Ja, das geht in der alten App und dem alten Web-Banking, jeweils unter „Service“. Vorsicht: Die Kündigung wird sofort wirksam, eine Angabe eines Datums ist nicht möglich. Alternativ sollte eine Kündigung auch formlos per Brief/Fax rechtlich wirksam sein, ob die Kündigung dann noch rechtzeitig bearbeitet wird, kann ich nicht sagen. Wenn man die Girokarte erst später kündigt, zahlt man die Jahresgebühr zunächst voll und bekommt die Gebühr nach Kündigung anteilig wieder erstattet.Kann man die ab 2023 kostenpflichtige Girocard einfach kündigen oder wie umgeht man am besten als Bestandskunde die Gebühr?
Kann man die ab 2023 kostenpflichtige Girocard einfach kündigen oder wie umgeht man am besten als Bestandskunde die Gebühr?
... und Dein Konto obendrein.Am einfachsten geht es, wenn du die neuen AGB ignorierst und nichts machst.
Dann wird die DKB dir automatisch im Laufe des Jahres die Girocard kündigen.
Da haben sie ja schon mitgeteilt, dass sie das nicht tun werden.... und Dein Konto obendrein.
Hab ich was verpasst??Da haben sie ja schon mitgeteilt, dass sie das nicht tun werden.
Und wenn die Girocard schon lange gekündigt ist, was machen sie dann? "Danke, daß Sie unseren neuen Bedingungen zu deren Zustimmung wir Sie jeden Tag auf allen Kanälen, Web-Banking, App-Banking, Briefpost, aufdringlichst bis zum geht nicht mehr gedrängt haben, nicht zugestimmt haben. Es bleibt alles beim alten für Sie."In ihrem eigenen Forum hat die DKB Nachfrageihrer Kunden konkret ausgeführt, dass Sie die Geschäftsbeziehung zu
den Kunden, die nicht zustimmen werden, nicht vollständig kündigen wird. Allerdings in Teilen eben doch.
Von daher wird wohl die Girocard gekündigt!
Aus der E-Mail der DKB, erhalten im Dezember 2022…Und wenn die Girocard schon lange gekündigt ist, was machen sie dann? "Danke, daß Sie unseren neuen Bedingungen zu deren Zustimmung wir Sie jeden Tag auf allen Kanälen, Web-Banking, App-Banking, Briefpost, aufdringlichst bis zum geht nicht mehr gedrängt haben, nicht zugestimmt haben. Es bleibt alles beim alten für Sie."
Echt jetzt?
Ich habe bis heute nicht zugestimmt, werde es auch weiterhin nicht tun. Die kürzlich erhaltene Girocard wird die Bank mir vermutlich kündigen. Was man dem aufsässigen Kund noch wegnehmen könnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht entzieht man ihm zur Strafe den Dispo?
Das wird wohl zum einen darauf ankommen, welche Vertragsbedingungen im Einzelfall (also z.B. bei dir) bisher gelten (z.B. ob die Girokarte noch fester Bestandteil des Girokontos ist oder bereits ein eigenständiges Produkt) und ob die Bank eine Teilkündigung oder eine Änderungskündigung ausspricht. Bei letzterem würde die Bank dir komplett kündigen und gleichzeitig anbieten, das Konto ohne Girocard zu den bisherigen Bedingungen (abzüglich der Girocard-Regeln) weiter fortzusetzen (wofür dann natürlich wieder eine Zustimmung erforderlich wäre). Und der Dispo ist sicher kein fester Bestandteil deiner Vereinbarung, zumindest nicht von der Höhe; wenn die Bank den Dispo vom bisher z.B. 1000€ auf dann nur mehr 1€ ändert, ist das zwar faktisch kein brauchbarer Dispo mehr, aber juristisch wahrscheinlich auch durch die alten AGB gedeckt, so dass es hierzu wahrscheinlich gar keiner AGB-Änderung bedarf.Ich habe bis heute nicht zugestimmt, werde es auch weiterhin nicht tun. Die kürzlich erhaltene Girocard wird die Bank mir vermutlich kündigen. Was man dem aufsässigen Kund noch wegnehmen könnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht entzieht man ihm zur Strafe den Dispo? Ob die angedrohten Teilkündigungen von Einzelleistungen einer rechtlichen Prüfung standhalten, ist m.E. zudem noch offen.
Wer nicht nur den aktuellen AGB-Änderungen nicht zustimmt, sondern auch den AGB-Änderungen vom letzten Jahr noch nicht zugestimmt hat, für den gibt es noch einen Unterschied zu dir: die Visa Credit ist dann weiterhin kostenlos Bestandteil des Vertrags.Sonst gibt's für Bestandskunden keinen merklichen Unterschied.
Korrekt. Aber ich vermute, dass auch hier das Limit in die Unbrauchbarkeit gekürzt wird…Wer nicht nur den aktuellen AGB-Änderungen nicht zustimmt, sondern auch den AGB-Änderungen vom letzten Jahr noch nicht zugestimmt hat, für den gibt es noch einen Unterschied zu dir: die Visa Credit ist dann weiterhin kostenlos Bestandteil des Vertrags.
Du hast es erfasst! Ich stimme erst den neuen AGB zu, wenn Tilo mir persönlich einen flauschigen #geldverbesserer-Hoodie nebst dieser genialen VISA-Debitkarte im -Design und Goldrand drumherum überreicht.Du bist richtig krass drauf, wenn du nicht zustimmst. Der DKB hast du es richtig gegeben. Was wollen die schon machen? Die Girokarte kündigen? Sollen sie doch, aber zustimmen wirst du niemals!
Korrekt. Aber ich vermute, dass auch hier das Limit in die Unbrauchbarkeit gekürzt wird…
Ich leite es der DKB weiter, vielleicht lässt sich das was machen. Wenn die DKB mitmacht, sollte es definitiv auf deren Webseite mit Fotos. Wusste es doch, dass du dich von deiner Bank nicht ausreichend beachtet fühlst. Manche Dinge sind einfach nur Missverständnisse.Du hast es erfasst! Ich stimme erst den neuen AGB zu, wenn Tilo mir persönlich einen flauschigen #geldverbesserer-Hoodie nebst dieser genialen VISA-Debitkarte im -Design und Goldrand drumherum überreicht.
Wieso wird mir neben diesem Beitrag Werbung für Prospekthüllen angezeigt? "Willkommen bei den Vielfliegern!"Aus der E-Mail der DKB, erhalten im Dezember 2022…
„Das passiert, wenn Sie nicht zustimmen:
Unser Leistungsversprechen eines sehr attraktiven Kontoangebots können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kund*innen auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Sollten Sie nicht zustimmen, werden wir das Girokonto nicht komplett kündigen. Wir werden jedoch Kündigungen einzelner Leistungen aussprechen.“
Ich habe bis heute nicht zugestimmt, werde es auch weiterhin nicht tun. Die kürzlich erhaltene Girocard wird die Bank mir vermutlich kündigen. Was man dem aufsässigen Kund noch wegnehmen könnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht entzieht man ihm zur Strafe den Dispo? Ob die angedrohten Teilkündigungen von Einzelleistungen einer rechtlichen Prüfung standhalten, ist m.E. zudem noch offen.
Wenn Hotels oder Autovermieter für die Kaution zwingend eine echte Kreditkarte verlangen (obwohl man auf der Visa Debit auch eine Kaution buchen könnte), dann ist eine Kreditkarte auf Guthabenbasis hilfreicher, als eine Debitkarte. Außerdem wird der Kontoauszug des Girokontos nicht mit vielen alltäglichen Zahlungen vollgespamt, die Kreditkartenzahlungen hat man auf einer getrennten Abrechnung. Ob diese Vorteile einer echte Kreditkarte ausreichen, um entweder den Vertragsänderungen nicht zuzustimmen oder 2,49€ im Monat zu bezahlen, muss jeder selber entscheiden.Da die Visa credit im Guthaben geführt werden kann, ist sie auch ohne Kreditlimit immer brauchbar. Klar, wer will das? Ist ja dann wie ne Prepaid-Karte.
Die wurde doch automatisch von der DKB (weg-)gekündigt. Zumindest bei mir.Wer nicht nur den aktuellen AGB-Änderungen nicht zustimmt, sondern auch den AGB-Änderungen vom letzten Jahr noch nicht zugestimmt hat, für den gibt es noch einen Unterschied zu dir: die Visa Credit ist dann weiterhin kostenlos Bestandteil des Vertrags.
Muss schon schwierig sein bei 2-3 Zustimmungen, über mehrere Monate hinweg, den Überblick zu behalten. Vorallem da es ja auch immer eine Info ins Postfach gibt. Wenn du davon schon überfordert bist frage ich mich wie du deinen Arbeitsalltag bewältigst ;-)PS:
Mal ehrlich, wer soll bei den vielen unterschiedlichen Aufforderungen der vergangenen Zeit, neuen Bedingungen zuzustimmen, denn noch durchblicken?