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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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aadw

Erfahrenes Mitglied
03.11.2023
564
299
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Habe eben die neue Amazon Visa beantragt, es erfolgte eine Anfrage zur Kreditkarte also nicht Schufa neutral. Hat bei mir ca 0,5% abgezogen vom Score.
Glückwunsch, ich kann noch nicht beantragen. Bin gespannt, wann es funktioniert.
 
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Glumbi

Aktives Mitglied
17.05.2023
210
165
Gute Frage, kann ich mir so auch nicht erklären. Ich hatte die alte Amazon Visa nicht, bin aber schon ewig Amazon Kunde und kaufe sehr viel dort ein.
 

aadw

Erfahrenes Mitglied
03.11.2023
564
299
Gute Frage, kann ich mir so auch nicht erklären. Ich hatte die alte Amazon Visa nicht, bin aber schon ewig Amazon Kunde und kaufe sehr viel dort ein.
Ich kaufe hier auch regelmäßig ein und bin schon seit ewigen Zeiten dabei. Ich hatte vor gefühlt 18 Jahre während der Anfangszeit mal eine Kreditkarte dort. Na mal abwarten.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.790
7.028
Es wird schon jeder seinen Antrag machen können, ganz ruhig;)die weitere Diskussion aber bitte im richtigen Thread fortführen. Danke!
 
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Starfire

Neues Mitglied
23.07.2020
13
4
Habe eben die neue Amazon Visa beantragt, es erfolgte eine Anfrage zur Kreditkarte also nicht Schufa neutral. Hat bei mir ca 0,5% abgezogen vom Score.
Die Anfrage hat bei mir auch in gleicher Höhe den Score nach unten gedrückt.
Bin mal gespannt ob aus dem "Antrag" noch ein richtiger Eintrag der Karte wird.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
638
457
Darf ich kurz nachfragen: Sind das Anfragen bei denen keine Geschäftsbeziehung zustande kam? Oder kann ich im Prinzip alle meine Anfrage zu Girokonten und Kreditkarten löschen lassen, selbst wenn Geschäftsbeziehungen dazu laufen (die ja separat eingetragen sind)?
 

gyod1985

Erfahrenes Mitglied
14.07.2020
535
598
Der Schufa ist es egal, ob die Geschäftsbeziehung zustande kam. Man hat dann entweder einen oder zwei Einträge. Und auch wenn das Konto nicht mehr existiert, wird die Anfrage trotzdem nicht gelöscht
 
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reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
638
457
Der Schufa ist es egal, ob die Geschäftsbeziehung zustande kam. Man hat dann entweder einen oder zwei Einträge. Und auch wenn das Konto nicht mehr existiert, wird die Anfrage trotzdem nicht gelöscht
Danke, und wenn das Konto exisitiert, dann kann ich aber nicht die Anfrage löschen lassen nehme ich an?
 

sparfuchs_CZ

Aktives Mitglied
21.08.2024
107
129
Bei mir liegt die Nachfrage zum löschen mittlerweile beim hessischen Datenschutzbeauftragten. Vielleicht hilft es, wenn sich mehr daran beteiligen:
poststelle@datenschutz.hessen.de
Danke für den Tipp. Hätte ich gleich machen sollen. Stattdessen habe ich gestern das gebastelt (folgt) und warte auf einen Brief. Bin hier neu und lese Euch alle schon seit einem Monat. Wenn mein Urlaub zu Ende ist, schreibe ich hier ausführlichen Bericht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen Ihre Entscheidung vom XX.8.2024 ein. Ich habe die komplette Geschäftsbeziehung mit Ihrem Unternehmenskunden innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen. Bei der Unterzeichnung des Vertrags mit Ihrem Unternehmenskunden gab ich die Einwilligung, dass Ihr Unternehmenskunde bei Ihnen Auskünfte einholen darf. Mit der Ausübung des Widerrufs erlosch der gesamte Vertrag inkl.diese meine Einwilligung. Eine weitere Speicherung des Datensatzes ist daher rechtswidrig. Zudem ist die Anfrage älter als 11 Tage.

Ich fordere Sie nunmehr auf, die beanstandete Anfrage unverzüglich, jedoch spätestens bis 31.8.2024 zu löschen. Passiert dies nicht und erhalte ich diesbezüglich bis zum 2.9. (Empfangsfrist) kein Schreiben von Ihnen, werde ich das Anliegen an die örtliche Datenschutzbehörde weiterleiten, denn ich sehe bei dem beanstandeten Datensatz erhebliche Verstöße gegen DSGVO. Zudem behalte ich mir vor, den Fall an meine Rechtsschutzversicherung zu übergeben.

Mit freundlichen Grüßen
sparfuchs_CZ


Es ist eigentlich eine Frechheit, derartig das Widerrufsrecht mit den Füßen zu treten seitens der Banken und Schufa. Man kann schon merken, dass die Score-Berechnung aus der Steinzeit stammt, wo nur Kriminelle auf der Flucht ins Ausland 10 Produktanfragen unterwegs stellen konnten. Zeit, mal drüber nachzudenken, diesen lächerlichen Verein durch moderne Institutionen zu ersetzen.
 
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knauserix

Aktives Mitglied
25.02.2024
147
68
Der Schufa ist es egal, ob die Geschäftsbeziehung zustande kam. Man hat dann entweder einen oder zwei Einträge. Und auch wenn das Konto nicht mehr existiert, wird die Anfrage trotzdem nicht gelöscht

Das finde ich aber irgendwie auch nachvollziehbar, jedenfalls aus Sicht einer Kredit-Auskunftei. Denn es handelte sich ja auch um eine Aktivität eines (potentiellen) Kreditnehmers, nämlich Eröffnung (und dann wieder Schließung) eines Girokontos. Und das kann relevant sein.

Man sollte das ja auch immer aus Sicht der anderen (bestehenden oder künftigen) Kreditgeber sehen: die wollen wissen, wie zuverlässig der Kreditnehmer ist, mit dem sie Geschäfte machen. Und in deren Interesse handelt und speichert nun mal die Schufa.
 

mr_krohtz

Reguläres Mitglied
18.01.2021
60
43
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Das finde ich aber irgendwie auch nachvollziehbar, jedenfalls aus Sicht einer Kredit-Auskunftei. Denn es handelte sich ja auch um eine Aktivität eines (potentiellen) Kreditnehmers, nämlich Eröffnung (und dann wieder Schließung) eines Girokontos. Und das kann relevant sein.

Man sollte das ja auch immer aus Sicht der anderen (bestehenden oder künftigen) Kreditgeber sehen: die wollen wissen, wie zuverlässig der Kreditnehmer ist, mit dem sie Geschäfte machen. Und in deren Interesse handelt und speichert nun mal die Schufa.
Die Sicht einer Auskunftei steht aber nicht über dem Gesetz. Laut DSGVO ist das wider des Grundsatzes der Datenminimierung.

Ich wundere mich tatsächlich, dass die SCHUFA manche Dinge noch immer so praktiziert (praktizieren kann) und sich da noch niemand - offenbar auch keine Verbraucherschützervereinigungen - großflächiger beschwert haben. Insbesondere das Speichern der Anfragen über einen Zeitraum von 12 (!) Monaten ist nach meinem Dafürhalten vollkommen unzulässig und überhaupt nicht mit der DSGVO vereinbar. Diese Anfragen wirken sich auf den Score aus. Sofern die Geschäftsbeziehung zustande gekommen ist, wird dies bereits vermerkt und wirkt sich ebenfalls (korrekterweise) auf den Score aus. Eine Anfrage kumulativ zu der entstandenen Geschäftsbeziehung zu speichern, ist in meinen Augen zweckwidrig. Wenn keine Geschäftsbeziehung zustande gekommen ist, könnte die Anfrage wenige Wochen, möglicherweise bis zu drei Monate gespeichert werden, sofern auf Verlangen des Betroffenen nicht früher Löschung verlangt wird. 12 Monate sind jedoch völlig aus dem Rahmen gefallen und stehen in keiner Zweck-Mittel-Relation. Wenn die Geschäftsbeziehung innerhalb des Jahres bereits wieder beendet wurde, müssten nach meinem Verständnis sämtliche gespeicherten Daten dazu, inklusive der Anfragen, gelöscht werden.

Sinn und Zweck der DSGVO ist es insbesondere auch, die Betroffenen zu stärken, denn diese befinden sich der Natur der Sache nach in schwächeren Positionen gegenüber großen Unternehmen. Die Betroffenen sollen also die Kontrolle über ihre eigenen Daten haben, sofern dies verhältnismäßig ist. In meinen Augen ist die Speicherung der Anfragen durch die SCHUFA nicht mehr verhältnismäßig und läuft über das erforderliche Maß hinaus.