Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
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DUS
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An dem Tag sind insgesamt 12 AirRail-Verbindungen im Flugplan, die letzte um 20:25 ab FRA. Eine Umbuchung sollte also an sich kein Problem sein...
Danke Dir!
Also eher ein Daten-Update Problem auf Webseite und App, wenn der Flugplan sich vor ein paar Tagen geändert hat... :confused:
Im DB Navigator werden ebenfalls genügend Verbindungen angezeigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.865
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Eigentlich überhaupt nicht unklar, da bei einer Buchung über ein Reisebüro oder einen OTA keine Mail-Benachrichtigung durch Lufthansa erfolgt, sondern das Reisebüro dafür zuständig ist. Ein nicht im Direktvertrieb ausgestelltes Ticket erstattet Lufthansa bekanntlich wenn nur nach explizitem Auffordern am Reisebüro oder OTA vorbei, und auch nur im Fall einer Flugstreichung da man nach EU/261 dazu verpflichtet ist.

d.h. die "negative option" wurde nur eingeführt für die Buchungen auf LH.com? Interessant!
 

rcs

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06.03.2009
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München
d.h. die "negative option" wurde nur eingeführt für die Buchungen auf LH.com? Interessant!
Auch Reisebüros müssen die Buchungen innerhalb einer gewissen Frist bearbeiten. Das ist aber auch nicht neu, sondern auch schon seit Jahren so. Neu ist nur, dass auch eine Buchung via Reisebüro oder OTA seit Corona innerhalb gewisser Fristen gestrichen wird.

Die Streichung der Reservierung bedeutet aber nicht, dass damit dann auch das Ticket direkt erstattet wird. Das sind zwei gänzlich unterschiedliche Vorgänge.
 

digitalfan

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27.08.2009
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1.951
MUC
Danke Dir!
Also eher ein Daten-Update Problem auf Webseite und App, wenn der Flugplan sich vor ein paar Tagen geändert hat... :confused:
Im DB Navigator werden ebenfalls genügend Verbindungen angezeigt.

Das Problem scheint mir eher zu sein, dass FRA-QDU alleine auf lh.com nicht angezeigt wird, weil man das dort auch nicht alleine buchen kann. Wenn du nach "Abflughafen-QDU" suchst, siehst du die entsprechenden Verbindungen.
 
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ibaf12

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08.10.2012
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FRA
Ich hätte eine kurze Frage und die LH-Infos sind mir nicht ganz klar:

5.3.2021/10.3.2021 LH FRA-DXB-FRA,
gebucht auf Lufthansa.com letztes Jahr im Mai

Kann man den Flug ohne Umbuchungsgebühren umbuchen auf den Herbst oder bis wann muss das Ticket abgeflogen werden? Muss ich Lufthansa vorher informieren, dass ich nicht mitfliegen will?
 

rcs

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06.03.2009
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Wenn die Buchung nicht von einer Flugstreichung betroffen ist, gelten grundsätzlich die Tarifregeln des gebuchten Tarifs.

Wurde im Mai 2020 kein flexibler Tarif gebucht, ist davon auszugehen, dass das Ticket im Fall eines No-Shows nicht mehr gültig ist und bestenfalls der "echte" Teil der Steuern und Gebühren (ohne YQ/YR Tax) erstattet werden kann. Von daher sollte man vor dem Flugtermin umbuchen.

Somit wäre dies ein Fall für die im ersten Beitrag zu findende Kulanzregelung TWP2101, wonach das Ticket vor dem betreffenden Flug einmalig ohne die ansonsten laut Tarif anfallenden Umbuchungsgebühren umgebucht werden darf. Die Ticketgültigkeit kann in dem Rahmen dann einmalig im Rahmen der Kulanzregel verlängert werden.
 
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denkigroove

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01.02.2010
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5.695
SNA
Ich habe im November letzten Jahres einen fully flex C Tarif ab KBP nach ICN für März 2020 gebucht, wo es jetzt größere Flugverschiebungen gab. Ich will versuchen den Flug in 01/2022 zu schieben - ist der Tarif dann immer noch so flexibel oder ändert sich da was....vorausgesetzt das klappt so?
 

rcs

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06.03.2009
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Full Flex bedeutet: Keine Stornogebühr, keine Umbuchungsgebühr. Bei "freiwilligen" Änderungen vor Reiseantritt erfolgt jedoch stets eine Nachberechnung nach den am Tag der Umbuchung gültigen Konditionen. Wenn man jetzt also einmalig umbucht im Rahmen der Invol- oder Kulanzregel, könnte eine darauf folgende "freiwillige" Umbuchung dann eine deutliche Tarifdifferenz nach sich ziehen, wenn der Tarif KBP-ICN mittlerweile bis dahin teurer geworden ist (wovon ich jetzt mal ausgehe...)
 
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belimo

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21.01.2010
2.520
68
KN
Hat jemand Erfahrung wie die LHG mit einer potentiellen INVOL Umbuchung umgeht, wenn ich light gebucht habe, aber nur noch TAP auf der gewünschten Strecke fliegt, welche ja kein Light hat?

Ist das kein Problem?
 

rcs

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Standard-Regel bei Invol-Umbuchungen auf Fremdairlines: Ist ein Light-Tarif gebucht, wird im Zweifelsfall dann 1PC auf Kulanzbasis als Freigepäckmenge eingeräumt.
 
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XT600

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16.03.2009
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Hat jemand Erfahrung wie die LHG mit einer potentiellen INVOL Umbuchung umgeht, wenn ich light gebucht habe, aber nur noch TAP auf der gewünschten Strecke fliegt, welche ja kein Light hat?

Ist das kein Problem?

TAP hat keine Light? Wäre mir neu!
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.865
1.476
Auch Reisebüros müssen die Buchungen innerhalb einer gewissen Frist bearbeiten. Das ist aber auch nicht neu, sondern auch schon seit Jahren so. Neu ist nur, dass auch eine Buchung via Reisebüro oder OTA seit Corona innerhalb gewisser Fristen gestrichen wird.

Die Streichung der Reservierung bedeutet aber nicht, dass damit dann auch das Ticket direkt erstattet wird. Das sind zwei gänzlich unterschiedliche Vorgänge.

Aha, die machen also doch wahr? Schon klar, dass aus dem PNR Storno nicht automatisch eine Erstattung wird.

Es bleibt die offene Rechtslage: ist es zulässig einem Kunden eine Frist zu setzen, welche bei Verstreichen ohne Aktion des Kunden automatisch zum Storno der Buchung (PNR) führt? Oder anders gesagt: ist der Kunde verpflichtet laufend emails, online websites etc zu überprüfen um sicherzustellen, dass sein Flug nicht von LH wegen einer Änderung rausgeschmissen wurde?

Analog Beispiel: Auto bestellt mit 250PS Motor, nach ein paar Wochen fällt dem Hersteller ein, den Motor nicht mehr zu produzieren und er schreibt dem Kunden eine email, wo er mit Fristsetzung um die Akzeptanz eines 220 PS Motor gebeten wird. Nach Ablauf der Frist, wird das Auto storniert bzw. andersweitig verkauft.

Erlischt der Beförderungsvertrag durch das Verstreichenlassen der Frist einseitig?

Nur um es mal klar zu sagen: nicht alles was sich irendwelche Unternehmen als "Ablauf" ausdenken ist rechtlich sauber!
 

rcs

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06.03.2009
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TAP hat keine Light? Wäre mir neu!
Da bei einer Umbuchung nach einer Flugplanänderung (>24h vor Abflug) wenn dann auf die LH-Codeshareflugnummer umgebucht wird, ist das durchaus ein relevanter Punkt, da auf der Codeshare-Flugnummer (LH operated by TP) kein Light-Tarif angeboten wird.

Erlischt der Beförderungsvertrag durch das Verstreichenlassen der Frist einseitig?
Natürlich erlischt der Beförderungsvertrag nicht einseitig, es gibt ja auch weiterhin ein Ticket, das erstattet sich ja auch nicht von selbst. Aber die Reservierung ist dann halt ggf. erst einmal weg, und wenn man dann doch an dem Tag fliegen möchte, kann man - wenn man eben nicht reagiert - dann auch Pech haben, und keinen Platz mehr auf dem Flieger bekommen. Natürlich ist das im Zweifelsfall ein gefundenes Fressen für alle Maximierer und diejenigen, die diese Praxis als nicht rechtskonform ansehen und sich im Zweifelsfall gerne mit der Airline - eventuell auch vor Gericht - streiten möchten.

Die Airline-Sicht ist aber aufgrund der weiterhin sehr zahlreichen Reise-Restriktionen für mich durchaus nachvollziehbar - wer nicht reagiert und sich nicht aktiv meldet, der will höchstwahrscheinlich dann aktuell echt nicht fliegen. Von denen, die tatsächlich fliegen wollen, wird der Großteil dann schon mal den Kontakt zur Airline suchen und sich ggf. umbuchen lassen - oder eben die Flugplanänderung über den Link bestätigen.

Und bevor die Airlines am Ende Flüge planen, die pandemiebedingt dann gähnend leer sind, ist diese Art und Weise des Inventory Managements nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch sinnvoll.

Wobei wir uns jetzt auch mit dieser Diskussion vom eigentlichen Thema (nämlich den Umbuchungs- und Kulanzregeln) so langsam zu sehr entfernen... diese Argumente wurden ja im anderen Diskussionsfaden bereits diskutiert und sind nicht neu.

Dass es rechtlich im Zweifelsfall nicht 100% sauber ist, steht außer Frage. Wer sich streiten will, kann mit der Vorgehensweise der LH problemlos seinen Case aufbauen. Wer sich Streit und nerviges Hin- und Her mit dem Callcenter sparen möchte, ignoriert die Benachrichtigung zur Flugplanänderung halt einfach nicht, kontaktiert die Airline, und tut seine Wünsche kund...
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.865
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ich hatte ja das andere Thema bereits erwähnt, ggf. sollte man dort weiter zu rechtlichen Details sprechen?

Fraglich ist auch ob der Ankündigung wirklich in der Realität Folge geleistet wird? Vermutlich ist es wie bei unseren "Reisen-Sie-nicht"-Prediger: allein die Ankündigung führt dazu, dass sich 90% der Betroffenen melden. Die 10% lässt man halt doch laufen ohne Storno...
 

rcs

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06.03.2009
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Die meisten Buchungen, bei denen keine Rückmeldung erfolgt, werden in der Tat vom Roboter gestrichen. Gibt dort nur sehr wenige Ausnahmen.
 

rcs

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06.03.2009
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Dann werde ich hier wohl mal die Gerichte beschäftigen (müssen)
Wenn Du die Buchung bewusst ins Storno laufen lässt, Du dann den ursprünglich gebuchten Flug in Anspruch nehmen willst und dieser dann tatsächlich ausgebucht sein sollte, vielleicht... mir wäre meine Zeit für so etwas zu schade, aber wer den Streit sucht und dann zufällig wirklich einen ausgebuchten Flug haben sollte, kann ihn natürlich finden...
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Wenn Du die Buchung bewusst ins Storno laufen lässt, Du dann den ursprünglich gebuchten Flug in Anspruch nehmen willst und dieser dann tatsächlich ausgebucht sein sollte, vielleicht... mir wäre meine Zeit für so etwas zu schade, aber wer den Streit sucht und dann zufällig wirklich einen ausgebuchten Flug haben sollte, kann ihn natürlich finden...

Es geht darum, dass sich Unternehmen an Recht und Gesetz halten müssen! Und das tun sie hier vorsätzlich nicht!
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Wenn ich irgendein x-mal umgebuchtes Ticket habe (ich glaube, ursprüngliches Ticket noch vom ersten Lockdown, gebucht Ende 2019....), wo jetzt wieder Flüge gestrichen sind: verstehe ich das richtig, dass ich das nur einmal kostenlos umbuchen kann, und danach gar nicht mehr (innereuropäischer Business Saver, die damals ja komplett unflexibel waren)? Also im Zweifelsfall besser offen lassen oder Erstattung verlangen?
 

rcs

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Ja, eine INVOL-Umbuchung ist nur einmalig möglich - danach gelten die ursprünglichen Tarifbedingungen wieder. Bei einem Business Saver aus 2019 würde ich persönlich zur Erstattung raten...
 
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FCL

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02.04.2020
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Nur einmalig? Also meine bisherige Umbucherei spricht da eindeutig dagegen. Es war bei mir immer mehrmals. Und immer kosten- und problemlos.