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Hier gehört durchgewischt!
Ja, vielleicht kommt mal ein Mod. um die Ecke und macht das.
Hier gehört durchgewischt!
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"Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase passen wir uns den marktüblichen Entwicklungen an und führen für Konten und Karten, die nach dem 03.12.2020 eröffnet wurden, ein Verwahrentgelt ein. Die gute Nachricht: Für bestehende Konten, Karten und Beträge unter 100.000 Euro ändert sich nichts. Und selbst, wenn Ihr Guthaben auf einem Konto die 100.000 Euro übersteigt, zahlen Sie nur auf die Summe ein Verwahrentgelt, die über 100.000 Euro liegt."
"Zudem werden wir 2021 auf vielfachen Kund*innenwunsch ein kostenfreies Tagesgeld in Kombination mit dem DKB-Cash einführen. Mit dem neuen Tagesgeld können Sie Ihr Erspartes besser organisieren und profitieren gleichzeitig von einem variablen Zinssatz von 0,01% pro Jahr. Auch hier wird ein Verwahrentgelt in Höhe von derzeit 0,5% p.a. variabel auf Guthaben über 100.000 Euro fällig."
Neuigkeiten von der DKB:
1. Einführung von Verwahrentgelt (aka Minuszins) für Neukunden (alle seit 03.12.2020):
2. Einführung eines Tagesgeldkontos in "normaler" Form, Zins 0,01%
3. Anpassung des PLV zum 01.04.2021
Quelle
Neuigkeiten von der DKB:
1. Einführung von Verwahrentgelt (aka Minuszins) für Neukunden (alle seit 03.12.2020):
2. Einführung eines Tagesgeldkontos in "normaler" Form, Zins 0,01%
3. Anpassung des PLV zum 01.04.2021
Quelle
Und was sind daran jetzt die Neuigkeiten?
Wo sind denn die Neuigkeiten zum PLV?
Im PLV steht "Das Verwahrentgelt gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge.", das lässt also Interpretationsspielraum.Man muss das auch alles sehr genau lesen - es geht um Neukonten und nicht um Neukunden. Ich lese heraus, dass, wenn ich nun ein Tagesgeldkonto anlege, das Verwahrentgelt auf jeden Fall für Beträge >100k zu zahlen ist, ganz gleich, wie lange ich schon Kunde bin. Der gleiche Betrag auf ein seit < 3.12.2020 bestehendes VISA-Konto gebucht, bleibt ohne Entgelt für Beträge >100k. Seit Ihr anderer Meinung?
Dürfte aber doch eh keine praktische Relevanz haben. Wer kommt denn auf die Idee, mehr als 100.000 EUR bei einem Institut einzulagern, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt?Im PLV steht "Das Verwahrentgelt gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge.", das lässt also Interpretationsspielraum.
Ich sage ja, der Service hat doch ungefähr fast das Niveau wie 2015 (als ich dort weg bin!) !!!
Dann würde es die DKB nicht in das PLV aufnehmen.Dürfte aber doch eh keine praktische Relevanz haben. Wer kommt denn auf die Idee, mehr als 100.000 EUR bei einem Institut einzulagern, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt?
Stimmt, ich konkretisiere: "Welches halbwegs finanzinteressierte VFT-Mitglied ..."Dann würde es die DKB nicht in das PLV aufnehmen.
Das heißt, dass du mal Kunde warst, dann gekündigt hast und jetzt wieder Kunde bist?
Ich bin davon ausgegangen, dass man eigentlich "raus" ist, wenn mal schon einmal Kunde gewesen ist...
Ja, ich war von 2012 bis 2015 Kunde. Wie ich bereits in verschiedenen Threads angesprochen habe, bin ich dann weg. Bin damals zu Fidor. Ich habe die DKB im Auge behalten und wieder versucht, Kunde zu werden. Seit dem ersten Quartal 2020 bin ich wieder dabei. Ob ich ING oder DKB behalte, werde ich wohl im ersten Quartal dieses Jahres ; also2021; entscheiden!
Was spricht für ING - außer das nutzerfreundlichere Onlinebanking?
Bessere Dispo-Politik, richtige Tagesgeldkonten, deutliche bessere Depots, moderne Webseite, moderne native App, besserer Kundenservice, keine nervigen TAN-Abfragen beim Abruf via FinTS, ...
keine nervigen TAN-Abfragen beim Abruf via FinTS, ...
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