Mh okay, dass wußte ich nicht. Werde erst mal alle anderen Einträge löschen und schauen was der Score so macht.dafür ist der Dispo doch da, solange man diesen nicht überzieht... Die Schufa erfährt eigentlich nichts von der Nutzung des Dispo
Bitte (man hatte zuerst geantwortet, dass man einen normalen Eintrag nicht löschen könne, was mir auch bewusst ist, habe daher wie folgt geantwortet):Kannst du den Wortlaut deines Schreibens veröffentlichen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute eine Antwort (Ihr Zeichen: xxxxxx) zu meiner unten stehenden Nachricht erhalten. Hierfür bedanke ich mich sehr herzlich.
Ich habe jedoch um Löschung der am xx.xx.xxxx eingemeldeten Anfrage der LBB Landesbank Berlin AG gebeten - nicht um Löschung der Meldung über den Abschluss eines Kreditkartenvertrages.
Da ich die aktuelle Schufa-Datenauskunft vorliegen habe, besitze ich die Möglichkeit der Datenkontrolle. Ich bitte daher nochmals um Löschung der Anfrage auf Grund der Datensparsamkeit nach Art. 5 DSGVO.
Mit freundlichen Grüßen
Habe explizit auf eine Anfrage hingewiesen (mit Datum des Eintrages, von wem etc.), damit keiner behaupten kann, ich wolle einen Eintrag selbst löschen.
Habe auf Datensparsamkeit hingewiesen und auch, dass der Zweck der Information erfüllt ist, da ich die Übersicht in der Datenkopie stehen habe, die man mir ja habe zukommen lassen.
Mh okay, dass wußte ich nicht. Werde erst mal alle anderen Einträge löschen und schauen was der Score so macht.
Ich poste auch einfach nochmal meine Mail, mit der es ohne Probleme oder Rückfragen funktioniert hat:
Meine SCHUFA-Datensatznummer lautet: [...]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Ihren Richtlinien werden sämtliche Anfragen 12 Monate gespeichert, um mir und dem Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit der Kontrolle zu geben. Darüber hinaus hätten länger als 11 Tage gespeicherte Anfragen keine Relevanz, da sie weder scorerelevant sind noch an Dritte beauskunftet werden.
Da ich die Auszüge meines aktuellen Schufa-Datensatzes in Papierform sowie elektronisch vorliegen habe, besitze ich nun die Möglichkeit der Datenkontrolle. Im Sinne der Datensparsamkeit und der DSGVO bitte ich Sie daher, alle sich zum Zeitpunkt dieser E-Mail in meinem Datensatz befindlichen Anfragen zu entfernen, da es nun keinen Grund mehr gibt, diese Daten zu speichern (zum Zeitpunkt dieser E-Mail sind alle Anfragen bereits länger als 11 Tage her; am Ende der Mail finden Sie nochmals eine von mir geschriebene Auflistung der zu entfernenden Anfragen).
Bitte kommen Sie meiner Bitte daher ohne weitere Rücksprache (auch ohne ein Schreiben mit einer Ablehnung meines Wunsches) nach, eine Bestätigung ist nicht von Nöten, da ich durch meinen Onlinezugang ständige Einsicht über die bei der SCHUFA eingetragenen Produkte habe.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
[...]
Die zu löschenden Anfragen / Datensätze:
[...]
Ich denke es ist nicht notwendig eine Auflistung der zu löschenden Anfragen zu machen, damit es allerdings klar verständlich für den Empfänger meiner Mail war, habe ich dies trotzdem gemacht. Etwa 24 Stunden später waren restlos alles Anfragen entfernt, weitere 24 Stunden später hatte ich einen Brief der SCHUFA mit der Bestätigung dessen im Briefkasten.
Ich denke mit einem Zweizeiler wird man mehr und schneller Erfolg haben. Welche Rechte ich als Betroffener habe weiß die Schufa ja genau und lesen die Sachbearbeiter sicherlich jeden Tag ohnehin.
Dass man bei @dorfjunge nicht das gemacht hat was drin stand könnte gut am langen Text gelegen haben.
JFI hat hier eine Vorlage die die Forderung ganz konkret und kompakt formuliert:
Schufa – EMV-Kartentest
emv.smart-upstart.de
Ich weiß nicht ob du den Link zu JFIs Wiki geklickt hast, doch enthält der Zweizeiler (der übrigens aus meiner Feder stammt) auch Bezug zum Art. 5 DSGVO.mich stets auf bestehende Gesetze oder Gerichtsurteile beziehe, gehen die Dinge am schnellsten, weil sie merken, dass ich mich auskenne und notfalls richtig Feuer unterm Hintern mache. Andere haben kurze Mails geschickt und keine positiven Ergebnisse erzielen können.
Ich weiß nicht ob du den Link zu JFIs Wiki geklickt hast, doch enthält der Zweizeiler (der übrigens aus meiner Feder stammt) auch Bezug zum Art. 5 DSGVO.
Natürlich wissen die was du für Rechte hast, allerdings wissen sie nicht ob du es weißt. Ich hab bisher die Erfahrung gemacht, wenn ich mich, egal bei welche Institution oder auch Behörde (und glaub mir, ich hatte schon einiges mit Behörden am Hut, grade auch vertretend für meine Freundin), mich stets auf bestehende Gesetze oder Gerichtsurteile beziehe, gehen die Dinge am schnellsten, weil sie merken, dass ich mich auskenne und notfalls richtig Feuer unterm Hintern mache. Andere haben kurze Mails geschickt und keine positiven Ergebnisse erzielen können.
Ich denke schon, dass es, wenn du zeigst, dass du dich mit allem genau auskennst, deine Forderungen rechtlich belegen kannst und zeigst, dass es keinen Sinn macht bei dir rum zu eiern und Sachen hinauszuzögern oder abzulehnen, am schnellsten geht. Gut, die SCHUFA ist immer noch ein privates Unternehmen (größter Bullshit überhaupt), aber zumindest bei Behörden, die sich bekanntermaßen immer für alles sehr sehr viel Zeit nehmen, dir aber nur wenig Zeit geben, hat es immer Wunder bewirkt.
Man muss aus den Emails an die Schufa echt keinen großen Akt machen mit irgendwelchen Vorlagen und Gesetzesverweisen.
Da reicht eigentlich immer ein Zweizeiler. "Bitte löschen Sie x, eine Speicherung ist nicht mehr notwendig".
Wieso man das hier so künstlich aufblasen muss, verstehe ich nicht.
Man muss aus den Emails an die Schufa echt keinen großen Akt machen mit irgendwelchen Vorlagen und Gesetzesverweisen.
Da reicht eigentlich immer ein Zweizeiler. "Bitte löschen Sie x, eine Speicherung ist nicht mehr notwendig".
Wieso man das hier so künstlich aufblasen muss, verstehe ich nicht.
Das mag auch richtig sein und auch ich bin gerne ausführlich. Aber festhalten lässt sich: bei der Schufa reicht der Satz "Bitte löschen Sie untenstehende Anfragen aufgrund des Datensparsamkeitsprinzip des Art. 5 DSGVO aus meiner Schufa-Akte" o.ä.Ich bin nun mal eben eine Person, die gerne sehr ausführlich ist
Das mag auch richtig sein und auch ich bin gerne ausführlich. Aber festhalten lässt sich: bei der Schufa reicht der Satz "Bitte löschen Sie untenstehende Anfragen aufgrund des Datensparsamkeitsprinzip des Art. 5 DSGVO aus meiner Schufa-Akte" o.ä.
So kann man dich schlechter einschätzen. Wenn du wirklich nur noch eine Amex hier in DE hast und sonst nichts.Daher bin ich nun etwas überrascht. Auch sonst, keine Kredite, Handyverträge o.ä. da ich seit Jahren im EU-Ausland lebe.
Diesbezüglich würde ich mal nachfragen, wieso diese Einträge überhaupt noch existieren...Viele alte Adressen drin, alte Kontodaten die teilweise seit über 6 Jahren nicht mehr bestehen aber negativ im SCHUFA angemerkt werden. Werde von nun an regelmäßig ein Auge draufhalten.