Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
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München
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Nach einer Flugstreichung ist nur einmalig eine INVOL-Umbuchung möglich. Du kannst nicht mehrfach aufgrund einer einzigen Flugstreichung ohne Gebühren und ohne Tarifnachberechnung umbuchen, das geht nur einmalig.

Natürlich kann man mehrmals umbuchen, wenn das Ticket keine Umbuchungsgebühren hat und bei der Umbuchung keine Tarif-/Taxdifferenz entsteht. Oder natürlich auch nach einer erneuten Flugplanänderung dann nochmal einmalig im Rahmen der INVOL-Regeln, dann aber eben für die erneute Flugplanänderung.

Aber für ein und die selbe Flugplanänderung bekommst Du nur eine einmalige INVOL-Umbuchung.

Bei einem alten, in 2019 ausgestellten Ticket wie bei Anonyma ist das im Business Saver durchaus relevant - da dort nämlich nicht die flexiblen Tarifbedingungen greifen, die für Tickets die seit Ende August 2020 gekauft wurden, gelten. Da kommen dann nämlich die alten Business Saver Tarifkonditionen nach der INVOL-Umbuchung für die "voluntary" Umbuchung zum Tragen... wenn sie also später ohne Flugplanänderung nochmal was ändern wollen würde, wäre das eben nicht mehr möglich.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
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68
KN
Ich plane gerade eine INVOL Umbuchung.

Möchte gerne ZRH LIS fliegen am Mittwoch 3.3.

LH.com zeigt keine verfügbaren Flüge.

Die ITA Flight Matrix findet aber ZRH FRA MAD LIS... Klar ist mir: Via Hotline sollte das wohl buchbar sein.

Meine Frage ist jetzt rein aus Interesse: Gibt es auf lh.com irgendein Setting das ich übersehen habe, damit so eine Verbindung mit TAP als StarAlliance Partner auch auf lh.com angezeigt wird? FRA MAD ist ja op by LH. MAD LIS dann TAP. Danke euch.
 

Kapi1904

Erfahrenes Mitglied
25.07.2011
462
25
FRA, Aachen
Theoretische Frage:

Ich habe ein Multi-City-Ticket ausgestellt im September 2020 mit Reiseantritt August 2021. Ticketgültigkeit ist ja 1 Jahr. War ursprünglich als Milage Run gedacht, aufgrund von coronabedingter Statusverlängerung brauche ich die Meilen erst 2022. Ich würde jedoch gerne das Ticket dieses Jahr anfliegen und die Segmente 2-4 Richtung Mitte 2022 schieben. Gebühr für Stopover ist auch in dem Ticket schon bezahlt worden, Change Fee gibt es keine aber wenn ich den ersten Flug ändere ja natürlich eine Neuberechnung die ich vermeiden will. Alle Segmente sind reine Lufthansa Flüge.

Nun ist die Frage kann ich die weiteren Segmente nach Abflug des 1. Segmentes so weit in die Zukunft schieben oder müssen alle Segmente in die ursprüngliche Ticketgültigkeit fallen?

Bezüglich des Maximalaufenthalts sollte es eigentlich gehen:

TRAVEL FROM LAST STOPOVER MUST COMMENCE NO LATER THAN 12
MONTHS AFTER DEPARTURE FROM FARE ORIGIN.

Weiss da jemand Rat?
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.568
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München
Nachdem das Ticket angeflogen wurde, beträgt die Ticketgültigkeit 1 Jahr ab dem Datum des ersten Fluges. Es müsste also im Zweifelsfall einfach nach Reiseantritt gem. der Tarifbedingungen umgebucht werden (ausgehend davon, dass der Tarif Umbuchungen ohne Gebühr erlaubt).
 
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.520
68
KN
Also, ich habe eine INVOL Umbuchung hinter mir. Kleiner Erfahrungsbericht :)

Gebucht war mal ZRH-LIS-ZRH direkt mit LX.
Originales Flugdatum 1. März.
Wurde irgendwann mal auf den 28. Februar vorverlegt, und irgendwann vorverlegt auf 27. Februar (morgen).

Die Agentin wollte zuerst keine INVOL Umbuchung machen, weil ja schon ein neues Ticket ausgestellt wurde (Anfang Februar nach der Flugzeitänderung), obwohl ich in den berühmten Mails nicht via akzeptiert habe. Vermutlich auch, weil ich schon (automatisch) eingecheckt war auf den Flug für morgen.

Nachdem ich - freundlich aber bestimmt - der Ansicht war, dass INVOL möglich sein muss, ging es via Supervisor dann doch noch.

Interessant war auch, dass sie mich auf ZRH-FRA-MAD-LIS nicht umbuchen wollte, weil Zitat der TAP Flug MAD-LIS ob by White Airlines sei, und sie Zitat Code-Share Flüge nicht einbuchen kann. Mein bescheidenes Wissen sagt mir aber, das sei ein Wetlease und damit sollte es doch eigentlich kein Problem sein?

Naja, jedenfalls bin ich jetzt auf ZRH-FRA-LIS und zurück LIS-GVA-ZRH.

Bin mir also weiterhin im Unklaren darüber wie ich auf die berühmten Mails mit Flugzeitänderung > 2h reagieren soll. Am besten ist wohl anrufen, und die Buchung auf on hold setzen zu lassen. Ohne doofe "Frist".
 

rcs

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06.03.2009
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Das ist letztlich das, was ich bereits geschrieben habe (und wie wir es bei uns im Reisebüro bei sehr vielen Buchungen unserer Kunden auch proaktiv anbieten): Flüge herausnehmen lassen, wenn eh klar ist, dass man an den ursprünglich gebuchten Terminen so nicht mehr fliegen wird.

Dann zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob man eine Umbuchung oder Erstattung möchte.
 
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XT600

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16.03.2009
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1.436
Das ist letztlich das, was ich bereits geschrieben habe (und wie wir es bei uns im Reisebüro bei sehr vielen Buchungen unserer Kunden auch proaktiv anbieten): Flüge herausnehmen lassen, wenn eh klar ist, dass man an den ursprünglich gebuchten Terminen so nicht mehr fliegen wird.

Dann zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob man eine Umbuchung oder Erstattung möchte.

Das wäre dann Option 2 aus dem email

Wenn Sie Ihre Reise nicht wie vorgeschlagen antreten und stattdessen unsere flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten nutzen möchten, wählen Sie bitte diese Option. Ihre Flüge werden storniert. Ihr Ticket und Ihr Buchungscode bleiben gültig und Sie können diese verwenden, um Ihre neuen Flüge zu buchen

Wieso diskutieren wir das Thema eigentlich hier zu Corona Kulanz und nicht unter dem Digitalisierungs Fred?
 
Zuletzt bearbeitet:

TH.10540

Aktives Mitglied
03.02.2019
124
88
SFO & DUS
Kurze Frage: im ersten Post steht zu den INVOL-Regeln folgender Punkt:
"

  • Die Entscheidung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Flugplanänderung erfolgen. Dabei darf man die gestrichenen Flüge seit dem 18.05.2020 auch erst einmal herausnehmen lassen und die Umbuchung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt durchführen
"

ist das noch korrekt? Hatte gestern eine Dame an der LH-Hotline, die mir erklärte, dass sie Flüge nicht mehr rausnehmen darf. Das hätte sich im letzten Jahr geändert.
ich müsse mich innerhalb von 14 Tagen zw refund und Umbuchung entscheiden.
Habe noch nicht ein weiteres Mal angerufen...

Gelten die INVOL-Regeln gleichermaßen für Revenue- und Meilen-Tickets?
 

rcs

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06.03.2009
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Die hier im ersten Beitrag genannten Invol-Regeln beziehen sich primär auf regulär bezahlte Tickets. Für Miles&More-Prämientickets gibt es im Forenbereich "Miles&More" einen eigenen Diskussionsfaden, da dort die Regeln teilweise anders sind.

Für bezahlte Tickets gilt die Möglichkeit, dass man die Flüge herausnehmen lassen kann, definitiv weiterhin.

Theoretisch lässt sich (sofern es sich um eine LH Group Flugstreichung und nicht um eine OAL-Flugstreichung handelt) die erst spätere Umbuchung auch nach EU/261 herleiten, falls man bei der Hotline komplett auf Granit beißt. Ist dann aber natürlich entsprechender Papierkrieg.
 
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XT600

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16.03.2009
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1.436
Achtung: LH verarscht hier Kunden!!

Preis für original gebuchtes Ticket STR-FRA-LIS return war 149€ - durch die Umbuchungsfunktion finde ich online 3 Wochen später eine Alternative "ohne Aufpreis" - wer weiter klickt bekommt dann die bereits erwähnten "zusätzliche Kosten" 1,9€ und "Erstattung" -0,04€.

Wenn ich bei LH.com die neuen Daten suche bekomme ich dort die selben Flüge für 133€

Sorry, das geht echt nicht!
 

rcs

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06.03.2009
27.568
4.717
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Das dürfte daran liegen, dass sich die Steuern und Gebühren geändert haben. 1,90 EUR Taxdifferenz und 0,04 EUR Taxerstattung. Bei Tarif hast Du wahrscheinlich keinen Full-Flex gebucht, von daher wird Dir bei einer Umbuchung die Tarifdifferenz auch gem. der von Dir gewählten Tarifoption nicht erstattet.
 

XT600

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16.03.2009
21.795
1.436
Das dürfte daran liegen, dass sich die Steuern und Gebühren geändert haben. 1,90 EUR Taxdifferenz und 0,04 EUR Taxerstattung. Bei Tarif hast Du wahrscheinlich keinen Full-Flex gebucht, von daher wird Dir bei einer Umbuchung die Tarifdifferenz auch gem. der von Dir gewählten Tarifoption nicht erstattet.

Es geht darum, dass ein Ticket für welches ich 150€ bezahlt habe und welches ich umbuchen will, bei der Umbuchung 1,9€-0,04€ (=vergiss es!) kostet, aber im "freien Markt" auf der gleichen Website nur 133€.

Vermutlich sieht LH das ganze nicht als "du hast 150e bezahlt und kannst diese jetzt verwenden" sondern in ihrem Tarifjungle als "gleicher Tarif vorhanden = keine Aufzahlung" - dass dieser Tarif aber mittlerweile 17€ günstiger ist, interessiert keinen.

Finde ich nicht okay - ich habe jetzt storniert und werde neu buchen - Ende April gibt's Malaga für schlappe 100€ return.

Lt. Website gibt's noch neben den drei im email genannten Optionen (Azeptanz, Nutzng des Tickets später mit den o.g. "Kleinigkeiten", 100% Erstattung) eine weitere: Gutschein, den man dann "flexibel" einsetzen kann.

Ich vermute beim Gutschein ist dann wirklich das eingesetzte Geld drauf ist und man damit im LH.com "Shop" einkaufen gehen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:

Artox

Neues Mitglied
28.02.2021
12
8
Hallo liebe Vielfliegertreff Experten,

ich würde gerne für Herbst einen Economy Flug auf der Fernstrecke buchen. Dabei möchte ich natürlich für den Fall eventueller Einreisebeschränkungen oder zu hoher Coronafallzahlen flexibel bleiben. LH bietet ja für alle bis 31.05. getätigten Buchungen eine gebührenfreie Umbuchung an. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich die Regeln dabei richtig verstehe. Eine Suche im Forum hat mich lediglich zu Beiträgen zu INVOL umbuchen geführt, diese treffen ja aber auf freiwillige Umbuchungen nicht zu.

Meine Fragen daher:
Nehmen wir an mein Flug kostet heute 700€ und zum Zeitpunkt der Umbuchung finde ich diesen auf LH.com für 800€. Bedeutet das dann, dass ich "lediglich" die 100€ Aufpreis zahlen muss oder spielen hier weitere Fktoren eine Rolle? Das wäre ja nach meinen Verständnis eine einfache Neuberechnung. Wie ist dann der Verweis auf die Tarifdifferenz aus den Umbuchungsbedigungen zu verstehen?
Besonders unsicher machen mich dabei Beiträge von Forumsmitgliedern, die bei der Umbuchung höhere Ticketpreise akzeptieren mussten, obwohl der Flug online bei LH günstiger war.

Wie sieht das ganze aus wenn ich nicht nur das Datum, sondern auch das Reiseziel ändere (z.B. neues Reiseziel in Europa).

Bekommt man im Fall eines (unwahrscheinlicherweise) günstigeren Fluges auch Geld gut geschrieben?

Auszug Umbuchungsbedigungen (Abgerufen während Buchungsvorgangs auf LH):

Das Economy Basic Ticket kann umgebucht werden. Bitte beachten Sie, dass ggf. eine Neuberechnung des Flugpreises (inkl. Steuern, Gebühren und Zuschlägen) erfolgt und eine zusätzliche Tarifdifferenz anfällt. Die folgenden Konditionen müssen eingehalten werden:

  • Der Flug muß spätestens -14 Tage vor dem geplanten neuen Abflugdatum umgebucht werden, da Ihr Tarif eine entsprechende Vorausbuchungsfrist voraussetzt.
    Die Vorausbuchungsfrist für Umbuchungen entfällt nach Abflug der ersten Teilstrecke ihres Flugtickets.
  • Der Original-Tarif ist noch verfügbar
  • Die Reihenfolge der Flugcoupons bleibt unverändert
  • Änderung muss vor Abflug des ursprünglich geplanten Fluges erfolgen
  • Änderung im Fall von Nichtantreten (No-Show) ist nicht gestattet
Andernfalls wird der Tarif (inkl.Steuern, Gebühren und Zuschlägen) neu berechnet und eine Tarifdifferenz kann einbehalten werden.

Ich bin bei Umbuchungen leider sehr unerfahren, entschuldigt daher die Anfängerfragen ;)
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.568
4.717
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Willkommen im Vielfliegertreff!

Du musst zwischen Tarifwert und Steuern und Gebühren entscheiden. Wenn der Tarif keine Erstattung zulässt (bei Economy Basic meist der Fall), erstattet Lufthansa weder den Tarifanteil, noch die Carrier-Zuschläge (YQ/YR) im Rahmen einer Umbuchung. Es sollte also der neue Tarifwert mindestens gleich teuer sein. Ein Wechsel von Langstrecke auf Europa-Flüge hat meist zur Folge, dass Tarif als auch Carrier-Zuschläge niedriger sind als auf der Langstrecke, folglich ist dieser Wechsel als Umbuchung meist unvorteilhaft.
 
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XT600

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16.03.2009
21.795
1.436
es deutet sich immer mehr an, dass ein "Umbuchen" das dümmste sein dürfte was man hier machen kann!

Entweder 100% Erstattung und Neubuchung oder Gutschein und den dann wie ein Guthaben einsetzen bei der Neubuchung. Persönlich finde ich ersteres am einfachsten für den Kunden (natürlich nicht für Lufthansa)
 

rcs

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06.03.2009
27.568
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Naja, man muss schon abstrahieren und sauber trennen:

In Deinem Fall vorhin (mit einer Flugstreichung):
Wenn Du anrufst und INVOL umbuchst (also nicht fälschlicherweise die Website nutzt, die nur Umbuchungen gem. Tarifregeln anbietest) bleibt der Preis gleich und Du hast auch keine Taxdifferenz zu bezahlen. Alternativ - wenn Du Dir die Mühe machst zu schauen was das Ticket aktuell neu kostet und feststellst, es geht aktuell billiger - kannst Du natürlich auch stornieren und das Ticket erstatten lassen und dann neu buchen.

In dem von Artox angefragen Fall:
Hier gehen wir einmal davon aus, dass es noch keine Flugstreichung gibt, Erstattung also gemäß Tarifregeln und im Economy Basic wahrscheinlich nicht möglich... daher wenn nur Umbuchung gem. Tarifbedingungen möglich.
 
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XT600

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16.03.2009
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1.436
ehrlich gesagt würde ich jedem raten, zunächst zu warten, wie sich die Situation entwickelt und nicht vorschnell umbuchen. Sobald ein leg storniert wird, hat man die EU-Regel und kann 100% erstatten lassen.
 
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wrangler2969

Erfahrenes Mitglied
13.05.2010
276
1
Mal eine Frage an die Experten: Habe jetzt von LH diverse Flugstreichungen/Flugzeitenänderungen >2 Std. von Flügen mit LHG-Airlines für die nächsten Monate mitgeteilt bekommen. Gleichzeitig steht da der Hinweis, dass man Umbuchungswünsche bis 15.03.21 mitteilen muss, da ansonsten die Flüge gestrichen werden. Ist das so rechtens ? Bin immer davon ausgegangen, dass ich INVOL-Umbuchungen erst 24 Std. vor dem eigentlichen und gestrichenen Flugdatum veranlassen muss ?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.394
2.837
Neuss
www.drboese.de
Nicht mal die 24 Stunden halte ich für rechtmäßig. Die zeitliche Komponente, was den Abstand zum Ausgangsflug angeht, ist leider noch nicht abschließend geklärt.
 

rcs

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06.03.2009
27.568
4.717
München
Eigentlich ist es ja ganz einfach, wenn man sich nicht in irgendwelchen "ist das rechtens"-Geschichten verlieren möchte.

A) Will ich die Buchung am ursprünglichen Zeitpunkt nicht mehr nutzen?
Dann lasse ich die Flüge erst einmal rausnehmen und teile der Lufthansa mit, dass ich mich später entscheide ob ich eine Erstattung oder Umbuchung wünsche.

B) Will ich die Buchung am ursprünglichen Zeitpunkt noch nutzen?
Dann lasse ich mich passend umbuchen, weil das auch die Chance erhöht, dass der Flug dann vielleicht auch stattfindet.

Ich behaupte mal, dass für einen Großteil der Fälle die Wahl zwischen A und B sehr leicht fällt.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.872
2.472
ZRH
Mangels eines LX-spezifischen Threads poste ich es hier:
Partnertarif für 3 Pax gebucht (AMS SIN via ZRH), mixed cabin C hin (BK P, auf WL für F Upgrade) und F (BK A, op by SQ) zurück.
Die Buchung wurde gesplittet (2+1; da 1 Bezahlupgrade gemacht werden soll) und nun hat der Einzelpax ein schedule change erhalten auf dem Leg ZRH AMS (nur 5 Min, trotzdem die Auswahl für akzeptieren, ticket offen lassen oder full refund). Die beiden anderen Paxe haben (noch) nichts erhalten, obwohl auf dem selben Flug. Nehme an, da kommt noch was.

Frage: ticket offen lassen ist für uns die sinnvollste Variante, da die Einreise im Okt 21 in SIN noch auf (sehr) wackeligen Beinen steht.
Da es (aktuell) aber nur 1 Pax betrifft von Partnertarif: soll man wieder nach "Ticketkombinierung" (sofern das überhaupt geht) fragen? Der Einzelreisende ist ja grundsätzlich nicht in der Lage von einen Partnertarif zu profitere, d.h. müsste bei Neuausstellung in jedem Fall eine beträchtliche Tarifdifferenz bezahlen.
Ziel ist es schon, zu Dritt zu reisen.

Was würdet ihr hier raten?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
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München
Wenn es nur 5 Minuten Schedule Change sind, wäre ich hier sehr vorsichtig... insbesondere falls man eventuell auch noch 5 Minuten früher ankommt als ursprünglich geplant. Da läuft das Ganze im Zweifelsfall nämlich auf eine Umbuchung mit Tarifneuberechnung raus.

Die generischen Infos in der Mail sind hier nicht zielführend bzw. sogar irreführend, da die volle Erstattung (wie in der Mail angegeben) ja auch nur bei mindestens 2 Stunden Zeitenänderung eine Möglichkeit ist.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.795
1.436
Mal eine Frage an die Experten: Habe jetzt von LH diverse Flugstreichungen/Flugzeitenänderungen >2 Std. von Flügen mit LHG-Airlines für die nächsten Monate mitgeteilt bekommen. Gleichzeitig steht da der Hinweis, dass man Umbuchungswünsche bis 15.03.21 mitteilen muss, da ansonsten die Flüge gestrichen werden. Ist das so rechtens ? Bin immer davon ausgegangen, dass ich INVOL-Umbuchungen erst 24 Std. vor dem eigentlichen und gestrichenen Flugdatum veranlassen muss ?

steht hier bzw. im Thema zu https://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/142461-neu-digitale-dienste-bei-flugplanaenderung-3.html

Ist nicht rechtens, lt. dem Anwalt der hier ab und zu mal schreibt - edit, hat geschrieben - beschäftigen sich bereits Gerichte zu der Vorgehensweise!

Deine Rechte auf EU-Regel bleibt erhalten, dein Recht auf Mitnahme wie gebucht (oder wie umgebucht) ist Glücksache (deshalb rechtlich unzulässig) - hat angeblich BGR oder EU Gerichtshof Potenzial!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.795
1.436
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Eigentlich ist es ja ganz einfach, wenn man sich nicht in irgendwelchen "ist das rechtens"-Geschichten verlieren möchte.

A) Will ich die Buchung am ursprünglichen Zeitpunkt nicht mehr nutzen?
Dann lasse ich die Flüge erst einmal rausnehmen und teile der Lufthansa mit, dass ich mich später entscheide ob ich eine Erstattung oder Umbuchung wünsche.

B) Will ich die Buchung am ursprünglichen Zeitpunkt noch nutzen?
Dann lasse ich mich passend umbuchen, weil das auch die Chance erhöht, dass der Flug dann vielleicht auch stattfindet.

Ich behaupte mal, dass für einen Großteil der Fälle die Wahl zwischen A und B sehr leicht fällt.

Sorry Meister RCS, der Robot bucht mich auf eine Verbindung die eine Übernachtung in FRA voraussetzt. Wer bezahlt diese denn? Ganz so einfach sind die Dinge nicht A oder B!!

Ausserdem: zur Zeit weiss keiner was unseren großartigen Polikern morgen oder übermorgen wieder neues einfällt um Reisen zu erschweren oder unmöglich zu machen - oder was in 4 Wochen gilt. Deshalb sind die Fristen, die LH im email setzt ganz einfach eine Frechheit, die nur ihre - berechtigte - Begründung im Yield-Management haben "bitte entscheiden Sie sich, ob Sie wirklich fliegen wollen, müssen, sollen." Ehrlich wäre, das offen zu komunizieren, aber das wäre dann zu offensichtlich! Zu lange haben wir Kunden der freien Hand von LH&Co einfach zuschauen müssen ("Sie haben restrikitv gebucht und wir erstatten keine restriktiven Tickets" - jetzt sind wir mal dran mit "ich habe das Recht" :)

Übrigens: diese Kurzstrecken Legs und deren Lower-Prio (also öfters mal storniert wenn kein Bedarf) sind ein Grund wesalb die Umsteiger letzlich die besser Wahl sind für EU-Flüge: die Chance auf ein 100% Erstattung steigt ungemein im Vergleich zu den non-stop Verbindungen (vorallem STR-, NUE-. DUS- FRA)
 
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