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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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T

Txx

Guest
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Ja Leute wenn ihr Euch so sicher seid, ihr habt doch bestimmt gute Anwälte im Freundeskreis und/oder eine gute RSV, lasst es doch drauf ankommen, haltet uns auf dem Laufenden ;)

Für mich klingt ein berechtigtes Interesse einer Abfrage beim erneuten Ausstellen einer Karte nicht ganz abwegig, aber wenn ihr meint das wäre falsch...
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Ja Leute wenn ihr Euch so sicher seid, ihr habt doch bestimmt gute Anwälte im Freundeskreis und/oder eine gute RSV, lasst es doch drauf ankommen, haltet uns auf dem Laufenden ;)

Für mich klingt ein berechtigtes Interesse einer Abfrage beim erneuten Ausstellen einer Karte nicht ganz abwegig, aber wenn ihr meint das wäre falsch...
Ich mein das ja nicht, das meint die Datenschutzkonferenz in ihrem Beschluss - und dabei handelt es sich nun mal um ein Gremium der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.094
7.453
LEJ
Ich mein das ja nicht, das meint die Datenschutzkonferenz in ihrem Beschluss - und dabei handelt es sich nun mal um ein Gremium der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder.

Du meinst, dass das deine Interpretation der Gesetze und Grundlagen ist. Du weißt ja, Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.
 
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VS007

Erfahrenes Mitglied
16.05.2019
562
463
STR
Anhand der Verwendung des Terms "AGB's" kann ich ablesen, dass hier kein Jurist schreibt, oder? Denn das Plural lautet nicht Bedingungs, sondern Bedingungen - bei der Abkürzung handelt es sich demnach bereits um Plural, und ein Jurist sollte dies auch wissen.
Wenn der geneigte Jurist einen Blick in den Duden würfe, fände er dort die Regeln zur Bildung des Plurals. Für Abkürzungen ist die Verwendung eines Plural-s explizit zulässig, auch der allgemeine Sprachgebrauch bestätigt das zum Beispiel mit den gängigen Beispielen LKWs und PKWs. Da man bei Barclaycard auch nicht den einen AGB sondern gleich mehrerer davon zustimmt, ist die Formulierung in diesem Fall korrekt. Über den Apostroph kann man natürlich diskutieren.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.708
730
Wenn der geneigte Jurist einen Blick in den Duden würfe, fände er dort die Regeln zur Bildung des Plurals. Für Abkürzungen ist die Verwendung eines Plural-s explizit zulässig, auch der allgemeine Sprachgebrauch bestätigt das zum Beispiel mit den gängigen Beispielen LKWs und PKWs. Da man bei Barclaycard auch nicht den einen AGB sondern gleich mehrerer davon zustimmt, ist die Formulierung in diesem Fall korrekt. Über den Apostroph kann man natürlich diskutieren.
Ich habe das nicht geschrieben oO! Ancel hat das geschrieben. Allerdings ist das Gespräch mit ihn beendet. Wer eine erneute Anfrage bei einer Bank für eine Kreditkarte stellt, diese dann überlegt zu verklagen weil sie die Schufa abfragen (Natürlich nur wenn sie seinen Antrag ablehnen, um der Bank einen reinzuwürgen)... Gleichzeitig in einem Internet Forum auf die Rechtschreibung anderer hinweist, weil ihm die Antwort nicht gefällt und er keine Argumente mehr hat (Was im übrigen äußerst dreist ist)... Darüberhinaus alle unrecht haben, außer er selber... Ist nicht mein Niveau für eine Gesprächsführung.

Und wenn du eine Rechtsauskunft willst mit korrekten Sprachgebrauch, dann gehe zu einem Juristen... Oh Moment, dass kostet ja Geld...

Du meinst, dass das deine Interpretation der Gesetze und Grundlagen ist. Du weißt ja, Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.
Die DSGVO ist eine EU Verordnung.. Ich vermute die dürfte ohnehin mehr Bedeutung haben als nationale Gesetze.
 
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banshy

Aktives Mitglied
27.05.2019
141
0
@Escorpio, @amerin
Vielen Dank euch zwei für die Mühe, ich bleibe jedoch gerade nach Durcharbeiten der beiden Artikel bei meiner Meinung. Es kann aber gut sein, dass wir aneinander vorbeireden.
Mir ging es darum, dass die Schufaklausel letztendlich den Vertragspartner ermächtigt, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen. Wie Escorpio schon sagte, ist die Schufa ein privates Wirtschaftsunternehmen und hat keine hoheitlichen Aufgaben.
Da kann niemand Drittes mit "berechtigten Interesse" kommen.
Bei mir in der Schublade liegt z.B. ein Vollstreckungsbescheid gegen jemanden, den ich jedoch aus bestimmten Gründen vorerst nicht einsetzen. Deshalb bekomme ich doch keine Schufaauskunft über den Betroffenen...
Nennt mir doch mal eine Bank, die sich traut über mich eine Schufa Auskunft einzuholen, ohne dass ich das vorher unterschrieben habe. Am besten eine, die das entsprechende Vertragsformular zum Download bereitstellt.

Es ist vermutlich sogar so, dass die Einwilligung schon immer die falsche Rechtsgrundlage war, da ein Vertragsschluss der von der Abgabe einer (Schufa-)Einwilligung abhängt gegen das Koppelungsverbot der (datenschutzrechtlichen) Einwilligung verstößt und diese nicht mehr als freiwillig abgegeben angesehen werden kann (vgl. Art. 7 Abs. 4 DSGVO).

Für die reine Abfrage halte ich die Interessenabwägung in Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auch als einzig richtige Rechtsgrundlage (und ist im übrigen sehr weit, da die Interessen der betroffenen Person überwiegen müssen, bevor das Pendel auf Nicht-Verarbeitung schlägt). Und das hat nichts mit der Frage zutun, dass die Schufa nicht hoheitlich sei, da die Schufa ja nicht abfragt, sondern dein Vertragspartner. Fraglich ist nur wie die Interessenabwägung ausfällt, wenn dein Vertragspartner neutrale oder positive Merkmale an die Schufa meldet.

Die DSGVO ist eine EU Verordnung.. Ich vermute die dürfte ohnehin mehr Bedeutung haben als nationale Gesetze.

Der nationale Gesetzgeber kann jedenfalls nicht zu Ungunsten der betroffenen Personen von der DSGVO abweichen, sie stellt den Mindeststandard dar.
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.689
789
Hat jemand die Auswirkungen der Schufa Mail von heute verstanden?
Bin aktuell ohne Login Daten im Urlaub.

"Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHUFA Holding AG für den Privatkundenbereich ab dem 28.08.2019


Liebe Kundin, lieber Kunde,

zum 28.08.2019 werden wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisieren.

Bis einschließlich 27.08.2019 gelten die Ihnen bekannten AGB, die Sie hier einsehen können.

Welche Kapitel von den Änderungen betroffen sind, finden Sie in der folgenden Auflistung als Zusammenfassung:

Die einzelnen SCHUFA Privatkundenprodukte
SCHUFA-BonitätsAuskunft (A1),
meineSCHUFA kompakt (A2),
meineSCHUFA plus (A3.2)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SCHUFA
Einleitung (B),
Erstregistrierung für meineSCHUFA kompakt (B1.1 (1)),
Zahlungsbedingungen (B2.2, B2.3 und B2.7),
Bereitstellung/Vertragslaufzeit/Kündigung (B4.1, B4.2 (2),
B4.2 (4) und B4.3),
Der technische Zugang zu unseren Leistungen (B6),
Mitteilungen an Sie (B7),
Die Sicherheit Ihrer Daten/Datenschutz (B8.4)

Besondere Hinweise (C2)

Zusätzlich können Sie dem Anhang dieser E-Mail eine PDF-Datei der ab dem 28.08.2019 geltenden Version der AGB entnehmen, in denen die Änderungen fett gedruckt sind.

In aller Regel lässt sich diese PDF-Datei mit Ihrem Browser öffnen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich bspw. den Adobe Acrobat Reader DC herunterladen. Diesen finden Sie kostenlos unter folgendem Link.

Wenn Sie mit den Änderungen der AGB einverstanden sind, müssen Sie nichts unternehmen; Sie stimmen den neuen AGB dann automatisch zu. Andernfalls können Sie den neuen AGB innerhalb von acht Wochen nach Versanddatum dieser E-Mail schriftlich widersprechen. In diesem Fall gelten für Sie weiterhin die ursprünglich vereinbarten AGB.


Ihr Privatkunden Serviceteam
SCHUFA Holding AG"
 
S

sir_hd

Guest
Für den einen oder anderen hier vielleicht relevant ;)

Unter 4, 4.2 (4) (NEU!): "Die SCHUFA behält sich vor, Ihre Berechtigung für den Bezug der Testphase nach eigenem Ermessen zu bewerten und kann insbesondere zur Unterbindung von Missbrauch gegebenenfalls die Verfügbarkeit oder Dauer der kostenlosen Testphase einschränken."

Sind sicher viele Krokos und Vielfliegertreffler dabei, die nach Kündigung der 100-Tage Testphase dann gleich neu bestellen?
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Wenn der geneigte Jurist einen Blick in den Duden würfe, fände er dort die Regeln zur Bildung des Plurals. Für Abkürzungen ist die Verwendung eines Plural-s explizit zulässig, auch der allgemeine Sprachgebrauch bestätigt das zum Beispiel mit den gängigen Beispielen LKWs und PKWs. Da man bei Barclaycard auch nicht den einen AGB sondern gleich mehrerer davon zustimmt, ist die Formulierung in diesem Fall korrekt. Über den Apostroph kann man natürlich diskutieren.
Der Duden hat keine Gesetzeskraft! Er bemüht sich, die Rechtschreibregeln zu vereinheitlichen und wählt leider nicht immer den logischen Weg. Beispielsweise wurde "nochmal" in den Duden aufgenommen, obwohl es das Wort nicht mit den geltenden Rechtschreibregeln vereinbar ist. Da die Vielzahl der Deutschen "noch mal" allerdings ohne Leerzeichen schreibt, ist der Duden hier leider eingeknickt. Das Gleiche Schicksal droht auch "schon mal". https://de.wiktionary.org/wiki/Lkw wird hier auch im Plural als "Lkw" geschrieben, als Alternative gilt auch die Version mit angehangenem s.

https://steigerlegal.ch/2012/07/16/juristische-rechtschreibung-agb-vs-agbs/

Und angenommen, man stimme wirklich mehreren AGB zu (was man nicht tut), dann ist das Plural von "Bedingungen" immer noch nicht "Bedingungens". Die Aufspaltung in mehrere AGB ergibt keinen Sinn, denn die Bedingungen sind schließlich schon zu "allgemeinen" zusammengeführt.

Ich frage mich aber, warum man einen ganzen Beitrag der Tatsache widmen muss, ob AGB mit s geschrieben werden darf, oder nicht - das hilft genauso wenig weiter und hat auch nicht mit dem Thema dieses Threads zu tun. Meine Intention war es, dem User, der hier wie ein Experte versucht aufzutreten, obwohl ihm Grundlagenwissen fehlt (eben, dass es ein Unding ist, an AGB noch ein s anzuhängen), zu zeigen, dass ich seine Argumentation nicht für vertrauenswürdig und nachvollziehbar halte.


Ich habe das nicht geschrieben oO! Ancel hat das geschrieben. Allerdings ist das Gespräch mit ihn beendet. Wer eine erneute Anfrage bei einer Bank für eine Kreditkarte stellt, diese dann überlegt zu verklagen weil sie die Schufa abfragen (Natürlich nur wenn sie seinen Antrag ablehnen, um der Bank einen reinzuwürgen)... Gleichzeitig in einem Internet Forum auf die Rechtschreibung anderer hinweist, weil ihm die Antwort nicht gefällt und er keine Argumente mehr hat (Was im übrigen äußerst dreist ist)... Darüberhinaus alle unrecht haben, außer er selber... Ist nicht mein Niveau für eine Gesprächsführung.
Überlegt zu verklagen, weil man mir eine Kreditkarte nicht bewilligt, habe ich nie. Habe ich von Anfang an auch so geschrieben: "Liegt hier ein datenschutzrechtlicher Verstoß vor? Sollte man mich wieder ablehnen, hätte ich ein Druckmittel (y) Würde ich natürlich nicht wahrnehmen, BCL ist ein super Verein und sobald sich meine Schufa von den vielen Girokonten erholt hat, werde ich es einfach noch mal probieren."

Ich habe lediglich die Frage in den Raum geworfen, ob das erlaubt war, was da gemacht wurde. Mir konnten auch User weiterhelfen, die hier Links (u.a. den zur DSK) gepostet hatten.

Die DSGVO ist eine EU Verordnung.. Ich vermute die dürfte ohnehin mehr Bedeutung haben als nationale Gesetze.
Gut, dass du nur vermutest und nicht, wie in den vorigen Beiträgen, einfach drauf los schreibst. Denn eine EU-Verordnung selbst hat keine Gesetzeskraft. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, diese Verordnungen durch ein nationales Gesetz umzusetzen - ansonsten drohen Strafen. Dies ist in Deutschland mit der Neufassung des BDSG mit Wirksamkeit zum - wenn ich es noch im Kopf hab - 25.05.18 erfolgt.

Auf deine Rechtschreibung wollte ich nicht hinweisen. Ich wollte nur aufzeigen, dass jemand, der vorgibt, sich so gut mit der Gesetzeslage auszukennen - wie du es gemacht hast - keine solchen Fehler machen dürfte. Mich stört es nicht, wenn jemand nun "AGB" oder "AGBs" oder "AGB's" schreibt - der Sinn ist ja erkennbar. Aber mich stört es, wenn jemand Wissen vorgibt, über das er offenbar nicht verfügt. Und "AGB´s" war ein Fehler, der dies offenbarte.

Niemandem hilft es, wenn man Halbwissen ungeniert weitervermittelt. Da wäre es dann besser, einfach nichts zu sagen oder seine Behauptung wenigstens als "Vermutung" zu markieren, und nicht als Tatsache. Viele Gesetze sind (manchmal leider/manchmal gottlob) abstrakt formuliert und stellen sich trotz eigentlich unmissverständlicher Ansage als Stolpersteine heraus. Es liegt an den Gerichten den "Rahmen der Interessenabwägung" nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO zu definieren. In meinem Falle sagt zumindest das zuständige Gremium (dessen Mitwirkende ja auch die Bußgelder gegen Firmen verhängen), dass mein Interesse überwiegt und daher auch die Zustimmung erforderlich ist. Sie würde also von einem DS-Verstoß ausgehen und Bußgelder verhängen. Erhebt die Betroffene Einspruch, entscheidet dann das Gericht.


Für den einen oder anderen hier vielleicht relevant ;)

Unter 4, 4.2 (4) (NEU!): "Die SCHUFA behält sich vor, Ihre Berechtigung für den Bezug der Testphase nach eigenem Ermessen zu bewerten und kann insbesondere zur Unterbindung von Missbrauch gegebenenfalls die Verfügbarkeit oder Dauer der kostenlosen Testphase einschränken."

Sind sicher viele Krokos und Vielfliegertreffler dabei, die nach Kündigung der 100-Tage Testphase dann gleich neu bestellen?
Das ist sehr interessant und ich denke, genau wegen der vielen Testphase mit anschließender Kündigung hat man sich auch dazu entschieden. Ich muss aber sagen, dass die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO auch Branchenscores enthält und für mich daher viel interessanter ist, da unbegrenzt oft kostenlos. Der einzige kleine Vorteil, den der Online-Zugang mir persönlich bietet, ist der Info-Service per SMS.
 
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vs_muc

Erfahrenes Mitglied
07.04.2017
1.910
0
MUC
Sind sicher viele Krokos und Vielfliegertreffler dabei, die nach Kündigung der 100-Tage Testphase dann gleich neu bestellen?

In den vergangenen Jahren habe ich die 100-Tage-Testphasen so geordert, dass ich meist je zwei Basisscores einsehen konnte. Wenn die mit der Einrichtung des Zugangs wirklich restriktiver werden sollten, werde ich einfach alle drei Monate die kostenfreie Auskunft nach DSGVO bestellen.

Edit: Ancel hat es schon genannt.
 
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Tord

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
1.272
289
Ich bin mal gespannt, ob irgendwann die dauerhaft kostenfreien Zugänge zu meineSCHUFA kompakt gestrichen werden. Habe damals mit Einführung von meineSCHUFA wegen diverser Falscheinträge einen Zugang bekommen, der bis heute kostenfrei läuft.

@Ancel
Wenn du eine Rechtsberatung zu einem mehr als speziellen Sachverhalt bzw. persönlichem Problem möchtest, dann suche doch einfach entsprechend eine hierzu befugte Person auf und greife für die Leistung in deine Geldbörse.
Willst du hingegen eine Diskussion starten, die sich mit viel Glück der von dir gesuchten Antwort annähert, dann bist du in einem Online-Forum richtig. Statt dich über die Rechtschreibung von Nichtmuttersprachlern auszulassen und hierüber auf etwaige Fachkompetenzen zu schließen könntest du einfach darüber nachdenken, welche der oben genannten Optionen für dich mehr Sinn macht.

Ich hatte übrigens schon Schreiben von diversen Fachanwälten vorliegen, die vor absurden Rechtschreibfehlern nur so strotzten - nicht toll, scheint über die grundlegende Kompetenz jedoch nicht zwingend etwas auszusagen.
 
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ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
[...] Sind sicher viele Krokos und Vielfliegertreffler dabei, die nach Kündigung der 100-Tage Testphase dann gleich neu bestellen?

Könnte mir auch vorstellen, dass sie sich aufgrund vieler Rückfragen dazu entschlossen haben. Einige scheinen ja durchaus intensiven Gebrauch (trotz teilweise berechtigter Einträge) von dem Rückfragen Button zu machen, dabei die Gruppe mit den Testpakten vermutlich am intensivsten. Also ich würde für so einen lächerlichen Zugang, wo man sowieso nur die Hälfte sieht, niemals eine Monatsgebühr bezahlen.
 

Knight

Aktives Mitglied
28.03.2018
185
0
Könnte mir auch vorstellen, dass sie sich aufgrund vieler Rückfragen dazu entschlossen haben. Einige scheinen ja durchaus intensiven Gebrauch (trotz teilweise berechtigter Einträge) von dem Rückfragen Button zu machen, dabei die Gruppe mit den Testpakten vermutlich am intensivsten. Also ich würde für so einen lächerlichen Zugang, wo man sowieso nur die Hälfte sieht, niemals eine Monatsgebühr bezahlen.

Die Advanzia, das Vodafone Servicekonto, und zwei Anfragen sind weg.

Ich kann aber auch nichts dafür, wenn deren IT so schlecht ist, dass sie alles manuell machen müssen. Und ja, für diese Art schlechter Auskunft ist es gratis noch zu teuer.

klarna AB fragt an für die Klarna Card. Online steht Anfrage des Handels, auf der DSGVO Auskunft steht Banken v2...
 
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banshy

Aktives Mitglied
27.05.2019
141
0
Gut, dass du nur vermutest und nicht, wie in den vorigen Beiträgen, einfach drauf los schreibst. Denn eine EU-Verordnung selbst hat keine Gesetzeskraft. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, diese Verordnungen durch ein nationales Gesetz umzusetzen - ansonsten drohen Strafen. Dies ist in Deutschland mit der Neufassung des BDSG mit Wirksamkeit zum - wenn ich es noch im Kopf hab - 25.05.18 erfolgt.

Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden, Verordnungen entfalten unmittelbare Wirkung, vgl. Art. 288 AEUV (https://dejure.org/gesetze/AEUV/288.html).
 

simonks257

Erfahrenes Mitglied
15.10.2018
700
36
MUC München
Habe bereits viel gelesen über Meldung von Limits an die Schufa. Werden diese auch anderen Banken mitgeteilt?
Oder wird ihnen nur gesagt dass ein Girokonto + Dispo besteht, aber nicht in welcher Höhe dieser lautet?
 
S

sir_hd

Guest
Kurze Frage: Ein Girokonto von mir bekommt eine neue IBAN (Grund ist eine komplizierte Sache). Laut Bank ist es nicht möglich, die lange Historie aufrechtzuerhalten, sondern das alte Konto wird aus der Schufa gelöscht und ein neues Konto angelegt. Das gleiche gilt für die dazugehörige Kreditkarte.

Kann ich mit einer nachträglichen Meldung bei der Schufa darauf hoffen, dass die das Ursprungsdatum einer Kontoeröffnung bei dieser Bank nachtragen? Da gehen jetzt fast 10 Jahre Historie flöten, was mich schon ziemlich ärgert. Will gar nicht wissen, was dies meinem Score antut.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.708
730
Kurze Frage: Ein Girokonto von mir bekommt eine neue IBAN (Grund ist eine komplizierte Sache). Laut Bank ist es nicht möglich, die lange Historie aufrechtzuerhalten, sondern das alte Konto wird aus der Schufa gelöscht und ein neues Konto angelegt. Das gleiche gilt für die dazugehörige Kreditkarte.

Kann ich mit einer nachträglichen Meldung bei der Schufa darauf hoffen, dass die das Ursprungsdatum einer Kontoeröffnung bei dieser Bank nachtragen? Da gehen jetzt fast 10 Jahre Historie flöten, was mich schon ziemlich ärgert. Will gar nicht wissen, was dies meinem Score antut.
Ich VERMUTE das dürfte uninteressant sein. Wenn zusätzliche Konten und Kreditkarten bei der gleichen Bank nur absolut minimale Änderungen des Schufa Scores bedeuten, dürfte dein Fall nicht viel besser/schlimmer enden.
 
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pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.449
1.031
Also wird ein neues Konto gemacht und das alte geschlossen?

Ich denke nicht, dass die Schufa dort was macht. Die halten ja Rücksprache und fragen, wann es eröffnet wurde...
wäre also ein Glücksfall, wenn der Bearbeitet der die Anfrage beantwortet, das Datum von vor 10 Jahren nennt.
 
S

sir_hd

Guest
Also wird ein neues Konto gemacht und das alte geschlossen?

Ich denke nicht, dass die Schufa dort was macht. Die halten ja Rücksprache und fragen, wann es eröffnet wurde...
wäre also ein Glücksfall, wenn der Bearbeitet der die Anfrage beantwortet, das Datum von vor 10 Jahren nennt.

Genau. Es hieß, dass technisch es nicht anders möglich ist. Das alte Konto wird aufgelöst und ein neues eröffnet. Dann bin ich mal gespannt, was das in Q2 macht. Werde mich ggf. melden wenn ich sehe, ob/was dies ausgemacht hat.
 

pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.449
1.031
Okay.

Ja sowas tut weh...


Da würde ich mir auch lieber das alte Datum wünschen.
 
S

sir_hd

Guest
Ich habe (zugegeben erst nach einem Video von Gregors "Spezialportal" auf YouTube in den Recommendations) nun gesehen, dass die DKB weitere Einzelkonten auf Antrag eröffnet. Das ging früher noch nicht.

In der Schufa sind bereits 1x Giro, 1x Dispo und 2 KK (einmal Tagesgeld Visa ohne physische Karte oder Limit) von der DKB. Da ja das DKB-Cash immer im Paket kommt mit Giro + Visa KK: Habt ihr Beobachtungen zu weiteren Konten und Karten bei der DKB bzgl. Schufa? Hat man da etwas bei euch gemerkt im scoring?

Allgemein ist es eines der wenigen Sachen, die mich bei der DKB nervt: Tagesgeld als reguläre Kreditkarte in der Schufa, Girokonto nur in Verbindung mit einer KK - dabei würde mir eine Visa Debit für ein (neues zweites Girokonto) Ausgabenkonto reichen.
 

pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.449
1.031
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Ich habe (zugegeben erst nach einem Video von Gregors "Spezialportal" auf YouTube in den Recommendations) nun gesehen, dass die DKB weitere Einzelkonten auf Antrag eröffnet. Das ging früher noch nicht.

In der Schufa sind bereits 1x Giro, 1x Dispo und 2 KK (einmal Tagesgeld Visa ohne physische Karte oder Limit) von der DKB. Da ja das DKB-Cash immer im Paket kommt mit Giro + Visa KK: Habt ihr Beobachtungen zu weiteren Konten und Karten bei der DKB bzgl. Schufa? Hat man da etwas bei euch gemerkt im scoring?

Allgemein ist es eines der wenigen Sachen, die mich bei der DKB nervt: Tagesgeld als reguläre Kreditkarte in der Schufa, Girokonto nur in Verbindung mit einer KK - dabei würde mir eine Visa Debit für ein (neues zweites Girokonto) Ausgabenkonto reichen.


Ich weiß nicht...

wenn du die KK als Tagesgeld schon lang hast und die dann gegen ein Giro tauscht, ob es sich nicht sogar erstmal negativ auswirkt.

Wenn man hartnäckig is, löscht die DKB den KK Eintrag für die Tagesgeld KK bei der Schufa übrigens.
 
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