Vollständig geklärt ist es nicht. Die KK-Daten incl CVC waren wohl gestohlen, damit hat jemand ein Google Wallet angelegt und damit vermutlich sowas wie Wertgutscheine gekauft. Angeblich war die Wallet mit einer 2FVA via CVC und SMS-Code erstellt. Die SMS dazu hatte ich auch, kann aber aufgrund des time stamps lückenlos nachvollziehen, dass ich diese weder eingegeben noch weitergegeben habe.Klar, ohne Nachdruck zahlen die mit Sicherheit nicht. Was ist bei dir konkret vorgefallen?
Was darf dann für eine Bank sein?Ich kenne mindestens eine niederländische Banking-App, die über WLAN nicht funktioniert. Habe noch nicht recherchiert, ob das optional ist.
Was genau kann jetzt die DKB dafür, dass dann offenbar Dein Smartphone kompromittiert war/ist (SMS)?Vollständig geklärt ist es nicht. Die KK-Daten incl CVC waren wohl gestohlen, damit hat jemand ein Google Wallet angelegt und damit vermutlich sowas wie Wertgutscheine gekauft. Angeblich war die Wallet mit einer 2FVA via CVC und SMS-Code erstellt. Die SMS dazu hatte ich auch, kann aber aufgrund des time stamps lückenlos nachvollziehen, dass ich diese weder eingegeben noch weitergegeben habe.
Die DKB hatte die Wallet Zahlung 2x abgewiesen und 1x freigegeben und danach die Karte eingenständig gesperrt.
DKB unterstellt hier Fahrlässigkeit. Die liegt nicht vor, wenngleich ich die konstruierte Beweislage der DKB auch nicht vollständig kenne.
Die Google Wallet / Google Pay Thematik ist ja ein Dauerthema des Betrugs. Was mich ärgert ist, dass die DKB sich nicht bemüht hat die Zahlung zu stoppen und auch Google Pay über den Missbrauch informiert hat.
Wie gesagt, die genaue Kausalität hat die DKB nicht offengelegt und argumentiert häppchenweise. Insofern wundert es mich, dass du diese kennst. Und selbst wenn, ist die Haftungssituation nicht so eindeutig, wie von dir beschrieben.Was genau kann jetzt die DKB dafür, dass dann offenbar Dein Smartphone komprimiert war/ist (SMS)?
dass hier offensichtlich DKB-Marketing Gen-Zs mitlesen und schreiben, die jegliche Kritik an dieser tollen Bank mit den immer perfekten Apps kaputt reden, sollte dir bekannt sein.Wie gesagt, die genaue Kausalität hat die DKB nicht offengelegt und argumentiert häppchenweise. Insofern wundert es mich, dass du diese kennst. Und selbst wenn, ist die Haftungssituation nicht so eindeutig, wie von dir beschrieben.
Du fühlst dich sogar im Vielfliegertreff verfolgt?dass hier offensichtlich DKB-Marketing Gen-Zs mitlesen und schreiben, die jegliche Kritik an dieser tollen Bank mit den immer perfekten Apps kaputt reden, sollte dir bekannt sein.
„Kennen“ lese ich an keiner Stelle raus. Dagegen drängt sich die Vermutung, dass dein Gerät kompromittiert war oder ist beinahe auf.Insofern wundert es mich, dass du diese kennst.
Schon klar. Rück lieber den Aluhut noch einmal zurecht... Zur Sache. Das Zufügen zur Wallet war mit SMS-TAN geschützt. Die SMS kam auch auf dem Smartphone des Jusers an. Da ja der "time stamp lückenlos belegt", dass dieser die weder eingegeben noch weitergegeben hat (sehr interessante Kausalität ), muss sie wohl anders zum Betrüger gelangt sein .dass hier offensichtlich DKB-Marketing Gen-Zs mitlesen und schreiben, die jegliche Kritik an dieser tollen Bank mit den immer perfekten Apps kaputt reden, sollte dir bekannt sein.
Nach meinem Wissen liegt bei einer Kompromittierung des Gerätes in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit vor, da der Nutzer den Betrug nicht erkennen kann. Wenn das Gerät wirklich kompromittiert war, stehen die Chancen der DKB also schlecht. Aber hier gibt es genug Leute die gleich erklären werden, warum die Kompromittierung eines Smartphones unmöglich ist und deshalb das gesamte Konzept der DKB-App super sicher ist und ChipTAN-Nutzer alle Spinner sind.Was genau kann jetzt die DKB dafür, dass dann offenbar Dein Smartphone komprimiert war/ist (SMS)?
Nach meinem Wissen liegt bei einer Kompromittierung des Gerätes in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit vor, da der Nutzer den Betrug nicht erkennen kann. Wenn das Gerät wirklich kompromittiert war, stehen die Chancen der DKB also schlecht. Aber hier gibt es genug Leute die gleich erklären werden, warum die Kompromittierung eines Smartphones unmöglich ist und deshalb das gesamte Konzept der DKB-App super sicher ist und ChipTAN-Nutzer alle Spinner sind.
Da scheinst Du nach flüchtigem Querlesen Recht zu haben. Somit könnte zwar die DKB immer noch nix für die mögliche Kompromittierung, aber brächte ihr nix .Nach meinem Wissen liegt bei einer Kompromittierung des Gerätes in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit vor, da der Nutzer den Betrug nicht erkennen kann. Wenn das Gerät wirklich kompromittiert war, stehen die Chancen der DKB also schlecht. Aber hier gibt es genug Leute die gleich erklären werden, warum die Kompromittierung eines Smartphones unmöglich ist und deshalb das gesamte Konzept der DKB-App super sicher ist und ChipTAN-Nutzer alle Spinner sind.
Wer aber tatsächlich einen E-Mail Anhang von einem Prinzen, welcher einem eine Million Euro schenken will, öffnet, der sollte grundlegend kein Handy oder Rechner benutzen.
Die Frage, welche ich mir Stelle: wie schafft man es auf einen Android einen Virus einzufangen? Wer blind alle möglichen APKs herunterlädt und installiert sollte sowieso auf dem Handy kein Banking betreiben. Wer auf normalen Webseiten nichts erlaubt oder sogar AdBlock (DNS) nutzt, hat meiner Meinung nach nichts zu befürchten. Die meisten Apps haben wenig bis keine Berechtigungen und laufen in einer Sandbox.
Die meisten Viren kommen durch APKs oder durch Anhänge im Mail. Wer aber tatsächlich einen E-Mail Anhang von einem Prinzen, welcher einem eine Million Euro schenken will, öffnet, der sollte grundlegend kein Handy oder Rechner benutzen. Da hilft auch kein Chiptan was. Da kann der Betrüger auch anrufen und sich als Bank Berater ausgeben und erläutern, dass die Tan telefonisch geprüft werden muss.
Von iOS brauchen wir erst Recht nicht anfangen. Das ist nochmal schwieriger.
genauso sollte inzwischen auch der " enkeltrick " bekannt sein , trotzdem fallen darauf taeglich noch sehr viele aeltere leute reinsollte dir bekannt sein.
dann ist doch alles klar und du kannst dich beruhigt zuruecklehnen . die dkb hat verloren , alle experten hier wissen das schon laengst , nur die dkb noch nicht .werden von der Rechtsprechung regelmäßig hoch angesetzt.
"Alles" klar ist jetzt auch nicht richtig, darauf kommt es aber auch nicht an. Ich hatte ja auch keine Frage gestellt. Es kommt auf die Rechtsposition an und das sehe ich zu 95% wie du, die anderen 5% resultieren aus der Intransparenz und der verbleibenden Unberechenbarkeit der Justiz, die ich aber zweckoptimistisch vernachlässige.dann ist doch alles klar und du kannst dich beruhigt zuruecklehnen . die dkb hat verloren , alle experten hier wissen das schon laengst , nur die dkb noch nicht .
ansonsten gibt es hier noch einen mitforisten der exzellente , gereifte und inzwischen freundschaftliche kontakte zum ombudsmann hegt , da werden sie geholfen
oder halt auch nicht, zumindest nicht, ohne dass das Opfer es einklagt:Und wo ist das Problem? Du bist nicht dafür zuständig, solche hohen Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Wenn was schiefgeht, ist i.d.R. die Bank verantwortlich und hat etwaige Beträge zu erstatten.
So sieht es wohl aus. Erst nehmen sie einem auf illegale Art und Weise das sichere Zugangsmedium weg und dann zwingen sie einem Ihre komische App und "neues Banking" auf, die wohl nicht aus dem Alpha Stadium herauskommen.kurze Frage: Ab September schalten die ja da alte Banking ab und zwingen Nicht-Girocard-Kunden die DKB App auf. Ich lese in der Ankündigung, dass die Freigabe von Transaktionen nur mit Gesichtserkennung oder FIngerabdruck gehen soll. Stimmt das? Wenn man seine biometrischen Daten dem Handy nicht anvertrauen möchte oder Missbrauch mit geklautem Fingerabdruck/Foto vorbeugen möchte, ist Banking dort künftig nicht mehr möglich?
Spannend. Die trauen sich also immer noch nicht, alle Nichtzustimmer selbst zu kündigen. D.h. wohl, das deren Anzahl nach wie vor hoch sein dürfte.DKB quengelt wieder
Kann ich nur empfehlen. Ist die vermutlich einzige Möglichkeit, kostenneutral die Chance auf eine inhaltliche Auseinandersetzung zu haben.Mir das Ombudsverfahren anzuschauen ist der nächste Schritt.
Es ging mir rein um die Haftung und nicht um die tatsächlichen Anstrengungen, die unternommen werden müssen, um für sein Recht einzustehen. Völlig logisch, dass sich die Bank wehrt. Die Nuancen bei Fahrlässigkeit sind nicht immer so trivial, wie man es sich vielleicht vorstellen mag und es ist auch wiederum eine Haftungsfrage der Bank (Anteilseigner), dass sie sich gegen Forderungen zu verteidigen hat.oder halt auch nicht, zumindest nicht, ohne dass das Opfer es einklagt:
oder was von der DKB:
Phishing – DKB muss für Schaden aufkommen
www.anwalt.de
(jetzt kommt bestimmt wieder der Tenor, das Opfer sei ja selbst schuld und sowieso unvorsichtig/unfähig/... gewesen, und keinem Leser hier würde sowas je passieren)