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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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Captian Sheridan

Aktives Mitglied
10.06.2017
193
1
Ehrlich gesagt, mache ich mir ein wenig Gedanken über meine Daten. Ich habe mit der hier veröffentlichten E-Mail die Datenübersicht beantragt und habe heute folgendes Schreiben erhalten:


Im Anschriftenfeld steht mein Name mit folgender Adresse:

Keine Angabe
12099 Berlin

Ich habe noch nie in Berlin gewohnt. Wie kann das denn sein, wenn die Datensatznummer ein Schlüssel ist? Das einzige was ich mir vorstellen kann, ist, dass die versuchen eine Zuordnung über die E-Mail-Adresse vorzunehmen und diese noch von jemand anderen verwendet wird. In meinen Augen ist das sehr unprofessionell. Wenn ich einen Schlüssel angebe, dann sollte dieser auch für eine eindeutige Zuordnung verwendet werden.
Hab die gleiche Antwort bekommen, dabei hab ich die Meldeadresse
aus meineschufa kopiert.

Hab um Stellungsnahme gebeten, ob die Daten in meineSchufa für zahlende
Kunden "Fake" seien, und mich nochmal beim hessischen Datenschutzbeauftragten
beschwert. (Beim ersten Mal wollte die Schufa mir eine Auskunft mit Gebühren verkaufen..)
Inzwischen die Selbstauskunft von der Schufa da.

Aussagekräftig finde ich die ganzen Scores nicht wirklich.
Einzig Bankenscore 2.0 ist aussagekräftig.

Wenn ich Zeit habe, schreibe ich mehr dazu.
nur kurz: Der Basis Score von 95 in Q4 2017 hatte wenig
mit den Bankenscore 2.0 von 71 in Q4 2017 zu tun.

Die Scores für Genossenschaften,Hypotheken, usw. vor allem im Version 1.0
sind bei mir gut ??. Dabei können in diesen Bereichen keine Daten vorlegen.
 

Flytrey

Erfahrenes Mitglied
29.05.2014
464
11
FRA
War bei mir ähnlich. Ich schrieb zuerst folgende Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestelle ich die Auskunft Datenübersicht nach § 34 BDSG inklusive meiner aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte.
Meine Kundennummer lautet XXXXXXXXXX.
Bitte schicken Sie die Auskunft an die bei Ihnen gespeicherten Meldeadresse. Ich bitte um Verständnis dass ich Ihnen auf diesem Weg keine Ausweiskopie übermitteln kann da es sich bei E-Mail nicht um einen verschlüsselten Übertragungsweg handelt.



Daraufhin bekam ich ebenfalls ein PDF mit meinem Namen und Berlin als Adresse mit der Bitte eine Ausweiskopie zu schicken. Stattdessen habe ich meine Anfrage modifiziert:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestelle ich die Auskunft Datenübersicht nach § 34 BDSG inklusive meiner aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte.
Datensatznummer XXXXXX
Name Mein Name
Anschrift Meine Adresse
Geburtsdatum
Geburtsort

Bitte schicken Sie die Auskunft an meine Meldeadresse. Ich bitte um Verständnis dass ich Ihnen auf diesem Weg keine Ausweiskopie übermitteln kann da es sich bei E-Mail nicht um einen verschlüsselten Übertragungsweg handelt.



Diesmal hat es geklappt, 16 Tage später war die Auskunft in der Post.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Dann rückt die Schufa offensichtlich nicht alle gespeicherten Adressen heraus, die Datenübersicht nach §34 BDSG wäre unvollständig.


Es ist mir bisher noch nie bewusst aufgefallen, aber es ist tatsächlich so, das viele Daten die sich unter meineSCHUFA einsehen lassen, nicht in der Selbstauskunft nach §34 BDSG erscheinen. Die gesamten Registrierungsdaten, selbst gewählte Kunden- und Lieferanschrift, etc. sind bisher in keiner meiner Selbstauskünfte wiederzufinden.
 
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StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Die Berliner Adresse scheint dann wohl ein "Platzhalter" zu sein. Die Postleitzahl stimmt mit der Adresse einer ehemaligen SCHUFA Niederlassung am Mariendorfer Damm 1-3 in 12099 Berlin überein.

Gemäß dem verlinkten Artikel, wurde diese mit anderen Niederlassungen im Jahr 2010 geschlossen. Eigentlich schade, da hätte man eventuell auch persönlich die Selbstauskunft einfordern können.

AB ENDE OKTOBER 2010 SIND DIE SCHUFA-GESCHÄFTSSTELLEN IN BERLIN, BOCHUM, DÜSSELDORF, HANNOVER, KÖLN, LEIPZIG, MANNHEIM, MÜNCHEN, STUTTGART UND WIESBADEN GESCHLOSSEN. DIE GESTIEGENE AKZEPTANZ DER KONTAKTMÖGLICHKEITEN ÜBER TELEFON UND INTERNET ZEIGT EINE DEUTLICHE ÄNDERUNG IM VERBRAUCHERVERHALTEN.

Unabhängig davon, würde ich dennoch die schufa um eine Stellungnahme bitten, woher den die Berliner Adresse auf dem Brief herkommt.
 
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amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
5
Streit
Es ist mir bisher noch nie bewusst aufgefallen, aber es ist tatsächlich so, das viele Daten die sich unter meineSCHUFA einsehen lassen, nicht in der Selbstauskunft nach §34 BDSG erscheinen. Die gesamten Registrierungsdaten, selbst gewählte Kunden- und Lieferanschrift, etc. sind bisher in keiner meiner Selbstauskünfte wiederzufinden.
So ist es. Aber auch ein Hinweis darauf an SCHUFA und Hessen Datenschutz half nichts. Nach wie vor ist es ein eklatanter Verstoß, Sturheit gewinnt.
 
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rhodium

Erfahrenes Mitglied
06.12.2014
1.041
157
Was passiert eigentlich, wenn in die Schufa z.B. Inkasso eingetragen wird? Also quasi ein Negativeintrag?
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
So ist es. Aber auch ein Hinweis darauf an SCHUFA und Hessen Datenschutz half nichts. Nach wie vor ist es ein eklatanter Verstoß, Sturheit gewinnt.

In welcher Form standest du mit dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen in Kontakt? Wenn ich eine Selbstauskunft einfordere, dann erwarte ich auch das alle personenbezogenen Daten genannt werden. Wenn ich jetzt aber sehe, das sämtliche meineSCHUFA Daten fehlen, dann möchte ich mir nicht vorstellen, welche Menge an weiteren "unbekannten Datenbanken" vorhanden sind.

Um dem Nachdruck zu verleihen, sollten möglichst viele eine Beschwerde an das zuständige Referat 3.2 des Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen richten. Wir haben doch den offensichtliche Beweis, das die schufa Daten im Rahmen der Selbstauskunft vorenthält und da sollte der Landesdatenschutzbeauftragte Konsequenzen daraus ziehen.
 
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StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Ich finde es eher ärgerlich, dass die Branchenscores Online nicht einsehbar sind. Man hat immerhin für einen Zugang bezahlt und sieht nur rudimentäre Informationen. Die wirklich interessanten Informationen erhält man nur per Selbstauskunft nach BDSG.

Mit dem kostenpflichtigen meineSCHUFA Zugang, kontrolliert man als Verbraucher, die Daten die von den Unternehmen an die schufa gemeldet werden. Als gegenwert, erhält man einen vermeintlichen "Basisscore" und das ist dann auch alles was von der schufa selbst bereitgestellt wird. Dies reicht dann sicherlich auch 99% der meineSCHUFA Nutzer aus, da diese die Branchenscores gar nicht kennen und davon ausgehen, das der Basisscore bei einer Anfrage weitergeleitet wird.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.238
308
Moin.

Mal eine Frage zu 2 Abfragen.
Wenn man bei einer Bank für einen Kredit anfragt (nicht verpflichtend, nur einmal Konditionen), dann steht in der Schufa eine Anfrage, die nach 10 Tagen nicht mehr an andere Anfrage gemeldet wird.
So weit, so gut.

Wenn man nun bei einer Versicherung eine ANfrage zu einer möglichen Versicherung stellt, dann steht dies dort:
Anfrage Finanzdienstleistung ohne den Vermerk, dass dies nach 10 Tagen nicht mehr anderen Anfragern gezeigt wird. Ablauf nach 1 Jahr.

War das schon immer so, dass Versicherungsanfragen in der Schufa jedem gezeigt werden, für ein Jahr?
 
F

flopower1996

Guest
Moin.

Mal eine Frage zu 2 Abfragen.
Wenn man bei einer Bank für einen Kredit anfragt (nicht verpflichtend, nur einmal Konditionen), dann steht in der Schufa eine Anfrage, die nach 10 Tagen nicht mehr an andere Anfrage gemeldet wird.
So weit, so gut.

Wenn man nun bei einer Versicherung eine ANfrage zu einer möglichen Versicherung stellt, dann steht dies dort:
Anfrage Finanzdienstleistung ohne den Vermerk, dass dies nach 10 Tagen nicht mehr anderen Anfragern gezeigt wird. Ablauf nach 1 Jahr.

War das schon immer so, dass Versicherungsanfragen in der Schufa jedem gezeigt werden, für ein Jahr?

Zu diesem Spezialfall habe ich selber noch keine Erfahrungen gemacht. Bei mir hat nie eine Versicherung die Schufa abgefragt. Generell soll es aber so sein, dass die "Anfrage Kreditkonditionen" für niemanden außer dir und der Schufa sichtbar sind. Außerdem soll so eine Abfrage keine positiven oder negativen Einflüsse auf deine Branchenscores haben. Hingegen Abfragen wie "Anfrage Kreditkarte", "Anfrage zur Eröffnung eines Girokontos", "Anfrage Kreditkarte mit Kreditrahmen" etc. negative Einflüsse auf deine Branchenscores haben können. Desweiteren sollen sie für zehn Tage anderen Partnern sichtbar sein und nach einem Jahr komplett gelöscht werden.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Auf der Rückseite des ersten Blattes der Selbstauskunft nach §34 BDSG, werden die einzelnen Löschfristen genannt. Ich hab auch die folgende Gegenüberstellung der Gesetzlichen Vorgaben und der Praxis der schufa vom Wissenschaftlich Dienst des Bundestages gefunden. Wobei sich die gesetzlichen Vorgaben dieses Jahr mit der Novellierung des Datenschutzgesetzes ende Mai ändern wird.

Nach dem von mir hervorgehobenen Abschnitt, dürfte die Anfrage eigentlich auch nur 10 Tage lang an Vertragspartner gemeldet werden. Eventuell fehlt hier der Zusatz. Durch eine schriftliche Rückfrage bei der schufa, könntest du aber Klarheit erlangen.

3.1. Gesetzliche Vorgaben
In § 35 Abs. 2 Satz 2 BDSG ist geregelt, in welchen Fällen personenbezogene Daten zu löschen sind. In der Vorschrift findet sich u.a. eine Löschverpflichtung, die sich speziell an Stellen richtet,die geschäftsmäßig Daten zum Zweck der Übermittlung verarbeiten und die damit auch Auskunfteien erfasst, vgl. § 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 4 BDSG. Danach muss eine Auskunftei personenbezogene Daten löschen, wenn eine Prüfung ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist. Handelt es sich um erledigte Sachverhalte und liegt kein Widerspruch des Betroffenen gegen die Löschung vor, muss die Auskunftei die Prüfung bereits nach Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf die erstmalige Speicherung folgt, vornehmen. Ansonsten trifft sie diese Pflicht am Ende des vierten Kalenderjahres. Ergibt die jeweilige Prüfung, dass die Daten weiterhin vermarktet werden können, dürfen sie für weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern die Voraussetzungen nach § 29 Abs. 1 BDSG nach wie vor erfüllt sind. Nach Ablauf der drei Jahre unterliegt die Auskunftei erneut der Prüfpflicht. Handelt es sich bei den personenbezogenen Daten jedoch um solche über Bankgeschäfte im Sinne des § 28a Abs. 2 Satz 1 BDSG, ist die Auskunftei darüber hinaus auch dann zur Löschung verpflichtet, wenn der Vertrag über das jeweilige Bankgeschäft beendet wurde und der Betroffene dies verlangt, vgl. § 35 Abs. 2 Satz 3 BDSG.

3.2. Praxis der Schufa
Die Schufa speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Gelöscht werden zum Beispiel:

– Angaben über Anfragen nach 12 Monaten taggenau; sie werden aber nur 10 Tage in Auskünften an Vertragspartner der Schufa weitergegeben.
– Kredite taggenau nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung.
– Informationen über fällige Forderungen in der Regel jeweils nach einem Zeitraum von drei vollen Kalenderjahren, insbesondere dann, wenn sie in dieser Zeit erledigt werden. Bei unerledigten Sachverhalten erfolgt eine Löschung am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit dem Kalenderjahr, das der Speicherung folgt. Eine länger währende Speicherung ist insbesondere dann möglich, wenn beispielsweise eine titulierte Forderung längere Zeit nicht ausgeglichen wurde.
– Konten über laufende Vertragsbeziehungen (zum Beispiel Girokonten, Telekommunikationskonten), wenn das Konto aufgelöst wird.
– Kreditkartenkonten drei Jahre taggenau nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
– Versandhauskonten, wenn die Forderung zurückgezahlt wurde.
– Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte bzw. den zentralen Vollstreckungsgerichten nach drei Jahren taggenau, jedoch vorzeitig, wenn der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht bzw. das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.
 

amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
5
Streit
War das schon immer so, dass Versicherungsanfragen in der Schufa jedem gezeigt werden, für ein Jahr?
Ich hatte nur mal den Fall, dass eine Versicherung für Zahlung auf Rechnung bzw. Ratenzahlung anfragte (à la Onlineshop). Das gab Ärger, weil ich nämlich mit Skonto jährlich im Voraus zahle. Ansonsten hatte ich von Versicherungen noch nie Anfragen in Auskunfteien.
 

amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
5
Streit
In welcher Form standest du mit dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen in Kontakt?
Das ist schon Jahre her. Dem R3.2 lag damals noch kostenpflichtige Auskunft und meineSCHUFA-Screenshots des neuartigen online-Zugangs vor. Ich besaß mir unbekannte Festnetztelefonanschlüsse, manche Sachen waren online aber nicht im Papier. Scores völlig wirr. Zig Anfragen darin, die online nicht waren. Anfragen, die ich nicht mir zuordnete. Wie hier nun Probleme mit Adressen die es nie gab.
Sogar mein Name war falsch geschrieben ein Jahr lang, weil ein Partner einen Buchstaben zu viel einfügte und die SCHUFA das als gekommenes Update nimmt.

Und immer wieder: Man solle doch beweisen, dass es nicht so richtig ist.

Wie kann man aber etwas nicht vorhandenes beweisen? :LOL:
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Also wenn es bei dir schon ein paar Jahre her ist, dann hoffe ich doch mal das sich die Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten dahingehend etwas sensibilisiert hat. Ich habe mit der erhaltenen Selbstauskunft den schriftlichen Beweis, das sämtliche meineSchufa-Daten die ich unter dem Abschnitt "Meine Kundendaten" und "Registrierungsdaten" einsehen kann, nicht in der schriftlichen Selbstauskunft erscheinen.
 
F

flopower1996

Guest
Ich frage mich, was wohl passiert, wenn man eine Auskunft speziell für Meineschufa anfordert.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Ich frage mich, was wohl passiert, wenn man eine Auskunft speziell für Meineschufa anfordert.

Würde mich nicht wundern wenn man dann erneut die standardisierte Selbstauskunft erhält. Hier liegt ein Prozessfehler vor, der die meineSCHUFA Daten bei der Selbstauskunft nicht berücksichtigt.
 
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gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
5
AGB
Ich frage mich, was wohl passiert, wenn man eine Auskunft speziell für Meineschufa anfordert.

So wie ich Paragraph 34 BDSG verstehe, geht es darum, eine Auskunft zu sämtlichen beim jeweiligen Unternehmen zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Da dürfte es doch egal sein, um welche Daten es sich da im Detail und Einzelnen handelt, oder?
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.456
3.183
Neuss
www.drboese.de
So wie ich Paragraph 34 BDSG verstehe, geht es darum, eine Auskunft zu sämtlichen beim jeweiligen Unternehmen zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Da dürfte es doch egal sein, um welche Daten es sich da im Detail und Einzelnen handelt, oder?

So ist es. Das verstehen aber viele Unternehmen nicht oder: Sie wollen es nicht verstehen. Ich klage gerade vor dem AG Leipzig für einen Mandanten gegen einen großen deutschen OTA mit "mittelbarer" dunkler Vergangenheit, was Datenschutz angeht. Das Urteil wurde gestern verkündet, ist mir aber noch nicht zugestellt worden. Da wurde auch nur ein Bruchteil dessen beauskunftet, was wirklich an Daten vorhanden war.
 
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Ida77

Erfahrenes Mitglied
11.11.2017
335
48
Gestern hat es die Schufa im dritten Versuch endlich geschafft, mir eine Selbstauskunft zuzuschicken, die auch die aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte enthält. Erwartungsgemäß sind diese in einigen Kategorien runtergegangen - ich hatte so einiges geändert im letzten Jahr bei meinen Konten und Karten.

Folgendes ist mir aufgefallen:
- Eine Bank stellte im September 2017 eine „Anfrage zum Girokonto“, was ich wusste (da ich dort ein Girokonto beantragt hatte) und in der Online-Übersicht sah. Diese Anfrage taucht nicht auf bei den „in den letzten Monaten übermittelten Wahrscheinlichkeitswerten“. Anscheinend hat die Bank diese nicht abgefragt.
- Barclays fragt alle drei Monate den Bankenscore ab (sowas ist ja bei denen nichts Ungewöhnliches). Ende Februar 2018 fragten sie allerdings am selben Tag sowohl den Bankenscrore 2.0 als auch den Bankenscore 3.0 ab. Hat das noch jemand bei seiner Übersicht so drin?
- Bei meinem Antrag an die DKB für ein DKB Cash wurde der Sparkassenscore 2.0 übermittelt (Scorewert lag etwas über 400 = knappe 94 %). In den aktuellen Wahrscheinlichkeitswerten hat derselbe Bankenscore einen Scorewert von etwa 9400 (Prozentzahl 94,.. %). Da wurde anscheinend die erste „9“ vergessen bei der Übermittlung an die DKB bzw. jetzt an mich.
 

The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
614
20
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Auf mein erneutes Schreiben mit Nachfrage woher die Berliner Adresse stammt und der Bitte um nochmalige Zusendung der Übersicht, habe ich das gleiche Schreiben noch einmal erhalten. Diesmal soll ich zusätzlich zum Personalausweis noch eine Meldebescheinigung zusenden.

Die ticken doch echt nicht mehr richtig. Wo kann ich mich beschweren?
 
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