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Mein Mietverhältnis ist endlich zu Ende, und es war an der Zeit, mein Mietkautionskonto aufzulösen. Ich schicke also die Verpfändungsurkunde mit einem Begleitschreiben an die DKB. In dem Schreiben steht meine aktuelle Bankverbindung und meine neue Adresse.
Vier Tage später bekomme ich einen Anruf, dass die Bankverbindung von meinem hinterlegten Referenzkonto abweicht. Man wolle sicherstellen, dass die Überweisung an das in dem Brief angegebene Konto ausgeführt werden soll. Ich bestätige und drei Tage später habe ich das Geld auf meinem Konto.
Den Abschlusskontoauszug schicken Sie trotz Hinweis auf die neue Adresse aber an die alte Adresse. Ich würde gerne wissen, wie viele Mietkautionskonten aufgelöst werden, ohne dass sich die Adresse ändert.
ich habe bei der DKB die Erfahrung gemacht, dass man pro Brief oder E-Mail wirklich nur ein Anliegen anfragen kann. Sobald mehrere Anfragen in einer E-Mail oder einem Fax stehen, ist nahezu garantiert, dass das Schreiben nach Erledigung des ersten Anliegens für die DKB als erledigt gilt, alle weiteren Anliegen in dem Schreiben werden ignoriert.
Das, was ich in einem Brief geschrieben habe, hätte ich, um in die Prozesse der DKB zu passen, in drei Briefe schreiben müssen. Der erste zur Änderung meiner Adresse, der zweite zur Änderung meines Referenzkontos und der dritte zur Auflösung des Kontos.