Wenn der geneigte Jurist einen Blick in den Duden würfe, fände er dort die Regeln zur Bildung des Plurals. Für Abkürzungen ist die Verwendung eines Plural-s explizit zulässig, auch der allgemeine Sprachgebrauch bestätigt das zum Beispiel mit den gängigen Beispielen LKWs und PKWs. Da man bei Barclaycard auch nicht den einen AGB sondern gleich mehrerer davon zustimmt, ist die Formulierung in diesem Fall korrekt. Über den Apostroph kann man natürlich diskutieren.
Der Duden hat keine Gesetzeskraft! Er bemüht sich, die Rechtschreibregeln zu vereinheitlichen und wählt leider nicht immer den logischen Weg. Beispielsweise wurde "nochmal" in den Duden aufgenommen, obwohl es das Wort nicht mit den geltenden Rechtschreibregeln vereinbar ist. Da die Vielzahl der Deutschen "noch mal" allerdings ohne Leerzeichen schreibt, ist der Duden hier leider eingeknickt. Das Gleiche Schicksal droht auch "schon mal".
https://de.wiktionary.org/wiki/Lkw wird hier auch im Plural als "Lkw" geschrieben, als Alternative gilt auch die Version mit angehangenem s.
https://steigerlegal.ch/2012/07/16/juristische-rechtschreibung-agb-vs-agbs/
Und angenommen, man stimme wirklich mehreren AGB zu (was man nicht tut), dann ist das Plural von "Bedingungen" immer noch nicht "Bedingungens". Die Aufspaltung in mehrere AGB ergibt keinen Sinn, denn die Bedingungen sind schließlich schon zu "allgemeinen" zusammengeführt.
Ich frage mich aber, warum man einen ganzen Beitrag der Tatsache widmen muss, ob AGB mit s geschrieben werden darf, oder nicht - das hilft genauso wenig weiter und hat auch nicht mit dem Thema dieses Threads zu tun. Meine Intention war es, dem User, der hier wie ein Experte versucht aufzutreten, obwohl ihm Grundlagenwissen fehlt (eben, dass es ein Unding ist, an AGB noch ein s anzuhängen), zu zeigen, dass ich seine Argumentation nicht für vertrauenswürdig und nachvollziehbar halte.
Ich habe das nicht geschrieben oO! Ancel hat das geschrieben. Allerdings ist das Gespräch mit ihn beendet. Wer eine erneute Anfrage bei einer Bank für eine Kreditkarte stellt, diese dann überlegt zu verklagen weil sie die Schufa abfragen (Natürlich nur wenn sie seinen Antrag ablehnen, um der Bank einen reinzuwürgen)... Gleichzeitig in einem Internet Forum auf die Rechtschreibung anderer hinweist, weil ihm die Antwort nicht gefällt und er keine Argumente mehr hat (Was im übrigen äußerst dreist ist)... Darüberhinaus alle unrecht haben, außer er selber... Ist nicht mein Niveau für eine Gesprächsführung.
Überlegt zu verklagen, weil man mir eine Kreditkarte nicht bewilligt, habe ich nie. Habe ich von Anfang an auch so geschrieben:
"Liegt hier ein datenschutzrechtlicher Verstoß vor? Sollte man mich wieder ablehnen, hätte ich ein Druckmittel
Würde ich natürlich nicht wahrnehmen, BCL ist ein super Verein und sobald sich meine Schufa von den vielen Girokonten erholt hat, werde ich es einfach noch mal probieren."
Ich habe lediglich die Frage in den Raum geworfen, ob das erlaubt war, was da gemacht wurde. Mir konnten auch User weiterhelfen, die hier Links (u.a. den zur DSK) gepostet hatten.
Die DSGVO ist eine EU Verordnung.. Ich vermute die dürfte ohnehin mehr Bedeutung haben als nationale Gesetze.
Gut, dass du nur vermutest und nicht, wie in den vorigen Beiträgen, einfach drauf los schreibst. Denn eine EU-Verordnung selbst hat keine Gesetzeskraft. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, diese Verordnungen durch ein nationales Gesetz umzusetzen - ansonsten drohen Strafen. Dies ist in Deutschland mit der Neufassung des BDSG mit Wirksamkeit zum - wenn ich es noch im Kopf hab - 25.05.18 erfolgt.
Auf deine Rechtschreibung wollte ich nicht hinweisen. Ich wollte nur aufzeigen, dass jemand, der vorgibt, sich so gut mit der Gesetzeslage auszukennen - wie du es gemacht hast - keine solchen Fehler machen dürfte. Mich stört es nicht, wenn jemand nun "AGB" oder "AGBs" oder "AGB's" schreibt - der Sinn ist ja erkennbar. Aber mich stört es, wenn jemand Wissen vorgibt, über das er offenbar nicht verfügt. Und "AGB´s" war ein Fehler, der dies offenbarte.
Niemandem hilft es, wenn man Halbwissen ungeniert weitervermittelt. Da wäre es dann besser, einfach nichts zu sagen oder seine Behauptung wenigstens als "Vermutung" zu markieren, und nicht als Tatsache. Viele Gesetze sind (manchmal leider/manchmal gottlob) abstrakt formuliert und stellen sich trotz eigentlich unmissverständlicher Ansage als Stolpersteine heraus. Es liegt an den Gerichten den "Rahmen der Interessenabwägung" nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO zu definieren. In meinem Falle sagt zumindest das zuständige Gremium (dessen Mitwirkende ja auch die Bußgelder gegen Firmen verhängen), dass mein Interesse überwiegt und daher auch die Zustimmung erforderlich ist. Sie würde also von einem DS-Verstoß ausgehen und Bußgelder verhängen. Erhebt die Betroffene Einspruch, entscheidet dann das Gericht.
Für den einen oder anderen hier vielleicht relevant
Unter 4, 4.2 (4) (NEU!): "Die SCHUFA behält sich vor, Ihre Berechtigung für den Bezug der Testphase nach eigenem Ermessen zu bewerten und kann insbesondere zur Unterbindung von Missbrauch gegebenenfalls die Verfügbarkeit oder Dauer der kostenlosen Testphase einschränken."
Sind sicher viele Krokos und Vielfliegertreffler dabei, die nach Kündigung der 100-Tage Testphase dann gleich neu bestellen?
Das ist sehr interessant und ich denke, genau wegen der vielen Testphase mit anschließender Kündigung hat man sich auch dazu entschieden. Ich muss aber sagen, dass die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO auch Branchenscores enthält und für mich daher viel interessanter ist, da unbegrenzt oft kostenlos. Der einzige kleine Vorteil, den der Online-Zugang mir persönlich bietet, ist der Info-Service per SMS.