Corona - Stornierungen & Umbuchungen von Miles&More-Prämientickets inkl. Meilenschnäppchen

ANZEIGE

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
3.053
550
Sachsen
ANZEIGE
1,5 Wochen nach dem letzten Anruf bei der Hotline habe weder die neu ausgestellte Buchung , noch wurde die Meilen neu abgebucht oder das inzwischen gutgeschriebene Geld neu eingezogen. Nichtmal die für das Tel-Gespräch zugesagte Bestätigungsmail habe ich erhalten.

Da sich meine Reisepläne inzwischen ohnehin geändert haben ist es mir eigentlich auch egal. Aber wenn ich mich auf die Zusagen von M+M verlassen hätte würde ich nächste Woche vermutlich ohne Ticket dastehen.
 

madger

Erfahrenes Mitglied
26.04.2014
1.435
1.493
Bonn
Automatisch storniertes Prämienticket (Systemfehler):
Bei mir wurden nach ca. drei Wochen (habe direkt am Tag der Rückbuchung angerufen) neue Tickets ausgestellt, der Betrag wieder von der KK abgebucht. Jedoch ist der Meilenbetrag falsch. Es wurde für das Kind der volle Meilenbetrag (55k) abgebucht. Nach Anruf bei der FTL-Hotline soll dies in den nächsten Wochen korrigiert werden.
 

LHSEN

Aktives Mitglied
04.04.2015
203
272
Bei mir wurde auch die Buchung wieder hergestellt, die Gebühren wurden in der ursprünglichen Höhe wieder belastet, jedoch wurden die alten Gebühren bisher nicht wieder gutgeschrieben, ich habe also per heute doppelt bezahlt.
 

MarkusToe

Erfahrenes Mitglied
18.08.2009
571
23
Heute Änderungsmail USA Flug, Angerufen, Storniert, während des Telefonats die Meilen schon wieder auf dem Konto, mal schaun wie lange die Kohle braucht.....lt Hotline 1-2 Wochen

das sind ja schon fast Zustände wie in den guten alten Zeiten.....
 

mahou

Reguläres Mitglied
24.01.2019
51
1
Bei mir wären es mehr als nur ein paar Euro. S&G waren bei EW von DUS nach EWR damals nur 85€ p.P.. Bei 4 Personen kommt da bei einer Neubuchung schon einiges zusammen. Bei meinem ersten Versuch die Buchung wieder "on-hold" zu setzen war die zuständige "Fachabteilung" jedoch gerade nicht erreichbar. Werde es Ende August nochmal probieren da dann auch die Flüge für Sommer 2021 feststehen.

Grüße Mahou

Wie befürchtet, M&M will die Umbuchung nur nach Neubrechung der Gebühren vornehmen. Dauer des Telefonats eben 1,5 Stunden und dann wurde ich einfach aus der Leitung geworfen. Keine Lösung trotz Verweis auf einstweilige Verfügung durch das Landgericht Köln (AZ 31 O 85/20). Hotline Mitarbeiter entweder Rückerstattung akzeptieren oder Gebühren neu berechnen und nachzahlen.

Jemand einen juristischen Rat?

Update: Eben Rückruf durch M&M und der Auskunft das ich am Freitag zurückgerufen werde.
 
Zuletzt bearbeitet:

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.230
406
VIE
Würde gleich einen Anwalt einschalten - hier im Forum gibt es ein paar empfehlenswerte - und Nerven und Lebenszeit sparen.
 
  • Like
Reaktionen: Champuslümmel1

ehder

Erfahrenes Mitglied
27.06.2017
761
229
VIE
Ich habe heute das x-te Mal mit der M&M-Hotline telefoniert, nachdem ich vor 5 Wochen unerwarteterweise meine Meilen, jedoch keine Phantasiegebühren, erstattet bekommen hatte. Diesmal wurde mir immerhin gar kein Zeitraum für die Rückerstattung der S&G genannt, die Fälle werden anscheinend der Reihe nach händisch abgearbeitet.

Die Erstattung binnen einer Woche erfolge nur, wenn der Kunde selbst storniert (was ich ebenso zu bezweifeln wage). In meinem Fall, d.h. wenn der LH-Stornierungsoboter Amok läuft, gib es keine zeitnahe Erstattung. Der Kunde ist also der Gearschte, da es nun auch nicht möglich ist, den Flug selbst zu stornieren - da er ja bereits vom System storniert wurde.
 

mahou

Reguläres Mitglied
24.01.2019
51
1
Würde gleich einen Anwalt einschalten - hier im Forum gibt es ein paar empfehlenswerte - und Nerven und Lebenszeit sparen.

Das Meilenschnäppchen war mit EW von DUS nach EWR. Diese Strecke gibt es ja faktisch nicht mehr. Besteht jetzt trotzdem mein gesetzlicher Anspruch auf Ersatzbeförderung zu den gleichen Steuern und Gebühren gegenüber M&M (LH) ??


Viele Grüße
Mahou
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.444
3.137
Neuss
www.drboese.de
Wie befürchtet, M&M will die Umbuchung nur nach Neubrechung der Gebühren vornehmen. [...]. Keine Lösung trotz Verweis auf einstweilige Verfügung durch das Landgericht Köln (AZ 31 O 85/20).
Und da liegt der Fehler: M&M hat damit nichts zu tun. Der Anspruch richtet sich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen. Nur gegen ein solches haben wir die einstweilige Verfügung für die VZ NRW erwirkt.
 

mahou

Reguläres Mitglied
24.01.2019
51
1
Und da liegt der Fehler: M&M hat damit nichts zu tun. Der Anspruch richtet sich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen. Nur gegen ein solches haben wir die einstweilige Verfügung für die VZ NRW erwirkt.


Okay danke für die Klarstellung. Da also EW die Strecke nicht mehr anbietet kann ich nichts tun oder? Ich kann ja gegenüber EW nicht klagen (Streitwert?). M&M hat mir ja bereits alles zurückerstattet. Also sind die Flüge leider wohl weg.....
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.493
1.240
Düsseldorf
Und da liegt der Fehler: M&M hat damit nichts zu tun. Der Anspruch richtet sich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen. Nur gegen ein solches haben wir die einstweilige Verfügung für die VZ NRW erwirkt.

Mir steht das Prozedere auch noch bevor. Daher im Vorfeld folgende Frage: Wenn ich das Gespräch mangels Zeugen aufzeichne, kann das vor Gericht verwendet werden und muss ich auf die Aufzeichnung aufmerksam machen ?.
 

mahou

Reguläres Mitglied
24.01.2019
51
1
Mir steht das Prozedere auch noch bevor. Daher im Vorfeld folgende Frage: Wenn ich das Gespräch mangels Zeugen aufzeichne, kann das vor Gericht verwendet werden und muss ich auf die Aufzeichnung aufmerksam machen ?.


  • „Laut § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich dabei jedoch um eine Straftat. Das sogenannte "nicht öffentlich gesprochene Wort" ist als vertraulich zu behandeln. Der Verstoß gegen dieses Gesetz wird meist mit einer Geldstrafe geahndet, in besonders schweren Fällen sind bis zu drei Jahre Haft möglich.

  • In der Theorie machen Sie sich bereits strafbar, wenn Sie andere Personen über den Lautsprecher oder einen zweiten Telefonhörer mithören lassen.
  • Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass widerrechtlich aufgezeichnete Telefonate nicht vor Gericht als Beweismittel zugelassen sind. Das Recht über das gesprochene Wort ist durch Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes vor Dritten geschützt.“
Quelle: https://praxistipps.chip.de/anrufe-aufnehmen-ist-das-legal_100658
 
  • Like
Reaktionen: Champuslümmel1

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.888
3.840
und mit Zeugen, der dem Gespräch über die Freisprecheinrichtung folgt?

Was genau an "In der Theorie machen Sie sich bereits strafbar, wenn Sie andere Personen über den Lautsprecher oder einen zweiten Telefonhörer mithören lassen." war unklar ;-)?

Du müsstest also ankündigen, dass xy dem Gespräch am Lautsprecher beiwohnt.
 
  • Like
Reaktionen: mayday

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.493
1.240
Düsseldorf
  • „Laut § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich dabei jedoch um eine Straftat. Das sogenannte "nicht öffentlich gesprochene Wort" ist als vertraulich zu behandeln. Der Verstoß gegen dieses Gesetz wird meist mit einer Geldstrafe geahndet, in besonders schweren Fällen sind bis zu drei Jahre Haft möglich.

  • In der Theorie machen Sie sich bereits strafbar, wenn Sie andere Personen über den Lautsprecher oder einen zweiten Telefonhörer mithören lassen.
  • Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass widerrechtlich aufgezeichnete Telefonate nicht vor Gericht als Beweismittel zugelassen sind. Das Recht über das gesprochene Wort ist durch Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes vor Dritten geschützt.“
Quelle: https://praxistipps.chip.de/anrufe-aufnehmen-ist-das-legal_100658

Also bleibt Nichts anderes übrig, als der Aufzeichung des Gespräches gegenüber M&M zuzustimmen. Kann diese Aufzeichnung dann vor Gericht verwendet werden ?. Wie lange werden solche Gespräche vom CC gespeichert und kann dieser dazu gezwungen werden die Aufzeichung des Gespräches zur Verfügung zu stellen ?.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.444
3.137
Neuss
www.drboese.de
Okay danke für die Klarstellung. Da also EW die Strecke nicht mehr anbietet kann ich nichts tun oder? Ich kann ja gegenüber EW nicht klagen (Streitwert?). M&M hat mir ja bereits alles zurückerstattet. Also sind die Flüge leider wohl weg.....
Dazu gibt es bisher keine Rechtsprechung. Ich meine aber, dass diese Lücke in solchen Fällen nicht zu Lasten des Passagiers geschlossen werden kann. Es bleibt ja auch der Anspruch auf Erfüllung aus dem allgemeinen Zivilrecht: Ein Luftbeförderungsvertrag ist auch ein relatives Fixgeschäft, sodass der Anspruch nicht mit Ablauf des Reisetages untergegangen ist. Also: EW zur Umbuchung auffordern und dann klageweise den Anspruch durchsetzen.

Also bleibt Nichts anderes übrig, als der Aufzeichung des Gespräches gegenüber M&M zuzustimmen. Kann diese Aufzeichnung dann vor Gericht verwendet werden ?. Wie lange werden solche Gespräche vom CC gespeichert und kann dieser dazu gezwungen werden die Aufzeichung des Gespräches zur Verfügung zu stellen ?.
Macht es Euch doch nicht immer so schwer.
"Wir sind gerade im Auto, können Sie uns hören?"
Und nun rate mal, in wie vielen Fällen der Gesprächspartner auf diesen Satz hysterisch darauf hinweis, dass ich UNVERZÜGLICH den Hörer ans Ohr nehmen muss und niemand mithören darf.
 

mahou

Reguläres Mitglied
24.01.2019
51
1
Dazu gibt es bisher keine Rechtsprechung. Ich meine aber, dass diese Lücke in solchen Fällen nicht zu Lasten des Passagiers geschlossen werden kann. Es bleibt ja auch der Anspruch auf Erfüllung aus dem allgemeinen Zivilrecht: Ein Luftbeförderungsvertrag ist auch ein relatives Fixgeschäft, sodass der Anspruch nicht mit Ablauf des Reisetages untergegangen ist. Also: EW zur Umbuchung auffordern und dann klageweise den Anspruch durchsetzen.

Danke für den Tip. Also eben mit EW 3-mal telefoniert (2 mal wurde ich einfach aus der Leitung geworfen). Standpunkt EW: Sie müssen dahin gehen wo Sie das Ticket gekauft haben. Helfen können wir ihnen nicht außer die Nummer der M&M-Hotline durchgeben.
 

mahou

Reguläres Mitglied
24.01.2019
51
1
Das war zu erwarten. Per Mail ggü. EW Frist setzen, dann Klage erheben.

Die Flüge wurden ja bezahlt und rückerstattet über M&M (Meilen + Steuern). Wenn ich jetzt Klage gegenüber EW einreiche und Recht bekommen sollte, wer zieht dann wieder das Geld und die Meilen ein? Schließlich kann ich ja schlecht bei EW mit Meilen zahlen oder?

Viele Grüße
 

feinstaubplakette

Aktives Mitglied
25.09.2016
233
60
Kann es sein, das es immer noch etliche Wochen dauert, ehe ein Prämienticket umgeschrieben ist ? Im Account sehe ich zwar die neuen Buchungsdaten, aber wenn ich mir den 'Beleg' lade dann steht dort immer noch der alte Flug drin.:rolleyes:
 

ehder

Erfahrenes Mitglied
27.06.2017
761
229
VIE
Bei mir wurde nun erstattet, jedoch der falsche Betrag. Die fehlenden ca. 2*200€ werden nach Prüfung des Falles hoffentlich in einigen Wochen erstattet...
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.493
1.240
Düsseldorf
ANZEIGE
300x250
Gibt es hier schon Erfahrungswerte bezüglich Neubuchung von Flügen bei Prämientickets, die nach Annullierung der Flüge "On Hold" gesetzt und von M&M ohne Aufforderung im Juli storniert wurden ?. Würde mich sehr interessieren, da ich am Freitag einen ersten Versuch starten wollte.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox