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Auf der folgenden Webseite wird der SCHUFA-FraudPool beworben:
SCHUFA-FraudPool. Unterstützung bei der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Pflichten; Einfache technische und prozessuale Integration;
www.schufa.de
Darin wird einerseits eine Fact Sheet PDF verlinkt, anbei der direkte Link aus der ich auch zitieren möchte.
Einerseits die Kündigungswelle, anderseits auch die Bestätigung aus der PDF, beweist das man sehr wohl davon ausgehen kann das alle anderen Banken informiert wurden. Das dies aus der DSGVO Auskunft von der SCHUFA nicht hervorgeht, ist einfach nur der Beweis von einem weiteren schwerwiegenden Mangel den eigentlich der zuständige Datenschutzbeauftragte vom Land Hessen beheben müsste.
Ebenso findet sich auf der Webseite am Seitenende ein Erklärfilm. Aus dem möchte ich auch von Minute 1:12 bis Minute 1:40 nachfolgend zitieren:
Dies beweist auch, das die Meldung von der GLS Bank an den SCHUFA-FraudPool vorab einer ordentlichen Prüfung hätte unterzogen werden sollen. Weil wie aus dem Erklärfilm hervorgeht, die anderen Banken verlassen sich darauf das eine solche Meldung nicht grundlos erfolgt.
Die SCHUFA versucht sich natürlich nur als Daten Verwalter zu sehen welche die Plattform (kostenpflichtig) anbietet. Meiner Meinung nach müsste im Hinblick auf die Folgen einer Eintragung, auch seitens der SCHUFA sichergestellt werden das kein falscher Eintrag erfolgt.