Das Konto ist deaktiviert. Ein Login auf PAYBACK.de ist nicht möglich.

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Holiday4me

Neues Mitglied
16.05.2013
18
0
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Am Samstag, 29.09.2018, mehrmalige Versuche, den Payback Kundenservice telefonsich zu erreichen. Nach geschlagenen 35 Minuten wurden wir aus der Warteschleife geschmissen - echt unglaublich! So sollte wohl auch noch auf diese Weise verhindert werden, noch ein paar Konten loseisen zu können...Paßt zu den o. g. Erlebnissen am REWE PB Terminal. Mir fehlen die Worte. Das ganze hat System, keine Frage. Gewünscht und gewollt ab ins Punkte-Nirwana! Der Sekt ist wohl schon kalt gestellt...
 

Concord1975

Aktives Mitglied
21.05.2018
152
4
.....leider scheinbar #alle Jahre wieder# immer wieder zu beobachten. Jetzt sind wieder einige Punkte den Jordan heruntergegangen.....der Krug geht so lange bis er bricht....zum Glück hab ich vorab alles in REWE Guthaben gewandelt.....
 

Concord1975

Aktives Mitglied
21.05.2018
152
4
Regelmäßig reicht eine anwaltliche Mahnung und gleichzeitige wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus, einmal war ein Mahnbescheid nötig.
Für jemanden , der bzw. die keinen Anwalt in der Familie oder Freundeskreis hat, ist es natürlich schwierig einen Beistand zu finden, der das bei diesen Kleinstbeträgen übernimmt.

Payback hatte dann die Anwaltskosten/Kosten des Mahnbescheids übernommen und erstattet?
 
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Reaktionen: maddi-essen

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.244
5.467
MUC/INN
Nachdem mein Konto seit einer Woche auch gesperrt/ deaktiviert ist, nichts passiert, überlege ich auch, ob PB einen Anwaltsbrief bekommen sollte. Macht das Sinn oder macht man sich damit keine Freunde? Ich sammel gerne. Nicht allzuviel aber es summiert sich eben auch, wenn man sowieso einkauft und tankt.

Angeblich würde es innerhalb von drei Wochen entsperrt werden, aber warum geht das nicht sofort und warum passiert nichts? Was hat PB davon? Die Punkte sind alle zu M&M wieder rüber, es verfällt bei mir gar nichts und die 60€ bei 6000 Punkten sind auch gschissen.
 
B

Blacky

Guest
Auf Facebook posten, Frist setzen und namentlich gegen die 3 Geschäftsführer juristische Schritte ankündigen.

Wirkt Wunder...
 

maddi-essen

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
4.386
78
Essen / Ruhrgebiet / DUS
Auf Facebook posten, Frist setzen und namentlich gegen die 3 Geschäftsführer juristische Schritte ankündigen.

Wirkt Wunder...

Paybacks Facebook-Redaktion ist seit Jahren ausgelagert.
Die sitzen komplett außerhalb in ihrem eigenen Elfenbeinturm und funktionieren nur als Tomatenfänger. Das Einzige, das dich wundern wird ist, dass sie lästige Postings auf "privat" setzen. Das hat zur Folge, dass nur noch du allein es lesen kannst. Ansonsten passiert: NICHTS!
 
B

Blacky

Guest
Paybacks Facebook-Redaktion ist seit Jahren ausgelagert.
Die sitzen komplett außerhalb in ihrem eigenen Elfenbeinturm und funktionieren nur als Tomatenfänger. Das Einzige, das dich wundern wird ist, dass sie lästige Postings auf "privat" setzen. Das hat zur Folge, dass nur noch du allein es lesen kannst. Ansonsten passiert: NICHTS!

Habe ich schon anders erlebt und ein Konto mit 600 k Punkten wieder freibekommen. Seither keine Sperre mehr.
 

Concord1975

Aktives Mitglied
21.05.2018
152
4
Paybacks Facebook-Redaktion ist seit Jahren ausgelagert.
Die sitzen komplett außerhalb in ihrem eigenen Elfenbeinturm und funktionieren nur als Tomatenfänger. Das Einzige, das dich wundern wird ist, dass sie lästige Postings auf "privat" setzen. Das hat zur Folge, dass nur noch du allein es lesen kannst. Ansonsten passiert: NICHTS!

jedwede kritische Anmerkung wird doch vom Tross der mithelfenden Facebook hiwis, wahrscheinlich gleicher Sub-Dienstleister, abgewürgt und gebetsmühlenartig wird die Telefonnummer des angeblich helfenden Kundendienstes mitgeteilt.....mehr nicht....also ziemlich nutzlos
 
B

Blacky

Guest
wie soll das denn gehen, wenn weder Zugriff aufs Konto besteht noch sie deine Daten kennen. Wann war das?

Meine Person und meine Daten über FB waren weitgehend bekannt. Payback bat mich den Kundenservice unter der bekannten Rufnummer zurückzurufen und gaben mir im FB-Post ein “Kennwort”. Noch bevor ich die Hotline erreichen konnte, war mein Konto frei. Daraufhin löschte ich den besagten Post mit einer Ankündigung einer Strafanzeige wegen Betruges gegen die drei Geschäftsführer bei der StA München I.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.244
5.467
MUC/INN
Nur um 5,xk. Es geht aber darum, dass ich mir nicht einfach aus heiterem Himmel einfach so mein Konto sperren lasse und mir dann erzählen lass, dass das aus Sicherheitsgründen nunmal so wäre und eine Freischaltung in drei Wochen automatisch passieren würde. Was hat das mit der Sicherheit zu tun? Weder gabs ne neue Kundennummer, noch neue Karten oder die Aufforderung ein neues Passwort zu wählen. Mit Sicherheit hat das also herzlich wenig zu tun, wenn nachher alles so ist wie vorher.
 

maddi-essen

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
4.386
78
Essen / Ruhrgebiet / DUS
Mehrfache Anrufe und Korrespondenz seit Juli 2017.
Am 30.09.2018 um 24:00 Uhr sind 4804 Punkte verfallen.
Punkteverfall.jpg

Und jetzt kommt der Schlag ins Gesicht:
Das Sammelkonto wurde am 01.10.2018 um 9:00 Uhr freigeschaltet.
neuer Punktestand: 12 Punkte verfügbar
 

Concord1975

Aktives Mitglied
21.05.2018
152
4
mittelfristig wird dem Laden diese Politik um die Ohren fliegen.....wenn nicht aktive Kontenaktivierungen erfolgen. Facebook ist voll von jammernden Punktediebstählen durch Kontensperren.....das wird sich rächen
 

Maultasche

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
548
1
Ach, iwo, ist doch alles super!

Die Wachstumsprognose aus dem Vorjahr von +8% wurden mit einem tatsächlichen Anstieg des EBITs um 33% deutlich übertroffen, da neben der weitgehend planmäßigen Umsatzentwicklung deutlich überplanmäßige Kosteneinsparungen insbesondere in den Bereichen IT und Werbung/Kommunikation realisiert werden konnten.

3. Betriebsrisiken

PAYBACK verarbeitet im Rahmen des Betriebs des Multi-Partner-Kundenbindungsprogramms technologiebasiert große Mengen an Transaktionsdaten, die durch das Sammeln bzw. Einlösen von PAYBACK Punkten entstehen. Für die Verwaltung der Punktekonten der Kunden und die Abbildung der Punktestände ist PAYBACK dabei auf die Datenlieferung durch die Programmpartner angewiesen.

PAYBACK stellt die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards sicher. Daneben besteht eine Mitverantwortung der Kontoinhaber, ihre Punktekonten durch die Verwendung adäquater Passwörter vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

Für den Punktestand relevante Daten können durch unvollständige oder verspätete Datenlieferung vorübergehend unzutreffend dargestellt oder durch Sicherheitsschwachstellen kompromittiert werden, was die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zwar nur unwesentlich beeinträchtigen, sich aber nachhaltig negativ auf die die Marke PAYBACK auswirken könnte.

Im Jahr 2016 sind wiederholt Fälle aufgetreten, in denen sich Dritte unbefugter Weise Zugang zu PAYBACK Konten verschafft haben, indem sie sich außerhalb des Programmbetriebs über sog. Phishing-E-Mails Zugangsdaten erschlichen und damit ohne Wissen und Zustimmung der Kontoinhaber deren PAYBACK Punkte eingelöst haben.

Obwohl hierfür keine rechtliche Verpflichtung besteht, hat PAYBACK auf diese Weise geschädigten Kunden im Laufe des Jahres 2016 kulanzhalber Punktegutschriften gewährt, um das Vertrauen der PAYBACK Kunden in die Integrität des PAYBACK Programms zu sichern.

Um derartigen kriminellen Angriffen besser entgegenwirken zu können, setzt PAYBACK verstärkt auf Analyse, um Angriffsmuster zu erkennen und neue technische Vorkehrungen treffen zu können, die die unbefugte Einlösung von Punkte erschweren oder unmöglich machen. Im Berichtsjahr hat PAYBACK mit Programmpartnern präventive Maßnahmen umgesetzt, um die Anzahl dieser Fälle signifikant zu reduzieren. Parallel dazu setzt PAYBACK auch weiterhin auf Information zur Sensibilisierung der Kunden.

Trotz der implementierten Überwachungsmechanismen und des geschärften Problembewusstseins auf Kundenseite werden sich Einzelfälle dieser Art nicht vollständig verhindern lassen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit im Einzelfall ist daher hoch, das Schadensausmaß gering, so dass das Risiko insgesamt als mittel eingestuft wird.

4. Produktrisiken

Von PAYBACK entwickelte und eingesetzte Softwareprodukte wie beispielsweise die PAYBACK App können noch nicht erkannte Fehler enthalten oder aus Anwendersicht nicht ausreichend geeignet sein, geschäftskritische Lösungen zu unterstützen. Sollte PAYBACK nicht in der Lage sein, diese Mängel zu beheben oder die Erwartungen der Anwender vollständig zu erfüllen, kann es zu Schadenersatzforderungen kommen, oder es können sonstige Zugeständnisse erforderlich werden. Dies kann in Summe zu wesentlichen Beeinträchtigungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.

PAYBACK wirkt den beschriebenen Risiken durch ein umfangreiches Projekt-Management und - Monitoring, strenge und zertifizierte Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Sicherheitstests vor der Markteinführung neuer Produkte entgegen.

5. Rechtliche Risiken

Die rechtliche Einbindung des PAYBACK Geschäftsmodells unterliegt dem Risiko möglicherweise in der Zukunft veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen. Werden z.B. geltende Datenschutzregelungen nicht vollumfänglich eingehalten oder diesbezügliche Kundenanforderungen nicht angemessen erfüllt, würden einzelne zivilrechtliche Haftungsansprüche oder Bußgelder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zwar nur unwesentlich beeinträchtigen, können sich jedoch nachhaltig negativ auf die Marke PAYBACK auswirken.

Hinsichtlich der Anforderungen an den Datenschutz hat die Europäische Union (EU) im Mai 2016 eine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet, die zu einer weitgehenden Vereinheitlichung der Datenschutzregelungen in den EU-Ländern beitragen soll. Die EU-DSGVO ist nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 25. Mai 2018 anwendbar und wird direkt geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sein.

Insgesamt ändern und ergänzen diese Gesetze und Vorschriften die bestehenden Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten, die von PAYBACK zu erfüllen sind und die folglich auch in den Produkten und Services berücksichtigt werden müssen. Werden die einschlägigen Gesetze nicht eingehalten oder den Datenschutzanforderungen der Kunden nicht adäquat Rechnung getragen, könnte dies – selbst in unbegründeten Fällen – Ermittlungen der Aufsichtsbehörden, Haftungsansprüche, Bußgelder (künftige Berechnungsbasis möglicherweise der Jahresumsatz) nach sich ziehen und sich negativ auf die Marke PAYBACK auswirken.

Um die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften sicherzustellen, wurde ein externer Datenschutzbeauftragter installiert. Zudem befindet sich das Unternehmen im proaktiven Austausch mit den zuständigen Behörden und Entscheidungsträgern. Im Hinblick auf die DSGVO wurde in enger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragen ein der Geschäftsführung unterstellten Projekt mit dem Ziel eingerichtet, alle Geschäftsbereiche konstruktiv bei der Einhaltung der DSGVO zu unterstützen.

Insgesamt wird für diese Risikokategorie von der niedrigsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen und das Risiko als gering eingestuft.

Mit den 40 Euro von maddi-essen hat sich Schiller seine Zigarre entfacht.
 

Concord1975

Aktives Mitglied
21.05.2018
152
4
und die ganzen anderen Pseudonyme sich nen Lkw Schampus gegönnt.....da es ja zig tausende betrifft....wo war noch der Akte Notrufbutton?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.798
1.219
MUC, BSL
mittelfristig wird dem Laden diese Politik um die Ohren fliegen.....wenn nicht aktive Kontenaktivierungen erfolgen. Facebook ist voll von jammernden Punktediebstählen durch Kontensperren.....das wird sich rächen

Da passiert gar nichts. Die Hamster können sich nicht wirklich wehren und die paar Nasen, die erfolgreich den Rechtsweg bestreiten machen das Kraut auch nicht mehr fett.

Die Verbraucherschutzorganisationen kümmern sich einen Dreck um solche vergleichsweise komplexen Fälle.
 

SusanneMelzer

Reguläres Mitglied
30.11.2011
26
0
Soeben wurde mein Konto auch gesperrt, nachdem ich meine 314€ in Punkten aus meiner Weltreise abbuchen wollte!!!!!!!!!!!! :-(:-(:-(:-(

Paar Tage vorher kam das hier, nachdem ich gefragt habe, warum das Ganze so lange dauert...

"herzlichen Dank, dass Sie sich wegen Ihrer vermissten Überweisung an uns gewandt haben.

Wir haben Ihr Anliegen geprüft und möchten Ihnen mitteilen, dass sich aufgrund eines technischen Fehlers die Überweisung leider etwas verzögert. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung! Die Gutschrift der PAYBACK Punkte wird in den nächsten 7 bis 10 Tagen auf Ihrem Bankkonto eingehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Xxx Yyyyyx
Vom PAYBACK Kundenservice

MOD Hinweis: Klarnamen entfernt
 
Moderiert:

maverick0279

Neues Mitglied
25.09.2018
4
0
Hallo
ich habe am 20.09.2018 eine Abbuchung vornehmen lassen sowie 3 Prämien bestellt. Bis heute gibt es wohl technische Probleme mit der Überweisung bzw es wurde ein Nachforschungsauftrag gestellt weil sie wissen wollen wo das Geld wohl hingegangen ist. Die Prämien habe ich auch noch nicht erhalten ( iTunes Gutschein ). Nur Vertröstung usw. Konto ist noch aktiv wurde mir dieses Jahr bereits 2 mal gesperrt und wieder aktiviert.