ANZEIGE
Ich habe den Fall, dass ich MM-Meilen für ein von der Airline/MM fälschlicherweise storniertes Meilenschnäppchen zurück erhalten habe, die Ende dieses Quartals verfallen würden. Habe MM darauf hingewiesen, dass ich nichts storniert habe und später noch fliegen will - man hat es dann in den Konten / Buchungen notiert, sonst ist nix passiert.
Rechtlich mache ich mir da wenig Gedanken. Sofern der Vertrag nicht aufgelöst wurde, dürfte es sich bei der Rückerstattung um eine ungerechtfertigte Bereicherung handeln, die einerseits nicht dazu führt, dass bei beabsichtigter Nutzung des Meilentickets nochmal bezahlt werden muss, und andererseits auch im Falle einer Entreicherung durch Meilenverfall keine Probleme entstehen.
"Fälschlicherweise" im Sinne von storniert wegen ausgefallenem Flug, ohne, dass Du die Erstattung angefragt hast? Dann wäre das genau meine Konstellation.
@Xray: Danke für die Info; die M&M-Hotline hatte mir zuvor eine ähnliche Auskunft gegeben, wozu ich skeptisch reagierte, da ich a) die Erstattung überhaupt nicht beantragt habe, sondern vielmehr irgendwann mein "offenes Ticket" nutzen wollte, und b) selbst in diesem Fall ja die Stornierung und infolgedessen Erstattung in Verantwortungsbereich der Airline liegt, weshalb ich es auch äußerst fragwürdig fände, wenn die Meilen jetzt (passenderweise auch noch 14 Tage vor Quartalsende) zurückkommen, dann aber postwendend verfallen.