Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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rcs

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Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
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In der Flugastrechte-VO habe ich bis zum heutigen Tage weder etwas von Tarifdifferenzen noch von Couponreihenfolgen lesen können. Ich lerne natürlich aber immer gerne dazu.

Ich lese in Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung, dass die Fluggesellschaft zu einer "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen" verpflichtet ist. Wäre ich die Fluggesellschaft, würde ich also ausführen, dass einerseits der gewünschte Wegfall der Couponreihenfolge nicht mehr den vergleichbaren Reisebedingungen entspricht, respektive dass das Umdrehen der Reise eine Änderung des Endziels darstellt.

Wobei ich in der aktuellen Situation auch so meine Zweifel habe, ob Lufthansa sich hier bei einer Klageerwiderung schlau genug anstellen würde.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.903
2.676
CGN
Ich lese in Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung, dass die Fluggesellschaft zu einer "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen" verpflichtet ist. Wäre ich die Fluggesellschaft, würde ich also ausführen, dass einerseits der gewünschte Wegfall der Couponreihenfolge nicht mehr den vergleichbaren Reisebedingungen entspricht, respektive dass das Umdrehen der Reise eine Änderung des Endziels darstellt.

Wobei ich in der aktuellen Situation auch so meine Zweifel habe, ob Lufthansa sich hier bei einer Klageerwiderung schlau genug anstellen würde.

Unter Berücksichtigung des Umstands, dass Buchstabe c) auf vergleichbare "Reise"bedingungen und gerade nicht auf vergleichbare Beförderungsbedingungen abhebt (so auch die englische Sprachfassung: "transport conditions"), wofür zum Beispiel der gezahlte Flugpreis keinerlei Bedeutung hat, würde ich einer solchen Argumentation auch keinerlei besondere Erfolgsaussichten beimessen. Völlig klar wird dies, wenn man weiter berücksichtigt, dass die Rechte der Flugastrechte-VO auf das einzelne annullierte Segment bezieht. Auch die EuGH-Rechtsprechung zu verbundenen Flügen bezieht sich allein auf Umsteigeverbindungen zum Zielort, vermischt aber nicht Hin- und Rückflug.

Hinsichtlich der wahrscheinlichen Annullierung des Rückflugs dürfte dies schon deshalb nicht weiterhelfen, weil die Notwendigkeit einer Rückbestätigung nicht vertraglich vereinbart war.
 

Überflieger1977

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19.02.2016
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Frankfurt am Main und Köln
ich habe innerhalb der letzten zwei Wochen mehrere Lufthansa Tickets umbuchen lassen. Teilweise auf nächstes Jahr, teilweise Streckenänderungen.

Einzig beim Miles&More Ticket wurde ca. 2 Tage später ein neues eTicket zugeordnet. Bei den anderen steht immer noch das alte drin. Liegt das an der aktuellen Überlastung der Systeme. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Alles Tickets die ursprünglich auf LH.com gebucht wurden.
 

wengli

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
2.390
3
GE
ich habe innerhalb der letzten zwei Wochen mehrere Lufthansa Tickets umbuchen lassen. Teilweise auf nächstes Jahr, teilweise Streckenänderungen.

Einzig beim Miles&More Ticket wurde ca. 2 Tage später ein neues eTicket zugeordnet. Bei den anderen steht immer noch das alte drin. Liegt das an der aktuellen Überlastung der Systeme. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Alles Tickets die ursprünglich auf LH.com gebucht wurden.

Ich warte auch seit ca.5 Tagen auf die neuen Ticketnummern- ich denke die Queue ist hoffnungslos unerfüllt und wir chronologisch nach Abflug bearbeitet.
(mein Flug um den es geht ist im Oktober)
 
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Überflieger1977

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19.02.2016
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Ich warte auch seit ca.5 Tagen auf die neuen Ticketnummern- ich denke die Queue ist hoffnungslos unerfüllt und wir chronologisch nach Abflug bearbeitet.
(mein Flug um den es geht ist im Oktober)

dann wird es wohl wirklich daran liegen. mein nächster ist Mitte August. Und warte seit über 7 Tage auf die Ausstellung. Andere sind nun ins nächste Jahr verlegt. Da warte ich nu schon seit 10 Tagen.
 

mayday

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15.02.2018
2.614
678
. Man kann ja nicht per Artificial Intelligence in die Köpfe der Kunden reinschauen, wer jetzt welche Lösung braucht.

Sicher. Aber wenn man lieber mithilfe von Formularen automatisiert statt diversifizierte Lösungen anzubieten, die sich daran orientieren, welche Rechte dem Kunden wirklich zustehen, dann darf man sich auch nicht beschweren, wenn Kunden notfalls vor Gericht ziehen.
 

rcs

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06.03.2009
27.568
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München
Sicher. Aber wenn man lieber mithilfe von Formularen automatisiert statt diversifizierte Lösungen anzubieten, die sich daran orientieren, welche Rechte dem Kunden wirklich zustehen, dann darf man sich auch nicht beschweren, wenn Kunden notfalls vor Gericht ziehen.
Nee, natürlich nicht. Und das Thema mit dem (eigentlich überflüssigen) "FlightVoucher" hatten wir an anderer Stelle hier im Forum ja auch bereits.

Aber das Interesse der Lufthansa Group, über eine grundsätzliche Rückbestätigung den Großteil der von Kundenseite her auch gar nicht mehr gewünschten Buchungen aus dem System zu bekommen, ist durchaus legitim - und ein "one size fits all" gibt es nicht.

Wer die "diversifizierte" Lösung will, muss im Service-Center anrufen - was auch sinnvoll ist, denn für Umbuchungen nach der EU/261 (=außerhalb jeglicher Tarifbedingungen) ist eine automatisierte Lösung problematisch.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.903
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CGN
Wer die "diversifizierte" Lösung will, muss im Service-Center anrufen - was auch sinnvoll ist, denn für Umbuchungen nach der EU/261 (=außerhalb jeglicher Tarifbedingungen) ist eine automatisierte Lösung problematisch.

Und da schließt sich dann, wie hier bereits erwähnt, leider der Kreis. Das Servicecenter, wenn es denn erreichbar ist und man die Stunde Wartezeit investiert, bietet die "diversifizierte" Lösung auch nicht an.
 
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Überflieger1977

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19.02.2016
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Und da schließt sich dann, wie hier bereits erwähnt, leider der Kreis. Das Servicecenter, wenn es denn erreichbar ist und man die Stunde Wartezeit investiert, bietet die "diversifizierte" Lösung auch nicht an.

also weder bei der frequent traveller Hotline noch bei der First Class Hotline habe ich länger als 2 Minuten gewartet. Und umbuchungen nach Eu261 waren in der Mehrzahl der Fälle beim ersten Call kein Problem mehr.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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3.452
also weder bei der frequent traveller Hotline noch bei der First Class Hotline habe ich länger als 2 Minuten gewartet. Und umbuchungen nach Eu261 waren in der Mehrzahl der Fälle beim ersten Call kein Problem mehr.

Kann ich bestätigen und ergänzen, dass die Mitarbeiter/-innen trotz zusammengestrichener Verbindungen und teils sehr voller Maschinen versucht haben, die bestmögliche Lösung zu finden.
 

wengli

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
2.390
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GE
dann wird es wohl wirklich daran liegen. mein nächster ist Mitte August. Und warte seit über 7 Tage auf die Ausstellung. Andere sind nun ins nächste Jahr verlegt. Da warte ich nu schon seit 10 Tagen.

Gerade einen sehr guten MA der FTL Hotline dran gehabt, der hatte die Idee das er dem Ticketing Team eine Info gibt, das ich eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung machen möchte, das geht nur mit umgeschriebenen Tickets, und keine 20 Minuten später waren die Tickets umgeschrieben.
 
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Überflieger1977

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19.02.2016
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Frankfurt am Main und Köln
Gerade einen sehr guten MA der FTL Hotline dran gehabt, der hatte die Idee das er dem Ticketing Team eine Info gibt, das ich eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung machen möchte, das geht nur mit umgeschriebenen Tickets, und keine 20 Minuten später waren die Tickets umgeschrieben.

gerade nochmal bei der First Hotline angerufen.... War lt. der Mitarbeiterin eine gute Idee, da auch ein durch SQ ausgeführter Flug auf dem Ticket ist. Da ist ein recht zeitiges Ticketing wichtig. Soll nun noch heute ausgeführt werden.
Bei reinen LH Tickets ist dies wohl nicht so dringlich.
 
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intesa

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06.07.2020
161
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Wie stehen die Chancen AMS-Akl von September auf Januar zu verschieben? Aktuell lässt Neuseeland ja keinen rein.
 

caulfield

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21.11.2010
511
1
Hallo,
ich versuche seit einigen Tagen, über das bei Buchungsänderungs-Mitteilung der LH beigefügte pdf den Link zu "ich nutze mein Ticket später" zu nutzen. Bekomme jedes Mal eine Fehlermeldung.

Mich würde natürlich interessieren, ob das an meiner Buchung speziell liegt (und ich in die Hotline muss...) oder ob es ein grundsätzliches Problem ist. Hat jemand andere Erfahrungen?
 

rcs

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06.03.2009
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Wie stehen die Chancen AMS-Akl von September auf Januar zu verschieben? Aktuell lässt Neuseeland ja keinen rein.
Kannst Du problemlos. Ohne Flugstreichung musst Du aber halt auf den aktuell gültigen Tarif für die neuen Reisedaten im Januar gemäß der Bedingungen der Kulanzregelung aufzahlen.

Kostenlos geht nur, wenn ein Flug der Lufthansa Group annulliert wurde und Deine Buchung von einer Flugstreichung betroffen ist.
 

CTFlyer

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30.08.2011
553
100
VIE
Ich hab jetzt nochmal eine neue Situation.

Hab unlängst eine Umbuchung im Rahmen von TWP2011 gemacht.


Heute kam Email von LH, das es eine (geringfügige - - 10 Minuten) Flugzeiten Änderung gab...
Hier die Email:

(...)

Wir haben versucht, die bestmögliche Verbindung für Sie zu finden. Leider ist es nicht in jedem Fall möglich, Ihnen eine Alternative anzubieten. Ihren neuen Reiseverlauf finden Sie unten zu Ihrer Information. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Reise wie jetzt gebucht in Anspruch nehmen werden oder ob Sie von unseren flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten Gebrauch machen möchten, um Ihre Reise zu einem anderen Zeitpunkt anzutreten.

Über die unten aufgeführten Auswahlfelder können Sie uns eine Rückmeldung geben, damit wir Ihr Ticket ohne weiteren Aufwand für Sie aktualisieren können. Bitte geben Sie uns bis zum 31. Juli 2020, eine Rückmeldung, andernfalls werden Ihre Flüge gestrichen. Selbstverständlich bleiben Ihre Buchungsnummer und Ihr Ticket für eine spätere Nutzung gültig. Sie können uns bis spätestens 31. Januar 2021 kontaktieren und Ihre neuen Flüge einbuchen lassen*.

(...)

Normalerweise würde mich die 10 Minuten Änderung nicht kümmern...

Jetzt hört sich die Email fur mich allerdings so an, das ich als Option auch Stornieren (mit Geld zurück) könnte.... (was mir ehrlich gesagt auch nicht so ungelegen käme...)

Was denkt ihr (vor allem RCS) dazu?
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.568
4.717
München
Storno + Geld zurück wegen 10 Minuten Flugzeitenänderung wirst Du Dir (mit nicht unerheblichem Risiko) auf dem Rechtsweg erstreiten müssen. Seitens Lufthansa ist die Grenze für eine Kulanzerstattung nach einer reinen Zeitenänderung (=Flugnummer bleibt gleich, keine Annullierung) bei mindestens 2 Stunden.

Die in der Mail genannte Option ist eine Umbuchung gem. der TWP2013.
 

CTFlyer

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
553
100
VIE
Storno + Geld zurück wegen 10 Minuten Flugzeitenänderung wirst Du Dir (mit nicht unerheblichem Risiko) auf dem Rechtsweg erstreiten müssen. Seitens Lufthansa ist die Grenze für eine Kulanzerstattung nach einer reinen Zeitenänderung (=Flugnummer bleibt gleich, keine Annullierung) bei mindestens 2 Stunden.

Die in der Mail genannte Option ist eine Umbuchung gem. der TWP2013.

Danke.... Das hab ich sicher nicht vor.
Dann wird halt aus einem TWP2011 ein TWP2013 ;-)

Lg CTFlyer
 

matmas

Erfahrenes Mitglied
28.07.2013
414
599
GVA
Seitens Lufthansa ist die Grenze für eine Kulanzerstattung nach einer reinen Zeitenänderung (=Flugnummer bleibt gleich, keine Annullierung) bei mindestens 2 Stunden.

Für SWISS war die Flugzeitenänderung von 35 Min. auf GVA-DUB ausreichend, um auf Oktober zu verschieben ;-) Ich hab die Umbuchung über die Basler Premium-Hotline angefragt.
 

Flughafen FFM

Neues Mitglied
15.07.2020
10
3
Liebe Mitglieder des Forums,

vielen Dank zunächst für die hilfreichen Informationen hier.

Wir stehen nach einer Flugplanänderung von exakt zwei Stunden beim Hinflug nach Kanada vor der gleichen Entscheidung.
Ist es realistisch, dass die Kulanzregelung (über zwei Stunden Abweichung) derzeit auch angewendet wird? Die Möglichkeit der Neubuchung bis zum 31.01.2021 für 2021 möchte ich durch eine derartige Anfrage natürlich nicht „verspielen“.
 

SKYY

Neues Mitglied
05.10.2016
22
8
Hallo zusammen,
ich habe eine recht einfache Frage und auch schon über die Suche hier versucht eine Antwort zu finden. Laut LH sind ja "All unsere Tarife umbuchbar", zumindest für alle Flüge gebucht bis Ende August. "Alle" würde in meinem Augen auch "Economy Light" beinhalten, aber an der Hotline meinte die Dame, dass bei Light doch die 70€ fällig wären. Aber ich finde auf der Webseite dazu keine Einschränkungen? Kann mir dazu jemand mehr sagen?

Vielen Dank!
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.903
2.676
CGN
Hallo zusammen,
ich habe eine recht einfache Frage und auch schon über die Suche hier versucht eine Antwort zu finden. Laut LH sind ja "All unsere Tarife umbuchbar", zumindest für alle Flüge gebucht bis Ende August. "Alle" würde in meinem Augen auch "Economy Light" beinhalten, aber an der Hotline meinte die Dame, dass bei Light doch die 70€ fällig wären. Aber ich finde auf der Webseite dazu keine Einschränkungen? Kann mir dazu jemand mehr sagen?

Vielen Dank!

Alle Tarife umbuchbar bedeutet ja nun nicht, alle Tarife kostenlos umbuchbar.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.282
8.999
BRU
Hallo zusammen,
ich habe eine recht einfache Frage und auch schon über die Suche hier versucht eine Antwort zu finden. Laut LH sind ja "All unsere Tarife umbuchbar", zumindest für alle Flüge gebucht bis Ende August. "Alle" würde in meinem Augen auch "Economy Light" beinhalten, aber an der Hotline meinte die Dame, dass bei Light doch die 70€ fällig wären. Aber ich finde auf der Webseite dazu keine Einschränkungen? Kann mir dazu jemand mehr sagen?

Vielen Dank!

Also unter den "Kulanzregeln" heißt es klar und deutlich:

Bei Buchungen bis zum 31. August 2020 und bestätigtem Reisedatum bis 30. April 2021 verzichten die Airlines der Lufthansa Group auf die Umbuchungsgebühren für alle neu gebuchten Flüge weltweit und bieten eine einmalige kostenlose Umbuchung an - unabhängig von den Bedingungen des ursprünglich gekauften Tarifs.

Der neue Reisebeginn muss dabei bis 31. Dezember 2021 liegen. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgen. Wenn der ursprüngliche Tarif nicht mehr verfügbar ist, muss die entsprechende Differenz bezahlt werden.

Sprich: Sofern Du diese Bedingungen erfüllst, kannst Du meinem Verständnis nach einmal ohne Umbuchungsgebühr umbuchen, in allen anderen Fällen gilt die angezeigte Umbuchungsgebühr.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Für SWISS war die Flugzeitenänderung von 35 Min. auf GVA-DUB ausreichend, um auf Oktober zu verschieben ;-) Ich hab die Umbuchung über die Basler Premium-Hotline angefragt.
Eine Umbuchung ist ja auch kein Problem. Wenn Du Dir meinen Beitrag nochmal richtig durchliest, bezog sich dieser auf den Wunsch eines anderen Forenmitglieds nach einer Erstattung, nicht nach einer Umbuchung.

Wir stehen nach einer Flugplanänderung von exakt zwei Stunden beim Hinflug nach Kanada vor der gleichen Entscheidung. Ist es realistisch, dass die Kulanzregelung (über zwei Stunden Abweichung) derzeit auch angewendet wird? Die Möglichkeit der Neubuchung bis zum 31.01.2021 für 2021 möchte ich durch eine derartige Anfrage natürlich nicht „verspielen“.
Wenn sich die Flugnummer nicht geändert hat (=keine Flugstreichung) und sich weder Ankunftszeit noch Abflugszeit um mehr als 2 Stunden geändert haben, gibt es nach den Lufthansa-Regeln nur die Möglichkeit einer einmaligen kostenfreien Umbuchung, nicht aber die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung.

Welche Kulanzregeln für eine Umbuchung (=TWP2011 oder TWP2013) anwendbar sind, hängt vom Zeitpunkt der Ticketausstellung ab.

Wurde das Ticket bis einschließlich 15. Mai 2020 ausgestellt, kann man die Reservierung herausnehmen lassen und auch erst später umbuchen (=TWP2011, siehe erster Beitrag).

Wurde das Ticket nach dem 15. Mai 2020 ausgestellt, muss ohne Flugstreichung vor dem ursprünglichen Flugtermin umgebucht werden (=TWP2013, siehe erster Beitrag).
 
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Enskie

Erfahrenes Mitglied
27.05.2015
391
349
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300x250
Ich habe eine Buchung mit einer PNR, in der fünf Tickets für fünf verschiedene Personen sind. Zwei Personen aus dem Ticket wollen fliegen wie gebucht, eine Person will stornieren und zwei Personen wollen auf nächstes Jahr umbuchen. Geht das oder wird die Buchung einheitlich behandelt, sodass Änderungen jeweils nur für alle möglich sind?