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In der Flugastrechte-VO habe ich bis zum heutigen Tage weder etwas von Tarifdifferenzen noch von Couponreihenfolgen lesen können. Ich lerne natürlich aber immer gerne dazu.
Ich lese in Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung, dass die Fluggesellschaft zu einer "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen" verpflichtet ist. Wäre ich die Fluggesellschaft, würde ich also ausführen, dass einerseits der gewünschte Wegfall der Couponreihenfolge nicht mehr den vergleichbaren Reisebedingungen entspricht, respektive dass das Umdrehen der Reise eine Änderung des Endziels darstellt.
Wobei ich in der aktuellen Situation auch so meine Zweifel habe, ob Lufthansa sich hier bei einer Klageerwiderung schlau genug anstellen würde.