Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

ANZEIGE

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.857
3.195
DUS
ANZEIGE
Der 16.02.21 wird mir genannt, weil ich am 17.02.20 gebucht habe und der 16.02.21 dann ja genau ein Jahr ist.
...
Bisher: Keine kostenfreie Umbuchung auf Sept/Okt 2021. Ich soll die Tarifdifferenz zahlen.

Verstehe das Datum. Trotzdem verstehe ich nicht warum Du nicht kostenlos verschieben können sollst.
Ich hatte am 08.01.20 gebucht, Flug Ende Juli 2020, und habe ohne jede Diskussion auf Ende Juli 2021 verschieben können. Die Dame sagte sogar explizit im Gespräch: "Start und Ziel sind ja gleich, dann ändert sich auch am Preis nichts."
Ich halte die Aussage die Du an der Hotline bekommst schlicht für falsch. Du hast vor dem 15. Mai 2020 gebucht, das ist wichtig für die Fallunterscheidung auf der o.g. Seite.
Ich würde mich immer noch berufen auf:

Ihr Flug ist annulliert
Sie haben folgende Möglichkeiten:
1. ...
2. Generell behält Ihr Ticket weiterhin seinen Wert und Sie können dieses für eine neue Reise mit Reisebeginn bis 31.12.2021, wenn Sie diese bis spätestens 31.01.2021 buchen. Buchungsklasse und Reiseziel sind veränderbar. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann eine Aufzahlung erforderlich werden.

Buchungsklasse: C, F, K, L, H, Q...
Reiseklasse: z. B. First oder Premium Eco
Eine Preiserhöhung wegen nicht mehr verfügbarer Buchungsklasse wurde zumindest der Lufthansa gerichtlich untersagt (Google mal: "Nach Annullierung darf Lufthansa für Umbuchung keine Zahlung verlangen").

Nachtrag:
Ich habe das Gefühl, in deinen Gesprächen ist der Hotline nicht klar dass Du vor dem 15.05. gebucht hast. Weise da explizit drauf hin! Denn Buchungen danach werden anders behandelt, da liest sich das anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: MFBM und rausmade

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.096
206
Zunächst einmal: Vielen Dank für euer Feedback, freut mich wirklich sehr :)(y)

Der Hotline ist "leider" auf jeden Fall klar, dass ich vor dem 15.05. gebucht habe. Die Hotline sagt sogar proaktiv, dass weil ich am 17.02.20 gebucht habe, ich auf Flüge bis 16.02.21 komplett kostenfrei umbuchen kann und dass ich bei Flugdaten nach diesem Datum die Tarifdifferenz zahlen müsse (trotz Stornierungen von Legs seitens der Airline).

Ich sehe halt auch in den "Corona Kulanz-Regeln" nirgendwo einen Hinweis auf diese 365-Tagesregel. Wenn ich darauf Hinweise sagt mir die Hotline, ich soll mir das doch nochmal bitte genau durchlesen. Gemacht, sehe ich nicht. Vielleicht muss man nur den richtigen Agent ans Phone bekommen. Ich gebe auch nicht auf, aber es nervt schon tierisch.
 
  • Like
Reaktionen: MFBM

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.857
3.195
DUS
Waren bei dir auch Fremdairlines (nicht LHG), so wie bei rausmade, involviert?
Nein, bei mir reine LX Flüge... ich sagte ja schon weiter oben, "Im Gegensatz zu meinem Beispiel fliegst du aber mit verschiedenen Gesellschaften... das könnte es kompliziert machen."
Zumindest haben aber alle Flüge von rausmade LX/LH Flugnummern - ich hoffe für ihn/sie, dass das das Thema rettet. Es scheint ihm aber an der Hotline auch bisher keiner gesagt zu haben "Jaaaa Sie fliegen aber mit verschiedenen Gesellschaften, da gelten die Regeln von unserer Webseite nicht!"

Blöd ist, wenn es das ist, was da Probleme macht. Aber dann sollen sie ihm das doch sagen...
:-(

 
  • Like
Reaktionen: rausmade

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.225
397
VIE
Im Post #1 hat RCS schon geschreiben, dass bei Fremdairlines andere (strengere) Regeln gelten.
Ob Codeshare- oder Originalflugnummer machen hier leider keinen Unterschied.
(Ob der Standardagent überhaupt erkennt dass hier ein Codeshare vorliegt und Fremdmetall involviert ist??)

BTT - hatte auch immer Probleme sobald Fremdairlines involviert waren.
Bei einer Buchung war ich hartnäckig und nach vielen Anläufen hat es dann funktioniert.
Die Restlichen habe ich mir erstatten lassen.
 
  • Like
Reaktionen: ServMan

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Bis wie viele Stunden vor Abflug kann man noch kostenlos umbuchen? Angenommen, man würde kurz davor beim PCR-Test ein positives Ergebnis erhalten. Und kann man auch nach bereits erfolgtem Online-Check-In in diesem Fall noch umbuchen? Danke
Ja, kann man. Check-In rückgängig machen, und dann umbuchen. Wichtig ist nur, dass die Umbuchung vor Ende der Meldeschlusszeit abgeschlossen wird, damit es keinen No-Show gibt!

ich habe jetzt schon etliche male mit der LH-Hotline und der LX-Hotline telefoniert und bekomme immer wieder andere Auskünfte (letzter Stand siehe unten: Tarifdifferenz ist bei Umbuchung zu zahlen). Da bei mir langsam die Zeit knapp wird (ich soll mich laut Mail bis 23. Oktober entscheiden, wenn ich mich nicht melde werden die Flüge storniert) bitte ich um eure Einschätzung:

  • Routing AMS-ZRH-SIN-SYD-HKG-FRA-AMS in C
  • Ticket gebucht am 17.02.2020 für Flüge im Nov/Dez 2020 (30.11. - 22.12.2020).
  • Gesamt 6 Legs, davon aktuell 2 gecancelt (SIN-SYD mit Singapore Airlines und SYD-HKG mit Cathay), zudem das erste Leg mit neuer Flugnummer und 13h früherer Abflug sowie letztes Leg mit neuer Flugnummer und 2h späterer Ankunft
Wir möchten die Reise gerne auf September/Oktober 2021 umbuchen. Mir wird an der Hotline erzählt, Sept/Okt 2021 geht nur gegen Tarifdifferenz. Eine kostenlose Umbuchung gäbe es nur für Flüge bis 16.02.2021.

Ist das korrekt oder wie soll ich mich am besten verhalten bzw. wie sollte ich bestenfalls argumentieren, damit kein Aufpreis zu zahlen ist?
Die Flugstreichungen der Singapore Airlines und Cathay Pacific sind außerhalb Europas, ergo sind die Fluggastrechte nach der EU/261 nicht direkt darauf anwendbar. Das dürfte das Problem sein, weshalb man hier kein allzu großes Entgegenkommen zeigt.

Grundsätzlich gilt für Umbuchungen in den sog. INVOL-Fällen bei Lufthansa Group Tickets, bei denen ein von der Lufthansa Group ausgeführter Flug annulliert wurde, dass hier eine einmalige kostenfreie Umbuchung im selben Städtepaar möglich ist. Die maximale Ticketgültigkeit ist und bleibt in sofern relevant, als dass die Umbuchung innerhalb der Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ab Ticketkauf erfolgen sollte. Alles darüber hinaus lässt sich dann ggf. noch auf dem Rechtsweg durchsetzen, ist aber außerhalb der regulären Abläufe.

Eine coronabedingte Ausnahme in Hinblick auf die maximale Ticketgültigkeit gibt es im Rahmen der Kulanzregeln (siehe erster Beitrag), wonach eine Umbuchung vor Ende Januar 2021 erfolgen darf und der Reisetermin dann irgendwann in 2021 liegen kann. Die Umbuchung im Rahmen der Kulanzregel ist aber eine Umbuchung mit Tarifneuberechnung und sollte nicht mit der INVOL-Umbuchung verwechselt werden - dies sind zwei unterschiedliche Optionen!

Für Reisen nach Australien kann ich persönlich eigentlich nur dazu raten, bei einer Flugstreichung von dem Recht auf Ticketerstattung Gebrauch zu machen. Kein Ticket bringt einem am Ende etwas, wenn der Flieger fliegt, aber man nicht einreisen darf. Dort werden dann die Tarifbedingungen (ich vermute mal, es handelt sich hier um einen der billigen Partnertarife, die lt. Tarifbedingungen nicht umbuchbar und nicht stornierbar sind) und/oder die maximale Ticketgültigkeit dann zum Verhängnis! Denn weitere "voluntary" changes sind hier dann schwer bzw. gar nicht möglich...

Und die Aussagen der Politik in Australien waren recht eindeutig - nämlich, dass man wohl bis weit in 2021 mit Einreisesperren und -beschränkungen rechnen muss.
 
  • Like
Reaktionen: rausmade und negros

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
628
57
Bodensee
Grundsätzlich gilt für Umbuchungen in den sog. INVOL-Fällen bei Lufthansa Group Tickets, bei denen ein von der Lufthansa Group ausgeführter Flug annulliert wurde, dass hier eine einmalige kostenfreie Umbuchung im selben Städtepaar möglich ist. Die maximale Ticketgültigkeit ist und bleibt in sofern relevant, als dass die Umbuchung innerhalb der Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ab Ticketkauf erfolgen sollte. Alles darüber hinaus lässt sich dann ggf. noch auf dem Rechtsweg durchsetzen, ist aber außerhalb der regulären Abläufe.

Eine coronabedingte Ausnahme in Hinblick auf die maximale Ticketgültigkeit gibt es im Rahmen der Kulanzregeln (siehe erster Beitrag), wonach eine Umbuchung vor Ende Januar 2021 erfolgen darf und der Reisetermin dann irgendwann in 2021 liegen kann. Die Umbuchung im Rahmen der Kulanzregel ist aber eine Umbuchung mit Tarifneuberechnung und sollte nicht mit der INVOL-Umbuchung verwechselt werden - dies sind zwei unterschiedliche Optionen!

@RCS: Bei mir wurde ein Ticket von April 2020 auf März 2021 kostenfrei umgebucht. Nun ist der Flug im März 2021 erneut von der LH gestrichen worden. Bisher noch ohne Info an mich.

Was passiert nun mit der Ticketgültigkeit. Mit Blick auf die Originalbuchung ist das Jahr schon lange vorbei. Ich möchte das Ticket aber gerne dennoch später abfliegen. Was pasiert denn jetzt?
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
@RCS: Bei mir wurde ein Ticket von April 2020 auf März 2021 kostenfrei umgebucht. Nun ist der Flug im März 2021 erneut von der LH gestrichen worden. Bisher noch ohne Info an mich.

Was passiert nun mit der Ticketgültigkeit. Mit Blick auf die Originalbuchung ist das Jahr schon lange vorbei. Ich möchte das Ticket aber gerne dennoch später abfliegen. Was pasiert denn jetzt?
Sagen wir es mal so: Wäre ich in der Situation, würde ich mir das Ticket erstatten lassen. Mit der entsprechenden Kulanz bekommt man das wahrscheinlich schon noch einmal umgebucht - aber ich hätte halt keine Lust darauf, was passiert, wenn ich dann meinerseits nochmal an dem Ticket etwas ändern möchte oder muss.

Ich kann eigentlich jedem nur raten, einmal wirklich ernsthaft und objektiv darüber nachzudenken, ob man ein in 2019 gekauftes Ticket wirklich ernsthaft in absehbarer Zeit wirklich sinnvoll noch so abfliegen kann, wie ursprünglich gebucht. So toll dürfte (zumindest objektiv betrachtet) so gut wie kein Ticket sein.
 

MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
-559
Angelegenheit gelöst. Im Zweifelsfalls ist vollkommen kostenlose Umbuchung möglich, wenn Strecke & Reisedauer gleich bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.520
68
KN
@Pehabal: Du musstest da dann nie diskutieren bzw. argumentieren? Bei mir kommt an der Hotline bzw. dann bei der Buchung der Punkt, bei dem es um die Tarifdifferenz geht, weil ich ja nicht innerhalb meines kostenlosen "Umbuchungszeitraums" wäre. Mir fehlt hier bisher leider der richtige Ansatz bzw. Argumentationsweise.

Also in meinen Fällen würde entweder ein Flug storniert, oder es gab eine Flugzeitenänderung grösser als 2h.

Ich frage dann direkt zu Beginn der Buchung, ob ich eine INVOL Umbuchung erhalten kann, weil es ja eine Flugzeitenänderung grösser als 2h gab. Gab jetzt in drei Fällen nicht Diskussionen. Im Gegenteil, es kommt sofort die Frage, wann möchten sie denn fliegen.

Und es wird umgebucht, ohne Tarifdifferenz oder Nachzahlung von Steuern. Bucht man erst einen Tag vor gewünschtem Flugtermin um, gibt's höchstwahrscheinlich auch Buchungsklasse Y, und damit einen Haufen Meilen.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.872
2.472
ZRH
Also in meinen Fällen würde entweder ein Flug storniert, oder es gab eine Flugzeitenänderung grösser als 2h.

Ich frage dann direkt zu Beginn der Buchung, ob ich eine INVOL Umbuchung erhalten kann, weil es ja eine Flugzeitenänderung grösser als 2h gab. Gab jetzt in drei Fällen nicht Diskussionen. Im Gegenteil, es kommt sofort die Frage, wann möchten sie denn fliegen.

Und es wird umgebucht, ohne Tarifdifferenz oder Nachzahlung von Steuern. Bucht man erst einen Tag vor gewünschtem Flugtermin um, gibt's höchstwahrscheinlich auch Buchungsklasse Y, und damit einen Haufen Meilen.
Bei INVOL ist - zumindest bei LX - der Umbuchungszeitraum eingeschränkt. D.h. der Flug kann nicht um x Monate in die Zukunft geschoben werden.

Am Telefon hat der Agent sowas wie +- 7 Tage angedeutet.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.520
68
KN
Bei INVOL ist - zumindest bei LX - der Umbuchungszeitraum eingeschränkt. D.h. der Flug kann nicht um x Monate in die Zukunft geschoben werden.

Am Telefon hat der Agent sowas wie +- 7 Tage angedeutet.

Wär ja ziemlich doof, weil man als Kunde dann eine Erstattung verlangen kann.

Der letzte Flug den ich umgebucht habe, wäre geplant gewesen für Anfang Dezember...
Und ich konnte am vor 5 Tagen fliegen.
Ursprünglich LX Flug.
Anruf bei LX Hotline.
Umgebucht auf LH via MUC.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.872
2.472
ZRH
Wär ja ziemlich doof, weil man als Kunde dann eine Erstattung verlangen kann.

Der letzte Flug den ich umgebucht habe, wäre geplant gewesen für Anfang Dezember...
Und ich konnte am vor 5 Tagen fliegen.
Ursprünglich LX Flug.
Anruf bei LX Hotline.
Umgebucht auf LH via MUC.
Sidenote: Es gibt Konstellationen wo du kein Cash Refund erhältst (weil auf anderem Ticketstock aber op by LX), du den Tarif trotzdem behalten möchtest, aber fliegen infolge Einreisebeschränkung über längere Zeit nicht möglich ist.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Bei INVOL ist - zumindest bei LX - der Umbuchungszeitraum eingeschränkt. D.h. der Flug kann nicht um x Monate in die Zukunft geschoben werden.

Am Telefon hat der Agent sowas wie +- 7 Tage angedeutet.

Das ist definitiv falsch, da die Regeln innerhalb der Lufthansa Group harmonisiert sind. Die +/-7 Tage waren vor Corona gültig, wurden aber aufgrund Corona ausgesetzt (ausgehend davon, dass es sich um ein LH/LX/OS Ticketdokument handelt). Davon abgesehen ist bei einer Flugstreichung der Anspruch nach der EU/261 zu einem beliebigen Zeitpunkt gegeben - er müsste im Zweifelsfall halt eingeklagt werden.
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.858
220
VIE
Mir hat man ende September meinen Hinflug eigenmächtig gestrichen und den Rückflug geändert ohne es mir mitzuteilen!

Überprüft eure offenen Flüge regelmäßig!
 

pharmakon

Aktives Mitglied
29.10.2009
175
0
Wenn ich ein bestehendes LH Ticket umbuchen muss und das neue Ticket mit neuer Destination billiger ist, wird dann die Tarifdifferenz zurückerstattet? Auch wenn das 200€ ausmacht?
Oder muss man gleich- bzw. höherpreisig buchen ?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Ausgehend davon, dass keine Flugstreichung vorliegt: Es gelten die Tarifbedingungen - diese haben in den meisten Fällen eine "Equal or Higher"-Klausel hinterlegt.

In den meisten Tarifen ist ein sogenannter "Downsell" auf einen billigeren Tarif laut Tarifbedingungen nicht möglich.
 
  • Like
Reaktionen: pharmakon

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.786
1.201
Hat jemand aktuelle Erfahrungen wie lange aktuell die Umschreibung des Tickets dauert?
Ich habe Mitte letzter Woche telefonisch umgebucht und in der Buchungsansicht werden die Flüge auch mit den neuen Verbindungen angezeigt aber das Ticket ist immer noch nicht angepasst. Trotz Business Buchung habe ich angeblich nur 1 Handgepäck bis 8kg und kein Aufgabegepäck. Da kann doch irgendwas nicht stimmen...
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.872
2.472
ZRH
Soweit ich weiss müssen die Tickets innert 72 Std. umgeschrieben sein. Sind sie das nicht, müssen sie "reinstated", d.h. wieder neu dem Ticketing fürs umschreiben zugeführt werden. Ungefähr so wurde mir das mal erklärt, aber es gibt andere, die es sicher genauer wissen.
 
  • Like
Reaktionen: CGNFlyer

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.786
1.201
Soweit ich weiss müssen die Tickets innert 72 Std. umgeschrieben sein. Sind sie das nicht, müssen sie "reinstated", d.h. wieder neu dem Ticketing fürs umschreiben zugeführt werden. Ungefähr so wurde mir das mal erklärt, aber es gibt andere, die es sicher genauer wissen.
Irgendjemand meinte mal, dass die Tickets innerhalb von 14 Tagen umgeschrieben sein müssen sonst fallen die Reservierungen wieder raus. Kann das jemand bestätigen?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Laut Tarifregeln muss in allen Tarifen die nicht full flex sind die Ticketumschreibung innerhalb von 24 Stunden erfolgen, wobei das die Airline selber dann auch gerne mal ignoriert und nur die Reisebüros zur strikten Einhaltung der Tarifbedingungen zwingt...

Der Spaß fängt halt an, wenn die Reservierung mangels Ticketausstellung oder Ticketumschreibung rausfällt - da gibt es aber keine pauschale Regel. Die Fristen werden systemgesteuert in die jeweilige Buchung eingespielt und sind abhängig von Strecke, Buchungsklasse und Vorausbuchung.
 
  • Like
Reaktionen: CGNFlyer

krimlin

Erfahrenes Mitglied
21.08.2016
708
24
Ich verstehe die aktuelle "Kulanzregel" (bei Ticketausstellung nach 15.5.) nicht ganz. Ich hatte eine Änderung im Verlauf, konnte dann über die Hotline die Reise über einen anderen Umsteigeort wieder "geradeziehen" - hat für mich alles gepasst. Nun finde ich es aber immer unwahrscheinlicher, dass ich sie antreten werde/möchte. Eine LH-seitige Annulierung gibt es bisher nicht.
Bedeutet die aktuelle "freie" Umbuchungsmöglichkeit, dass
- ich vor Reise eine ganz bestimmte neue Reise bestimmen muss, auf die ich umgebucht werde
oder
- dass ich von der Reise zum gebuchten Zeitpunkt zurücktrete, das Ticket erstmal Gültigkeit behält und ich auch im nächsten Jahr die neue Reise damit bestimmen kann?

Problem ist, dass ich derzeit kein realistisches alternatives Datum nennen kann.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Wenn das Ticket nach dem 15.05.2020 gekauft wurde, kann einmalig ohne die ansonsten übliche Umbuchungsgebühr umgebucht werden (=TWP2013). Es finden jedoch - sofern kein Flug gestrichen wurde - die Tarifregeln Anwendung in Hinblick auf alle sonstigen Aspekte volle Anwendung.

Das bedeutet, dass (sofern es sich nicht um einen Full-Flex-Tarif handelt) vor dem betreffenden Flug umgebucht werden muss; das Ticket ohne ein konkretes Datum (wie es beim Ticketkauf bis 15.05.2020 möglich war) einfach mal "offen" zu lassen, gibt es nicht.

Die Frage ist also, was wurde genau für ein Tarif gekauft, und zu welchem Zeitpunkt. Vor Ende August hatten ja auch viele Tarife Einschränkungen, dass eine Änderung von Start- oder Zielort nicht zulässig war.
 
  • Like
Reaktionen: krimlin

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.786
1.201
Hat jemand aktuelle Erfahrungen wie lange aktuell die Umschreibung des Tickets dauert?
Ich habe Mitte letzter Woche telefonisch umgebucht und in der Buchungsansicht werden die Flüge auch mit den neuen Verbindungen angezeigt aber das Ticket ist immer noch nicht angepasst. Trotz Business Buchung habe ich angeblich nur 1 Handgepäck bis 8kg und kein Aufgabegepäck. Da kann doch irgendwas nicht stimmen...
Nach rund 14 Tagen war immer noch keine Ticketumschreibung erfolgt. Also nochmal angerufen, die Situation geschildert und um priorisierung gebeten. Dem Wunsch wurde entsprochen. Laut der Agentin gibt es eine Prio-Warteschlange für Ticketumschreibungen. Wenige Stunden später hatte ich neue Tickets ausgestellt von einem LH-Büro in Riga.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.686
FRA
ANZEIGE
300x250
Was ist denn eigentlich der genaue Unterschied zwischen einer "Umbuchung" und einer "Ticketumschreibung"?

Hat eine Umbuchung immer eine Ticketumschreibung zur Folge (also mit einer neuen Ticketnummer), oder was wären die möglichen Folgen ohne Umschreibung?