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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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Fifty3

Aktives Mitglied
02.08.2022
127
79
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Alles klar, danke. Kann man online auch ohne Premium Account löschen lassen oder geht das dann nur über email?
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Alles klar, danke. Kann man online auch ohne Premium Account löschen lassen oder geht das dann nur über email?
Das geht auch ohne. Afaik muss man aber eBase kontaktieren, damit die das Löschen. Siehe hier und ff. Die SCHUFA wird nur bei ebase (der Bank hinter finvesto) nachfragen, und die Info bekommen, dass ein Girokonto existiert (was ja nur so halb stimmt) und dementsprechend nicht löschen.
 

Waldkatze

Aktives Mitglied
10.11.2022
110
40
Ich hatte mir kürzlich den meine.schufa Probezugang bestellt, um diverse Konditionen-Anfragen aus den letzten Monaten u.a. von Check24 und mehrere erledigte kleine paypal Ratenzahlungen löschen zu lassen. In meine.schufa sind diese Anfragen tatsächlich alle gelöscht. Der Pfeil sprang daraufhin ein deutliches Stück nach links.

Nun habe ich mir in Anschluss die kostenlose Datenauskunft bestellt, leider waren die Wahrscheinlichkeitswerte nicht dabei. Diese sollen separat versandt werden.

Was mir jedoch aufgefallen ist, dass immer noch unzählige Konditionenanfragen "zum Zwecke der Betrugsprävention" enthalten sind, die über meine.schufa nicht gelöscht wurden.

Wie kann ich diese Anfragen löschen lassen? Muss ich die Schufa in Schriftform auffordern und alle anfragen in einem Schreiben auflisten, um die Löschung zu verlangen? Oder gibt es Tipps, wie man das raus bekommt?
 
Zuletzt bearbeitet:

pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.427
1.002
Ich hatte mir kürzlich den meine.schufa Probezugang bestellt, um diverse Konditionen-Anfragen aus den letzten Monaten u.a. von Check24 löschen zu lassen. In meine.schufa sind diese Anfragen tatsächlich alle gelöscht. Der Pfeil sprang daraufhin ein deutliches Stück nach links.

Nun habe ich mir in Anschluss die kostenlose Datenauskunft bestellt, leider waren die Wahrscheinlichkeitswerte nicht dabei. Diese sollen separat versandt werden.

Was mir jedoch aufgefallen ist, dass immer noch unzählige Konditionenanfragen "zum Zwecke der Betrugsprävention" enthalten sind, die über meine.schufa nicht gelöscht wurden.

Wie kann ich diese Anfragen löschen lassen? Muss ich die Schufa in Schriftform auffordern und alle anfragen in einem Schreiben auflisten, um die Löschung zu verlangen? Oder gibt es Tipps, wie man das raus bekommt?
Also aufgrund Konditionsanfragen kann der Pfeil nicht springen, diese haben keine Auswirkungen. Dann musst du andere Anfragen gehabt haben, die auch gelöscht wurden.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
hanseatic genialcard , schwarze barclays visa , advanzia , ...
Die fragen alle den Branchenscore "Score für Banken 3.0" ab. Der steht in deiner Auskunft aber leider nicht drin, vermutlich mangels Anfragen.
Die Scores unterscheiden sich durchaus. Bei mir ist der Sparkassenscore z. B. durchweg schlechter als der Bankenscore. Bei mir ist der Genoscore am Besten.
Das ist natürlich bei jedem anders und das kann sich auch schnell ändern.
Das mit dem Kleingewerbetreibende Score der Raiba HT ist "normal". Hatte das mal moniert (bei SCHUFA und Raiba HT), die Raiba hat gesagt, ich sei als Privatkunde mit Gehaltskonto hinterlegt und die SCHUFA meinte, das sei rechtens (die Antwort war auch sonst recht nichtssagend). Da es keine aktive Anfrage (sondern eine Bestandsanfrage) ist, beeinflusst das die Scores höchstwahrscheinlich nicht negativ. Im Gegenteil: Solche Bestandsanfragen sind die einzigen Möglichkeit, von Geld zu zahlen oder aktive Anfragen triggern abgesehen, die Branchenscores in der DSGVO Auskunft zu sehen. Im teuren Onlinezugang sieht man sie gar nicht erst.
 
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vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.336
3.122
Ich nicht. Ich hab allerdings gerade mal mit einem Klick den Antrag für den bonify-Advanzia-Kartenklon ausgelöst. Ob der Lastschrift kann, konnte ich nicht erkennen. :ROFLMAO:
 

M2k20

Erfahrenes Mitglied
01.07.2020
459
333
...
"Score-Verbesserung" klingt nach einem neuen bepreisbaren produkt .
aufjedenfall mehr datensammelei mit "Zusatzinformationen" .
Darf man sich darunter dann das schon vor knapp 2 Jahren von den "Kunden" begeistert gefeierte Produkt der Kontodurchleuchtung vorstellen? Oder direkte Möglichkeiten zur Eingabe von Einkommen / Vermögen? Am besten per PSD2 Schnittstelle zu allen Konten/Karten in einer hippen App "made with love in Berlin" ? Das wird spannend 😉 (/sarkasmus)
 

bROAdWAY

Neues Mitglied
21.12.2022
9
27

Kostenlos hört sich erst einmal für die meisten toll an. Letztendlich wird man jedoch mit seinen Daten bezahlen um diesen kostenlosen Einblick zu erhalten. Und wenn es nur um die Zustimmung geht, dass Bonify Daten an die Schufa übermitteln darf, hat das Lockangebot der Schufa schon funktioniert um man kann die Datensätze mit weiteren Daten, die die betroffenen Personen freiwillig Bonify zur Verfügung gestellt haben, anreichern.
 
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bROAdWAY

Neues Mitglied
21.12.2022
9
27
Hallo, ich bin eigentlich über die Internetsuche bezüglich Schufa und Ausweiskopie auf dieses Forum gestoßen.
Ich hatte die Schufa im November zur Auskunft gemäß DSGVO aufgefordert. Dazu hatte ich der Schufa in meinem selbst erstellten Schreiben (so wie immer) meine Schufa-Datensatznummer, Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Anschrift mitgeteilt.

Ganz offensichtlich versucht die Schufa hier wieder ihre bekannten Spielchen mit mir zu spielen und durch das unbegründete Verlangen von Ausweiskopien und Voranschriften eine erfolgreiche Antragstellung bzw. Auskunft gemäß DSGVO der betroffenen Person zu erschweren bzw. zu verzögern.

Denn die Schufa antwortete nämlich trotz Mitteilung der Schufa-Datensatznummer auf meine Aufforderung zur Auskunft wie folgt:

▪ Bitte teilen Sie uns Ihre früheren Anschriften mit.
Diese Anschriften dienen der eindeutigen Identifizierung Ihrer Person. Eine eindeutige und
damit sichere Zuordnung Ihrer Anfrage zu Ihren persönlichen Daten ist ohne Voranschriften
nicht möglich. Diese Regelung dient dem Schutz Ihrer persönlichen Daten.
Bitte beachten Sie, dass die unverschlüsselte Übermittlung personenbezogener Daten via
E-Mail (wozu auch die Ausweiskopie oder Meldebestätigung gehört) immer das Risiko birgt,
dass diese durch Dritte abgefangen werden könnten.

▪ Bitte senden Sie uns eine beidseitige, gut lesbare Kopie Ihres gültigen Personalausweises mit
aktueller Adresse, bzw. Ihres Reisepasses mit aktueller Meldebestätigung.

Die in unserem Datenbestand zu Ihrer Person gespeicherten Adressdaten weichen von den
Angaben in Ihrer Anfrage ab. Eine eindeutige und damit sichere Zuordnung Ihrer Anfrage zu
Ihren persönlichen Daten ist daher aktuell nicht möglich. Bitte senden Sie uns als Nachweis
Ihrer aktuellen Anschrift eine beidseitige Kopie Ihres gültigen Personalausweises mit aktueller
Adresse, bzw. Ihres Reisepasses mit aktueller Meldebestätigung, auf der die Angaben Name,
Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und Gültigkeitsdatum gut lesbar sind. Nicht
erforderliche Angaben, wie z.B. Nationalität, Augenfarbe und Größe sowie die 6-stellige
Zugangsnummer (nur bei neuen Personalausweisen ab 1.11.2010 vorhanden), können Sie in
Ihrem eigenen Interesse schwärzen.

Wir informieren Sie, dass wir die von Ihnen bestellte Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) nicht erstellen
können, wenn Sie uns die oben genannten Informationen zur eindeutigen Identifikation Ihrer Person nicht übermitteln.
Sie haben die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit oder einen
gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen.

Ich habe die Nennung frührer Anschrift und die Zusendung einer Ausweiskopie als unbegründet und unzulässig zurückgewiesen und die Schufa gleichzeitig zur weiterführenden Bearbeitung meines Antrages auf Auskunftsersuchen nach Art.15 DSGVO sowie zur Datenkopie aufgefordert.

Gibt es hier im Forum Erfahrungswerte von anderen Betroffenen Personen bezüglich Schufaauskunft sowie Ausweikopie?
Ich konnte das zwar in dem einen oder anderen Beitrag lesen, dass sich auch andere Personen zunächst quer gestellt haben und der Schufa keine Ausweiskopie zur Verfügung gestellt haben. Es fehlt hier aber teilweise auch an Rückmeldungen von den Personen ob das dann ohne Ausweiskopie geklappt hatte oder ob man dann doch der Schufa eine Ausweiskopie zur Verfügung gestellt hatte.
 

dadi01

Erfahrenes Mitglied
30.06.2018
860
455
Ich hatte Ende Oktober eine DSGVO Kopie angefordert, so, wie ich diese mehrmals innerhalb eines Jahres jeweils in den letzten Jahren angefordert habe/anfordere.
Da ich mit den unabhängig von diesem "postalischen DSGVO" Verkehr viel Postverkehr bzgl anderer Themen hatte, benötigen die meine Persokopie auch nicht, wollten diese aber Ende Oktober, weil ich meinen Vornamen versehentlich in die "Namenszeile" und den Nachnamen versehentlich in die Vornamenzeile geschrieben hatte(man kann bestimmt nicht erkennen, dass es da zum Vertippen gekommen ist - mit anderen Worten, man will es anscheinend nicht, um einen Perso zu bekommen - sehr schlecht geschauspielert).

Habe gestern da angerufen und siehe da, der Mitarbeiter hat das "Vertippen" erkannt und die DSGVO Auskunft ohne Perso losgeschickt. Die vertauschten Namen teilte er mir übrigens als Grund von sich aus mit.
Rufe am besten hier an und drück dich durchs Tel Menü: 0611 – 9278 9278
In Verbindung mit der Aufforderung zur Übersendung der früheren Anschriften und der Persokopie wurde Dir eine Referenznummer mitgeteilt. Diese musst Du dann nennen und dann hoffe ich auf nen kompetenten Mitarbeiter für dich, der auch gewillt ist mit dir konstruktiv eine Lösung zu finden.
 

bROAdWAY

Neues Mitglied
21.12.2022
9
27
Ich hatte Ende Oktober eine DSGVO Kopie angefordert, so, wie ich diese mehrmals innerhalb eines Jahres jeweils in den letzten Jahren angefordert habe/anfordere.
Da ich mit den unabhängig von diesem "postalischen DSGVO" Verkehr viel Postverkehr bzgl anderer Themen hatte, benötigen die meine Persokopie auch nicht, wollten diese aber Ende Oktober, weil ich meinen Vornamen versehentlich in die "Namenszeile" und den Nachnamen versehentlich in die Vornamenzeile geschrieben hatte(man kann bestimmt nicht erkennen, dass es da zum Vertippen gekommen ist - mit anderen Worten, man will es anscheinend nicht, um einen Perso zu bekommen - sehr schlecht geschauspielert).

Habe gestern da angerufen und siehe da, der Mitarbeiter hat das "Vertippen" erkannt und die DSGVO Auskunft ohne Perso losgeschickt. Die vertauschten Namen teilte er mir übrigens als Grund von sich aus mit.
Rufe am besten hier an und drück dich durchs Tel Menü: 0611 – 9278 9278
In Verbindung mit der Aufforderung zur Übersendung der früheren Anschriften und der Persokopie wurde Dir eine Referenznummer mitgeteilt. Diese musst Du dann nennen und dann hoffe ich auf nen kompetenten Mitarbeiter für dich, der auch gewillt ist mit dir konstruktiv eine Lösung zu finden.

Vielen Dank für die Info. Vor meiner schriftlichen Antwort auf die Anforderung der Auweiskopie sowie früherer Adresse hatte ich natürlich auch telefonisch versucht die Sache schnell und unbürokratisch zu klären. Bin dabei sogar bis zur "Fachabteilung" vorgedrungen. Aber auch hier konnte oder eher wollte man mir nicht helfen.

Nunja das ganze hat natürlich auch eine Vorgeschichte und hierzu muss man sagen das ich und die Schufa auf Kriegsfuss stehen. Alles begann in 2015 damit, dass die Schufa Daten zu meiner Person an einen Vertragspartner übermittelt hat und dieser Vertragspartner wiederum diese Daten im Internet veröffentlicht hat. Wieso, weshalb und warum konnte oder wollte man mir damals nicht mitteilen. Auch die Aufsichtbehörde war da keine wirklich große Hilfe. Meine Erfahrungen diesbezüglich sind, das die Schufa bei Datenschutzverstößen keinerlei Konsquenzen von der Aufsichtbehörde zu befürchten hat. Geldstrafen werden oder wurden von der Aufsichtbehörde nach meinen Informationen bisher gegen die Schufa nicht verhängt.
Damit sich ein solcher Fall nicht noch einmal wiederholt, hatte ich 2015 eine Auskunftsperre bei der Schufa erzwungen und erreicht das mein bei der SCHUFA geführter Datenbestand zur Beauskunftung gesperrt ist.

Aus heutiger Sicht muss ich leider sagen, war ich damals 2015 mit der Schufa zu nachsichtig. Ich hätte nämlich schon damals viel härter gegen die Schufa vorgehen müssen. Denn in den Folgejahren stellte sich zusätzlich heraus, dass die Schufa die ihr anvertrauten und übermittelten Daten auch unzulässig für andere Zwecke verwendet für die eine Verwendung, zumindest in meinem Fall, auch Datenschutzrechtlich unzulässig gewesen ist.
Bei den drei Rechtsverletzungen die in den Folgenjahren nach 2015 durch die Schufa erfolgt sind, war ich dann nicht mehr so nachsichtig und habe die Angelegenheiten dann immer sofort einem Fachanwalt übergeben. Das hatte für die Schufa bisher drei strafbewehrte Unterlassungserklärungen gegenüber meiner Person, Vertragsstrafezahlung in 4-stelliger Höhe sowie die Übernahme der Kosten meiner rechtlichen Vertretung zur Folge.

Meinen nächsten Schritt, dass ich die Angelegenheit wieder einem Fachanwalt übergeben werde, wenn die Auskunft nicht, nicht rechzeitig oder nicht vollständig innerhalb der Frist erteilt wird, habe ich der Schufa in meiner Antwort bereits mitgeteilt. Denn die nicht oder nicht vollständig erteilte Auskunft stellt einen Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO dar, der nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO einen Anspruch auf Schadensersatz (in meinem Fall mindestens die Übernahme der Kosten meiner rechtlichen Vertretung) des Betroffenen gegen den Verantwortlichen auslöst.

Darauf antwortete mir die Schufa heute dann wie folgt:
Guten Tag Vorname Nachname,

der SCHUFA ist sehr daran gelegen, die Anliegen der betroffenen Personen zeitnah zu
klären. Aktuell prüfen wir lhr Anliegen vom xx. Monat 2022.
Die Klärung lhres Anliegens nimmt jedoch noch zeit in Anspruch.
Wir werden Sie schnellstmöglich über das Ergebnis unserer Prüfung informieren.

Freundliche Grüße
lhr SCHUFA-Serviceteam
 
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bROAdWAY

Neues Mitglied
21.12.2022
9
27
Warum die Anforderung der PA-Kopie unzulässig sein sollte, erschließt sich mir nicht, Lektüreempfehlung.

Ok, vielleicht hätte ich konkreter Schreiben müssen, dass in meinem Fall sowie in anderen Fällen, siehe @dadi01 eine Anforderung der Ausweiskopie unzulässig ist.
Denn die Anforderung einer Ausweiskopie ist aus datenschutzrechtlicher Sicht regelmäßig nicht erforderlich.
Denn geht es um die Erfüllung von Betroffenenrechten darf nicht pauschal und generell eine Ausweiskopie verlangt werden.
Insbesondere wenn durch die mitgeteilten Daten wie Schufa-Datensatznummer, Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Anschrift der Betroffene eindeutig indentifiziert werden kann.

Das z.B. die im Datenbestand der Schufa zu meiner Person gespeicherten Adressdaten von den der Schufa seit jahren bekannten Andressdaten meiner Anfrage abweichen, ist nicht mein Verschulden. Denn laut früheren Daten der SCHUFA Holding AG lauteten meine Adressdaten belegbar auch schon einmal Kormoranweg 5 in 65201 Wiesbaden. Eingemeldet wurden diese falschen Adressdaten Kormoranweg 5 in 65201 Wiesbaden übrigens belegbar von der SCHUFA Holding AG selbst.

Darüber hinaus ist die Anforderung einer Ausweiskopie sowie die Anforderung von zusätzlichen Informationen zur Bestätigung meiner Identität nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit in Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO sowie dem Erleichterungsgebot in Erwägungsgrund 59 S. 1 und 2 der DSGVO vereinbar, wenn wie in meinem Fall keine Zweifel an der Identität meiner Person bestehen.

Die Anforderung von zusätzlich Informationen zur Bestätigung der Identität eines Antragstellers sowie einer Ausweiskopie auf der Grundlage von Art. 12 Abs. 6 DSGVO (analog §59 Abs. 4 BDSG) ist nämlich nur zulässig wenn es begründete Zweifel an der Identität einer betroffenen Person gibt. Aus der Gesetzesformulierung ergibt sich, dass die pauschale Behauptung von Zweifeln nicht genügt, um einen Antrag nach den Art. 15 bis 21 DSGVO abzulehnen. Die Zweifel an der Identität des Antragstellers oder der Antragstellerin sind einzelfallbezogen plausibel darzulegen.

Meine zuvor erläuterte Rechtsauffassung wurde auch bereits durch das erstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. August 2020 (1 K 90.19) bestätigt.
"Rechtsgrundlage des Verfahrens über die Auskunftserteilung ist § 59 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Danach darf die auskunftspflichtige Behörde nur dann zusätzlich Informationen zur Bestätigung der Identität eines Antragstellers anfordern, wenn „begründete Zweifel“ an dessen Identität bestehen. Ohne besonderen Anlass darf die auskunftspflichtige Behörde damit keinen Identitätsnachweis von einem Antragsteller verlangen (Otto in: Sydow BDSG § 59 Rn. 22).

Besonderer Anlass oder besondere Umstände sind hier weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Die Anschrift des Klägers ist dem Beklagten schon seit längerem bekannt. Das Amtsgericht Tiergarten hat dem Kläger schon in der Vergangenheit verschiedene Entscheidungen unter seiner gegenwärtigen Adresse übersandt. Außerdem fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, dass ein Dritter Interesse an der begehrten Auskunft haben könnte und deshalb unter Benutzung einer falschen Identität die Auskunft erschleichen könnte (vgl. Otto in: Sydow BDSG § 59 Rn. 23). Schließlich kann der Beklagte durch eine förmliche Zustellung seines Auskunftsschreibens dessen Fehlleitung unterbinden (vgl. Worms in: BeckOK DatenschutzR § 59 BDSG Rn. 12).
"
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE200014775
 
Zuletzt bearbeitet:
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Aachsoo

Erfahrenes Mitglied
24.11.2020
485
253
Ich habe in diesem Thema gelesen, dass die Eröffnung eines N26-Girokontos dem Banken-Score schadet. Ist das immer noch der Fall?

Ich möchte nur ein Backup-Konto mit Mastercard. Revolut ist okay, aber DE IBAN schlägt alle IBAN Diskriminierung.
 

zednatix

Erfahrenes Mitglied
28.07.2019
2.227
1.595
Wieviele Girokonten hast du denn aktuell?
Wenn du nur eins hast, wird das zusätzliche N26-Konto den Score nicht großartig senken.
Wenn du schon mehr als drei hast, kann die Sache wieder anders aussehen.

Ein Girokonto von N26 sollte den Score nicht anders beeinflussen als eines von einer anderen Bank.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich möchte nur ein Backup-Konto mit Mastercard
Du könntest auch C24 nehmen
 
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Aachsoo

Erfahrenes Mitglied
24.11.2020
485
253
Wieviele Girokonten hast du denn aktuell?
Wenn du nur eins hast, wird das zusätzliche N26-Konto den Score nicht großartig senken.
Wenn du schon mehr als drei hast, kann die Sache wieder anders aussehen.

Ein Girokonto von N26 sollte den Score nicht anders beeinflussen als eines von einer anderen Bank.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Du könntest auch C24 nehmen
Weniger als drei Konten.

Ich habe C24 in Betracht gezogen, aber N26 ist als Backup-Girokonto entscheidend besser. Das MC hat 201+offline PIN, keine AEE für Zahlungen, und vor allem muss das Konto nicht aktiv genutzt werden, um gebührenfrei zu bleiben.

Ich habe mich auch für ein Schufa-Probeabo angemeldet, werde mich über die Änderung des Scores informieren und hier berichten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Stuat.

Reguläres Mitglied
25.02.2019
44
2
Habe letztens mit einem Kreditberater über Auxmoney gesprochen und dort gehört das zwar der Schufa Score abgefragt wird, jedoch kein Kredit bei Abschluss in der Schufa eingetragen wird.
Wie kann das sein? Oder arbeitet Auxmoney einfach mit anderen Auskunfteien zusammen ?
 

zednatix

Erfahrenes Mitglied
28.07.2019
2.227
1.595
ANZEIGE
Weniger als drei Konten.

Ich habe C24 in Betracht gezogen, aber N26 ist als Backup-Girokonto entscheidend besser. Das MC hat 201+offline PIN, keine AEE für Zahlungen, und vor allem muss das Konto nicht aktiv genutzt werden, um gebührenfrei zu bleiben.

Ich habe mich auch für ein Schufa-Probeabo angemeldet, werde mich über die Änderung des Scores informieren und hier berichten.
Bei so wenigen Konten, vermute ich, dass, wenn du die Anfrage zeitnah löschen lässt, dein Score kaum sinken und mit etwas Glück vielleicht sogar steigen wird.
 
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