Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.940
3.690
STR
Telefonisch eben aufgrund von Reiseverschiebung seitens LH über 3 Stunden und Risikogebiet von der Hotline bestätigt bekommen, dass ich eine Rückerstattung erhalte. Nun habe ich eine Mail mit dem Betreff "Stornobestätigung" und im Text "Leider mussten wir Ihre Buchung am 5.10.2020 streichen." Da steht nichts von Erstattung. Muss ich mir da Gedanken machen oder ist das normal?

EDIT: Ergänzung: Muss ich da noch was unternehmen dann? Online nochmal eine Rückerstattung fordern oder so was?
Ging mir genauso, nachdem ich aufgrund gestrichener Flüge telefonisch eine Rückerstattung angefordert hatte. Fand ich auch etwas "dünn". Etwa einen Monat später kam das Geld dann aber. Ich musste nicht weiter nachhaken.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.921
921
Gelten die aktuellen Kulanzregelungen bzgl. Umbuchung (Flug nicht annulliert, gebucht am oder nach 16.05.) eigentlich auch für Award-Buchungen? Ticket 220, LH-Metall. Wenn sie nicht gelten sondern die teilweise strengeren M&M-Regeln (insbesondere bei Buchung des Awards bis 31.08.), warum eigentlich? Gibt es dazu irgendwo was kleingedrucktes, z.B. dass die Kulanz für 220-Ticket gilt außer für Award-Buchungsklassen? Auf der LH-Homepage zu erweiterten Umbuchungsmöglichkeiten findet sich dazu jedenfalls nichts.....
 
Zuletzt bearbeitet:

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.921
921
LH Tickets sind LH Tickets :D

Ja, das denke ich eigentlich auch. Zumindest gibt es auf der LH-Homepage wie gesagt keine Einschränkung nach dem Motto: "Sie haben eine Buchung bei uns, also gelten folgende Umbuchungsregeln, außer sie haben das Ticket als Award gebucht".

Aber weiß jemand hier, wie LH das offiziell sieht?
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.546
2.686
FRA
Also ich konnte mehrere Meilenticket problemlos und kostenfrei(!) umbuchen. Auf eigenen Wunsch und nicht (nur), weil Flüge ausgefallen sind bzw. gestrichen wurden.

Du hast doch auch selber gesagt, der erste Agent war kooperativ. Also einfach mehrfach versuchen! Bei mir gab es die letzten Monate nie Diskussionen.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.921
921
Also ich konnte mehrere Meilenticket problemlos und kostenfrei(!) umbuchen. Auf eigenen Wunsch und nicht (nur), weil Flüge ausgefallen sind bzw. gestrichen wurden.

Danke für die Rückmeldung. Knackpunkt ist ein bisschen das Buchungsdatum und das späte Reisedatum: Ein Agent murmelte das in ihren nicht vorhandenen Bart: Vor dem 01.09. gebucht sei wichtig. M&M hat halt auf der eigenen Homepage immer noch stehen, dass für Awards, die vor 01.09. gebucht wurden, eine kostenlose Umbuchung nur für Tickets mit ursprünglichem Reisedatum bis 30.04.2021 möglich ist.
Und deswegen auch hier meine eher grundsätzliche Frage, was eigentlich gilt bei einem M&M-Award mit 220-Ticket: Was M&M sagt oder was LH sagt?

Mein Umbuchungswunsch hat auch zugegebenermaßen absolut nichts mit Corona zu tun, wie sollte es auch bei Abflug im Juli 2021. Aber wenn ich mir bei vier Tickets 200 Euro bei der Umbuchung sparen könnte, wäre ich jetzt halt auch nicht unglücklich.


edit: Also gerade wieder eine FTL-Agentin dran gehabt, die mich sogar umgebucht hätte, aber nur Datum, destinations müssten zwingend gleich bleiben......

noch ein edit: Ich muss zugeben, von destination change steht bei M&M bei den Kulanz-Umbuchungen (und genau genommen auch bei den post-Stornierungs-Umbuchungen) nichts. Hier belässt es M&M offensichtlich bei den in den AGB für Awards festgelegten Regeln: Awards können nicht im itinerary geändert werden.

Ich nehme an, born2fly, Deine Umbuchungen waren auch immer auf identischer Strecke?
 
Zuletzt bearbeitet:

caulfield

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
512
1
Gibt es Erfahrungen zu Tickets, die nicht von LH ausgestellt wurden? Die Kulanzregeln gelten ja erstmal nur für Tickets von der LH-Gruppe.

Wir hatten ursprünglich ein Routing QKL-FRA-MAD mit Latam. Latam hat - nach Einstellung des Fluges FRA-MAD - auf LH umgebucht. Flug geht (planmäßig...) am 6. November. So wie es aktuell aussieht, keine gute Zeit, um in Madrid ein paar Cafe con leche zu genießen.

Bevor ich mich in das Abenteuer Hotline stürze, wollte ich mal nachhorchen. Ist/war ja ein Routing, welches hier im Forum gern genommen wurde in den seligen alten Tagen...
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.229
400
VIE
Die Kulanzregeln des Ticketaustellers solltest du auch bei diesem finden. Diesen müssen nicht denen von LH entsprechen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Gibt es Erfahrungen zu Tickets, die nicht von LH ausgestellt wurden? Die Kulanzregeln gelten ja erstmal nur für Tickets von der LH-Gruppe.

.

Was willst Du denn? Storno und Erstattung (sollte gemäß EU-VO auf jeden Fall möglich sein)? Verschiebung auf ein anderes Datum? Auch hier gilt bei Ersatzbeförderung die EU-VO. Darüber hinaus gehende Kulanzregeln müsstest Du, wie schon geschrieben wurde, bei Latam nachschauen.
 

caulfield

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
512
1
Was willst Du denn? Storno und Erstattung (sollte gemäß EU-VO auf jeden Fall möglich sein)? Verschiebung auf ein anderes Datum? Auch hier gilt bei Ersatzbeförderung die EU-VO. Darüber hinaus gehende Kulanzregeln müsstest Du, wie schon geschrieben wurde, bei Latam nachschauen.

Danke. Primär möchte ich nicht in eine Stadt im Ausnahmezustand fliegen (inkl. Quarantäne nach Rückkehr) aber gleichzeitig den Flug nicht verfallen lassen.

Es geht mir ja um den Fall, dass der Flug ganz normal geht. Dann sollte EU-VO ja nicht greifen. Zu Latam habe ich von anderen bei identischer Strecken-Buchung vernommen, dass Latam auf LH verweist. Daher meine Frage zu Erfahrungen mit LH.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Es geht mir ja um den Fall, dass der Flug ganz normal geht. Dann sollte EU-VO ja nicht greifen. Zu Latam habe ich von anderen bei identischer Strecken-Buchung vernommen, dass Latam auf LH verweist. Daher meine Frage zu Erfahrungen mit LH.

Du schreibst aber doch, dass Latam den Flug gestrichen und Dich auf LH umgebucht hat. Das musst Du nicht akzeptieren. Oder war das schon länger her / hast Du das damals akzeptiert?
 
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Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
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Hi,

nun nervt wieder Swiss :rolleyes:.

Bezahltes A-Ticket ex BUD nach DXB (ein Segment gestrichen wg. Corona, bei dem Rest krasse Flugzeitveränderungen) für JAN-2021: Wollen sie nicht kostenfrei umbuchen. Dabei kann man BUD jetzt gar nicht mehr nehmen (na ja, schon, mit einer Übernachtung dort bei einem 20-stündigen Layover hin, zurück "nur" 8 Stunden Layover), selbst die Abflugszeiten sind nicht mehr zumutbar (auch wg. bereits getätigten Hotelbuchungen).

Neueste Erfahrungen mit der Swiss diesbezüglich?

Danke
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
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46
Ruhrgebiet
Hi,

nun nervt wieder Swiss :rolleyes:.

Bezahltes A-Ticket ex BUD nach DXB (ein Segment gestrichen wg. Corona, bei dem Rest krasse Flugzeitveränderungen) für JAN-2021: Wollen sie nicht kostenfrei umbuchen. Dabei kann man BUD jetzt gar nicht mehr nehmen (na ja, schon, mit einer Übernachtung dort bei einem 20-stündigen Layover hin, zurück "nur" 8 Stunden Layover), selbst die Abflugszeiten sind nicht mehr zumutbar (auch wg. bereits getätigten Hotelbuchungen).

Neueste Erfahrungen mit der Swiss diesbezüglich?

Danke

Reisebüro kontaktieren und die sollen das umbuchen. Hat bei mir problemlos geklappt.
 
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caulfield

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
512
1
Du schreibst aber doch, dass Latam den Flug gestrichen und Dich auf LH umgebucht hat. Das musst Du nicht akzeptieren. Oder war das schon länger her / hast Du das damals akzeptiert?

Oha, jetzt sehe ich, dass ich mich sehr trottelig ausgedrückt habe. Oder anders gesagt, missverständlich.

Ja, die Umbuchung auf den 6.11. habe ich vor langer Zeit akzeptiert. Der stornierte Flug war bereits im Mai. Daher glaube ich, dass ich auf eine gewisse Kulanz angewiesen bin. Daher die Frage, ob jemand diese schon erfahren hat.
 

rcs

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06.03.2009
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München
Wenn Du den Start- oder Zielort ändern möchtest, wird der Tarif nachberechnet. Um also den günstigen Preis von/nach BUD behalten zu können, muss auch weiterhin von/nach BUD geflogen werden. Ich vermute mal, die Ablehnung der kostenfreien Umbuchung entsteht aufgrund des Wunsches, die Reise einfach von/nach ZRH anstatt von/nach BUD zu fliegen...
 
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Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
527
153
Wenn Du den Start- oder Zielort ändern möchtest, wird der Tarif nachberechnet. Um also den günstigen Preis von/nach BUD behalten zu können, muss auch weiterhin von/nach BUD geflogen werden. Ich vermute mal, die Ablehnung der kostenfreien Umbuchung entsteht aufgrund des Wunsches, die Reise einfach von/nach ZRH anstatt von/nach BUD zu fliegen...

Danke!

Richtig: Wobei nicht unbedingt von/nach ZRH, aber BUD geht eben "nicht". Zielort DXB möchte ich behalten (da auch Hotels für die ursprünglichen Reisedaten gebucht), die A-Segmente ZRH-BUD und zurück auch, nur das Ankommen nach ZRH von BUD (hin) und zurück von ZRH nach BUD (zurück) ist im Falle von BUD halt nun nicht machbar...

Kein Anrecht auf eine kostenfreie Umbuchung, auch wenn sich die Reise an den gebuchten Tagen so nicht realisieren lässt?

Da werde ich wohl ja stornieren müssen - wenn es denen so lieber ist...
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
527
153
Kein Anrecht auf eine kostenfreie Umbuchung, auch wenn sich die Reise an den gebuchten Tagen so nicht realisieren lässt?


Noch zu dem Problem: Hier findet die VO im Sinne einer

"
...anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
"

nach VO 261/2004/EG, Art. 8 Abs. 1 lit. c).
wohl keine Anwendung (da Swiss / CH), ja?

An die, die bei solchen Fällen Erfolg bei der Swiss hatten (@dreschen & co.): Was hat dann die MA dazu gebracht, kostenfrei doch umzubuchen (bei anderem Abflugort)? Als SEN kam ich persönlich nicht weiter :rolleyes:

Danke euch!
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
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München
Richtig: Wobei nicht unbedingt von/nach ZRH, aber BUD geht eben "nicht". Zielort DXB möchte ich behalten (da auch Hotels für die ursprünglichen Reisedaten gebucht), die A-Segmente ZRH-BUD und zurück auch, nur das Ankommen nach ZRH von BUD (hin) und zurück von ZRH nach BUD (zurück) ist im Falle von BUD halt nun nicht machbar...

Kein Anrecht auf eine kostenfreie Umbuchung, auch wenn sich die Reise an den gebuchten Tagen so nicht realisieren lässt?

Auch wenn SWISS nicht mehr so oft nach BUD fliegst, so dürfte man ja im Zweifelsfall eine Alternative zwischen BUD nach ZRH via MUC oder FRA anbieten können. Realisierbar dürfte die Reise also an sich schon sein.
 
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Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
527
153
Auch wenn SWISS nicht mehr so oft nach BUD fliegst, so dürfte man ja im Zweifelsfall eine Alternative zwischen BUD nach ZRH via MUC oder FRA anbieten können. Realisierbar dürfte die Reise also an sich schon sein.

Hast recht. Halt mit einigen weiteren Umsteigen.

Ich meine: Wenn es für sie so besser ist, mich durch ganzes EU zu fliegen, NUR damit ich - wie gebucht - von BUD aus abfliege, ist mir auch zurecht :D.

Nur müsste ich gucken wg. Übernachtung... möchte dann nicht umsonst auf die Kosten sitzen bleiben.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.223
1.941
VIE
Ursprünglich Flüge nach Costa Rica gebucht. Vor 4 Wochen telefonisch auf Seychellen umgebucht und dabei ca. 60€ pro Person Aufpreis gezahlt. Da der Betrag aber nach zwei Wochen immer noch nicht abgezogen wurde und das Ticket auch offenkundig noch nicht umgeschrieben wurde habe ich wieder angerufen. Der Mitarbeiter meinte dann, dass der ursprüngliche Flug annulliert wurde und deshalb doch kein Aufpreis entstanden sei. Danach stand dann in der Buchung wieder der ursprüngliche Preis, umgeschrieben wurde das Ticket immer noch nicht.

Nach Flugplanänderungen habe ich dann vor zwei Wochen wieder angerufen um entsprechende Anpassungen vorzunehmen (statt mich auf den nächsten Tag umzubuchen wurde der Rückflug einfach rausgelöscht) und die Dame meinte das Ticket sollte in 2-3 Tagen umgeschrieben sein. Zwei Wochen später, nichts. Rufe ich also gestern wieder an. Meint der Mitarbeiter, das mit der kostenlosen Umbuchung damals sei ein Fehler des damaligen Mitarbeiters gewesen, der Aufpreis wäre doch korrekt gewesen. Deshalb sei das Ticket bisher nicht umgeschrieben worden. Aus Kulanz, da es ein Mitarbeiterfehler war, erlässt er mir den Aufpreis aber jetzt dennoch und leitet es ans Ticketing weiter. Spätestens bis heute Vormittag müsste es umgeschrieben sein und falls das mit der Aufpreiskulanz dort nicht akzeptiert werden sollte wird sich der Mitarbeiter bei mir persönlich wieder melden um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Weder wurde das Ticket heute umgeschrieben, noch hat mich der Mitarbeiter kontaktiert.

Ganz ehrlich, das ist doch nur noch eine Verarsche. Und niemand weiß, was der andere macht - Bearbeitungshinweise in der Buchung für den nächsten Mitarbeiter zu hinterlassen ist wohl auch zu schwer.

Ich will das ja auch nicht zum Spaß umgeschrieben haben, sondern ua. um Sitzplatzreservierungen tätigen zu können. Die gewünschte Sitzplatzkategorie (Economy Max bei WK) ist inzwischen kaum noch vorhanden.
 
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Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
527
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Reisebüro kontaktieren und die sollen das umbuchen. Hat bei mir problemlos geklappt.

Hi,

wie hast du es geschafft? Bzw. das Reisebüro? Einfach Stress gemacht?

Bist, glaube ich, auch nicht er Einzige, der bei der Swiss da Erfolg hatte (mag mich an einige Fälle hier erinnern). Vielleicht machen sie das einfach nicht mehr?! (n)

Bei mir bisher kein Erfolg, heute auch schriftlich bestätigt von der Swiss:

"
Eine kostenlose Umbuchung ist nur möglich, wenn die Strecke die gleiche bleibt; wenn Sie den Abflugort Ihrer Reise ändern möchten, müssen wir Ihr Ticket neu preisen.



Mit den von Ihnen gewünschten Flügen kommen wir zu einem neuen Preis von über CHF 10'000.
"

Somit lasse ich es erstmal: Entweder gucke ich später (der Flugplan wird sich eh noch 100x ändern bis JAN-2021), ob sich die Reise irgendwie realisieren lässt (zumutbar), oder halt ganz stornieren.

Lustigerweise meinte die Dame an der SEN Hotline, dass man 14 Tage Zeit NACH der Bekanntgabe über die Veränderung habe, die Veränderungen zu akzeptieren oder denen zu wiedersprechen (= Ticket stornieren / erstatten lassen). Nur keiner informiert mich :D. Ich sah es zufälligerweise im Profil.

Plus die Veränderung war ganz unlogisch (nicht nur nicht zumutbar, wie ich erst jetzt sehe): Auf dem Rückflug lag das umgebuchte 2. Segment (ZRH-BUD) in der Vergangenheit im Vergleich zum 1. Segment (DXB-ZRH) :eek:
 

tortuga

Aktives Mitglied
21.01.2011
214
71
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300x250
Hallo, leider musste ich gerade telefonisch einen bei Lufthansa
gebuchten Flug umbuchen (FTL Hotline).
Der Flug MUC FRA EZE in C wäre im November gewesen, umgebucht
auf die gleiche Strecke nächstes Jahr August.
Ursprünglich hat der Flug 3019 Euro gekostet, im August wäern es um die 2975 Euro.
Das Umbuchen klappte problemlos, dann kam der Hinweis, dass eine kleinere steuerliche Aufzahlung von 18,13 Euro fällig wäre, wofür ich meine Kreditkarte eingesetzt habe. Verstehen konnte ich diese Aufzahlung nicht, aber ich hatte keine Lust auf weitere Diskussionen.

Dann kam allerdings die Mitteilung meiner Kreditkarte über einen
Betrag von 268,13 Euro...Wieder angerufen, unfreundliche Mitarbeiterin, die das zur Prüfung weiterleiten wird und mir etwas
von den schwierigen Zeiten erzählte...

Kann mir jemand erklären, wie es zu dieser steuerlichen Aufzahlung kommt? die übrigen 250 Euro wären ja die Umbuchungsgebühren,
die Lufthansa momentan nicht berechnet...