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Genau das ist doch das System SchufaDas er bislang seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist, das ist richtig. Aber ob das in Zukunft so ist?
Genau das ist doch das System SchufaDas er bislang seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist, das ist richtig. Aber ob das in Zukunft so ist?
Naja, um die 1.500 € über 2 Jahre (für das Smartphone + Tarif) halte ich jetzt nicht unbedingt für Kleckerbeträge. Gibt ja auch Leute, die finanzieren ihre neue Waschmaschine für 1.500 € in Raten.Das wäre ja bei so Kleckerlesbeträgen auch stark übertrieben.
Du darfst nicht vergessen, dass jede Abfrage bei einer Auskunftsdatei auch Kosten mit sich bringt. Ebenso wie die Abfrage von Gehalt bzw. Nachweisen einen entsprechenden Mehraufwand verursacht. Bei deiner Überlegung musst du den Tarif rausrechnen, da dieser zeitnah nach fehlgeschlagener Zahlung gesperrt wird. Bleibt also nur das Smartphone. Und da sind beispielsweise 1.000 Euro für ein Unternehmen dieser größer einfacher abzuschreiben als den Aufwand für jeden Vertragsabschluss extrem zu erhöhen. Schließlich wollen die Telekommunikationsanbieter ihre Verträge verkaufen und sind wir mal ehrlich... fast jeder braucht einen funktionieren Mobilfunkvertrag, da liegt im Fall der Fälle sicher eine Prio des Schuldners auf der erneuten Freischaltung durch Zahlung der offenen Raten.Naja, um die 1.500 € über 2 Jahre (für das Smartphone + Tarif) halte ich jetzt nicht unbedingt für Kleckerbeträge. Gibt ja auch Leute, die finanzieren ihre neue Waschmaschine für 1.500 € in Raten.
Dann scheinen sie sich doch tatsächlich sehr stark auf Daten wie SCHUFA, Bürgel und eigene Erfahrungen zu stützen.
Tun die eben nicht zu nicht erwerbsfähigen zeiten habe ich solche premium verträge bekommen.Die fragen das doch sicher ab. Ich meine, nur anhand eines SCHUFA Scores einen Vertrag zu vergeben wäre irgendwie fahrlässig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Provider das riskieren. Nur weil jemand 98 % TelCo-Score hat, heißt es ja nicht, dass er genug verdient, um (neben seinen normalen Ausgaben) auch noch 60 - 90 € monatlich zusätzlich für einen Mobilfunkvertrag aufzubringen. Er kann ja genauso gut arbeitslos sein. Die SCHUFA liefert darüber ja keine Informationen.
Japp iphone war im Vetrag günstiger durch mitarbeiter Rabatt als ich dann später ein job hab aber ja aber ansonsten haste recht zu teuer.Ok, ich lag falsch - ich sehs sein. Zumal man ja heutzutage zumindest theoretisch die Möglichkeit hat (als Provider), ein nicht abgezahltes Smartphone zu sperren (über den Hersteller).
Dann funktionieren einige Dienste nicht mehr. Wie das rechtlich und praktisch aussieht - keine Ahnung. Und ohne Mobilfunkvertrag und ausreichend mobiles Internet sind viele so gut wie aufgeschmissen. Ich wäre das übrigens auch.
Wie gesagt: Ich halte von Smartphone zum Vertrag nur wenig - oft bekommt man das separat günstiger (von Aktionen abgesehen).
Naja, um die 1.500 € über 2 Jahre (für das Smartphone + Tarif) halte ich jetzt nicht unbedingt für Kleckerbeträge.
Ich würde die Schufa da mal außen vor lassen und bei Crif (CRIF GmbH / Crif Buergel) die Auskunft beantragen. Erfahrungsgemäß fragt Vodafone (bei mir zumidnest) ebenso wie o2 nicht bei der Schufa an.Habe nun meine Schufa Datenkopie erhalten und wie zu erwarten keinen negativen Eintrag. 97% von 100% mit einem Branchen Score von 96,8%. Soviel zu %-Scores gibt es nicht
Richtig die melden bei Abschluss, also das ein Vertrag besteht. Aber bei mir auch nur bei Mobilfunk und der ist interessanterweise letztens rausgeflogen, ohne mein zutun.Vodafone steht bei mir in der Schufa drin. Nur Vertrag - ohne Smartphone.
Die Meldung und Speicherung von Mobilfunkverträgen an die Schufa ohne Einwilligung ist rechtswidrig, daher wurden diese Daten bei allen gelöscht. https://www.heise.de/news/Schufa-Sc...on-Verbrauchern-zeichnen-sich-ab-9316126.htmlRichtig die melden bei Abschluss, also das ein Vertrag besteht. Aber bei mir auch nur bei Mobilfunk und der ist interessanterweise letztens rausgeflogen, ohne mein zutun.
Klagen und sich nicht außergerichtlich einigen, sondern durchziehen. Das gäbe die nächste kräftige Klatsche für diesen Verein. Es ist wirklich unfassbar, was sich dieser Saftladen nach all den Schlappen der vergangenen Jahre noch immer herausnimmt. Ein CoC ist für dich nach DSGVO nicht bindend. Wie kommt man auf so einen Schwachsinn bei denen?bin am überlegen, wie man das wieder aushebelt, weil das ist blöd.
CoC?Klagen und sich nicht außergerichtlich einigen, sondern durchziehen. Das gäbe die nächste kräftige Klatsche für diesen Verein. Es ist wirklich unfassbar, was sich dieser Saftladen nach all den Schlappen der vergangenen Jahre noch immer herausnimmt. Ein CoC ist für dich nach DSGVO nicht bindend. Wie kommt man auf so einen Schwachsinn bei denen?
CoC ist eine unternehmensinterne Leitlinie. Die hat ganz genau gar keine Relevanz vor Gericht, außer es wird die Schwere der Schuld festgelegt. Ohne CoC dürfte die Strafe saftiger ausfallen.p.s. wie hier auch einer schrieb, meinten sie bei der neulich schriftlichen ablehnung der löschung, nur „lt. bdsg und dsgvo“ nannten aber keinen konkreten paragraphen
Schau mal, S. 3. Sogar fett gedruckt…der coc fußt als „verhaltenskodex deutscher wirtschaftsauskunfteien“ den befolgen auch crefo usw… anscheinend. irgendwas war da mit den gerichten
Die Gerichte in Deutschland haben sich meistens dem „Code of Conduct“ in ihren Urteilen angeschlossen, zu sehen an den Urteilen unten in dem Link: https://www.dr-bahr.com/news/schufa...m-insolvenzbekanntmachungsportal-veroeff.htmldie frage stellte ich mir auch.
erinnere mich nur nicht mehr genau, was in urteilen der letzten jahre von gerichten bzgl CoC gesagt wurde. also, ob der irgendwie „anerkannt“ wird gerichtlich oder nicht..?
bzw. in einer form von denen als bindend eingestuft wurde oder nicht.
p.s. wie hier auch einer schrieb, meinten sie bei der neulich schriftlichen ablehnung der löschung, nur „lt. bdsg und dsgvo“ nannten aber keinen konkreten paragraphen
An der Einschätzung des Generalanwalts ändert auch die Tatsache, dass sich die SCHUFA bei der Datenverarbeitung auf so genannte genehmigte Verhaltensregeln stützt, nichts. Der Verband der Wirtschaftsauskunfteien hat Verhaltensregeln zum Umgang mit und der Speicherung von personenbezogenen Daten aufgestellt und von Datenschutz-Aufsichtsbehörden genehmigen lassen. Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts kann daraus aber keine Rechtfertigung oder Rechtsgrundlage für eine mit der DSGVO unvereinbare Praxis abgeleitet werden. Insbesondere dürfen die Verhaltensregeln, bei denen es sich bloß um eine freiwillige Verpflichtung handelt, keine Bindungswirkung gegenüber unbeteiligten Dritten haben.CoC ist eine unternehmensinterne Leitlinie. Die hat ganz genau gar keine Relevanz vor Gericht, außer es wird die Schwere der Schuld festgelegt. Ohne CoC dürfte die Strafe saftiger ausfallen.
Wenn sich jemand auf Gesetze bezieht, aber keine Paragraphen benennt, legt das den Schluss nahe, dass es ein Feigenblatt ist. Beide Gesetze sehen zwar einen kleinen Spielraum für Auskunfteien vor; das war es aber dann auch. Wenn die SCHUFA nicht mal bestehende Geschäftsbeziehungen außer mit Banken speichern darf (eben erst passiert mit den Mobilfunkverträgen), dann ganz sicher keine vorvertraglichen! Zumindest nicht für einen ausgedehnten Zeitraum. 11 Tage erscheint mir angemessen. 30 ggf. auch noch. Ein ganzes Jahr ist einfach nur Pipi Langstrumpf Manier.