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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.218
2.177
DRS, ALC
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Gerade nettes Gespräch wegen CB gehabt. Sollte ca.6-8 Wochen dauern, geht aber meist schneller. Mal abwarten.
 

Carsten89

Aktives Mitglied
05.01.2020
180
73
Wenn auf der Homepage einer Airline steht "Flug bis Tag X im April 2020, storniert bis Tag X im April 2020 durch Airline = vollständige Rückerstattung auf Bankkonto" ist das als Gutschriftzusage der Airline zu werten (vrgl. einer "Allgemeinverfügung")?
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.940
2.606
ZRH
Wenn auf der Homepage einer Airline steht "Flug bis Tag X im April 2020, storniert bis Tag X im April 2020 durch Airline = vollständige Rückerstattung auf Bankkonto" ist das als Gutschriftzusage der Airline zu werten (vrgl. einer "Allgemeinverfügung")?
Da Airlines mangels hoheitlichen Befugnisse nicht verfügen können, ist es sicher keine „Allgemeinverfügung“.
Warum nicht ausprobieren? Druck es aus und leg die Stornierungsbestätigung von vor Tag X dazu. Dann sehen wir, was rauskommt.
 

madger

Erfahrenes Mitglied
26.04.2014
1.433
1.485
Bonn
Gerade habe ich mit der Platinum-Hotline telefoniert. Ich habe für ein paar stornierte LH-Flüge das Chargeback angestoßen.

Im Telefonat wurden mir ohne große Nachfrage ca. 41.000 MR (=3 Monatsbeiträge) als Kompensation für die aktuelle Situation angeboten. Ich mache pro Monat normalerweise einen mittleren bis hohen vierstelligen Umsatz (i.W. Reisekosten).

Der Mitarbeiter am Telefon war wirklich top.
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.897
3.252
DUS
Gerade habe ich mit der Platinum-Hotline telefoniert. Ich habe für ein paar stornierte LH-Flüge das Chargeback angestoßen.

Im Telefonat wurden mir ohne große Nachfrage ca. 41.000 MR (=3 Monatsbeiträge) als Kompensation für die aktuelle Situation angeboten. Ich mache pro Monat normalerweise einen mittleren bis hohen vierstelligen Umsatz (i.W. Reisekosten).

Der Mitarbeiter am Telefon war wirklich top.

Ich habe kein Glück gehabt. Es scheint sich zu weit rumgesprochen zu haben. Wer jetzt noch Kompensation bekommt, hat wohl Glück gehabt. Meine Agentin am Telefon hat darauf verwiesen, dass aktuell sehr viele Anfragen dazu eingehen, dass es im Internet wohl breit diskutiert wird, dass aber seitens Amex keine Handlungsinfo für die Hotline dazu existiert, obwohl sie und ihre Kollegen täglich nachfragen. Ich würde offiziell informiert werden, sollte es von Amex was geben.
 

TheTick

Erfahrenes Mitglied
13.03.2020
286
334
Nen Bekannter ärgert sich auch gerade mit Condor rum. Allerdings hat er den Fehler gemacht, über so nen komisches Portal in Spanien zu buchen und mit Sofortüberweisung zu zahlen. Condor verweist auf das Portal, das Portal ist nicht erreichbar. Er hat jetzt den Fall an einen Flugrechteanbieter gegeben. Der nimmt zwar 14%, aber er meint, dass er da evt. noch ne Chance hat.
 

ariele

Reguläres Mitglied
13.12.2010
45
134
Sparda-Bank bleibt beim Thema Condor weiter stur:

Wie bereits mitgeteilt dürfen wir kein Chargeback durchführen. Für alle Betroffenen der Thomas Cook Insolvenz gibt es eine Homepage: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start
Bitte informieren Sie sich bezüglich Ihrer Erstattungsmöglichkeiten und melden Ihre Forderung an.


Ich habe schon befürchtet, dass es schwierig wird das Chargeback dort durchzusetzen. Aber dass sie überhaupt nicht im Sinne des Kunden handeln, habe ich doch nicht erwartet. Macht es Sinn sich direkt an Mastercard zu wenden?
 

Hannoveraner

Erfahrenes Mitglied
23.07.2019
2.215
815
Nen Bekannter ärgert sich auch gerade mit Condor rum. Allerdings hat er den Fehler gemacht, über so nen komisches Portal in Spanien zu buchen und mit Sofortüberweisung zu zahlen. Condor verweist auf das Portal, das Portal ist nicht erreichbar. Er hat jetzt den Fall an einen Flugrechteanbieter gegeben. Der nimmt zwar 14%, aber er meint, dass er da evt. noch ne Chance hat.

Im Falle von Sofortüberweisung gibt es eigentlich auch Käuferschutz. Wie gut sie funktioniert, kann ich nicht beurteilen, weil meine letzte Erfahrung damit war 2014. Jetzt ist es wahrscheinlich zu spät, aber vielleicht hilft das jemandem in der Zukunft: https://www.klarna.com/sofort/kunde...der-handler-nicht-auf-meine-anfrage-reagiert/
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.514
1.028
Sparda-Bank bleibt beim Thema Condor weiter stur:

Wie bereits mitgeteilt dürfen wir kein Chargeback durchführen. Für alle Betroffenen der Thomas Cook Insolvenz gibt es eine Homepage: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start
Bitte informieren Sie sich bezüglich Ihrer Erstattungsmöglichkeiten und melden Ihre Forderung an.


Ich habe schon befürchtet, dass es schwierig wird das Chargeback dort durchzusetzen. Aber dass sie überhaupt nicht im Sinne des Kunden handeln, habe ich doch nicht erwartet. Macht es Sinn sich direkt an Mastercard zu wenden?
Unverständlich - die brauchen die Zeche doch sowieso nicht zu zahlen.
Hört sich an, als hätte da jemand nicht mitgekriegt, dass Condor in der TC Insolvenz hat nicht betroffen ist.
 

ariele

Reguläres Mitglied
13.12.2010
45
134
Ein Reklamationsformular hattest Du eingereicht?
Ja, das habe ich noch beim ersten Kontakt über Mitteilungen im Online-Banking gemacht. Mein Formular sieht übrigens etwas anders aus. Schade, dass meine Filiale z.Zt. geschlossen ist, vielleicht wäre es etwas einfacher den Sachverhalt mit einem Berater zu besprechen. Ich habe einfach das Gefühl, dass mein Online-Ansprechpartner sich keine Mühe gibt, sich mit dem Fall zu beschäftigen.
Ich werde es auf jeden Fall noch per Post versuchen.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.514
1.028
Du hast bei Thomas Cook gebucht?

Wie kommst Du auf so eine Aussage? Die Condor Flugdienst GmbH befindet sich im Insolvenzverfahren.

Wo ist das zu finden?
Zumindest damals hat Condor m.W. keine Insolvenz angemeldet. Als LOT bzw. PGL übernehmen wollte, war keine Rede von einem Insolvenzverwalter. Mit dem hätten sie dann nämlich verhandeln müssen.
Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen...
Hast du eine Quelle?

EDIT: Du hast Recht, ich hab's gefunden. Anfang Dezember. Habe ich nicht mitgekriegt.
Wohl Eigenverwaltung.
https://www.der-betrieb.de/meldungen/insolvenzverfahren-von-condor-eroeffnet/
 
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Rudi

Aktives Mitglied
17.01.2011
245
210
INN
Der Vollstandigkeit halber poste ich das hier auch noch:
Update zum Thema Chargeback auf der M&M Kreditkarte bei ausstehender Erstattung von Lufthansa.
Meine beigefügte Stornobestätigung und die Gesetzliche Regelung wurden ignoriert und es kam nur ein Standardschreiben dass man eine schriftliche Erstattungszusage möchte. Werde nun noch ein letztes mal mit Hinweis auf die Gesetzeslage antworten, parallel gehts Ende der Woche zum Anwalt da LH ebenfalls die von mir gesetzte Zahlungsfrist verstreichen zu lassen scheint. War zu erwarten.
AD4CD8FA-2924-428E-9B98-38E37201444D.jpg
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.514
1.028
Hört sich an, als hätte da jemand nicht mitgekriegt, dass Condor in der TC Insolvenz hat nicht betroffen ist.


Ich muss nochmal darauf zurückkommen. Auch wenn Condor tatsächlich insolvent ist, bist du m.E. nach nicht von der Insolvenz betroffen.
Die Sparda-Bank irrt, wenn sie das meint. Trotzdem denke ich nicht, dass du bei einem Chargeback Geld sehen würdest.
Wie ich drauf komme?

Die Insolvenz ist nicht der Grund, warum Condor nicht fliegt, sondern das staatliche Verbot (der Einreise nehme ich an?).
Wenn der Dienstleister die Leistung grundsätzlich weiter bereit stellt, d.h. wenn er weiterhin bereit wäre, es aber nicht kann, gibt es keinen Chargeback.
Das heißt selbstverständlich nicht, dass du keinen Anspruch auf Erstattung (von Condor) hast, aber nicht auf diesem Weg.

Würde Condor wegen der Insolvenz nicht fliegen und du hättest separat ein Hotel gebucht, dass du nicht erreichen kannst, weil Condor dich nicht hinfliegt, wäre ein Chargeback analog der TC-Pleite für den Flug möglich, bzgl. des Hotels wäre die Argumentation gegenüber dem Hotelier dieselbe wie oben.

Wer ist denn eigentlich Herausgeber der CC? Die Sparda selbst oder die DZ Bank?
 
K

KVX4711

Guest
Ich habe bei Etiopian Airlines zwei Flüge von Nairobi zu den Seychellen gebucht. Nachdem Kenia alle internationalen Flüge gestrichen hat, wurde ich von ET benachrichtigt, dass die Flüge gecancelt seien. Ich habe dann über das Webformular von ET um eine volle Erstattung gebeten. Zuerst erhielt ich per e-mail die Antwort, ich könne nur kostenpflichtig (300 USDollar) stornieren, umbuchen oder einen Gutschein erhalten. Ich habe ET dann einen Screenshot von ihrer Webseite gemailt, wo eindeutig mit Datum NACH meinem Erstattungsantrag geschrieben stand, dass ein full cash refund ausschließlich erfolgen kann, wenn ET den Flug gecancelt hat, was ja zutrifft. (Diese refund policy wurde zwei Tage später gestrichen bzw. geändert).
ET entschuldigte sich daraufhin per e-mail bei mir und teilte mir mit, den vollen Flugpreis zu erstatten, falls ich einverstanden sei. Es würde allerdings bis zu 15 Werktage dauern.
Das ist nun 3 Wochen her und ich fragte daher erneut nach, warum ich die Erstattung nicht erhalten habe. Die Antwort hieß sinngemäß: Ich würde mein Geld mit Sicherheit zurückbekommen, wenn sich die Lage normalisiert hätte.

Bezahlt würde mit meiner ING Visacard. Da ich gelesen habe, dass ET nur durch das Cargo Geschäft bis maximal July ohne Staatshilfen überleben wird, frage ich mich, ob ich jetzt schon die Rückbuchung bei der ING beantragen sollte und wie die Erfolgsaussichten sind.
 

JackN

Reguläres Mitglied
13.04.2020
46
2
Bezahlt würde mit meiner ING Visacard. Da ich gelesen habe, dass ET nur durch das Cargo Geschäft bis maximal July ohne Staatshilfen überleben wird, frage ich mich, ob ich jetzt schon die Rückbuchung bei der ING beantragen sollte und wie die Erfolgsaussichten sind.

Da du in der glücklichen Lage bist und einer der ganz wenigen hier bist, die eine Erstattungszusage bekommen haben kannst du den Chargeback mit guter Aussicht auf Erfolg einstellen.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Der Vollstandigkeit halber poste ich das hier auch noch:
Update zum Thema Chargeback auf der M&M Kreditkarte bei ausstehender Erstattung von Lufthansa.
Meine beigefügte Stornobestätigung und die Gesetzliche Regelung wurden ignoriert und es kam nur ein Standardschreiben dass man eine schriftliche Erstattungszusage möchte. Werde nun noch ein letztes mal mit Hinweis auf die Gesetzeslage antworten, parallel gehts Ende der Woche zum Anwalt da LH ebenfalls die von mir gesetzte Zahlungsfrist verstreichen zu lassen scheint. War zu erwarten.
Anhang anzeigen 138132

Interessant, bisher war es die DKB, die mit Chargebacks sogar aktiv geworben hat.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
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Ich muss nochmal darauf zurückkommen. Auch wenn Condor tatsächlich insolvent ist, bist du m.E. nach nicht von der Insolvenz betroffen.
Die Sparda-Bank irrt, wenn sie das meint. Trotzdem denke ich nicht, dass du bei einem Chargeback Geld sehen würdest.
Wie ich drauf komme?

Die Insolvenz ist nicht der Grund, warum Condor nicht fliegt, sondern das staatliche Verbot (der Einreise nehme ich an?).
Wenn der Dienstleister die Leistung grundsätzlich weiter bereit stellt, d.h. wenn er weiterhin bereit wäre, es aber nicht kann, gibt es keinen Chargeback.
Das heißt selbstverständlich nicht, dass du keinen Anspruch auf Erstattung (von Condor) hast, aber nicht auf diesem Weg.

Würde Condor wegen der Insolvenz nicht fliegen und du hättest separat ein Hotel gebucht, dass du nicht erreichen kannst, weil Condor dich nicht hinfliegt, wäre ein Chargeback analog der TC-Pleite für den Flug möglich, bzgl. des Hotels wäre die Argumentation gegenüber dem Hotelier dieselbe wie oben.

Wer ist denn eigentlich Herausgeber der CC? Die Sparda selbst oder die DZ Bank?

Leider irrst Du hier - aber dafür muss man mal einen Schritt in der Zeit zurück gehen und ins Insolvenzrecht schauen.

Mit der Anmeldung der Insolvenz in Eigenverwaltung ist das eigentlich gebuchte Ticket ungültig geworden. DE hätte das Ticket gar nicht mehr akzeptieren müssen, hätte es aber dennoch kulanterweise (rechtlich falscher Begriff, nur zur Verdeutlichung genutzt) getan.

Nun ist ein weiterer Umstand eingetreten, der es DE nicht mehr ermöglicht, dieses ausschließlich aus Kulanz weiter gültige Ticket zu bedienen, sprich den Juser zu befördern. Man ist weiterhin Kulant und sagt „Du kannst auf einen späteren Termin umbuchen“. Auch das müsste man in dieser Situation nicht tun.

Jetzt will der Juser aber nicht umbuchen sondern erstatten und da sagt DE imho vollkommen korrekt „Stop - jetzt müssen wir dann eben doch eine Haltestelle zurückfahren und uns auf die Regeln der Insolvenz berufen“. Und da ist es nun mal so, dass eine Erstattung (selbst wenn man wollte) rechtlich nicht möglich ist.

Ein chargeback ist daher gegen DE nicht mehr möglich und das weiß auch die Kartenausgebende Bank. Da wäre höchstens eine Möglichkeit, sich noch etwas aus dem Sperrkonto des Acquirers zu holen (siehe Air Berlin damals) aber das ist so lange nach der Insolvenzanmeldung auch schon lange leer.