Ausgehend davon, dass Du Dich beim Kauf für einen Tarif entschieden hast, bei dem die Couponreihenfolge einzuhalten ist, auch verständlich.
Deinen Formulierungen kann man auch ganz klar entnehmen, dass Dir sehr wohl bewusst ist, auf welchem Terrain Du Dich hier bewegst. Dass dieser Sonderfall, bei dem Du eine Invol-Umbuchung mit Außerkraftsetzung der Couponreihenfolge wünschst, eben in die 0,irgendwas % fällt für die der Standard-Prozess nicht passend ist, dürfte Dir denke ich selbst einläuten.
Technisch lässt sich die Streichung des Rückflugs durch ein einfaches OSI-Element in der Buchung verhindern; ob der Callcenter-Mitarbeiter, mit dem Du gesprochen hast, das dann aber gesetzt hat, ist die große Frage. Ich würde eher mal nicht damit rechnen, und folglich erwarten dass das Segment irgendwann vom Roboter gestrichen wird.
Was aber am Ende aber ja eh egal ist, wenn Du es bewusst auf einen Rechtsstreit anlegst. Dann kannst Du Dich im Zweifelsfall - falls der Flieger ausgebucht ist - dann gleich noch zum Thema Nichtbeförderung auf dem Rückflug, den Du vor dem Hinflug absolvieren willst, mit LH vor Gericht streiten.
In der Flugastrechte-VO habe ich bis zum heutigen Tage weder etwas von Tarifdifferenzen noch von Couponreihenfolgen lesen können. Ich lerne natürlich aber immer gerne dazu.
Ich persönlich lege es im übrigen überhaupt nicht auf Rechtstreite an. Mein Eindruck ist auch, dass die Mehrzahl der Passagiere das nicht tut. Dafür spricht auch die völlig zu vernachlässigende Zahl der Klagen, die jedenfalls bis zur Hauptversammlung erhoben worden ist.
Es wäre ja schon viel geholfen, wenn die Hansa - wie andere Airlines auch - Umbuchungen auf spätere Termine einfach vornehmen würde, ohne noch zu versuchen, eine Tarifdifferenz zu erhalten. Das tut man aber nicht. Diese rechtswidrige Weigerung führt nun schon seit einiger Zeit zu Stilblüten. Natürlich ist mir als vielleicht etwas informierterer Passagier bewusst, dass das Risiko der Streichung des Rückflugs besteht. Ich sehe aber auch keinen Ausweg, dies zu verhindern, ohne meine Rechte bezogen auf den Hinflug zu verlieren. E-Mails / Schreiben werden weder gelesen noch beantwortet (wenn sie nicht über ein Gericht zugestellt werden). Hotlinemitarbeiter nehmen Änderungen nur gegen Zahlung der Tarifdifferenz vor und fassen das Ticket nicht an, wenn diese nicht gezahlt wird. Ob dies an Senator oder Hon-Circle Hotlines anders ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Ich würde bei der derzeitigen Vorgehensweise der Lufthansa sogar erwarten, dass ein Klick auf "Ich stimme zu" als "Ich bin damit einverstanden, dass ich für den Flugpreis nur den Rückflug erhalte" interpretiert wird.
Ich räume aber ein, dass durch das Verhalten der Lufthansa in der letzten Zeit auch mein Geduldsfaden einfach kürzer geworden ist, insbesondere wenn das Erstellen der Klage nebst der elektronischen Kostenmarke und deren Versand an das zuständige Gericht ein Bruchteil der Zeit in Anspruch nimmt, den Otto-Normal-FTL/*G/Statuslos in einer Hotline warten muss, um nur einmal mit einem Mitarbeiter zu sprechen.
Ich persönlich verstehe im übrigen, dass man bei der Lufthansa durch Rückbestätigungen (die wahrscheinlich aber schon an sich eine - mangels Zstimmung - unwirksame Vertragsänderung sind) versucht, das no-show Problem in den Griff zu kriegen. Ich finde es auch in Ordnung, wenn man den Passagier, der durch ein Raster fällt, das die Merhzahl der Passagiere erfasst, bittet, sich zu melden. Nicht mehr okay ist es, wenn letzteres dann praktisch ausgeschlossen ist, weil man auf solche Meldungen nicht reagiert.