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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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citizenofnowhere

Erfahrenes Mitglied
01.03.2020
770
677
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Beim Schufa Score würde ich mich nicht so sehr auf den Basisscore konzentrieren, dieser ist eigentlich nur als Indikator zu verstehen, vor allem auch in Hinblick auf etwaige Bewegungen in die eine oder andere Richtung. Wichtiger sind die Branchenscores (vor allem für Banken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen etc.), die die Schufa nur über eine Eigenauskunft herausrückt, die ein Mal pro Jahr kostenlos beantragt werden kann. Das geschieht mittlerweile über ein Online-Formular und ist sehr einfach. Die Branchenscores können z.T. deutlich vom Basisscore abweichen.

Außerdem ist es sinnvoll, hin und wieder auch eine Eigenauskunft bei den anderen Auskunfteien zu beantragen. Vor allem Bürgel scheint in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen zu haben. Meine letzte Eigenauskunft bei Bürgel war fast so umfangreich was die Anfragen von Kreditinstituten und anderen Dienstleistern angeht wie die Schufa Eigenauskunft.
 

p47r1ck91

Erfahrenes Mitglied
05.10.2019
1.408
697
[...] Wichtiger sind die Branchenscores (vor allem für Banken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen etc.), die die Schufa nur über eine Eigenauskunft herausrückt, die ein Mal pro Jahr kostenlos beantragt werden kann. [...]

Es gibt keine Regelung wie oft diese Datenauskunft angefragt werden darf. Ich mache es nach jeder Neuberechnung des Scores (1x im Quartal) und es wurde immer anstandslos umgesetzt.
 

citizenofnowhere

Erfahrenes Mitglied
01.03.2020
770
677
Was ist daran Unsinn? Natürlich kann die Selbstauskunft kostenlos beantragt werden, laut §34 BDSG, Absatz 8 ein Mal jährlich kostenlos.

(8) 1Die Auskunft ist unentgeltlich. 2Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene einmal je Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft in Textform verlangen.3Für jede weitere Auskunft kann ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. 4Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen unmittelbar zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. 5Ein Entgelt kann nicht verlangt werden, wenn
1.besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder
2.die Auskunft ergibt, dass die Daten nach § 35 Abs. 1 zu berichtigen oder nach § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu löschen sind.

https://dejure.org/gesetze/BDSG_a.F./34.html

Die Schufa zeigt sich zwar meist kulant und stellt eine solche Eigenauskunft auch dann kostenlos zur Verfügung, wenn sie öfter als ein Mal pro Jahr beantragt wird, aber gesetzlich ist die Sache ganz klar.
 

citizenofnowhere

Erfahrenes Mitglied
01.03.2020
770
677
Das ist nicht ganz richtig, s.o. Gesetzlich ist es klar geregelt. Dass die Schufa Dir öfter eine kostenlose Auskunft erteilt ist schön, ein Recht darauf hast Du jedoch nicht.

P.S.: Die Schufa lässt sich bei der Selbstauskunft mittlerweile so lange Zeit, dass ich auch jedes Quartal einen Antrag stellen könnte, um im Folgejahr dann die entsprechende Auskunft tatsächlich zu bekommen. Die letzte Selbstauskunft habe ich vor mehr als 4 Wochen online beantragt, bisher noch nichts bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

jahzeel.zadrien

Neues Mitglied
04.11.2019
19
0
Die seit dem 24. Mai 2018 gültige Fassung dieses Paragraphen enthält keinen Absatz 8 mehr. Erkennbar ist dies an dem a.F. für alte Fassung.
Die Aussage, dass eine Auskunft nur einmal im Jahr kostenfrei möglich ist, würde vom OLG Hamburg als irreführend bezeichnet. https://www.verbraucherzentrale.nrw...g-einmal-pro-jahrkostenlos-irrefuehrend-33635
Was ist daran Unsinn? Natürlich kann die Selbstauskunft kostenlos beantragt werden, laut §34 BDSG, Absatz 8 ein Mal jährlich kostenlos.



https://dejure.org/gesetze/BDSG_a.F./34.html

Die Schufa zeigt sich zwar meist kulant und stellt eine solche Eigenauskunft auch dann kostenlos zur Verfügung, wenn sie öfter als ein Mal pro Jahr beantragt wird, aber gesetzlich ist die Sache ganz klar.
 

banshy

Aktives Mitglied
27.05.2019
141
0
Was ist daran Unsinn? Natürlich kann die Selbstauskunft kostenlos beantragt werden, laut §34 BDSG, Absatz 8 ein Mal jährlich kostenlos.

https://dejure.org/gesetze/BDSG_a.F./34.html

Die Schufa zeigt sich zwar meist kulant und stellt eine solche Eigenauskunft auch dann kostenlos zur Verfügung, wenn sie öfter als ein Mal pro Jahr beantragt wird, aber gesetzlich ist die Sache ganz klar.

Wie jahzeel.zadrien schon richtig sagte ist die Norm nicht mehr in Kraft. Das was du suchst findet sich im 3. Kapitel der DSGVO. Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO kann nach Maßgabe Art. 12 Abs. 5 DSGVO eingeschränkt werden, gerade wenn "exzessive Anträge" gestellt werden. Nach Sinn und Zweck der Norm wird man allerdings davon ausgehen dürfen, dass die betroffene Person mit der Übertragung neuer Branchenscores ein neues Auskunftsrecht hat, jedenfalls aber jedes Quartal mit Neuberechnung des Basisscores. Eine starre Frist gibt es nicht mehr.
 
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citizenofnowhere

Erfahrenes Mitglied
01.03.2020
770
677
@jahzeel.zadrien

Danke für das Update, die neue Regelung war mir nicht bekannt.

Aber ob man jetzt ein Mal pro Jahr oder vier Mal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft beantragt, an der Kernaussage des Urprungspostings ändert sich nichts: Basiscore ist nicht unbedingt relevant, sondern höchstens als Indikator interessant. Branchenscores sind wichtiger und nur über die Selbstauskunft zu bekommen. Außerdem kann es nicht schaden auch mal bei den anderen Auskunfteien vorbei zu schauen.
 
F

flopower1996

Guest
@jahzeel.zadrien

Danke für das Update, die neue Regelung war mir nicht bekannt.

Aber ob man jetzt ein Mal pro Jahr oder vier Mal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft beantragt, an der Kernaussage des Urprungspostings ändert sich nichts: Basiscore ist nicht unbedingt relevant, sondern höchstens als Indikator interessant. Branchenscores sind wichtiger und nur über die Selbstauskunft zu bekommen. Außerdem kann es nicht schaden auch mal bei den anderen Auskunfteien vorbei zu schauen.
Du bekommst diese nicht mehr einfach so in der kostenlosen. Dazu musst du eine kostenpflichtige bestellen. In der kostenlosen bekommst du nur noch übermittelte. Heißt: wenn du eine Amex oder ähnliche Karten hast, kannst du zumindest den Bankenscore 3.0 regelmäßig einsehen.
 
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citizenofnowhere

Erfahrenes Mitglied
01.03.2020
770
677
Die Schufa übermittelt die Branchenscores nicht mehr? Das wäre mir neu und würde nicht dem Gesetz entsprechen, schließlich sollen sie Dir bei einer Selbstauskunft alle Daten mitteilen, die sie über Dich haben bzw. an andere ausgehändigt haben. Aber auch die übermittelten Branchenscores sind aussagekräftiger als der Basisscore.

Dieses Jahr habe ich aber auch noch keine Selbstauskunft gesehen, deshalb kann ich dazu nichts sagen. Wie weiter oben erwähnt, warte ich bereits seit einem Monat auf meine Selbstauskunft 2020.
 

citizenofnowhere

Erfahrenes Mitglied
01.03.2020
770
677
Ja, das ergibt natürlich einen Sinn, dass nur die Scores mitgeteilt werden, die auch berechnet wurden.

Amex ist eh etwas merkwürdig. Ich habe eine Amex Karte, aber bis auf die ursprüngliche Anfrage der Karte steht sonst quasi nichts mehr in der Schufa, während selbst das Popel-Limit der Hanseatic Karte schön aufgelistet wird. Gleichzeitig weiß ich aber, dass Amex dafür bekannt ist oft und fortwährend Checks bei der Schufa durchzuführen.

Um nochmal auf Bürgel zurück zu kommen: dort gab es beispielsweise eine Anfrage von einem Finanzdienstleister, der die Rechnungsabwicklung für einen Onlineshop erledigt. Ich hatte vor einiger Zeit bei einem Onlineshop auf Rechnung bestellt und konnte das zuerst gar nicht zuordnen. Der gleiche Dienstleister hatte bei der Schufa nichts angefragt. Auch sind meine Telekommunikationsverträge dort gelistet, während sie bei der Schufa nicht vollständig sind.
 

hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
Zum Unterschied zwischen "Anfrage Kreditkonditionen" und "Anfrage Kredit" wurde hier ja schon gesprochen.
Vereinfacht gesagt ist das erste Merkmal ein "unverbindlicher Rundruf", das nicht an andere Vertragspartner beauskunftet wird; "Anfrage Kredit" allerdings schon (konkreter Kreditantrag), das ggf. einen negativen Effekt hat, wenn dann kein Kreditvertrag zustande kommt.

Mich würde aber mal interessieren: ich will einen Ratenkredit abschließen und die Bank hat 3x Kreditkonditionen abgefragt und heute "Anfrage Kredit". Es ist also nicht so, dass die Konditionsabfrage dort unbekannt ist. Gibt es bei dieser Anfrageart schlichtweg mehr Infos, oder was ist dann überhaupt der Sinn davon?
 

Revolicious

Reguläres Mitglied
24.03.2018
94
0
Kleines Update von mir: 7 Tage nach Bereinigung der Schufa um sämtliche „Anfragen Kredit, Anfragen Leasing, Anfragen Kreditkarte“ ist der Tagesscore komplett links gelandet :)
 

Revolicious

Reguläres Mitglied
24.03.2018
94
0
die verschwinden von alleine.

Ist richtig, jedoch erst nach 12 Monaten. Wenn man viele Produkte anfragt oder nur kurze Zeit hält sieht das Bild im Online Datensatz irgendwann wild aus..

Ich habe die Musterbriefe aus diesem Forum genutzt: https://forum.smart-upstart.de/viewtopic.php?t=77

Hoffe, der Link ist okay, keine Werbung..

Ich habe dann von der Schufa 1:1 die selbe Antwort bekommen wie der Herr aus dem Forum. Man würde die Einträge nun löschen da die Kontrollmöglichkeit ja nicht mehr genutzt werden würde von mir blabla..

Die Selbstauskunft mit Scores habe ich nun beauftragt, sollte sich ja auch nun nach oben verbessern. Der Tagesscore gibt ja m.W. einen Mittelwert aus allen Branchenscores wieder.
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.330
355
emv.smart-upstart.de
Man kann innerhalb der 10 Tage mehrere Produkte beantragen (falls die Vertragspartner nicht zweimal abfragen).

Also Produkt 1 beantragen, Abfrage noch vor Produkteintrag löschen lassen (bei mir löschte die Schufa vor kurzem taggleich, Auftrag per Email unter Angabe der Schufa-Datensatznummer) - dann sofort Produkt 2 beantragen, i.d.R. bevor Produkt 1 eingetragen wird.
 

Revolicious

Reguläres Mitglied
24.03.2018
94
0
Man kann innerhalb der 10 Tage mehrere Produkte beantragen (falls die Vertragspartner nicht zweimal abfragen).

Also Produkt 1 beantragen, Abfrage noch vor Produkteintrag löschen lassen (bei mir löschte die Schufa vor kurzem taggleich, Auftrag per Email unter Angabe der Schufa-Datensatznummer) - dann sofort Produkt 2 beantragen, i.d.R. bevor Produkt 1 eingetragen wird.

Das kannte ich noch gar nicht, danke.

Bei mir hatte die Santander für die 1plus 4 (!) Anfragen an einem Tag gestellt, hat die Karte aber ohne zu zögern ausgestellt.

Macht es Sinn, die drinzulassen als Scorebooster? Habe derzeit die 1plus und Amex Platin. Ein Konto bei der comdirect und eins bei der DiBa (kein Dispo, aber Rahmenkredit 5k). Die Amex fehlt aber weiterhin in der Schufa.

Auch mit den schlechteren Bedingungen will ich die Karte eigentlich behalten, da die 4 Abhebungen pro Jahr manchmal sinnvoll sein können..
 

Larsmunich

Erfahrenes Mitglied
27.06.2019
506
0
Rosenheim
Das kannte ich noch gar nicht, danke.

Bei mir hatte die Santander für die 1plus 4 (!) Anfragen an einem Tag gestellt, hat die Karte aber ohne zu zögern ausgestellt.

Macht es Sinn, die drinzulassen als Scorebooster? Habe derzeit die 1plus und Amex Platin. Ein Konto bei der comdirect und eins bei der DiBa (kein Dispo, aber Rahmenkredit 5k). Die Amex fehlt aber weiterhin in der Schufa.

Auch mit den schlechteren Bedingungen will ich die Karte eigentlich behalten, da die 4 Abhebungen pro Jahr manchmal sinnvoll sein können..

Dass die Amex fehlt, ist blöd, nach meinen Erfahrungen ist das eher positiv für die Schufa. Aber vielleicht beantragst Du ja die Barclaycard als Ersatz für die Santander. Dann hast Du unbegrenzt Bargeld ab 50 EUR und vor allem keine Fremdwährungsgebühr. Macht noch mal mehr Sinn, wenn man mal unterwegs ist. Und wenn der Antrag positiv war, kannst Du die 1plus ja kündigen.
 

Larsmunich

Erfahrenes Mitglied
27.06.2019
506
0
Rosenheim
Vier pro Jahr wäre wirklich traurig.

Das neue PLV spricht von "vier kostenfreien Abhebungen je Abrechnungsperiode".

Ja, das war vermutlich ein Fehler von dem Kollegen. Natürlich sind es 4 pro Monat. Das würde mir persönlich auch locker reichen. Aber die Einführung der Fremdwährungsgebühr geht halt gar nicht. Die wird ja auch nicht mehr bei den meisten Debit-/Prepaid-Karten erhoben (boon, Klarna etc.). Also völlig unverständlich.
 
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Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.653
4.062
Chersonesus Cimbrica
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Aber vielleicht beantragst Du ja die Barclaycard als Ersatz für die Santander. Dann hast Du unbegrenzt Bargeld ab 50 EUR und vor allem keine Fremdwährungsgebühr. Macht noch mal mehr Sinn, wenn man mal unterwegs ist. Und wenn der Antrag positiv war, kannst Du die 1plus ja kündigen.

Auch hier gilt der alte Juristenspruch: "Kommt ganz drauf an..."

Für Reisen in der Euro-Zone und bei Abhebungen von Kleinbeträgen wäre auch die neue 1Plus geeignet. Bei Fremdwährungseinsätzen und Abhebungen über 50,- Euro liegt der Vorteil bei Barclay.

Bedenkenswert wäre auch das Risiko der Limitanpassung nach unten aufgrund von negativen Scoreveränderungen. Die dürfte nach den Schilderungen in diversen Foren bei Barclay-Karten größer sein als bei der 1Plus. Ebenso die Wahrscheinlichkeit der Abweisung von Zahlungen aufgrund von Fraud Protection.