Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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wengli

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
2.390
3
GE
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Plus das Problem, dass Flüge ja reihenweise mehr oder weniger ausgebucht sind. Da wird der Pax es wohl lieber nicht riskieren wollen, 72h vor Abflug dann nichts mehr zu bekommen. Außer vielleicht, Du hast Buchungsgarantie und willst wegen der Meilen gerne in einer möglichst hohen Buchungsklasse landen.


Da wird dann die nächsten Tage sicher die neue Nummer erscheinen. Außer, dass Ticketing ist der Meinung, die Hotline hätte Dich „zu großzügig“ umgebucht und akzeptiert die Umbuchung nicht….

Durch die Streichung hat sich der Flug einen Tag nach vorne geschoben und der Feeder wurde von AMS auf DUS geändert - laut Hotline sind ein Radius von 200 Meilen OK und auch das das abflugsland geändert wurde wegen Corona okay - hoffen wir das Ticketing das nicht anders sieht
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.591
5.812
Plus das Problem, dass Flüge ja reihenweise mehr oder weniger ausgebucht sind. Da wird der Pax es wohl lieber nicht riskieren wollen, 72h vor Abflug dann nichts mehr zu bekommen. Außer vielleicht, Du hast Buchungsgarantie und willst wegen der Meilen gerne in einer möglichst hohen Buchungsklasse landen.

Bei Invol kommt auch einfach noch dazu, dass sie dir ja sogar eine Frist von 14 Tagen setzen, um "missliebige" Umbuchungen zu korrigieren. Heißt: Falls mein Flug nicht in den nächsten zwei Wochen geht, muss ich anrufen, obwohl ich es nicht soll. Online kann ich ja nix machen, da kann man nur umbuchen, wenn man ohnehin dazu berechtigt ist. Oder kurz gesagt: LH hat anscheinend "Friss oder stirb" zum neuen Leitmotiv im Umgang mit Kunden erhoben, was bisher nur durch teilweise endlose Warteschleifen implementiert war, jetzt aber durch die Blume gesagt auf lh.com ganz oben steht.
 

Bilbo

Erfahrenes Mitglied
28.10.2009
3.333
70
PAD/HAJ/KSF
Plus das Problem, dass Flüge ja reihenweise mehr oder weniger ausgebucht sind. Da wird der Pax es wohl lieber nicht riskieren wollen, 72h vor Abflug dann nichts mehr zu bekommen. Außer vielleicht, Du hast Buchungsgarantie und willst wegen der Meilen gerne in einer möglichst hohen Buchungsklasse landen.

Das war auch der Grund warum ich die vorgeschlagene Änderung dann doch wollte. Knapp 3 Monate vorher wäre es dann bei mir auf jeden Fall teuerer geworden, da ja auch der 50€ Umfragegutschein dann weggefallen worden wäre und der Flug mittlerweile 50€ teurer geworden ist.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Wenn sie Dich denn überhaupt umgebucht haben…. Bei mir fehlt einfach das (gestrichene) Segment BRU-FRA. Ich habe also die Wahl, einen „Umbuchungsvorschlag“ mit fehlenden Segmenten zu akzeptieren oder einen Voucher zu beantragen. Wenn ich mich bis zum 19. Juli nicht melde, wird meine Buchung gestrichen - ich will aber fliegen (Flug ist Ende Juli).

Insofern ist ein Teil der Probleme wirklich selbstgemacht bzw. der schlechten IT geschuldet. Die es nicht schafft, dass der Kunde zumindest simple Umbuchungen (wie früherer Zubringer oder alternatives Routing innerhalb der LH-Gruppe) selber machen kann, und nur die „komplizierteren Fälle“ die Hotline anrufen müssten.

Bzw. wahrscheinlich würde es schon helfen, wenn man online die Funktion "Ticket vollständig erstatten" anbieten würde. Nur dass der Kunde Erstattung verlangt, will man ja auch nicht....
 

rcs

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06.03.2009
27.568
4.717
München
Kann ein ursprüngliches Ticket für zB 200€ Komplett-Preis in 4 andere Tickets für zB zusammen 300€ umgebucht werden (nach den Invol-Regeln) und der 50€ Voucher benutzt werden?
Name Change ist klar notwendig in dem Fall.

Caro
Es empfiehlt sich, den Eingangspost einmal durchzulesen. Dort werden alle Fragen bereits mit NEIN beantwortet. Darüber hinaus musst Du Dich entweder für die Kulanzumbuchung (mit Re-Price und den 50 EUR Bonus) oder die Umbuchung nach den Invol-Regeln entscheiden, beides gleichzeitig geht nicht.
 
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rcs

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06.03.2009
27.568
4.717
München
Durch die Streichung hat sich der Flug einen Tag nach vorne geschoben und der Feeder wurde von AMS auf DUS geändert - laut Hotline sind ein Radius von 200 Meilen OK und auch das das abflugsland geändert wurde wegen Corona okay - hoffen wir das Ticketing das nicht anders sieht
Sagen wir's mal so - offiziell von den Regeln gedeckt ist es nicht. Die Umbuchung auf einen anderen Startflughafen im Rahmen der Invol-Regeln (ohne Tarifnachberechnung) ist nur dann zulässig, wenn es von/zum ursprünglich gebuchten Flughafen keine vergleichbaren / sinnvollen Verbindungen mehr hätte, was jetzt bei AMS vs. DUS eher unwahrscheinlich ist.

Ein gutes Praxisbeispiel war eine Änderung z.B. auf TRS, nachdem Adria Airways gegroundet wurde und damit auch alle Codeshare-Flüge von/nach LJU den Bach runter gegangen sind.

Wenn Du Glück hast, schreibt man das Ticket schlichtweg basierend auf einem Agent Error so um, aber Dein Einzelfall - wenn er durchgeht - ist echt ein Fall von "Glück gehabt"...
 

wengli

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
2.390
3
GE
Sagen wir's mal so - offiziell von den Regeln gedeckt ist es nicht. Die Umbuchung auf einen anderen Startflughafen im Rahmen der Invol-Regeln (ohne Tarifnachberechnung) ist nur dann zulässig, wenn es von/zum ursprünglich gebuchten Flughafen keine vergleichbaren / sinnvollen Verbindungen mehr hätte, was jetzt bei AMS vs. DUS eher unwahrscheinlich ist.

Ein gutes Praxisbeispiel war eine Änderung z.B. auf TRS, nachdem Adria Airways gegroundet wurde und damit auch alle Codeshare-Flüge von/nach LJU den Bach runter gegangen sind.

Wenn Du Glück hast, schreibt man das Ticket schlichtweg basierend auf einem Agent Error so um, aber Dein Einzelfall - wenn er durchgeht - ist echt ein Fall von "Glück gehabt"...

Danke für die ausführliche Antwort und Erklärung .
Vielleicht habe ich Glück ,denn die Alternative ex AMS hätte 9h Transit und ex DUS unter 2h.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
...denn die Alternative ex AMS hätte 9h Transit und ex DUS unter 2h.

Und genau das sind halt so Fälle, wo das vergleichbar / sinnvoll irgendwo auch relativ ist, und vermutlich etwas Glück dabei. Ich hatte das so ähnlich bei Umbuchung auf Fremdairlines (die ja laut Eingangspost auch „im Einzelfall“ entschieden werden).
 
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XT600

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16.03.2009
21.868
1.476
mal ne Frage in die Runde: während den ersten Wochen des shutdown kam auf der LH.com eine Meldung "unsere Flüge sind jetzt alle egal von der Buchungsklasse flexibel" - was sollte das genau bedeuten? Flexibel im re-booking, Erstattung oder?
 

rcs

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06.03.2009
27.568
4.717
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Das war nur Marketing-Text, u.a. im Hinblick darauf, dass Economy Light und Business Saver nun (zumindest vorerst) Umbuchungen gegen Gebühr erlauben.

Es gelten die Kulanzregeln, wie Du sie im ersten Beitrag nachlesen kannst, wenn es um kostenfreie Umbuchungen geht.
 

caulfield

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21.11.2010
512
1
Als Hinweis/Warnung: Bei mir kam grad eine Buchungsänderung rein. Bei einer Umsteigeverbindung hat sich der Aufenthalt beim Umstieg um eine Stunde verkürzt. So weit, so gut. Da hätte ich normalerweise nichts weiter unternommen.

Nur zufällig habe ich das angehängte pdf aufgemacht. Dort gibt es eine (mit Hyperlink hinterlegte) Auswahlmöglichkeit zwischen 1) Zustimmung zu Zeitenänderungen und 2) Nutzung der Kulanzregelungen. So weit auch nicht überraschend.

Dann aber der Hinweis, dass wenn ich mich bis 26. Juli nicht melde, meine Buchung gestrichen wird (mit Kulanzregelungen). Und das finde ich in der Tat überraschend, da ich als "Default" die Beibehaltung der Flüge erwartet hätte. Denn bisher habe ich mich bei Flugzeitänderungen nie gemeldet (wenn ich einverstanden war) und bin einfach geflogen.

Falls es hier schon erörtert wurde, bitte ich um Entschuldigung. Habe aber gesucht.
 

rcs

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06.03.2009
27.568
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Ja, wurde hier bereits mehrfach diskutiert.

Aufgrund der Vielzahl an Buchungen, bei denen nicht klar ist ob die Kunden überhaupt ein Interesse daran haben den Flug wahrzunehmen, wurde eine verpflichtende Rückbestätigung der Flüge nach Flugplanänderungen eingeführt. Damit will man die weiterhin extrem hohe No-Show-Quote in den Griff bekommen, da man vielfach keinerlei brauchbare Planungsgrundlage hat, wie viele der gebuchten Fluggäste ihre Flüge überhaupt antreten möchten.
 
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acidbabe

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26.04.2017
32
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Was ich leider - trotz dem Lesen vieler Beiträge - immer noch nicht verstehe: Wie sollte ich denn am besten vorgehen, wenn ich eine Mail über eine Flugplanänderung bekommen habe und eine Erstattung erhalten möchte: Auf die Mail reagieren oder warten bis Buchung gestrichen wird?
 

rcs

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06.03.2009
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Anrufen und die Erstattung anfordern. Von alleine wird kein einziges Ticket erstattet.
 
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caulfield

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21.11.2010
512
1
Ja, wurde hier bereits mehrfach diskutiert.

Aufgrund der Vielzahl an Buchungen, bei denen nicht klar ist ob die Kunden überhaupt ein Interesse daran haben den Flug wahrzunehmen, wurde eine verpflichtende Rückbestätigung der Flüge nach Flugplanänderungen eingeführt. Damit will man die weiterhin extrem hohe No-Show-Quote in den Griff bekommen, da man vielfach keinerlei brauchbare Planungsgrundlage hat, wie viele der gebuchten Fluggäste ihre Flüge überhaupt antreten möchten.

Danke. Jetzt wo ich auch die Mail (und nicht nur das pdf) genauer studiere, steht das da ja auch schon klar drin. Bei diesen Flugzeitänderungsnachrichten habe ich mir einen blinden Fleck antrainiert.

Und hier kann ich die von Dir genannten Beweggründe von LH sogar gut verstehen.
 

acidbabe

Reguläres Mitglied
26.04.2017
32
0
Anrufen und die Erstattung anfordern. Von alleine wird kein einziges Ticket erstattet.

Hab ich gemacht. Habe aber keine Stornobestätigung erhalten, wie bei den letzen Buchungen - Buchung steht auch auch noch genauso drin. Der Agent hat mir alles mögliche zugesagt, auch dass nächste Woche umgehend meine Erstattungen aus dem März bearbeitet werden. Gemacht hat er glaube ich gar nichts. Wie kann ich das überprüfen, ob überhaupt irgendwas passiert ist bzw. eine Aktion ausgelöst wurde?
 

west-crushing

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03.08.2010
7.925
2.795
CGN
Ja, wurde hier bereits mehrfach diskutiert.

Aufgrund der Vielzahl an Buchungen, bei denen nicht klar ist ob die Kunden überhaupt ein Interesse daran haben den Flug wahrzunehmen, wurde eine verpflichtende Rückbestätigung der Flüge nach Flugplanänderungen eingeführt. Damit will man die weiterhin extrem hohe No-Show-Quote in den Griff bekommen, da man vielfach keinerlei brauchbare Planungsgrundlage hat, wie viele der gebuchten Fluggäste ihre Flüge überhaupt antreten möchten.
Das wird besonders witzig bei Buchungen, in denen der Hinflug gestrichen und aus der Buchung verschwunden ist, eine Umbuchung auf später verweigert wird, der Rückflug aber dann geändert wird.

Ich sehe es schon kommen, dass die Hansa dann bei Zustimmung ein Ticket nur mit dem Rückflug ausstellt und das als Zustimmung zur ersatzlosen Streichung des Hinflugs werten will.
 
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rcs

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06.03.2009
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Wieso? Wenn man nicht reagiert, wird die gesamte noch bestehende Flugreservierung (=die aktiven Flugsegmente im PNR) vom Roboter gestrichen. Nicht mehr, und nicht weniger.
 

west-crushing

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03.08.2010
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CGN
Wieso? Wenn man nicht reagiert, wird die gesamte noch bestehende Flugreservierung (=die aktiven Flugsegmente im PNR) vom Roboter gestrichen. Nicht mehr, und nicht weniger.
Was offensichtlich ein Problem ist, wenn der Rückflug noch genutzt werden soll. Man kann dann aber auch nicht zustimmen, weil das ggf. als Zustimmtung zur Streichung des Hinflugs gewertet wird.

Es bleibt also nur eine email zu schreiben, dass man mit der Änderung des Rückflugs einverstanden ist. Die wird aber eh keiner lesen oder bearbeiten. Ergebnis der Sache wird sein: Neubeuchung auf eigene Kosten nebst ungehender Erhebung der nächsten Klage.
 
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rcs

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06.03.2009
27.568
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Was offensichtlich ein Problem ist, wenn der Rückflug noch genutzt werden soll. Man kann dann aber auch nicht zustimmen, weil das ggf. als Zustimmtung zur Streichung des Rückflugs gewertet wird.

Wenn Du den Rückflug nutzen willst und den Hinflug nicht, wirst Du wohl oder übel bei der Hotline anrufen müssen um das Thema zu klären. Halte ich aber auch in dem gesamten Kontext für nicht zu viel erwartet, dass man der Airline seine Wünsche kundtun muss. Man kann ja nicht per Artificial Intelligence in die Köpfe der Kunden reinschauen, wer jetzt welche Lösung braucht.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.925
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CGN
Wenn Du den Rückflug nutzen willst und den Hinflug nicht, wirst Du wohl oder übel bei der Hotline anrufen müssen um das Thema zu klären. Halte ich aber auch in dem gesamten Kontext für nicht zu viel erwartet, dass man der Airline seine Wünsche kundtun muss. Man kann ja nicht per Artificial Intelligence in die Köpfe der Kunden reinschauen, wer jetzt welche Lösung braucht.
Im konkreten Fall möchte ich den Hinflug auf 2021 verschieben und den Rückflug (mit der angebotenen Alternative) nutzen. Ersteres tut die Hotline nur bei Zahlung einer - absurden - Tarifdifferenz. Also bleibt das Ticket eben unverändert, bis das AG Köln eine Entscheidung getroffen hat.
 

rcs

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06.03.2009
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München
Im konkreten Fall möchte ich den Hinflug auf 2021 verschieben und den Rückflug (mit der angebotenen Alternative) nutzen. Ersteres tut die Hotline nur bei Zahlung einer - absurden - Tarifdifferenz. Also bleibt das Ticket eben unverändert, bis das AG Köln eine Entscheidung getroffen hat.
Ausgehend davon, dass Du Dich beim Kauf für einen Tarif entschieden hast, bei dem die Couponreihenfolge einzuhalten ist, auch verständlich.

Deinen Formulierungen kann man auch ganz klar entnehmen, dass Dir sehr wohl bewusst ist, auf welchem Terrain Du Dich hier bewegst. Dass dieser Sonderfall, bei dem Du eine Invol-Umbuchung mit Außerkraftsetzung der Couponreihenfolge wünschst, eben in die 0,irgendwas % fällt für die der Standard-Prozess nicht passend ist, dürfte Dir denke ich selbst einläuten.

Technisch lässt sich die Streichung des Rückflugs durch ein einfaches OSI-Element in der Buchung verhindern; ob der Callcenter-Mitarbeiter, mit dem Du gesprochen hast, das dann aber gesetzt hat, ist die große Frage. Ich würde eher mal nicht damit rechnen, und folglich erwarten dass das Segment irgendwann vom Roboter gestrichen wird.

Was aber am Ende aber ja eh egal ist, wenn Du es bewusst auf einen Rechtsstreit anlegst. Dann kannst Du Dich im Zweifelsfall - falls der Flieger ausgebucht ist - dann gleich noch zum Thema Nichtbeförderung auf dem Rückflug, den Du vor dem Hinflug absolvieren willst, mit LH vor Gericht streiten.
 

west-crushing

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03.08.2010
7.925
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CGN
Ausgehend davon, dass Du Dich beim Kauf für einen Tarif entschieden hast, bei dem die Couponreihenfolge einzuhalten ist, auch verständlich.

Deinen Formulierungen kann man auch ganz klar entnehmen, dass Dir sehr wohl bewusst ist, auf welchem Terrain Du Dich hier bewegst. Dass dieser Sonderfall, bei dem Du eine Invol-Umbuchung mit Außerkraftsetzung der Couponreihenfolge wünschst, eben in die 0,irgendwas % fällt für die der Standard-Prozess nicht passend ist, dürfte Dir denke ich selbst einläuten.

Technisch lässt sich die Streichung des Rückflugs durch ein einfaches OSI-Element in der Buchung verhindern; ob der Callcenter-Mitarbeiter, mit dem Du gesprochen hast, das dann aber gesetzt hat, ist die große Frage. Ich würde eher mal nicht damit rechnen, und folglich erwarten dass das Segment irgendwann vom Roboter gestrichen wird.

Was aber am Ende aber ja eh egal ist, wenn Du es bewusst auf einen Rechtsstreit anlegst. Dann kannst Du Dich im Zweifelsfall - falls der Flieger ausgebucht ist - dann gleich noch zum Thema Nichtbeförderung auf dem Rückflug, den Du vor dem Hinflug absolvieren willst, mit LH vor Gericht streiten.

In der Flugastrechte-VO habe ich bis zum heutigen Tage weder etwas von Tarifdifferenzen noch von Couponreihenfolgen lesen können. Ich lerne natürlich aber immer gerne dazu.

Ich persönlich lege es im übrigen überhaupt nicht auf Rechtstreite an. Mein Eindruck ist auch, dass die Mehrzahl der Passagiere das nicht tut. Dafür spricht auch die völlig zu vernachlässigende Zahl der Klagen, die jedenfalls bis zur Hauptversammlung erhoben worden ist.

Es wäre ja schon viel geholfen, wenn die Hansa - wie andere Airlines auch - Umbuchungen auf spätere Termine einfach vornehmen würde, ohne noch zu versuchen, eine Tarifdifferenz zu erhalten. Das tut man aber nicht. Diese rechtswidrige Weigerung führt nun schon seit einiger Zeit zu Stilblüten. Natürlich ist mir als vielleicht etwas informierterer Passagier bewusst, dass das Risiko der Streichung des Rückflugs besteht. Ich sehe aber auch keinen Ausweg, dies zu verhindern, ohne meine Rechte bezogen auf den Hinflug zu verlieren. E-Mails / Schreiben werden weder gelesen noch beantwortet (wenn sie nicht über ein Gericht zugestellt werden). Hotlinemitarbeiter nehmen Änderungen nur gegen Zahlung der Tarifdifferenz vor und fassen das Ticket nicht an, wenn diese nicht gezahlt wird. Ob dies an Senator oder Hon-Circle Hotlines anders ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ich würde bei der derzeitigen Vorgehensweise der Lufthansa sogar erwarten, dass ein Klick auf "Ich stimme zu" als "Ich bin damit einverstanden, dass ich für den Flugpreis nur den Rückflug erhalte" interpretiert wird.

Ich räume aber ein, dass durch das Verhalten der Lufthansa in der letzten Zeit auch mein Geduldsfaden einfach kürzer geworden ist, insbesondere wenn das Erstellen der Klage nebst der elektronischen Kostenmarke und deren Versand an das zuständige Gericht ein Bruchteil der Zeit in Anspruch nimmt, den Otto-Normal-FTL/*G/Statuslos in einer Hotline warten muss, um nur einmal mit einem Mitarbeiter zu sprechen.

Ich persönlich verstehe im übrigen, dass man bei der Lufthansa durch Rückbestätigungen (die wahrscheinlich aber schon an sich eine - mangels Zstimmung - unwirksame Vertragsänderung sind) versucht, das no-show Problem in den Griff zu kriegen. Ich finde es auch in Ordnung, wenn man den Passagier, der durch ein Raster fällt, das die Merhzahl der Passagiere erfasst, bittet, sich zu melden. Nicht mehr okay ist es, wenn letzteres dann praktisch ausgeschlossen ist, weil man auf solche Meldungen nicht reagiert.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
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300x250
Also solange der Hinflug noch vor dem Rückflug stattfindet, ist das auch kein Problem. Hatte solche Fälle (Überkreuz-Buchungen…), wo Hinflug irgendwann im April / Mai und gestrichen, ich aber den Rückflug im Juli nutzen wollte bzw. mir zumindest die Möglichkeit offenlassen wollte und verhindern, dass der auch gestrichen wird.

Das an der Hotline erklärt, und sobald ich das neue Hinflug-Datum wusste, dort angerufen. Und kostenlos umbuchen können (trotz Umbuchung von Buchungsklasse P in C….).

Und zu den Zeitenänderungen: Gestern einen ganzen Schwall an E-Mails bekommen, weil sich auf einer mehrere Male gebuchten Strecke die Zeit um völlig irrelevante 5 Minuten verschoben hat. Die ich bei LH- und LX-Tickets jeweils bestätigen musste (lediglich bei OS-Tickets nicht).

Und mich frage, was da eigentlich passieren würde, wenn ein Kunde tatsächlich wegen dieser 5 Minuten erklärt, er sei damit nicht einverstanden und wolle von den Kulanzregeln Gebrauch machen… Ich würde doch daran zweifeln, dass das funktioniert.