto des Acquirers zu holen (siehe Air Berlin damals) aber das ist so lange nach der Insolvenzanmeldung auch schon lange leer.
Das kann natürlich sein - ich bin kein Jurist und beanspruche nicht für mich, dass meine Einschätzung richtig ist.
Dennoch bleibe ich dabei und zwar aus folgenden Gründen:
....
Das bezweifle ich.
Vielleicht gibt es Fussballfans unter uns. Derzeit läuft eine Debatte, vor allem bei einigen Drittligisten (u.a. KSC, Kaiserslautern), ob nicht Insolvenz angemeldet soll, die es ermöglicht, dass Verträge (gerade Spielerverträge) eben NICHT ungültig werden. Ich sage nicht, dass man das unbedingt vergleichen kann, aber Insolvenz bedeutet nicht automatisch, dass einen alles nichts mehr angeht.
Hier hingegen weiß ich ziemlich sicher, dass es nicht so ist.
Die Chargebackregularien von Mastercard und Visa sehen ausdrücklich die Möglichkeit im Insolvenzfall vor.
Das wurde aber rund um Thomas Cook hier zur Genüge ausdiskutiert.
Das Gegenteil ist bereits bewiesen.Oberflächlich richtig, aber im Detail anders. Leider ähnlich drastisch falsch wie der Vergleich mit den Profi-Arbeitsverträgen.
Das Gegenteil ist bereits bewiesen.
Nichtleistung bei Insolvenz ist definitiv ein Chargebackgrund und z.B. über DZ Bank auch schon mehrmals erfolgreich durchgeführt.
Das weiß ich nicht ziemlich, sondern ganz sicher.
Wollte dich aber nicht vorführen.
Jetzt geht es halt nicht anders. Sorry.
Ist ja nicht falsch, was Du schreibst. Nur leider hast Du das Thema „Fristen“ vergessen. Sorry to rain your parade, aber es ist eben nicht so einfach, wie Du das hier behauptest.
No. Fristen spielen keine Rolle, da ich bereits oben schrieb, dass es in dem aufgegriffen Fall gar nicht um die Insolvenz geht. Die Anmerkung, das Chargeback bei Insolvenz grundsätzlich möglich ist, war eine Reaktion auf deine falsche Behauptung, dass das nicht so sei.
Du drehst einem das Wort im Mund rum. Bitte um Verständnis, dass ich dir nicht mehr antworten werde. Falls du Anwalt bist - das glaub ich dir sofort...
Kurze Rückmeldung zum Chargeback bei der DKB (DKB Visa-Karte):
Die mex. Interjet hatte meinen Flug storniert und mit der Stornierung einen Gutschein geschickt und die Erstattung verweigert.
Daraufhin habe ich vor etwa 2 Wochen einen Chargeback-Antrag gestellt, den Sachverhalt beschrieben, Buchungs- und Stornierungsbestätigung sowie die Dokumentation eines Klärungsversuchs angehängt.
Heute ist die Gutschrift in meinem Kreditkartenkonto sichtbar (übrigens ohne Wechselkursverlust), eine schriftliche Rückmeldung habe ich aber noch nicht.
Es ist also scheinbar nicht komplett aussichtslos.
Entweder habt ausgerechet ihr zufällig euren Antrag besonders gut begründet, oder die DKB hat in dieser Woche ihre Policy geändert.
Gerade eiben kam für jede Buchung eine Mail mit der Bestätigung, dass man den Fall mit LH klärt, der Bitte um weitere Unterlagen und der Bestätigung, dass die fraglichen Beträge sofort vorläufig gutgeschrieben werden.
Weiß jetzt nicht so recht, was ich davon halten soll. Dachte Chargeback macht/entscheidet die Bank wo ich die KK habe selber. Was meint ihr, ist das jetzt eine realistische Bestätigung, dass ich zeitnah mit dem Geld rechnen kann, oder warum kommt da jetzt noch die Händlerbank ins Spiel und noch einer, der widersprechen kann? Ist das Standard bei Chargeback?
Nachdem man hier vermehrt gelesen hat, dass die DKB eine eher ablehnende Haltung hat, hab ich auch nicht damit gerechnet, dass es klappt.
Kommt vielleicht auch einfach auf den Sachbearbeiter an, da kann man dann Glück haben oder nicht.
Hatte Chargeback irgendwann am Osterwochenende beantragt, sonderlich toll begründet eigentlich nicht. Hatte nur Buchungsbestätigung, Annullierungsmitteilung und dann meine schriftliche Erstattungsforderung eingereicht und gemeint, dass ich innerhalb der gesetzlichen Frist keine Antwort bekommen habe und an der Hotline nicht durchkomme.
Same here.Per Post kam jetzt die Mitteilung, dass es sich um eine vorläufige Gutschrift handelt, bis der Sachverhalt mit dem abbuchenden Unternehmen endgültig geklärt ist.
Spannend, bin gespannt was bei mir rauskommt. Habe meinen Antrag auf Chargeback vor einer Woche eingereicht. Was ist bei der DKB die kartenherausgebende Bank? BCS?
Laut Hotline sollte ich im Formular “Stornierung” angeben, hätte aber “Ware nicht erhalten” passender gefunden. Was habt ihr angekreuzt?
Spannend, bin gespannt was bei mir rauskommt. Habe meinen Antrag auf Chargeback vor einer Woche eingereicht. Was ist bei der DKB die kartenherausgebende Bank? BCS?
Laut Hotline sollte ich im Formular “Stornierung” angeben, hätte aber “Ware nicht erhalten” passender gefunden. Was habt ihr angekreuzt?
BCS ist keine Bank, und gibt auch keine Karten heraus.
Dann gebe ich hier mal meine Erfahrung mit secretescapes (und Paypal) preis:
Wenn jemand Hinweise hat, bin ich sehr empfänglich.