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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
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Demnach ist das proaktive Anbieten von Chargebackverfahren mit direktem Zugang zum entsprechenden Formular (siehe DKB wie gehabt),
sowie das Handeln anderer Kreditinstitute nur kosmetisches Kulanzverfahren und Pragmatismus und wird aus deren Marketingtöpfen getragen?

Im weitesten Sinne ja. Es wird aber auch nicht nur aus den Marketingtöpfen getragen - wenn die hier verbreiteten "Fakten" stimmen sollten - es werden wohl auch entsprechende Sicherheiten einbehalten. Zudem ist das Chargeback Verfahren eben in erster Linie dazu gedacht nicht authorisierte Zahlungen anzufechten.
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
524
389
good old THF
Wie lange dauert es denn aktuell, bis es von Barclay eine Rückmeldung auf Reklamationsanträge gibt?

Ich schaue seit 95 Tagen erfolglos in den analogen und digitalen Briefkasten. Nach drei Tagen der Nachweis zur erfolgreichen Zustellung der per Einschreiben/Rückschein an Barclay übermittelten Reklamation. Seit dem absolute Funkstille.
 

coppercanyonier

Erfahrenes Mitglied
01.01.2010
276
23
DUS
Bei mir hat Amex ohne Probleme fünf Tickets gechargebacked

Wie hast Du das geschafft?
Hast Du das Geld sicher wieder oder bis die Airline eine Stellungnahme abgibt, die Deiner widerspricht?
So war es in meinem Fall, 3 Monate nach der Gutschrift, wurde der Betrag wieder belastet, da KLM mir einen Voucher angeboten habe (den ich immer abgelehnt habe).
Eine erneute Mail (als hätte es u.a. diese im März nicht schon gegeben) an KLM mit Fristsetzung, hat dann zumindest als Antwort ergeben, dass zwar nicht in 7 Tagen, aber in 6-8 Wochen erstattet werden wird.
 

coppercanyonier

Erfahrenes Mitglied
01.01.2010
276
23
DUS
Mittlerweile hatte ich drei stornierte Flüge "versucht", über das AX-Chargeback Verfahren betreuen zu lassen.
Bei jedem einzelnen Flug weigert sich AX, auch nur einen Finger krumm zu machen, und verweist jedes Mal auf den Durchführer, also die Airline.

Was hat denn AX auf einmal dazu bewogen, sich hier so querzustellen - und ihre Verfahrensweisen dermaßen zu ändern?
Jetzt "muß" ich Ryanair wegen 66 Euro auch noch vor den Kadi ziehen :rolleyes:

Bei mir das Gleiche. Ich bin zwar der Amex Kunde, aber die Fluglinie scheint wichtiger zu sein. EIndeutige Sachlage hin oder her. (n)
Amex hat laut eigener Aussage, mangels Banklizenz, kein richtiges Chargeback, sondern nur "Kulanzanträge" oder so was.
Dem scheinen die Airlines leicht widersprechen zu können und damit scheint Amex den Aufwand zu scheuen.

Meine Schlußfolgerung ist, dass ich Flüge nicht mehr mit der Amex bezahle, sondern wieder auf "richtige Kartenanbieter" wechsele.
 

kevin.h

Aktives Mitglied
29.04.2015
134
0
Muss mal eine Lanze für die Advanzia brechen.
Hatte ein JetBlue Oneway-Ticket von JFK nach BDA im April über Seat24 gebucht. Flug wurde natürlich von JetBlue gecancelt.
Anrufe bei Seat24 erfolglos wegen abgeschalteter Telefonnummer und auch auf Mails gab es nicht mehr als eine Eingangsbestätigung. Danach Mail an JetBlue und prompte schriftliche Antwort, dass das Geld auf die ursprüngliche Zahlungsmethode rückgebucht wurde. Dann ein noch paar Wochen gewartet, aber Überraschung: Seat24 hat die Rückerstattung natürlich nicht an mich als Kunden weitergeleitet. Mahnschreiben nach Helsinki auch ohne Erfolg.
Kontaktaufnahme mit Advanzia bzgl. Chargeback zunächst holprig mit Textbausteinen-Antwort. Darauf habe ich dort angerufen und wurde direkt mit der zuständigen Abteilung verbunden, wo mir gesagt wurde ich solle denen alles per Mail schicken (Reklamationsformular war nicht erforderlich).
Nach 14 Tagen hatte ich dann die Gutschrift.

Die Lehre aus der Geschichte: ich werde in Zukunft keine Tickets mehr bei windigen OTAs buchen.
LH und Delta (Direktbuchungen) hatten zu dem Zeitpunkt nämlich schon von sich aus rückerstattet.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.219
850
Die aktuell die Chargeback Anträge auch ablehnen - wer sicher gehen will muss per Lastschrift bezahlen (und dann eben erst ein paar Wochen vor Flug bezahlen).

Das geht nur wenn man maximal 8 Wochen nach Buchung fliegt. Und die Resultate bei den Kreditkartenrückbuchungen waren und sind uneinheitlich. Es klappt schon durchaus auch, ist nur kein Verlaß drauf. Scheint außer bei Amex fast 50:50 zu sein. 8-;

Ganz sicher nicht - das Chargeback-Verfahren besteht allerdings primär, um nicht autorisierte Transaktionen und Betrugsfälle zu reklamieren.

Um die "Leistung schlicht nicht erbracht" Fälle geht es schon auch. Das ist einer der explizit vorgesehenen Chargeback-Gründe. Und dieser Fall ist gar nicht einfach vom Betrugsfall abzugrenzen. Es entscheidet sich danach, ob der Vertragspartner realistischerweise wirklich vor hatte, zu liefern.

Die Airlines haben jedoch teilweise Flüge noch verkauft, wo es schon sehr unwahrscheinlich war, daß sie fliegen. Das ist ziemlich dicht am Eingehungsbetrug dran. Und eine Anzeige schreiben und an die Staatsanwaltschaft zu schicken ist nun recht einfach und würden viele machen, wenn sie so zuverlässig Ihr Geld zurück bekommen würden. Wenn es nicht ohne gegangen wäre, hätte ich die Airline eben angezeigt, wenn das das gewünschte Resultat erzwingt.

Wer dies als Universalmittel missversteht, dass die Kreditinstitute hier als eine Art Schiedsgericht jegliche Form von Unstimmigkeiten zwischen Karteninhaber und Merchant zu Gunsten der Kunden regulieren müssen und einen Rechtsanspruch daraus herleitet, der ist auf dem Holzweg.

Das tun sie sicher nicht. Fälle von Schlechtleistung lassen sich praktisch nicht über die CC regulieren und hat hier keiner versucht.

Was ist genau das Problem? Es gibt für den Kunden keinen direkten verbrieften Anspruch gegen die Bank. Es sind "Usancen" ähnlich wie an der Börse. Sprich verbindliche Regelungen zwischen Bank-Kreditkartenunternehmen-Händler und ein daraus etabliertes Prozedere. Der Kunde hängt mit seiner Erwartungshaltung - die schon auch durch Bewerbung des Produktes Kreditkarte befeuert wird - da irgendwie hinten dran und versucht die zu nutzen. Was nicht unlogisch ist.
 
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penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
82
Eine Theorie zum "Einknicken" von Amex, und der relativen Kulanz von DKB/BCS:

Amex ist ja als Dreiparteien-Scheme immer gleichzeitig Acquirer und Issuer. Wenn der Acquirer den Chargeback "verliert", haftet in der Regel der Händler – aber was, wenn der Händler, z.B. pandemiebedingt, gar nicht mehr solvent ist, oder ein großer Kunde durch eine Flut von Chargebacks in ernsthafte Probleme kommen könnte, und dadurch hinreichend vergrault wird?

Die DKB, als reiner Issuer (zumindest meines Wissens nach), muss hier eigentlich nur ihre Hausaufgaben machen: Die Chargeback-Regeln genau lesen (oder, realistischer, als einer der größten Visa-Issuer Deutschlands ihre zweifelsohne vorhandenen direkteren Kanäle nutzen), im Anbetracht fadenscheiniger Textbausteine der Airlines (mit Verweis auf das deutsche Insolvenzrecht und/oder kreative Geldschöpfung in Form von Gutscheinen) nicht einknicken und so alle Fälle nach Schema F abarbeiten.

Für meinen Teil werde ich mir das Verhalten der jeweiligen Banken hier gut merken und meine Kartennutzung für zukünftige Urlaubs- oder Eventbuchungen dementsprechend anpassen. Ein paar Meilen oder Bonuspunkte wäre mir der Ärger im Zweifel nämlich dann doch nicht wert.

Über praktische Erfahrungen mit Diners Club wäre ich übrigens dankbar – vor einiger Zeit habe ich auf meine (theoretische) Anfrage eine sehr vorsichtige Antwort erhalten, nach der Pauschalauskünfte über Chargebacks nicht möglich sind, aber ein Chargeback bei nachweislich nicht erbrachter Leistung grundsätzlich denkbar ist. Der springende Punkt wäre ja dann wieder die Definition von Leistungserbringung.

Auf einer Lastschrift würde ich mich im Zweifel übrigens auch lieber nicht ausruhen: Hier halte ich die Chance sogar für höher, dass ein Händler mit dem Argument "deutsches (Insolvenz)recht" bei irgendeinem Gericht Gehör findet, und bei einer Lastschrift hat man keine Scheme-Regeln zwischen sich und dem Richter. Auch wenn vielleicht in letzter Konsequenz die Situation rechtlich identisch ist: Visa und Mastercard haben hier einen Ruf zu verlieren.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Auf einer Lastschrift würde ich mich im Zweifel übrigens auch lieber nicht ausruhen: Hier halte ich die Chance sogar für höher, dass ein Händler mit dem Argument "deutsches (Insolvenz)recht" bei irgendeinem Gericht Gehör findet, und bei einer Lastschrift hat man keine Scheme-Regeln zwischen sich und dem Richter. Auch wenn vielleicht in letzter Konsequenz die Situation rechtlich identisch ist: Visa und Mastercard haben hier einen Ruf zu verlieren.

Es geht ja gerade nicht um eine Insolvenz. Bei der Insolvenz von AB haben die allermeisten CBs funktioniert. Schemerules sind nicht Bestandteil deines Vertrages.
 

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
82
Es geht ja gerade nicht um eine Insolvenz. Bei der Insolvenz von AB haben die allermeisten CBs funktioniert. Schemerules sind nicht Bestandteil deines Vertrages.

Nein, aber Teil des Vertrages zwischen meiner Bank und den Schemes. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese das nicht so lustig finden, wenn sich einzelne Issuer plötzlich komplett und nicht wirklich begründbar auf die Seite der Händler stellen.
 

Zocker88

Erfahrenes Mitglied
18.02.2014
356
57
MUC
Ich hatte noch vor Corona diverse Flüge über Qantas, Air New Zeeland und Air Tahiti direkt über die jeweiligen Airlines für meine Südseereise gebucht. Alle 3 möchten mir nur Gutscheine mit einem Jahr Laufzeit ausstellen. Bis dahin werde ich die Reise aber sicher nicht wieder antreten können. Alle Flüge hatte ich mit der Revolut bezahlt. Beim Air Tahiti Flug habe ich ein CB Verfahren laufen, welches auch durchgehen wird. Ich überlege jetzt wie ich mit den beiden anderen Flügen verfahren soll. Steht den Airlines das Geld rechtlich zu und dürfen die mich mit Vouchers abspeisen? Es gilt ja hier nicht europäisches Recht sondern wahrscheinlich das der jeweiligen Länder oder gilt hier vorrangig mein Recht mein Geld für die nicht erbrachte Leistung vom Kreditkarteninstitut zurückzuerhalten? Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.219
850
Es gilt ja hier nicht europäisches Recht sondern wahrscheinlich das der jeweiligen Länder oder gilt hier vorrangig mein Recht mein Geld für die nicht erbrachte Leistung vom Kreditkarteninstitut zurückzuerhalten? Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Rechtlich ist das eine Komplikation, aber du kannst die Sache pragmatisch angehen: Zwischen Dir und Deiner Bank gilt deutsches Recht und daraus, daß Du bei nicht erbrachter Leistung eine Rückbuchung anstößt, wird man Dir hier nicht so leicht einen Strick drehen können.

Die Airlines handeln auch pragmatisch und teilweise sogar offen rechtswidrig. Warum solltest Du den Weg über die Kreditkarte nicht beschreiten? Entweder es klappt oder es klappt nicht. Von den Airlines wird nix kommen. Egal wie der Chargeback ausgeht. Also probieren.
 

Zocker88

Erfahrenes Mitglied
18.02.2014
356
57
MUC
Rechtlich ist das eine Komplikation, aber du kannst die Sache pragmatisch angehen: Zwischen Dir und Deiner Bank gilt deutsches Recht und daraus, daß Du bei nicht erbrachter Leistung eine Rückbuchung anstößt, wird man Dir hier nicht so leicht einen Strick drehen können.

Die Airlines handeln auch pragmatisch und teilweise sogar offen rechtswidrig. Warum solltest Du den Weg über die Kreditkarte nicht beschreiten? Entweder es klappt oder es klappt nicht. Von den Airlines wird nix kommen. Egal wie der Chargeback ausgeht. Also probieren.

Vielen Dank für deine Einschätzung. Ich werde das CB Verfahren einleiten. Ich wüsste auch ehrlich gesagt nicht, was ich mit einem für nur ein Jahr gültigen Gutschein von Airlines in Australien und Neuseeland anfangen sollte.
 

dzone

Erfahrenes Mitglied
08.04.2018
415
29
Die LBB hat das Chargeback abgelehnt, die Begründung ist unbefriedigend. Den Text werde ich hier reineditieren, sobald ich am PC sitze.

Ich hab damit schon gerechnet, daher läuft seit ein paar Tagen das gerichtliche Mahnverfahren.

Am Samstag kam die Erstattung, jetzt warte ich noch auf die KK Gutschrift und dann werde ich die Amazon Visa kündigen. Banken, die mir im Fall der Fälle nicht zur Seite stehen, brauche ich nicht.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Heute von Bayern Card-Services (DKB) folgenden Brief erhalten:

Die Bearbeitungszeit für Reklamationen ist von den Kartenorganisationen MasterCard und VISA International befristet. Ihre erneute Anfrage bzw. Unterlagen kamen leider zu spät.

Wir können daher den Umsatz über EUR xxx,xx nicht an den Händler zurückbuchen oder Belege anfordern.

Um Ihnen künftig helfen zu können, schicken Sie Ihre Einwände bitte unverzüglich, nachdem Sie Ihre Abrechnung erhalten haben bzw. reichen Sie die angeforderten Unterlagen bitte zeitnah ein.

Der reklamierte Umsatz war vom 07.03.2020 und laut DKB-Homepage (https://www.dkb.de/info/coronavirus/) sind Chargebacks bis zu 540 Tage lang möglich.

Ich hatte für den Umsatz im April schon mal einen Antrag eingereicht, auf den ich aber keinerlei Rückmeldung erhalten habe. Offenbar stellt sich BCS jetzt auf den Standpunkt, dass damals irgendeine Frist losgelaufen ist und ich in der Zwischenzeit weitere Unterlagen hätte einreichen sollen.

Habe gerade noch mal alle vergangenen Briefe des BCS durchgeschaut und dabei ist mir aufgefallen, dass sie immer die gleiche Referenznummer verwenden. Hatte tatsächlich einen Tag nach dem Antrag im April eine sehr generische Antwort erhalten nach dem Motto "bitte zuerst mit dem Vertragspartner klären". Die kam aber so schnell, dass sie sich eigentlich unmöglich auf den besagten Antrag beziehen kann, sondern vermutlich eher auf einen 7 Tage vorher. Wie soll ein Kunde denn ohne eindeutige Referenznummern bzw. konsequenten Nennung des betroffenen Umsatzes überhaupt zuordnen können, auf welchen Antrag sich die Antwort bezieht? :confused:

Mir scheint, dass der ganze Chargeback-Prozess bei BCS auf den Fall "ein Kunde reicht maximal einmal in seinem Leben eines Chargeback-Antrag ein" ausgelegt ist.
 
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Ali Baba

Reguläres Mitglied
25.07.2020
85
0
Bin jetzt auch im Klub. EW HAM-ARN für Montag annulliert. Glücklicherweise fliegt LH via FRA noch.

EW regiert nicht, daher habe ich nun Chargeback über Comdirect angestoßen. Auch dort bisher keine Reaktion.
 

Ali Baba

Reguläres Mitglied
25.07.2020
85
0
Sehe ich unproblematisch, weil C24 nur Vermittler war und EW final und unmittelbar an mich gerichtet annulliert hat. Zugleich haben sie mitgeteilt, dass am gleichen Flugtag keine Alternativen bestehen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Sehe ich unproblematisch, weil C24 nur Vermittler war und EW final und unmittelbar an mich gerichtet annulliert hat. Zugleich haben sie mitgeteilt, dass am gleichen Flugtag keine Alternativen bestehen.

Also hat EW ja doch reagiert, Dich über die Annulierung informiert und mitgeteilt, dass es keine anderen Optionen gibt. Okay, das ändert das natürlich komplett.

Dein posting oben hörte sich so an, als ob Du selbst (Quasi zufällig) gesehen hast, dass Dein Flug gestrichen ist, Du aber von EW keine Info bekommen hast und die sich jetzt „tot stellen“.
 

Ali Baba

Reguläres Mitglied
25.07.2020
85
0
Alles gut. Ich habe mit Fristsetzung Anspruch auf die Erstattung des Flugpreises gestellt. Und da setzt sich EW derzeit die Tarnkappe auf. Chargeback ist Plan B. Plan C wäre ein Mahnverfahren.
 
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Reaktionen: kingair9