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Wenn @JFI klagewütig wäre, könnte er wohl Schadenserstatz von der GLS für die leichtfertige Meldung fordern. Ich verstehe aber gut, wenn ihm dafür seine Zeit zu schade ist.
Mich würde aber wirklich interssieren, wieso diese Fraudpool-Weitergaben der Schufa an die anderen Banken nicht in der DSGVO-Auskunft stehen. Ich glaube hier wollte @JFI nachhaken.
Also an der Stelle von JFI würde ich erstmal einen kräftige Vorstandsbeschwerde bei der GLS Bank einreichen. Von einer Bank die nachhaltige und anthroposophische Ideale vertritt und dann sogar mit dem Namen „Gemeinschaftsbank für Leihen und Schenken“ auftritt, würde ich dann auch eine Art von Wiedergutmachung erwarten.
Es ist menschlich das Fehler passieren, was offensichtlich im Fraud-Management der GLS Bank geschehen ist, es zeugt dann aber auch von Courage nicht nur zu diesen Fehler zu stehen sondern auch zu den Folgen die daraus resultiert sind.
Mit Falschmeldung der GLS Bank in den SCHUFA-FraudPool und der dann folgenden Kündigungswelle, hat JFI seine über Jahre hinweg aufgebauten Geschäftsbeziehungen verloren, die er nicht nur zu privaten Zwecken benötigte, sondern auch die Grundlage seiner nebenberuflichen Tätigkeit und dem Betrieb seiner Webseite. Die investierte Zeit die er zum Aufbauen dafür benötigte ist sicherlich nicht in Stunden und Tagen zu bemessen sondern eher Wochen und Monaten. Es ist zudem vollkommen unklar ob er überhaupt diese Geschäftsbeziehungen selbst mit intensiven Zeiteinsatz wieder aufbauen könnte, da es nicht im seinem Machtbereich steht wie sich zwischenzeitlich durch die Kündigungswelle der SCHUFA Score entwickelt hat oder ob er eventuell auf irgendwelchen internen Sperrlisten der Banken geführt wird.
Mir sind zwar die finanziellen Verhältnisse von JFI nicht bekannt, aber mit den gekündigten Kreditkarten als auch insbesondere dem IngDiba Rahmenkredit über 25.000 € ist nachweislich eine gewisse finanzielle Freiheit die sich Ihm damit geboten hat, zukünftig entfallen.
Ich denke es wäre das mindeste von einer „Gemeinschaftsbank für Leihen und Schenken“ welche nachhaltige und anthroposophische Ideale vertritt, das sie JFI eine finanzielle Kompensation anbietet. Eine Zeichen der Wertschätzung vom GLS Vorstand wäre vielleicht das man Ihm für die verlorenen Geschäftskonten die notwendigen 25 GLS Anteile im Wert von 2.5000 € kostenfrei überlässt, als auch für die verlorenen privaten Kontoverbindungen die notwendigen 5 GLS Anteile im Wert von 500 €. Das wären in Summe 3.000 € welche aufgewogen für den entstandenen Schaden und die regelrecht in Scherben liegende Basis für nebenberufliche Tätigkeit, ein absolutes Minimum von einem Zeichen der Wertschätzung ist.
Darüber hinaus sollte die GLS Bank auch JFI wieder seine bisherige finanzielle Freiheit einräumen und Ihm ebenso einen Rahmenkredit über 25.000 € anbieten. Das er dies nicht mehr bei der ING-Diba oder einer anderen Bank zu der er bisher eine Geschäftsbeziehung erhält, liegt ausschließlich daran das die GLS-Bank mit Ihrer mehr wie fahrlässigen Falschmeldung in den SCHUFA-FraudPool ihn als irgendeine Art von Betrüger dargestellt hat. Meiner Ansicht nach könnte hier sogar der Straftatbestand der Üblen Nachrede gemäß § 186 StGB erfüllt sein.
Also ich wäre hier nicht so wohlbesonnen wie JFI, hier muss eine Art von Kompensation durch die GLS Bank erfolgen.