Da Airlines mangels hoheitlichen Befugnisse nicht verfügen können, ist es sicher keine „Allgemeinverfügung“.Wenn auf der Homepage einer Airline steht "Flug bis Tag X im April 2020, storniert bis Tag X im April 2020 durch Airline = vollständige Rückerstattung auf Bankkonto" ist das als Gutschriftzusage der Airline zu werten (vrgl. einer "Allgemeinverfügung")?
Richtig, deswegen schrieb ich "vrgl." = vergleich einer Allgemeinverfügung.Da Airlines mangels hoheitlichen Befugnisse nicht verfügen können, ist es sicher keine „Allgemeinverfügung“.
Gerade habe ich mit der Platinum-Hotline telefoniert. Ich habe für ein paar stornierte LH-Flüge das Chargeback angestoßen.
Im Telefonat wurden mir ohne große Nachfrage ca. 41.000 MR (=3 Monatsbeiträge) als Kompensation für die aktuelle Situation angeboten. Ich mache pro Monat normalerweise einen mittleren bis hohen vierstelligen Umsatz (i.W. Reisekosten).
Der Mitarbeiter am Telefon war wirklich top.
Völlig richtig. Ich hatte es auch fast erwartet...So ist das immer mit den Krügen und den Brunnen...
Nen Bekannter ärgert sich auch gerade mit Condor rum. Allerdings hat er den Fehler gemacht, über so nen komisches Portal in Spanien zu buchen und mit Sofortüberweisung zu zahlen. Condor verweist auf das Portal, das Portal ist nicht erreichbar. Er hat jetzt den Fall an einen Flugrechteanbieter gegeben. Der nimmt zwar 14%, aber er meint, dass er da evt. noch ne Chance hat.
Unverständlich - die brauchen die Zeche doch sowieso nicht zu zahlen.Sparda-Bank bleibt beim Thema Condor weiter stur:
Wie bereits mitgeteilt dürfen wir kein Chargeback durchführen. Für alle Betroffenen der Thomas Cook Insolvenz gibt es eine Homepage: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start
Bitte informieren Sie sich bezüglich Ihrer Erstattungsmöglichkeiten und melden Ihre Forderung an.
Ich habe schon befürchtet, dass es schwierig wird das Chargeback dort durchzusetzen. Aber dass sie überhaupt nicht im Sinne des Kunden handeln, habe ich doch nicht erwartet. Macht es Sinn sich direkt an Mastercard zu wenden?
Nein, Mastercard wird Dich an die Bank verweisen.Macht es Sinn sich direkt an Mastercard zu wenden?
Ja, das habe ich noch beim ersten Kontakt über Mitteilungen im Online-Banking gemacht. Mein Formular sieht übrigens etwas anders aus. Schade, dass meine Filiale z.Zt. geschlossen ist, vielleicht wäre es etwas einfacher den Sachverhalt mit einem Berater zu besprechen. Ich habe einfach das Gefühl, dass mein Online-Ansprechpartner sich keine Mühe gibt, sich mit dem Fall zu beschäftigen.Ein Reklamationsformular hattest Du eingereicht?
Ich bin leider davon betroffen https://www.reisevor9.de/inside/geld-fuer-vor-der-insolvenz-gebuchte-condor-fluege-ist-futschHört sich an, als hätte da jemand nicht mitgekriegt, dass Condor in der TC Insolvenz hat nicht betroffen ist.
Hört sich an, als hätte da jemand nicht mitgekriegt, dass Condor in der TC Insolvenz hat nicht betroffen ist.
Du hast bei Thomas Cook gebucht?Ich bin leider davon betroffen https://www.reisevor9.de/inside/geld-fuer-vor-der-insolvenz-gebuchte-condor-fluege-ist-futsch
Wie kommst Du auf so eine Aussage? Die Condor Flugdienst GmbH befindet sich im Insolvenzverfahren.
Hört sich an, als hätte da jemand nicht mitgekriegt, dass Condor in der TC Insolvenz hat nicht betroffen ist.
Ich bin leider davon betroffen https://www.reisevor9.de/inside/geld-fuer-vor-der-insolvenz-gebuchte-condor-fluege-ist-futsch
Bezahlt würde mit meiner ING Visacard. Da ich gelesen habe, dass ET nur durch das Cargo Geschäft bis maximal July ohne Staatshilfen überleben wird, frage ich mich, ob ich jetzt schon die Rückbuchung bei der ING beantragen sollte und wie die Erfolgsaussichten sind.
Der Vollstandigkeit halber poste ich das hier auch noch:
Update zum Thema Chargeback auf der M&M Kreditkarte bei ausstehender Erstattung von Lufthansa.
Meine beigefügte Stornobestätigung und die Gesetzliche Regelung wurden ignoriert und es kam nur ein Standardschreiben dass man eine schriftliche Erstattungszusage möchte. Werde nun noch ein letztes mal mit Hinweis auf die Gesetzeslage antworten, parallel gehts Ende der Woche zum Anwalt da LH ebenfalls die von mir gesetzte Zahlungsfrist verstreichen zu lassen scheint. War zu erwarten.
Anhang anzeigen 138132
Ich muss nochmal darauf zurückkommen. Auch wenn Condor tatsächlich insolvent ist, bist du m.E. nach nicht von der Insolvenz betroffen.
Die Sparda-Bank irrt, wenn sie das meint. Trotzdem denke ich nicht, dass du bei einem Chargeback Geld sehen würdest.
Wie ich drauf komme?
Die Insolvenz ist nicht der Grund, warum Condor nicht fliegt, sondern das staatliche Verbot (der Einreise nehme ich an?).
Wenn der Dienstleister die Leistung grundsätzlich weiter bereit stellt, d.h. wenn er weiterhin bereit wäre, es aber nicht kann, gibt es keinen Chargeback.
Das heißt selbstverständlich nicht, dass du keinen Anspruch auf Erstattung (von Condor) hast, aber nicht auf diesem Weg.
Würde Condor wegen der Insolvenz nicht fliegen und du hättest separat ein Hotel gebucht, dass du nicht erreichen kannst, weil Condor dich nicht hinfliegt, wäre ein Chargeback analog der TC-Pleite für den Flug möglich, bzgl. des Hotels wäre die Argumentation gegenüber dem Hotelier dieselbe wie oben.
Wer ist denn eigentlich Herausgeber der CC? Die Sparda selbst oder die DZ Bank?