Deutscher bei Einreise misshandelt

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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Ein kleiner Nervenkitzel war es doch schon immer, den Grenzbeamten gegenüberzustehen und dass man zurückfliegt, wenn den Beamten irgendwas nicht passt, war doch schon immer so, nur wurde da früher nicht jedes Mal drüber berichtet.
Ich weiß was du meinst. Und bisher hätte ich da auch zugestimmt. Bis auf das „wenn es ihm nicht passt“. Da gab es hier haufenweise Berichte, dass man bspw. sein Passwort zu Social Media herausgeben sollte und nach Weigerung mit plausibler Begründung trotzdem einreisen durfte. Oder einer der bei der primary aufm Powertrip war und der Beamte in der secondary keine Ahnung hatte, was man da verloren hätte und einen durchgewunken hat.

Wirklich neu ist, dass man anscheinend wegen Majestätsbeleidigung rausfliegen kann - und das als jemand der zum westlichen Teil der Welt zählt. Und das auch bei der secondary nicht aufgefangen wird. Natürlich kann es sein, dass es noch mehr Indizien gab, die ihn dann disqualifiziert haben. Aber so direkt auf Meinungsäußerungen gerichtet, das ist mir aus den letzten 12 Jahren nicht präsent. Ich hoffe wirklich, dass noch mehr Details zu dem Fall veröffentlicht werden.
 

flynue

Erfahrenes Mitglied
26.01.2012
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NUE
+1 hat mir gestern deutlich zu verstehen gegeben, dass sie nicht wie geplant im September nach Washington/Oregon fliegen wird sondern es nun nochmal Alberta sein muss bei den ganzen Entwicklungen vor Ort in den USA. Schade um den NP-Jahrespass den wir im Januar gekauft haben. Wir werden sicherlich nicht die einzigen sein, aber ich bezweifle dass das jemanden interessiert.

Ich hatte meine bislang zum Glück einzige Secondary am JFK letztes Jahr im April. Ich hätte +1 vermutlich nicht die Details berichten sollen, aber das war kein Spaß. Ich bin in den letzten 15 Jahren >50 Mal (ausschließlich urlaubsbedingt) eingereist und mir wurde unterstellt ich hätte eine Zweitfamilie und sollte das Gegenteil beweisen. Gar nicht so einfach nach einem Langstreckenflug wenn man die Nacht davor kaum geschlafen hat. Ich musste die Reiseroute und Hotels des aktuellen und der letzten drei Trips am Handy nachweisen und mir wurde nicht geglaubt, dass ich für die Sonnenfinsternis hergeflogen bin und +1 keinen Urlaub nehmen konnte. Ich sollte einen Kontakt in den USA angeben den ich auf einem Urlaub kennengelernt habe, den gibt es aber nicht. Schlussendlich durfte ich doch einreisen, mir wurde aber zu verstehen gegeben dass man mir nicht glaubt obwohl ich nur die Wahrheit gesagt hatte. Wir sind halt Fans von den Nationalparks und Freizeitparks und der NFL.
Hatte nach dem Flug schon Migräne und musste mich nach der Secondary erstmal übergeben.

Hab noch zwei Solo-Trips dieses Jahr in die USA gebucht, einmal im August nach D.C. für das Konzert von The Weeknd und im November laufe ich den NYC-Marathon. Bei den letzten zwei Einreisen war alles gut, hoffe das bleibt so.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Ich dachte der Paragraph wurde abgeschafft?

Nein, das war eine Ungenauigkeit in der Berichterstattung zur Causa Böhmermann:

Abgeschafft wurde § 103 StGB, Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Majestätsbeleidigung ist aber § 90 StGB:

"Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

In der Urfassung von 1871 (damals § 95 StGB):

"Wer den Kaiser, seinen Landesherrn oder während seines Aufenthalts in einem Bundesstaate dessen Landesherrn beleidigt, wird mit Gefängniß nicht unter zwei Monaten oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft."
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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3.515
Wußte gar nicht, daß die in #183 genannten Majestäten Bundespräsidenten sind. 😉
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.620
15.391
Eben. Und deshalb sind sie auch nicht geeignetes Tatobjekt der Majestätsbeleidigung. Aber macht nichts, sie haben ja ihren eigenen Tatbestand im 188. Der ist aber nur ein Spezialfall der Beleidigung mit entsprechend niedriger Strafdrohung, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Majestätsbeleidigung ist hingegen eine "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates" mit erheblich empfindlicherer Strafdrohung, Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Verglichen mit der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung ein erhöhtes Mindestmaß, eine höhere Höchststrafe und keine Geldstrafe.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
4.077
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Eben, es sind die neuen Majestäten, die sich 2021 ihren eigenen Paragraphen erlaßen haben. Muß man nicht gut finden und ist umstritten genug, nur ändern wird sich das nicht mehr.
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
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Ja. Aber Frankreich riecht nach UA oder AF und die beiden Kombinationen kenne ich nicht.

EDIT: sollten ähnlich wie LH/LX in B ankommen.
UA kommt B oder C an, und in beiden Fällen erst Gepäck nach der IMMI.

Wie dem auch sei, ich bin mal wieder hier (Grüße aus SLC), habe jetzt keine so großen Unterschied gemerkt. Ok. Global Entry in EWR muss jetzt nochmal durch eine Passkontrolle, allerdings vielleicht auch weil der Scanner etwas muckte. Ansonsten hier buisiness as usual. Habe mit einigen meiner US-Kollegen gesprochen, die die hiesige momentane Regierung auch als "emberrasment" bezeichnen. Aber gut, das sind auch alles gebildete Leute mit den entpsrechenden Einstellungen. Dumpfbacken gibt's bei uns ja leider auch genug, leider mit einem ziemlichen Ost-West Gefälle.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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sich 2021 ihren eigenen Paragraphen erlaßen haben.
Die Regelung wurde weitgehend 1931 erlassen (Achter Teil Kapitel III Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens) und 1951 in das StGB überführt. 2021 wurde nur die Beleidigung zusätzlich zu Übler Nachrede und Verleumdung in den 188 aufgenommen, was insoweit systematisch sehr sinnvoll war.
 
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bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
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1.508
Neu sind wochenlange Aufenthalt in Internierungslagern mit diversen Überlegungen. Das ist kein "einfaches" Zurücksenden mehr.

Die Regelung wurde weitgehend 1931 erlassen (Achter Teil Kapitel III Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens) und 1951 in das StGB überführt. 2021 wurde nur die Beleidigung zusätzlich zu Übler Nachrede und Verleumdung in den 188 aufgenommen, was insoweit systematisch sehr sinnvoll war.
Das sind sehr gute und juristisch fundierte Erläuterungen. Nur leider wirst du damit den Foristen aus der Familie der Hülsenfrüchtler nicht überzeugen können. Der möchte Grünenbashing und sich gerade nicht von Fakten überzeugen lassen. Ist leider bei seinesgleichen so.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
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DTM
Lieber 100x in die USA als ein Mal in die ....
Die Türkei ist seit vielen Jahren eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen.
Grund: sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis
Daran wird auch niemand so schnell etwas ändern. Die Mitarbeiter an der türkischen Riviera sind über jeden Euro froh, der dort ausgegeben wird. Dort herrscht halt eine Art Diktator über das Land und in den USA ist es nun ähnlich.
Es muss jeder selbst wissen, ob er diese Länder nun nicht mehr bereist und auf Alternativen ausweicht. Wir sind in dieser Hinsicht noch frei und können selbst entscheiden, in welcher Volkswirtschaft wir unser Geld lassen („investieren“).
PS: Entschuldigung, da politische Diskussion/Meinung.