Ich stelle meine Frage mal hier, geht nicht um eine Kulanzumbuchung sondern eine tarifgemässe Umbuchung, die bei Tickets welche wegen Corona weit im Voraus gebucht werden, evtl. hilfreich ist.
Code:
[COLOR=#1E1E1E]IF A RETURN FLIGHT CANNOT BE BOOKED DUE TO[/COLOR] THE RETURN DATE OUTSIDE SYSTEM BOOKING RANGE -
AN ALTERNATIVE FLIGHT MAY BE BOOKED FOR TICKET
ISSUANCE.
ONE LATER REBOOKING FOR THE DESIRED DATE/TIME IS
PERMITTED WITHOUT REBOOKING FEE.
ALL OTHER PROVISION MUST REMAIN THE SAME.
Gehen wir mal von den üblichen Maxstay-Bedingungen aus, d.h. 3 Monate, die Travel Restrictions verlangen einen Reisebeginn on/after 01JAN21 and on/before 15DEC21. Folglich könnte ich (Verfügbarkeit vorausgesetzt) am 15DEC21 abfliegen und müsste spätestens am 14MRZ21 auf dem Rückweg sein.
Wie würde man nun diese Regelung zur Anwendung bringen können? Wenn ich also heute buchen wollte, dann könnte der Hinflug wohl eingebucht werden, der Rückflug im MRZ21 nicht.
Was bucht die Hotline in einem solchen Fall ein? Online werden gar keine Flüge angezeigt, die mehr als 365d in der Zukunft liegen, zudem ist auch die max. Ticketgültigkeit gesprengt. Können die das trotzdem? Oder gibt es ein offenes Ticket?
Anschlussfrage:
inwiefern kriege ich ggf. ein Problem mit der Minstay Regel (5 Days / first SUN), wenn die Hotline ein „ALTERNATIVE FLIGHT MAY BE BOOKED FOR TICKET ISSUANCE“ einbuchen soll, die Minstay Regel aber für den „ALTERNATIVE FLIGHT“ nicht eingehalten sind?
Bsp: Wenn ich z.B. am 17DEC20 das Ticket für 14DEC21 einbuchen möchte, dann kann der „ALTERNATIVE FLIGHT“ ja nur am 15 oder 16DEC21 sein, da die 365d Grenze sonst überschritten wird. Setzt das Buchungssystem für den (temporärer) Alternativflug die Minstay-Regeln ausser Kraft? Der Flug soll später ja verschoben werden, d.h. beim definitiven Flug hätte man kein Problem mehr mit dem Minstay.
Problemstellung ist evtl. etwas gesucht, aber würd mich interessieren, wie das in der Praxis abläuft.