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Nach einer Flugstreichung ist nur einmalig eine INVOL-Umbuchung möglich. Du kannst nicht mehrfach aufgrund einer einzigen Flugstreichung ohne Gebühren und ohne Tarifnachberechnung umbuchen, das geht nur einmalig.
Natürlich kann man mehrmals umbuchen, wenn das Ticket keine Umbuchungsgebühren hat und bei der Umbuchung keine Tarif-/Taxdifferenz entsteht. Oder natürlich auch nach einer erneuten Flugplanänderung dann nochmal einmalig im Rahmen der INVOL-Regeln, dann aber eben für die erneute Flugplanänderung.
Aber für ein und die selbe Flugplanänderung bekommst Du nur eine einmalige INVOL-Umbuchung.
Bei einem alten, in 2019 ausgestellten Ticket wie bei Anonyma ist das im Business Saver durchaus relevant - da dort nämlich nicht die flexiblen Tarifbedingungen greifen, die für Tickets die seit Ende August 2020 gekauft wurden, gelten. Da kommen dann nämlich die alten Business Saver Tarifkonditionen nach der INVOL-Umbuchung für die "voluntary" Umbuchung zum Tragen... wenn sie also später ohne Flugplanänderung nochmal was ändern wollen würde, wäre das eben nicht mehr möglich.
Natürlich kann man mehrmals umbuchen, wenn das Ticket keine Umbuchungsgebühren hat und bei der Umbuchung keine Tarif-/Taxdifferenz entsteht. Oder natürlich auch nach einer erneuten Flugplanänderung dann nochmal einmalig im Rahmen der INVOL-Regeln, dann aber eben für die erneute Flugplanänderung.
Aber für ein und die selbe Flugplanänderung bekommst Du nur eine einmalige INVOL-Umbuchung.
Bei einem alten, in 2019 ausgestellten Ticket wie bei Anonyma ist das im Business Saver durchaus relevant - da dort nämlich nicht die flexiblen Tarifbedingungen greifen, die für Tickets die seit Ende August 2020 gekauft wurden, gelten. Da kommen dann nämlich die alten Business Saver Tarifkonditionen nach der INVOL-Umbuchung für die "voluntary" Umbuchung zum Tragen... wenn sie also später ohne Flugplanänderung nochmal was ändern wollen würde, wäre das eben nicht mehr möglich.