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Ich war mit folgender E-Mail vom 13.01. an meineschufa@schufa.de und kontakt@schufa.de erfolgreich, Anfragen löschen zu lassen:
"wie aus dem Dateneinblick in "Mein SCHUFA-Konto" ersichtlich, sind in meinem Schufa-Datensatz XYZ42 diverse Anfragen gespeichert, konkret sind dies:
Anfrage zur Kreditkarte vom
Anfrage zum Girokonto vom
Anfrage eines Energieunternehmens oder energienahen Dienstleisters vom
Länger als 11 Tage gespeicherte Anfragen besitzen keine Relevanz mehr, da sie laut Ihren Angaben weder die Scoreberechnung beeinflussen noch an Dritte beauskunftet werden. Getätigte Anfragen werden gemäß Ihren Richtlinien 12 Monate aufbewahrt, um mir und dem Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit der Kontrolle zu geben. Da ich einen aktuellen Auszug meines Schufa-Datensatzes elektronisch und in Paperform vorliegen habe, besitze ich die Möglichkeit der Datenkontrolle.
Im Sinne der Datensparsamkeit und der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO fordere ich sie daher auf, sämtliche o. g. Anfragen, die älter als 11 Tage sind, aus dem Datensatz zu entfernen, da es keinen Grund mehr gibt, diese Daten zu speichern."
Auch eine Anfrage zum Girokonto vom 14.01., die nicht in der E-Mail aufgeführt war, wurde gelöscht. Gelöscht wurde offensichtlich gestern.
Credits to @wizzard.
"wie aus dem Dateneinblick in "Mein SCHUFA-Konto" ersichtlich, sind in meinem Schufa-Datensatz XYZ42 diverse Anfragen gespeichert, konkret sind dies:
Anfrage zur Kreditkarte vom
Anfrage zum Girokonto vom
Anfrage eines Energieunternehmens oder energienahen Dienstleisters vom
Länger als 11 Tage gespeicherte Anfragen besitzen keine Relevanz mehr, da sie laut Ihren Angaben weder die Scoreberechnung beeinflussen noch an Dritte beauskunftet werden. Getätigte Anfragen werden gemäß Ihren Richtlinien 12 Monate aufbewahrt, um mir und dem Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit der Kontrolle zu geben. Da ich einen aktuellen Auszug meines Schufa-Datensatzes elektronisch und in Paperform vorliegen habe, besitze ich die Möglichkeit der Datenkontrolle.
Im Sinne der Datensparsamkeit und der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO fordere ich sie daher auf, sämtliche o. g. Anfragen, die älter als 11 Tage sind, aus dem Datensatz zu entfernen, da es keinen Grund mehr gibt, diese Daten zu speichern."
Auch eine Anfrage zum Girokonto vom 14.01., die nicht in der E-Mail aufgeführt war, wurde gelöscht. Gelöscht wurde offensichtlich gestern.
Credits to @wizzard.