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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Gargamel

Neues Mitglied
15.07.2017
16
7
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Servus,

habe heute das Chargebackformular bei der DKB eingereicht. Discover Qatar hat mir die Erstattung am 28.03 bestätigt, bis heute ist allerdings kein Geld eingegangen. Habt ihr Erfahrungswerte, wie lange der Vorgang des Chargebacks ungefähr in Anspruch nehmen kann.

Danke :yes:

Hallo,
20 Tage nach Senden des Chargeback-Formulars an die DKB fand ich einen Brief von BCS im Briefkasten mit der Bitte, noch ein paar Angaben zu ergänzen und Unterlagen nachzureichen (obwohl ich bereits alles eingereicht hatte). 7 Tage nach erneutem Absenden aller Unterlagen und Beantworten der Nachfragen tauchte der reklamierte Betrag im Kreditkartenkonto auf. Einen Tag später lag ein weiterer Brief von BCS im Briefkasten, daß es sich um eine vorläufige Gutschrift handelt, bis der Sachverhalt endgültig geklärt ist.
 

whatta234

Neues Mitglied
01.05.2020
2
0
Hallo in die Runde, bräuchte mal eine Einschätzung.

Habe via OTA (Opodo) per Kreditkarte Airfrance-Flüge nach Reunion gebucht, die mittlerweile storniert wurden. Daraufhin via Opodo-Hotline eine Rückerstattung angefordert, was mir auch telefonisch bestätigt wurde. Im Anschluss eine Mail von Opodo erhalten, in der sie bestätigen, dass meine Buchung storniert wurde und die Rückerstattungsanfrage an die Airline weitergeleitet wurde, die Bearbeitung der Rückerstattung aber bis zu 3 Monate oder mehr benötigen kann. So lange möchte ich aber nicht warten.

Wie würdet ihr hier vorgehen? Fristsetzung an Opodo, die Rückerstattung innerhalb kürzerer Zeit (14 Tage?) durchzuführen und KK-Chargeback veranlassen, wenn Opodo der Aufforderung nicht fristgemäß nachkommt? Oder sogar direkt parallel veranlassen? Danke für Input!
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.035
6.238
Hat Opodo die KK belastet oder AF? Hat Opodo über die Stornierung informiert oder AF? Von welcher Bank ist denn die verwendete KK?
 
Zuletzt bearbeitet:

whatta234

Neues Mitglied
01.05.2020
2
0
Opodo hat abgebucht und auch über die Stornierung informiert. KK ist eine Mastercard, ausgegeben von BCS.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.035
6.238
man kann es auf jeden Fall mit einem Chargeback versuchen. Aber ich vermute auch dass Opodo argumentieren wird, dass ihnen kein Versäumnis vorzuhalten ist und dass sie die Erstattung natürlich vornehmen, sobald AF das Geld bezahlt hat (oder die Bank winkt von sich aus mit dieser Begründung ab). Ob nun der OTA oder der Passagier in der Pflicht ist, AF notfalls rechtlich dazu zu bringen, dies zu tun, kann wohl nur ein einschlägig bewanderter Anwalt beurteilen.
In diesem Zusammenhang die Frage: wenn man über einen OTA bucht, ab wann kommt dann ein Vertrag zwischen dem buchenden Verbraucher und der Fluggesellschaft zustande? Von der Antwort hängt m.E. ab, ob man als Verbraucher direkt Ansprüche gegen die Fluggesellschaft stellen kann.
 

dzone

Erfahrenes Mitglied
08.04.2018
415
29
Hat hier schon jemand Erfahrungen mit der LBB und stornierten (LH) Flügen? Morgen ist der 31. Tag nach Storno und ich kann das Formular einreichen.

Welches Formular (Fehlende Gutschriftenbuchung/Sonstiges) habt ihr verwendet?
 

Rudi

Aktives Mitglied
17.01.2011
245
210
INN
Gestern habe ich bei der DKB über reklamation@lufthansacard.de ein chargeback mit allen Unterlagen beantragt. Eine Eingangsbestätigung gab es nicht. Ist das normal? Sollte ich die Unterlagen evt an eine weitere Stelle schicken?

Mir wurde nach Reklamation über das Onlinebanking (ausgewählter Grund „Zugesagte Erstattung nicht erhalten“ + auf Gesetzeslage hingewiesen) nach ca 3 Wochen ein Brief geschickt:
665897F6-5466-47D6-B202-EA8E521653D6.jpg

Da Lufthansa natürlich keine schriftliche Erstattungszusage geben wird und ich keine Lust auf Brief-Pingpong habe liegt die Angelegenheit nun beim Anwalt (und die M&M CC wird nach Klärung diverser offener Erstattungen gekündigt).
 

sdlkfja

Neues Mitglied
09.01.2018
19
1
Habe den gleich Brief bezüglich der LH bekommen. Habe aber jetzt nochmal Einspruch eingelegt.
 

Dreaonline

Erfahrenes Mitglied
29.04.2012
469
135
CGN
Mir wurde nach Reklamation über das Onlinebanking (ausgewählter Grund „Zugesagte Erstattung nicht erhalten“ + auf Gesetzeslage hingewiesen) nach ca 3 Wochen ein Brief geschickt:
Anhang anzeigen 138585

Da Lufthansa natürlich keine schriftliche Erstattungszusage geben wird und ich keine Lust auf Brief-Pingpong habe liegt die Angelegenheit nun beim Anwalt (und die M&M CC wird nach Klärung diverser offener Erstattungen gekündigt).


na, da bin ich aber mal gespannt. Denn im März habe ich in der Stornierungsbestätigung den Zusatz, dass

Der (die) bereits ausgestellte(n) Flugschein(e) wurde(n) zur weiteren Bearbeitung an unsere Erstattungsabteilung gesendet.
z.gif
eine Erstattung bearbeitet werden soll. Ein Gutschein Wurde mir zum Zeitpunkt der Stornierung nicht angeboten, da das m.W. da noch garnicht in der Diskussion war. Ich werde berichten.
Wollte nicht irgendein Forumsbruder ggfls eine Sammelklage anstreben?
 
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madger

Erfahrenes Mitglied
26.04.2014
1.433
1.485
Bonn
Die Gutschrift ist bei mir endgültig. Sie taucht auch in der App unter „Transaktionen“ als Gutschrift mit dem ursprünglichen Abbuchungsdatum (hier 24.1.2020) auf. In der E-Mail zum Vorgang steht.

Ihrem Konto wurde der Betrag von EUR 374.47 gutgeschrieben und ersetzt den bislang zeitweilig gutgeschriebenen Betrag. Die Gutschrift erscheint auf Ihrer nächsten Abrechnung.

In der ersten E-Mail, die ich direkt nach Eröffnung des Falles erhalten habe, stand zwar, dass der Betrag zwar gutgeschrieben würde, aber das ist nicht passiert.

Wegen der dritten Gutschrift wurde mir von der Hotline auch bestätigt, dass alle Infos (wohl auch eine Antwort der Lufthansa) vorliegen und die Gutschrift auch in den nächsten Tagen erfolgt.
 

sdlkfja

Neues Mitglied
09.01.2018
19
1
Ich habe heute bezüglich einer Erstattung nach Flugstornierung mit dem Luftfahrtbundesamt als zuständige Beschwerdestelle telefoniert. Mein Eindruck ist, dass hier eine sehr abwartende Haltung eingenommen wird. Es wird vor allem darauf verwiesen, dass es eine eventuelle Änderung der EU-Fluggastrechte geben könnte und bis dahin keine Aussagen getroffen werden können. Bin etwas enttäuscht, da es derzeit ja eine eindeutige Rechtslage gibt und solange diese nicht geändert sind, sollte auch nach diesen verfahren werden.
 
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Rudi

Aktives Mitglied
17.01.2011
245
210
INN
Ich habe heute bezüglich einer Erstattung nach Flugstornierung mit dem Luftfahrtbundesamt als zuständige Beschwerdestelle telefoniert. Mein Eindruck ist, dass hier eine sehr abwartende Haltung eingenommen wird. Es wird vor allem darauf verwiesen, dass es eine eventuelle Änderung der EU-Fluggastrechte geben könnte und bis dahin keine Aussagen getroffen werden können. Bin etwas enttäuscht, da es derzeit ja eine eindeutige Rechtslage gibt und solange diese nicht geändert sind, sollte auch nach diesen verfahren werden.

Es ist schon krass dass sich eine staatliche Stelle nicht ans geltende Recht gebunden fühlt, weil dieses "vielleicht" in nächster Zeit geändert wird (unwahrscheinlich).
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.097
10.510
der Ewigkeit
Es ist schon krass dass sich eine staatliche Stelle nicht ans geltende Recht gebunden fühlt, weil dieses "vielleicht" in nächster Zeit geändert wird (unwahrscheinlich).

Es wird gar nichts am geltenden EU-Recht geändert,
dieses Wunschdenken der Bundesregierung, der Lufthansa und ihren Töchtern
sowie dem Ferienflieger Condor ist seit gestern final vom Tisch,
denn "eine Gutscheinlösung für Flugtickets kommt nicht":

https://www.airliners.de/eu-kommission-gutscheinloesung/55220

Gibt hier im Forum auch einen Extra-Thread unter Reiselust & Reisefrust zu.
 
Zuletzt bearbeitet:

kein_ueberflieger

Neues Mitglied
06.05.2020
1
0
Erstmal danke für die Anregung einen Chargeback durchzuführen, daran hatte ich gar nicht gedacht. (y)

Habe nun eine Gutschrift unter Vorbehalt erhalten.

Ablauf bei der DKB VISA (BCS):

15.04. - Formular per Mail eingereicht (Begründung: Ware/Dienstleistung nicht erhalten), Buchungsbestätigung, Flugausfalls-Mail und Klärungsversuch angehängt

22.04. - Schreiben per Post bekommen, in dem Unterlagen eingefordert wurden
23.04. - Gleichen Unterlagen nochmals per Mail rausgesendet
04.05. - Gutschrift auf dem Konto (Buchungstext: Zahlung unter Vorbehalt)
06.05. - Schreiben, mit dem Text:


...

Den reklamierten Umsatz über EUR X.XXX,XX haben wir Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben und das abbuchende Unternehmen um Klärung gebeten.

Bitte beachten Sie, dass es sich zunächst um eine vorläufige Gutschrift handelt, bis der Sachverhalt endgültig geklärt ist.

Sofern die Reklamation vom abbuchenden Unternehmen anerkannt wird, erhalten Sie keine weitere Bestätigung von uns.

...
 
Zuletzt bearbeitet:

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
535
788
Mir wurde nach Reklamation über das Onlinebanking (ausgewählter Grund „Zugesagte Erstattung nicht erhalten“ + auf Gesetzeslage hingewiesen) nach ca 3 Wochen ein Brief geschickt:
Anhang anzeigen 138585

Da Lufthansa natürlich keine schriftliche Erstattungszusage geben wird und ich keine Lust auf Brief-Pingpong habe liegt die Angelegenheit nun beim Anwalt (und die M&M CC wird nach Klärung diverser offener Erstattungen gekündigt).
Da sich bei mir Corendon Airlines tot gestellt hat, ich auch keine Stornierungsmail bekommen hatte, habe ich den Flughafen um eine Mail mit der Bitte um Fluginformationen gebeten. N26 war damit zufrieden, weiß aber auch nicht, ob sie das nicht auch ohne die Information des Flughafens gewesen wären, dass der Flug leer geflogen ist.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.097
10.510
der Ewigkeit
Erstmal danke für die Anregung einen Chargeback durchzuführen, daran hatte ich gar nicht gedacht. (y)

Habe nun eine Gutschrift unter Vorbehalt erhalten.

Ablauf bei der DKB VISA (BCS):

15.04. - Formular per Mail eingereicht (Begründung: Ware/Dienstleistung nicht erhalten), Buchungsbestätigung, Flugausfalls-Mail und Klärungsversuch angehängt

22.04. - Schreiben per Post bekommen, in dem Unterlagen eingefordert wurden
23.04. - Gleichen Unterlagen nochmals per Mail rausgesendet
04.05. - Gutschrift auf dem Konto (Buchungstext: Zahlung unter Vorbehalt)
06.05. - Schreiben, mit dem Text:


Sollte eine Rückbelastung kommen, schau Dir meinen Post #2104 an.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.051
192
MUC
Interessant: Zehn Tage nachdem die DKB den Betrag einer annullierten SQ-Buchung "unter Vorbehalt" gutgeschrieben hat, hat SQ den Betrag nun auch von sich aus erstattet - natürlich zu einem anderen (schlechteren) Umrechnungskurs. Das wird noch lustig. :rolleyes:
 

superkolbi

Erfahrenes Mitglied
11.01.2011
1.107
83
Ich bin Kunde bei Barclaycard. Mein vor 2 Wochen verschickter Chargeback-Antrag wurde bisher noch nicht bearbeitet. Ab Bearbeitung kann die Rückerstattung 8 Wochen dauern, da der Händler solange Zeit hat auf die Anfrage zu reagieren. Somit werde ich wohl frühestens in 10 Wochen mein Geld zurückerhalten (da die Händler die 8 Wochen in der Regel ausreizen bzw. gar nicht Antworten). Der einzige Vorteil wird sein, die Rückbuchung wäre dann endgültig.
 
J

jsm1955

Guest
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Amex bietet wirklich vorbildlichen Kundenservice.
Gerade angerufen, weil LH für 4 gestrichene Flüge seit über einem Monat nichts erstattet und dies nach Anruf heute auch für mindestens einen weiteren Monat nicht tun möchte.
Amex Berater hat den Fall aufgenommen, man möchte noch die Buchungs- und Stornounterlagen. Gerade eiben kam für jede Buchung eine Mail mit der Bestätigung, dass man den Fall mit LH klärt, der Bitte um weitere Unterlagen und der Bestätigung, dass die fraglichen Beträge sofort vorläufig gutgeschrieben werden.

So muss das!

Wärst du so freundlich uns Bescheid zu geben wenn die Beträge tatsächlich deinem Kartenkonto gutgeschrieben wurden?
Also die angebliche Gutschrift entpuppt sich als "fake News light". Ich hatte ja inzwischen mehrfach bei Amex nachgefragt und wurde jeweils auf die Monatsabrechnung vertröstet. Dort findet sich nun am Ende der Abrechnung ein Abschnitt, in dem alle reklamierten Buchungen einzeln aufgeführt sind.
Anhang anzeigen 138667
Über die Bedeutung des klein gedruckten Nachsatzes habe ich eine Weile gerätselt, uumal der volle Monatsbetrag in Rechnung gestellt wurde. Offenbar soll der Nachtrag aber genau das bedeuten: Die Beträge sind reklamiert, werden aber dennoch eingezogen.
Im Bestätigungsschreiben hieß es hingegen noch:
Wir haben bis zum Erhalt Ihrer Antwort den Betrag Ihrem Konto zeitweilig gutgeschrieben.
Das ist für mich irgendwie etwas anderes. Eigentlich genau das Gegenteil. Finde ich sehr ärgerlich, dass man hier Spielchen spielt.
 
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Reaktionen: CoolBreeze