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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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Kamal2023

Aktives Mitglied
03.11.2023
148
52
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Also da hebe ich mir einen Schaden lieber für was ernstes auf.
Hättest dich einfach mal direkt an die Leitung des Saturn Markt gewandt… bin mir sicher, das hätte sich schnell geklärt und der Storno is ja nur ein Klick für die.

Die Anfragen haben Einfluss auf den Score. Kannste per Mail löschen lassen, dann ist er wie vorher. Einträge zu den Verträgen an sich gibt es keine mehr. Das wurde abgeschafft.

Du kannst ja sonst mal den 30 Tage gratis Zugang bestellen. Dann siehst du deine Einträge… und brauchst dir nicht die Datenkopie in Papierform bestellen.
Danke pls. Hab in meiner Versicherung 3 Fälle im Jahr kostenfrei und das war erst der erste :)
Kann ich der Schufa Einfach schreiben und so nach dem Motto, wenn da was ist vom 31.10.23 bitte unverzüglich löschen wegen Fehler seitens O2? Oder lieber erstmal anfordern ?
Wenn ich eine Mail dahin schreibe mit der Bitte der Löschung… gehen die dann erst wieder an O2? Muss ich was nachweisen ? Oder denen einfach meinen fall schildern ?
 

Kamal2023

Aktives Mitglied
03.11.2023
148
52
Bestell doch einfach die Auskunft und lass dann alles löschen, was nicht reingehört. Zur Beauftragung de Löschung hier ein Musterschreiben, das dann per E-Mail an meineschufa@schufa.de.
Mega, danke. Also alle Anfragen über 11 Tagen müssen gelöscht werden ? Krass, was ich hier schon alles gelernt habe … muss ich meinen Ausweis mit schicken als Nachweis oder was wollen die, wenn ich es per Mail mache ? Und muss ich genau die Anfragen benennen können oder reicht allgemein, alle über 11 Tage ?
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.182
2.964
Bei der Anforderung der Auskunft will die Schufa ne Ausweiskopie, die teilweise geschwärzt sein kann. Ob das rechtens ist, darüber scheiden sich die Geister; und es gibt hier ein Forumsmitglied, das deswegen schon die Schufa verklagt hat. Your choice.
Wenn du die Auskunft dann hast, kannste ja unter Nennung deiner dir dann bekannten Schufa-Datensatznummer zum einen mit dem allgemeinen Schreiben die Löschung aller Anfragen fordern und zum anderen zur Not nochmal konkret alle die benennen, die in der Auskunft stehen.
 

Kamal2023

Aktives Mitglied
03.11.2023
148
52
Bei der Anforderung der Auskunft will die Schufa ne Ausweiskopie, die teilweise geschwärzt sein kann. Ob das rechtens ist, darüber scheiden sich die Geister; und es gibt hier ein Forumsmitglied, das deswegen schon die Schufa verklagt hat. Your choice.
Wenn du die Auskunft dann hast, kannste ja unter Nennung deiner dir dann bekannten Schufa-Datensatznummer zum einen mit dem allgemeinen Schreiben die Löschung aller Anfragen fordern und zum anderen zur Not nochmal konkret alle die benennen, die in der Auskunft stehen.
Ich möchte es gern direkt per Mail machen… gehe das auch ? Oder brauche ich unbedingt erstmal die kostenfreie Version ? Wenn ich es direkt mache, will ich einfach rein schreiben, alle Anfragen mit mehr als 11 Tage …. Und meinen Ausweis als Nachweis mitsenden ….
 

Kamal2023

Aktives Mitglied
03.11.2023
148
52
Danke,
ich werde mein Glück versuchen und berichten.
Eine Frage noch. Wenn ich um Löschung der zwei falschen Anfragen mitteile, welchen Nachweis muss ich mit schicken ? Stornierung seitens O2 ? Oder muss es O2 veranlassen ? Oder gehen die eh an O2 und fragen nach ?
 

Kamal2023

Aktives Mitglied
03.11.2023
148
52
Letzteres. Sag, dsss du keine Geschäftsverbindung mit denen hast. Oder zumindest nicht die in Rede stehende.
Ok. Beides geht in einer Mail? Quasi löscht alle Anfragen über 11 Tage + löscht die Anfrage von Montag von O2, nie ein Vertrag hier zustande kam ? So in etwa ?
Oder soll ich einfach in einer Woche ein Schreiben verlassen mit lösche alles über 11 Tage … da wäre ja O2 dabei, falls es die selbe Relevanz hat ….
Sorry an alle für meine dummen fragen 🥺
 

Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
932
709
Bei der Anforderung der Auskunft will die Schufa ne Ausweiskopie,
Das ist aber nur optional, keine Pflicht. Nur, dass das nicht evtl. falsch verstanden wird.

@Kamal2023 ich würde dann aber auf jeden Fall empfehlen, zuvor erst einmal die kostenlose Datenkopie zu bestellen. Das ist ja nun wirklich kein großer Aufwand. Und hättest du statt mehrfach nachzufragen, ob die Anfragen da denn drinstehen würden, schon längst erledigt haben können.
Weil bei dem ganzen Aufriss, den du hier gerade betreibst, solltest du dann wenigstens auch erfahren, welche Anfragen dort evtl. vorm Löschen lassen gestanden haben.
 

Kamal2023

Aktives Mitglied
03.11.2023
148
52
Das ist aber nur optional, keine Pflicht. Nur, dass das nicht evtl. falsch verstanden wird.

@Kamal2023 ich würde dann aber auf jeden Fall empfehlen, zuvor erst einmal die kostenlose Datenkopie zu bestellen. Das ist ja nun wirklich kein großer Aufwand. Und hättest du statt mehrfach nachzufragen, ob die Anfragen da denn drinstehen würden, schon längst erledigt haben können.
Weil bei dem ganzen Aufriss, den du hier gerade betreibst, solltest du dann wenigstens auch erfahren, welche Anfragen dort evtl. vorm Löschen lassen gestanden haben.
Muss ich mich nicht identifizieren?
wenn ich die kostenlose anfordere… bekomme ich nach der Löschung wieder eine kostenlose ? ( dachte nur einmal im Jahr )….
Rentiert sich der online Zugang ? Würde ich das sofort sehen ? Und von dort aus steuern ? Würde es dann nämlich abschließen ….
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Spätestens beim vierten Fall hat die Versicherung eh keinen Bock mehr. Und das schöne ist, dass sich das Thema Rechtschutzversicherung dann für den Rest deines Lebens erledigt hat.
Ich habe die Versicherung seit 6 Jahren und gerade mal 2x in Anspruch genommen :)
Denke so oft nutze ich sie nicht ….
 

Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
932
709
Muss ich mich nicht identifizieren?
Natürlich, mit Name, Geburtsdatum und Adresse.

wenn ich die kostenlose anfordere… bekomme ich nach der Löschung wieder eine kostenlose ?
Hat @vlugangst doch schon angedeutet:
Du kannst dir die Auskunft jederzeit – und in haushaltsüblicher Häufigkeit kostenlos – anfordern. 😊
Eine feste Regel gibt es nicht (mehr). Aber immer, wenn du von Änderungen ausgehen kannst, kannst du das doch als berechtigtes Interesse einstufen.
Also jetzt einmal bestellen, und nach dem löschen lassen der Anfragen evtl. gleich nochmal.

dachte nur einmal im Jahr
Nein, das ist nicht mehr. Wobei ich jetzt noch nichtmal weiß, ob das überhaupt jemals so limitiert war - also seitens der Schufa.
 

Kamal2023

Aktives Mitglied
03.11.2023
148
52
Natürlich, mit Name, Geburtsdatum und Adresse.


Hat @vlugangst doch schon angedeutet:

Eine feste Regel gibt es nicht (mehr). Aber immer, wenn du von Änderungen ausgehen kannst, kannst du das doch als berechtigtes Interesse einstufen.
Also jetzt einmal bestellen, und nach dem löschen lassen der Anfragen evtl. gleich nochmal.


Nein, das ist nicht mehr. Wobei ich jetzt noch nichtmal weiß, ob das überhaupt jemals so limitiert war - also seitens der Schufa.
Dankeee ! Ich fordere erstmal die kostenfreie an :)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das dachten schon x Leute vor dir. Und dann kam aus heiterem Himmel die Kündigung.
Naja wozu zahlt man sonst knapp 40 Euro im Monat :)
Aber ja alles gut
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.345
2.102
Bei der Anforderung der Auskunft will die Schufa ne Ausweiskopie, die teilweise geschwärzt sein kann.
Du meinst bei der DSGVO Auskunft?
Habe diese schon zig Male angefordert und den Teil mit dem Nachweis nie gemacht. Hat bisher immer problemlos geklappt. Wüsste nicht warum ich da eine Ausweiskopie schicken sollte, wenn die Auskunft eh an die hinterlegte Adresse geschickt wird.
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Wie sehr ziehen laut eurer Expertise die zwei Anfragen ( O2) den Score runter ? :)
Wenn du sie löschen lässt, gar nicht. Aber wie stark die Auswirkung ist, kann dir keiner vernünftig sagen. Das kommt drauf an, welchen Score du meinst. Auf die Scores für Banken wird das nur wenig Einfluss haben.
Fordere einfach die Selbstauskunft an, lass beide Anfragen löschen - dann sind sie aus der Scoreberechnung raus - und lass den Saftladen O2 mit ihrem Schweizer Käse..... ähm löchrigen Netz künftig links liegen. Gibt bessere Prodivder.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.065
2.879
Naja wozu zahlt man sonst knapp 40 Euro im Monat :)
Aber ja alles gut

Eine Versicherung zahlt man immer dafür, abgesichert zu sein und nicht dafür, die Prämie wieder rauszuholen. Oder würdest du irgendwann mit 80 Jahren sagen: "Scheiße, ich war immer kerngesund und nie beim Arzt. Wozu habe ich soviel Geld bezahlt? Aber jetzt habe ich Krebs ... huchju! Endlich kann ich auch was rausholen".

2 Fälle in 6 Jahren würde ich behaupten, ist über dem Schnitt. Du darfst diejenigen nicht vergessen, die 20 Jahre lang die Versicherung nicht ein einziges Mal in Anspruch nehmen und das sind nicht wenige. Gerade Rechtschutzversicherungen sind sehr kritisch. Wenn sie den Eindruck gewinnen, dass da einer Rechtsstreitigkeiten vom Zaun bricht, nur weil er ne RS-Versicherung hat, kicken sie ihn raus.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.133
7.874
2 Fälle in 6 Jahren würde ich behaupten, ist über dem Schnitt.
Ohne die Umstände näher zu kennen, halte ich das für eine gewagte Aussage. Bei meiner RSV wird bspw. für jede telefonische Rechtsauskunft und für jede Vertragsprüfung (beides enthaltene Leistungen) ein Fall angelegt. Ich bin mittlerweile seit mehr als 10 Jahren dort und es stehen 8 Fälle in der Historie. Einen echten Gerichtsfall gab es dagegen bisher nie. Stattdessen gibt es Rabattangebote für die Treue. Sieht also nicht nach loswerden wollen aus.
Ich behaupte, dass die tatsächlichen Aufwendungen für die Versicherung ebenfalls in die Bewertung einfließen.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.065
2.879
Ja klar geht es um die Aufwendungen. Mit Fälle meinte ich jetzt "richtige Fälle", die "richtig Geld" kosten, nicht eine bloße Beratung/Auskunft. Und die Aufwendungen fließen nicht nur ebenfalls in die Bewertung ein, sondern dürften wohl das entscheidende Bewertungskriterium sein.
 
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CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
2.303
1.844
Blöd. Ich kann zur Zeit Anfragen nicht mehr selbstständig im meineSchufa-Zugang löschen. Es scheint, die Schufa hat diese praktische Funktion einfach wieder eingestellt.

Bei der Rückfrage "warum ist diese Anfrage gespeichert?" konnte man früher ja auf "Antwort hilfreich? Nein" klicken und danach gab es die Option "sofort löschen". Die Frage mit dem "hilfreich?" gibt es jetzt jedoch plötzlich nicht mehr.
 

Kamal2023

Aktives Mitglied
03.11.2023
148
52
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Ja klar geht es um die Aufwendungen. Mit Fälle meinte ich jetzt "richtige Fälle", die "richtig Geld" kosten, nicht eine bloße Beratung/Auskunft. Und die Aufwendungen fließen nicht nur ebenfalls in die Bewertung ein, sondern dürften wohl das entscheidende Bewertungskriterium sein.
2 Fälle in 6 Jahren und in den zwei fällen gingen gerade mal 4 Briefe in der Summe vom Anwalt raus. Beim ersten Fall sogar mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro, sodass die Versicherung lediglich 70 Euro zahlen musste …. Klar renne ich nicht wegen jeder Kleinigkeit dahin und gut zu wissen, was ich dank dir lernen darf. Dennoch habe ich bei der Versicherung nicht nur eine Rechtschutz. Sondern rechtschutz komplett, Haftpflicht, Hausrat, Zahnzusatzversicherung, BU, Unfallversicherung … und bis dato lediglich 2X Rechtschutz und Anspruch genommen :)

andere frage: lohnt sich generell der online Zugang für die paar Euros im Monat ?