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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
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Kann man sich die 100 Tage Testphase Unterlagen noch per E-Post schicken lassen? Beim Antrag finde ich die Möglichkeit nicht mehr.
 

vs_muc

Erfahrenes Mitglied
07.04.2017
1.910
0
MUC
Kann man sich die 100 Tage Testphase Unterlagen noch per E-Post schicken lassen? Beim Antrag finde ich die Möglichkeit nicht mehr.

Ich konnte vor einigen Wochen noch auswählen, ob postalisch oder per E-Post. Das Welcome-Package kommt ohnehin per Post. Da aber nicht jeder einen E-Post-Account hat, nehme ich an, dass sie einen die Bestellbestätigung resp. Rechnung weiterhin normal per Post zukommen lassen.

Kann in diesem Zusammenhang den E-Post-Versand aber nur empfehlen, da man die Zugangsdaten für den Login innerhalb weniger Stunden erhält, auch am Wochenende.
 
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ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
Ich konnte vor einigen Wochen noch auswählen, ob postalisch oder per E-Post. Das Welcome-Package kommt ohnehin per Post. Da aber nicht jeder einen E-Post-Account hat, nehme ich an, dass sie einen die Bestellbestätigung resp. Rechnung weiterhin normal per Post zukommen lassen.

Kann in diesem Zusammenhang den E-Post-Versand aber nur empfehlen, da man die Zugangsdaten für den Login innerhalb weniger Stunden erhält, auch am Wochenende.

Danke, dass du dir Zeit genommen hast, mir zu antworten, allerdings bringt mich das leider nicht weiter. Ich habe schon mehrmals das 100 Tage Testpaket Schufa kompakt über DKK genommen und da kommt auch kein Welcome-Package oder sonstiges per Post, wenn man E-Post ausgewählt hat. Wenn ich jedoch aktuell den Antrag ausfüllen will, sehe ich keine Möglichkeit mehr für E-Post und daher wollte ich eigentlich fragen, ob andere das gleiche Problem haben, es ein temporäres Problem ist oder der Service gar eingestellt wurde. Ich werde ggf. mal den Kundenservice kontaktieren und ansonsten halt den klassischen Postweg wählen.
 

vs_muc

Erfahrenes Mitglied
07.04.2017
1.910
0
MUC
Sorry, kann deine DKK-Variante derzeit nicht auf E-Post-Tauglichkeit testen, da ich noch ein Schufa-Paket laufen habe. Interessant auch: Das DKK-Bundle ist "meineSCHUFA kompakt" und das, das ich habe, "meineSCHUFA plus". Bei den "100 Tage meineSCHUFA plus"-Links kommt man nurmehr auf eine 30-Tage-Testen-Seite. Dann ist deine Variante sinnvoller als "meine SCHUFA plus", weil das nervige Welcome-Package nicht per Post kommt. Ist das über die DKK derzeit die einzige Möglichkeit, einen 100-Tages-Zugang zu bestellen?
 
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maduuto

Reguläres Mitglied
17.03.2019
68
5
Na toll, nun hat klarna unter sonstiger Dienstleister eine Anfrage anlässlich des Kaufs auf Rechnung oder Ratenzahlung gestellt. Anfrage des Handels. Haben die bisher noch nie gemacht. Hoffentlich wirkt sich das nicht negativ auf meinen gerade steigenden Score aus...
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Wenn ich eine Bonitätsauskunft (ohne 30 Tage Testpaket) bestelle, bekomme ich dann auch so einen Webcode für eine elektronische Version?
 

Knight

Aktives Mitglied
28.03.2018
185
0
Strange Erfahrung mit der SCHUFA gehabt.

Ich habe einfach immer wieder random Rückfragen gestellt, hobbylos, ich weiß, will aber mal schauen was die so machen :D

Irgendwann hat man die "Anfrage Kredit" doch mal weitergeleitet. Dann hieß es, ja sei doch legitim, sagt die Bank. Es stand aber nirgends etwas darüber, dass meine Testanfrage für einen MacBook Kauf nicht als Konditionenanfrage durch geht, hat mich geärgert. Als ich nachschaute wegen der Advanzia war die "Anfrage Kredit" einfach verschwunden.?!

PS: Die Advanzia Rückfrage wird nach wie vor nicht beantwortet, der Eintrag wurde gestern entfernt.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Ich hatte die Barclaycard Platinum und diese zu Anfang diesen Jahres gekündigt, möchte sie jetzt aber wieder haben und habe mit der Hotline telefoniert.

Fakten:
Im Februar wurde der automatisch ausgewertete Antrag auf die BCL Visa abgelehnt, obwohl ich kurz davor noch Kunde war
Vor ein paar Wochen habe ich schriftlich versucht, den Antrag durch Manual Review bewilligt zu bekommen - wurde jedoch erneut abgelehnt.
Dann vor einigen Tagen Trick 17: Der sehr gute Support sendete mir einen "Kurzantrag" zu. Hier muss man keine Angaben zur Bonität machen, es reicht Adresse etc - es handelt sich in Wahrheit um einen "Antrag auf Kontowiedereröffnung". Im Anschreiben schrieb ich sinngemäß "hiermit nehme ich meine Kündigung zurück - bitte schalten Sie das Kartenkonto wieder frei. Ist das technisch Ihnen nicht möglich, eröffnen Sie das Konto bitte auf Grundlage beigefügten Kurzantrages wieder.

Jetzt meine Frage: Heute hat BCL doch tatsächlich eine Schufa-Auskunft eingeholt, ohne dass ich eine Schufa-Klausel unterzeichnet habe. Damals, also vor Kündigung des Kartenkontos, natürlich schon. Aber die Kündigung ist ja solange wirksam, bis beide Seiten bestätigen, dass sie die Kündigung rückgängig machen wollen. Bzw.: Ich bin mir nicht sicher, ob eine Kündigung nach Wirksamwerden noch rückgängig gemacht werden kann. Eigentlich müssten sie sich also vor Bonitätsabfrage mal meine erneute Einwilligung holen.

Liegt hier ein datenschutzrechtlicher Verstoß vor? Sollte man mich wieder ablehnen, hätte ich ein Druckmittel (y) Würde ich natürlich nicht wahrnehmen, BCL ist ein super Verein und sobald sich meine Schufa von den vielen Girokonten erholt hat, werde ich es einfach noch mal probieren.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.708
730
Eine Schufaklausel ist seit DSGVO nicht mehr nötig.. Und gibt es als ganzes auch nicht mehr.

Unabhängig davon, waren Schufa Abfragen oder Eintragungen auch bereits davor bei berechtigten Interesse möglich. Ansonsten würde wohl kein Schuldner einem Inkasso Unternehmen diese Option einräumen. Die Schufa Klausel war einfach nur eine Absicherung.

Die Datenfreigabe an die Schufa hast du laut DSGVO bereits durch deinen Antrag bzw. Kurzantrag zugestimmt. Das wird geregelt durch die DSGVO Bestimmungen von Barclaycard und durch deiner Beantragung der Leistung von Barclaycard.

https://www.barclaycard.de/datenschutz-sicherheit -> b. Im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO)
 
Zuletzt bearbeitet:

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Eine Schufaklausel ist seit DSGVO nicht mehr nötig.. Und gibt es als ganzes auch nicht mehr.

Unabhängig davon, waren Schufa Abfragen oder Eintragungen auch bereits davor bei berechtigten Interesse möglich. Ansonsten würde wohl kein Schuldner einem Inkasso Unternehmen diese Option einräumen. Die Schufa Klausel war einfach nur eine Absicherung.

Die Datenfreigabe an die Schufa hast du laut DSGVO bereits durch deinen Antrag bzw. Kurzantrag zugestimmt. Das wird geregelt durch die DSGVO Bestimmungen von Barclaycard und durch deiner Beantragung der Leistung von Barclaycard.

https://www.barclaycard.de/datenschutz-sicherheit -> b. Im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO)
Das bestreite ich. Wo hast du das denn her?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.708
730
Das bestreite ich. Wo hast du das denn her?
Das kannst du, dabei liegst du aber falsch. Die DSGVO zwingt zur Angabe aller Drittparteien mit den Kundendaten ausgetauscht werden.. Dazu gehört auch die Schufa.
Oder anders formuliert, mit der Anerkennung der DSGVO einer Firma, erkennst du auch die Datenkommunikation mit der Schufa oder anderen Wirftschaftsdateien an (falls angegeben).

https://www.datenschutzbeauftragter...ndert-sich-fuer-auskunfteien-durch-die-dsgvo/

Alles andere wäre ja auch unsinnig. Die Schufa ist eine GmbH wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch.
 
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Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
@Escorpio, @amerin
Vielen Dank euch zwei für die Mühe, ich bleibe jedoch gerade nach Durcharbeiten der beiden Artikel bei meiner Meinung. Es kann aber gut sein, dass wir aneinander vorbeireden.
Mir ging es darum, dass die Schufaklausel letztendlich den Vertragspartner ermächtigt, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen. Wie Escorpio schon sagte, ist die Schufa ein privates Wirtschaftsunternehmen und hat keine hoheitlichen Aufgaben.
Da kann niemand Drittes mit "berechtigten Interesse" kommen.
Bei mir in der Schublade liegt z.B. ein Vollstreckungsbescheid gegen jemanden, den ich jedoch aus bestimmten Gründen vorerst nicht einsetzen. Deshalb bekomme ich doch keine Schufaauskunft über den Betroffenen...
Nennt mir doch mal eine Bank, die sich traut über mich eine Schufa Auskunft einzuholen, ohne dass ich das vorher unterschrieben habe. Am besten eine, die das entsprechende Vertragsformular zum Download bereitstellt.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.708
730
Ganz einfach... Hat die Volksbank Berlin erst vor circa zwei Monaten bei mir gemacht... Die hatte nicht mal eine Unterschrift für einen Antrag eines Girokontos. Es wurde rein telefonisch besprochen... Ich war danach selber über die Anfrage verwundert.. Weil sie so gar keine Unterschrift haben.

Und ansonsten kannst du zu einem Inkassounternehmen welches mit der Schufa Zusammenarbeit... Die können bei berechtigten Interesse nicht nur die Schufa abfragen, sondern sogar negative Einträge vornehmen. Und erzähle jetzt nicht, ein Schuldner würde bei einem Inkassounternehmen eine Schufa Klausel unterschreiben :D

Denke das könnte dich interessieren -> https://www.recht-hilfreich.de/inka...anlassen-oder-eine-auskunft-bekommen-inkasso/

Allerdings würde ich einem Schuldner niemals einen Schufa Eintrag verpassen. Um so mehr ich einem Schuldner vom Wirtschaftsleben abschneide, um so schwerer wird es für ihn Geld zu verdienen.
 
Zuletzt bearbeitet:

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
Die Schufa schreibt dazu folgendes:

Jeder Kreditgeber im weiteren Sinne, das heißt jeder, der Geschäfte mit finanziellem Ausfallrisiko tätigt, hat ein berechtigtes Interesse daran, Informationen über die Kreditwürdigkeit seines Kunden zu erhalten. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren.

Bei Vertragsabschluss, aber auch während der Abwicklung eines Vertrages ist es daher zulässig, eine Auskunft bei der SCHUFA auch ohne die Zustimmung des Verbrauchers einzuholen.

Getätigte Anfragen werden von uns zwölf Monate aufbewahrt, unabhängig von dem Zustandekommen bzw. der zwischenzeitlich erfolgten Beendigung einer Geschäftsbeziehung. In diesem Zeitraum besteht für den Verbraucher selbst und den Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit der Kontrolle.

In Auskünften an unsere Vertragspartner werden nur Anfragen vermerkt, die jünger als elf Tage sind, wobei der Vertragspartner keine Informationen über die Herkunft der Daten erhält. Hierzu möchten wir ergänzen, dass Informationen zu Konditionenanfragen in Auskünften an unsere Vertragspartner nicht weitergegeben werden.
 
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Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
OK, rein rechtlich habt Ihr mich überzeugt. Theorie und Praxis liegen da aber wohl einiges auseinander.
@Escorpio: Die Berliner Volksbank ist wohl vom wilden Affen gebissen? Ich bin überzeugt, denen könntest Du (selbst wenn sie einen Gesprächsmitschnitt hatten) einen reinwürgen, den sie nicht vergessen. Da wird wohl die Beweispflicht in der Praxis nicht viel ändern...
Was Inkassobüros angeht, sagt doch der Artikel alles, der ist in der Tat sehr interessant.
Soweit darf es aber niemals kommen - außerdem läuft bei Inkassobüros sehr oft einiges, was nicht legal ist. Die würden z.B. ein Wahnsinnsrisiko eingehen, eine bestrittene Forderung zu melden. Was wenn Du die Forderung bereits gegenüber dem Gläubiger bestritten hast? Die Kommunikation zwischen Gläubiger und Inkasso läuft meistens hundsmiserabel. Es passiert nur deshalb nix, weil sich kaum einer beschwert. Diejenigen, die sich einem Inkasso gewachsen fühlen, sind nicht die, die nicht zahlen können.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Wenn ich bei der Barclaycard kündige, erlischt die im Vertrag vereinbarte Schufa-Klausel ebenso. Ich habe mit dem Kurzantrag aber keiner weiteren Schufa-Klausel, auch nicht noch mal dem Vertrag, zugestimmt.
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
22
Ich hatte vor ein paar Tagen (Ende Mai) einen "Anfrage Kreditkonditionen" von fidor in meiner Schufa.

Ich habe (seit mehreren Jahren) ein Konto bei Fidor, das ich nicht wirklich nutze. Einen Dispo gibt es nicht. Angefragt hatte ich auch nichts in der letzten Zeit.

Ist ein solches Verhalten bekannt?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.708
730
Wenn ich bei der Barclaycard kündige, erlischt die im Vertrag vereinbarte Schufa-Klausel ebenso. Ich habe mit dem Kurzantrag aber keiner weiteren Schufa-Klausel, auch nicht noch mal dem Vertrag, zugestimmt.
Wir haben in den letzten Antworten doch nun ziemlich genau durchgekaut, dass eine Schufa-Klausel nicht mehr nötig ist. Und das ganz mit div. Quellen.

Selbst die Schufa schreibt
Bei Vertragsabschluss, aber auch während der Abwicklung eines Vertrages ist es daher zulässig, eine Auskunft bei der SCHUFA auch ohne die Zustimmung des Verbrauchers einzuholen.
Klarer dürfte sich das nicht formulieren lassen. Und mit dem Kurzantrag hast du sehr wohl die AGB's und DSGVO von Barclaycard zugestimmt.
 
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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Wir haben in den letzten Antworten doch nun ziemlich genau durchgekaut, dass eine Schufa-Klausel nicht mehr nötig ist. Und das ganz mit div. Quellen.
War nicht genau das Gegenteil der Fall? Der Beschluss der DSK vom 11.06.2018, den @amerin über die Website des Bundes verlinkt hat, lautet "[...] Will eine Auskunftei Positivdaten zu Privatpersonen erheben, bedarf es dafür imRegelfall einer wirksamen Einwilligung der betroffenen Personen im Sinne des Art. 7DS-GVO [...]" und entgegen deiner Aussage "Im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO)" heißt es von der Datenschutzkonferenz "Handels- und Wirtschaftsauskunfteien können sog. Positivdaten zu Privatpersonengrundsätzlich nicht auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO erheben.".

Selbst die Schufa schreibt
Seit wann hat das Wort des Datensammlers Schufa Gesetzeskraft? Die Schufa ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen und hat sich an die Gesetze zu halten sowie Beschlüsse, sofern dem jeweiligen Geber per Gesetz Gesetzeskraft zugeteilt wurde.

Und mit dem Kurzantrag hast du sehr wohl die AGB's und DSGVO von Barclaycard zugestimmt.
Anhand der Verwendung des Terms "AGB's" kann ich ablesen, dass hier kein Jurist schreibt, oder? Denn der Plural lautet nicht Bedingungs, sondern Bedingungen - bei der Abkürzung handelt es sich demnach bereits um Plural, und ein Jurist sollte dies auch wissen. Zudem habe ich nicht den AGB und der DSGVO von Barclaycard zugestimmt. Einer DSGVO eines Privatunternehmens kann man auch gar nicht zustimmen, denn es gibt nur eine DSGVO - die DSGVO des Gesetzgebers. AGB und Datenschutzbestimmungen waren dem Kurzantrag nicht beigelegt, lediglich ein Anschreiben und den einseitigen Kurzvertrag.
 
Zuletzt bearbeitet:

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Wir haben in den letzten Antworten doch nun ziemlich genau durchgekaut, dass eine Schufa-Klausel nicht mehr nötig ist. Und das ganz mit div. Quellen.

Selbst die Schufa schreibt

Klarer dürfte sich das nicht formulieren lassen. Und mit dem Kurzantrag hast du sehr wohl die AGB's und DSGVO von Barclaycard zugestimmt.
Das war ja das Missverständnis von gestern: Es gibt keine Schufa Klausel wie früher mehr, dennoch muss man informiert werden mittels Schufa-Hinweis und Schufa-Information.
@Escorpio: Könntest du bitte das Zitat von der Schufa verlinken? Danke.

Ich habe bei der Schufa folgendes gefunden und jetzt wird es richtig interessant:
Datenübermittlung an die SCHUFA






Die Datenübermittlung an die SCHUFA bedarf ab dem 25.05.2018 keiner konkreten Einwilligung des Verbrauchers durch Unterzeichnung einer SCHUFA-Klausel mehr. Neue Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten an die SCHUFA ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DS-GVO. Demgemäß ist bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ an der Datenverarbeitung diese auch ohne konkrete Einwilligung erlaubt.




Hintergrund für das neue Hinweisverfahren sind die geänderten Anforderungen an eine Einwilligung auf der einen Seite und dem überwiegenden Interesse des Verbrauchers und der Allgemeinheit an einem funktionierenden Kreditwesen auf der anderen Seite. Das Hinweisverfahren wurde mit den beteiligten Verbänden und den Aufsichtsbehörden abgestimmt.
Das Wort "konkret" kann nämlich sehr entscheidend sein.
Man könnte das nämlich durchaus so verstehen, dass zwar keine explizite Unterschrift unter eine Klausel mehr vonnöten ist, eine Einwilligung aber durchaus vorliegen muss und wenn es auch ein nicht erfolgte Widerspruch ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
@ancel
Du hast denen doch geschrieben, du nimmst die Kündigung zurück.
Dann gilt evtl. die alte Schufaklausel wieder.

Bei deinem Fall bin ich mir nicht sicher, aber bei Escorpio hat die Berliner Volksbank definitiv Mist gemacht - wenn es denn so war wie beschrieben.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
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@ancel
Du hast denen doch geschrieben, du nimmst die Kündigung zurück.
Dann gilt evtl. die alte Schufaklausel wieder.

Bei deinem Fall bin ich mir nicht sicher, aber bei Escorpio hat die Berliner Volksbank definitiv Mist gemacht - wenn es denn so war wie beschrieben.

Hätten sie sich meine Kündigungsrücknahme akzeptiert, hätte mir ein anderes Schreiben (a la "Willkommen zurück") zugeschickt werden müssen, keine erneute Schufa-Anfrage, auf der dann die Absage folgte.

Sie haben den Kurzantrag, den ich mit beantragt hatte, allerdings als "hilfsweise", wie einen Neuvertrag gewertet und entsprechend bei der Schufa geprüft, obwohl keine Genehmigung dazu vorlag.