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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.607
Oberpfalz
Das wäre ja bei so Kleckerlesbeträgen auch stark übertrieben.
Naja, um die 1.500 € über 2 Jahre (für das Smartphone + Tarif) halte ich jetzt nicht unbedingt für Kleckerbeträge. Gibt ja auch Leute, die finanzieren ihre neue Waschmaschine für 1.500 € in Raten.
Dann scheinen sie sich doch tatsächlich sehr stark auf Daten wie SCHUFA, Bürgel und eigene Erfahrungen zu stützen.
 
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MPaket

Erfahrenes Mitglied
02.09.2017
266
146
Naja, um die 1.500 € über 2 Jahre (für das Smartphone + Tarif) halte ich jetzt nicht unbedingt für Kleckerbeträge. Gibt ja auch Leute, die finanzieren ihre neue Waschmaschine für 1.500 € in Raten.
Dann scheinen sie sich doch tatsächlich sehr stark auf Daten wie SCHUFA, Bürgel und eigene Erfahrungen zu stützen.
Du darfst nicht vergessen, dass jede Abfrage bei einer Auskunftsdatei auch Kosten mit sich bringt. Ebenso wie die Abfrage von Gehalt bzw. Nachweisen einen entsprechenden Mehraufwand verursacht. Bei deiner Überlegung musst du den Tarif rausrechnen, da dieser zeitnah nach fehlgeschlagener Zahlung gesperrt wird. Bleibt also nur das Smartphone. Und da sind beispielsweise 1.000 Euro für ein Unternehmen dieser größer einfacher abzuschreiben als den Aufwand für jeden Vertragsabschluss extrem zu erhöhen. Schließlich wollen die Telekommunikationsanbieter ihre Verträge verkaufen und sind wir mal ehrlich... fast jeder braucht einen funktionieren Mobilfunkvertrag, da liegt im Fall der Fälle sicher eine Prio des Schuldners auf der erneuten Freischaltung durch Zahlung der offenen Raten.
 

dadaismu

Aktives Mitglied
09.04.2023
248
82
Die fragen das doch sicher ab. Ich meine, nur anhand eines SCHUFA Scores einen Vertrag zu vergeben wäre irgendwie fahrlässig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Provider das riskieren. Nur weil jemand 98 % TelCo-Score hat, heißt es ja nicht, dass er genug verdient, um (neben seinen normalen Ausgaben) auch noch 60 - 90 € monatlich zusätzlich für einen Mobilfunkvertrag aufzubringen. Er kann ja genauso gut arbeitslos sein. Die SCHUFA liefert darüber ja keine Informationen.
Tun die eben nicht zu nicht erwerbsfähigen zeiten habe ich solche premium verträge bekommen.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.607
Oberpfalz
Ok, ich lag falsch - ich sehs sein. Zumal man ja heutzutage zumindest theoretisch die Möglichkeit hat (als Provider), ein nicht abgezahltes Smartphone zu sperren (über den Hersteller).
Dann funktionieren einige Dienste nicht mehr. Wie das rechtlich und praktisch aussieht - keine Ahnung. Und ohne Mobilfunkvertrag und ausreichend mobiles Internet sind viele so gut wie aufgeschmissen. Ich wäre das übrigens auch.
Wie gesagt: Ich halte von Smartphone zum Vertrag nur wenig - oft bekommt man das separat günstiger (von Aktionen abgesehen).
 

dadaismu

Aktives Mitglied
09.04.2023
248
82
Ok, ich lag falsch - ich sehs sein. Zumal man ja heutzutage zumindest theoretisch die Möglichkeit hat (als Provider), ein nicht abgezahltes Smartphone zu sperren (über den Hersteller).
Dann funktionieren einige Dienste nicht mehr. Wie das rechtlich und praktisch aussieht - keine Ahnung. Und ohne Mobilfunkvertrag und ausreichend mobiles Internet sind viele so gut wie aufgeschmissen. Ich wäre das übrigens auch.
Wie gesagt: Ich halte von Smartphone zum Vertrag nur wenig - oft bekommt man das separat günstiger (von Aktionen abgesehen).
Japp iphone war im Vetrag günstiger durch mitarbeiter Rabatt als ich dann später ein job hab aber ja aber ansonsten haste recht zu teuer.
 

dadi01

Erfahrenes Mitglied
30.06.2018
823
411
schlechte nachrichten.
hab gerade nochmal mit der schufa telefoniert, weil ich meine "Anfrage zu KK mit Rahmen" raushaben will. also was jmd hier schon berichtete, ist wohl irgendwie am wahr werden.
die frau meinte, schufa hätte sich vor zwei wochen entschieden, diese "scorerelevanten anfragen, welche bisher immer aus kulanz gelöscht wurden", nicht mehr zu löschen und verwies auf den code of conduct, nach welchem (scorerelevante) anfragen das jahr gespeichert werden, nachdem ich auf
datensparsamkeit verwies


bin am überlegen, wie man das wieder aushebelt, weil das ist blöd.

kleiner edit noch: ich konnte eine scorerelevante anfrage am 14.11. über knopfdruck wieder löschen aus online, das macht irgendwie alles gerade keinen sinn.
noch ein edit: aus art. 6 dsgvo leitet sich mir nicht ab, in wie fern das speichern von anfragen gerechtfertigt ist.
bestehende vertragsdaten oder verstöße, meinetwegen, aber was sagen anfragen aus? außer den score zu füttern, das wiederum mE nicht
mit art 6 zumindest zu rechtfertigen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.976
2.687
Naja, um die 1.500 € über 2 Jahre (für das Smartphone + Tarif) halte ich jetzt nicht unbedingt für Kleckerbeträge.

Es ging ja auch nicht darum, ob du das für einen Kleckerbetrag hältst, sondern ob es objektiv einer ist. 😉

Was sollen denn Gehaltsnachweise bringen? Ab welchem Gehalt wäre man denn nicht mehr für 60€/Monat gut?

Ein Gehaltsnachweis sagt ja nichts darüber aus, welche Schuldverträge man in der Summe so laufen hat und genau deswegen gibt es die Schufa.
 
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MikeGold

Aktives Mitglied
20.06.2019
210
182
Habe nun meine Schufa Datenkopie erhalten und wie zu erwarten keinen negativen Eintrag. 97% von 100% mit einem Branchen Score von 96,8%. Soviel zu %-Scores gibt es nicht 😂
Ich würde die Schufa da mal außen vor lassen und bei Crif (CRIF GmbH / Crif Buergel) die Auskunft beantragen. Erfahrungsgemäß fragt Vodafone (bei mir zumidnest) ebenso wie o2 nicht bei der Schufa an.

Ich hatte bei o2 eine Zeit lang 9 Geräte und einen Mobilfunkvertrag parallel, bei der Schufa hatte ich da keine Anfrage gesehen :D Hab natürlich alles immer schön bezahlt :)
 

Meckie

Erfahrenes Mitglied
19.10.2018
3.043
2.561
Vodafone steht bei mir in der Schufa drin. Nur Vertrag - ohne Smartphone.
 

Reval

Erfahrenes Mitglied
12.02.2018
324
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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7.361
bin am überlegen, wie man das wieder aushebelt, weil das ist blöd.
Klagen und sich nicht außergerichtlich einigen, sondern durchziehen. Das gäbe die nächste kräftige Klatsche für diesen Verein. Es ist wirklich unfassbar, was sich dieser Saftladen nach all den Schlappen der vergangenen Jahre noch immer herausnimmt. Ein CoC ist für dich nach DSGVO nicht bindend. Wie kommt man auf so einen Schwachsinn bei denen?
 
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Nabuli77

Neues Mitglied
30.03.2023
13
2
Hallo allerseits,
Ich versuche seit Wochen vergebens, bei der Schufa eine Anfrage zu einer Kreditkarte von der Novumbank löschen zu lassen. Anfrage von Kreditkonditionen funktioniert anstandslos, nur diese besagte Eintrag bleibt. Hab es mehrfach über Emails versucht,.Kann man den Eintrag nicht vorzeitig löschen lassen?Danke im Voraus.
Nebil
 
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dadi01

Erfahrenes Mitglied
30.06.2018
823
411
Klagen und sich nicht außergerichtlich einigen, sondern durchziehen. Das gäbe die nächste kräftige Klatsche für diesen Verein. Es ist wirklich unfassbar, was sich dieser Saftladen nach all den Schlappen der vergangenen Jahre noch immer herausnimmt. Ein CoC ist für dich nach DSGVO nicht bindend. Wie kommt man auf so einen Schwachsinn bei denen?
CoC?
 

dadi01

Erfahrenes Mitglied
30.06.2018
823
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die frage stellte ich mir auch.
erinnere mich nur nicht mehr genau, was in urteilen der letzten jahre von gerichten bzgl CoC gesagt wurde. also, ob der irgendwie „anerkannt“ wird gerichtlich oder nicht..?
bzw. in einer form von denen als bindend eingestuft wurde oder nicht.

p.s. wie hier auch einer schrieb, meinten sie bei der neulich schriftlichen ablehnung der löschung, nur „lt. bdsg und dsgvo“ nannten aber keinen konkreten paragraphen
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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p.s. wie hier auch einer schrieb, meinten sie bei der neulich schriftlichen ablehnung der löschung, nur „lt. bdsg und dsgvo“ nannten aber keinen konkreten paragraphen
CoC ist eine unternehmensinterne Leitlinie. Die hat ganz genau gar keine Relevanz vor Gericht, außer es wird die Schwere der Schuld festgelegt. Ohne CoC dürfte die Strafe saftiger ausfallen.

Wenn sich jemand auf Gesetze bezieht, aber keine Paragraphen benennt, legt das den Schluss nahe, dass es ein Feigenblatt ist. Beide Gesetze sehen zwar einen kleinen Spielraum für Auskunfteien vor; das war es aber dann auch. Wenn die SCHUFA nicht mal bestehende Geschäftsbeziehungen außer mit Banken speichern darf (eben erst passiert mit den Mobilfunkverträgen), dann ganz sicher keine vorvertraglichen! Zumindest nicht für einen ausgedehnten Zeitraum. 11 Tage erscheint mir angemessen. 30 ggf. auch noch. Ein ganzes Jahr ist einfach nur Pipi Langstrumpf Manier.
 
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dadi01

Erfahrenes Mitglied
30.06.2018
823
411
der coc fußt als „verhaltenskodex deutscher wirtschaftsauskunfteien“ den befolgen auch crefo usw… anscheinend. irgendwas war da mit den gerichten
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.820
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Reval

Erfahrenes Mitglied
12.02.2018
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die frage stellte ich mir auch.
erinnere mich nur nicht mehr genau, was in urteilen der letzten jahre von gerichten bzgl CoC gesagt wurde. also, ob der irgendwie „anerkannt“ wird gerichtlich oder nicht..?
bzw. in einer form von denen als bindend eingestuft wurde oder nicht.

p.s. wie hier auch einer schrieb, meinten sie bei der neulich schriftlichen ablehnung der löschung, nur „lt. bdsg und dsgvo“ nannten aber keinen konkreten paragraphen
Die Gerichte in Deutschland haben sich meistens dem „Code of Conduct“ in ihren Urteilen angeschlossen, zu sehen an den Urteilen unten in dem Link: https://www.dr-bahr.com/news/schufa...m-insolvenzbekanntmachungsportal-veroeff.html

Ausnahme bildet das OLG Schleswig und schließlich das LG Wiesbaden, das einen Fall dem EuGH vorgelegt hat. Seit dem Gutachten des Generalanwalts des EuGH sieht es für die Schufa nicht mehr so rosig aus…
 
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Reval

Erfahrenes Mitglied
12.02.2018
324
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CoC ist eine unternehmensinterne Leitlinie. Die hat ganz genau gar keine Relevanz vor Gericht, außer es wird die Schwere der Schuld festgelegt. Ohne CoC dürfte die Strafe saftiger ausfallen.

Wenn sich jemand auf Gesetze bezieht, aber keine Paragraphen benennt, legt das den Schluss nahe, dass es ein Feigenblatt ist. Beide Gesetze sehen zwar einen kleinen Spielraum für Auskunfteien vor; das war es aber dann auch. Wenn die SCHUFA nicht mal bestehende Geschäftsbeziehungen außer mit Banken speichern darf (eben erst passiert mit den Mobilfunkverträgen), dann ganz sicher keine vorvertraglichen! Zumindest nicht für einen ausgedehnten Zeitraum. 11 Tage erscheint mir angemessen. 30 ggf. auch noch. Ein ganzes Jahr ist einfach nur Pipi Langstrumpf Manier.
An der Einschätzung des Generalanwalts ändert auch die Tatsache, dass sich die SCHUFA bei der Datenverarbeitung auf so genannte genehmigte Verhaltensregeln stützt, nichts. Der Verband der Wirtschaftsauskunfteien hat Verhaltensregeln zum Umgang mit und der Speicherung von personenbezogenen Daten aufgestellt und von Datenschutz-Aufsichtsbehörden genehmigen lassen. Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts kann daraus aber keine Rechtfertigung oder Rechtsgrundlage für eine mit der DSGVO unvereinbare Praxis abgeleitet werden. Insbesondere dürfen die Verhaltensregeln, bei denen es sich bloß um eine freiwillige Verpflichtung handelt, keine Bindungswirkung gegenüber unbeteiligten Dritten haben.

 
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