ANZEIGE
Nein, nur die von 1 und 2.
Dann rückt die Schufa offensichtlich nicht alle gespeicherten Adressen heraus, die Datenübersicht nach §34 BDSG wäre unvollständig.
Nein, nur die von 1 und 2.
Hab die gleiche Antwort bekommen, dabei hab ich die MeldeadresseEhrlich gesagt, mache ich mir ein wenig Gedanken über meine Daten. Ich habe mit der hier veröffentlichten E-Mail die Datenübersicht beantragt und habe heute folgendes Schreiben erhalten:
Im Anschriftenfeld steht mein Name mit folgender Adresse:
Keine Angabe
12099 Berlin
Ich habe noch nie in Berlin gewohnt. Wie kann das denn sein, wenn die Datensatznummer ein Schlüssel ist? Das einzige was ich mir vorstellen kann, ist, dass die versuchen eine Zuordnung über die E-Mail-Adresse vorzunehmen und diese noch von jemand anderen verwendet wird. In meinen Augen ist das sehr unprofessionell. Wenn ich einen Schlüssel angebe, dann sollte dieser auch für eine eindeutige Zuordnung verwendet werden.
Dann rückt die Schufa offensichtlich nicht alle gespeicherten Adressen heraus, die Datenübersicht nach §34 BDSG wäre unvollständig.
AB ENDE OKTOBER 2010 SIND DIE SCHUFA-GESCHÄFTSSTELLEN IN BERLIN, BOCHUM, DÜSSELDORF, HANNOVER, KÖLN, LEIPZIG, MANNHEIM, MÜNCHEN, STUTTGART UND WIESBADEN GESCHLOSSEN. DIE GESTIEGENE AKZEPTANZ DER KONTAKTMÖGLICHKEITEN ÜBER TELEFON UND INTERNET ZEIGT EINE DEUTLICHE ÄNDERUNG IM VERBRAUCHERVERHALTEN.
So ist es. Aber auch ein Hinweis darauf an SCHUFA und Hessen Datenschutz half nichts. Nach wie vor ist es ein eklatanter Verstoß, Sturheit gewinnt.Es ist mir bisher noch nie bewusst aufgefallen, aber es ist tatsächlich so, das viele Daten die sich unter meineSCHUFA einsehen lassen, nicht in der Selbstauskunft nach §34 BDSG erscheinen. Die gesamten Registrierungsdaten, selbst gewählte Kunden- und Lieferanschrift, etc. sind bisher in keiner meiner Selbstauskünfte wiederzufinden.
So ist es. Aber auch ein Hinweis darauf an SCHUFA und Hessen Datenschutz half nichts. Nach wie vor ist es ein eklatanter Verstoß, Sturheit gewinnt.
Ich finde es eher ärgerlich, dass die Branchenscores Online nicht einsehbar sind. Man hat immerhin für einen Zugang bezahlt und sieht nur rudimentäre Informationen. Die wirklich interessanten Informationen erhält man nur per Selbstauskunft nach BDSG.
Moin.
Mal eine Frage zu 2 Abfragen.
Wenn man bei einer Bank für einen Kredit anfragt (nicht verpflichtend, nur einmal Konditionen), dann steht in der Schufa eine Anfrage, die nach 10 Tagen nicht mehr an andere Anfrage gemeldet wird.
So weit, so gut.
Wenn man nun bei einer Versicherung eine ANfrage zu einer möglichen Versicherung stellt, dann steht dies dort:
Anfrage Finanzdienstleistung ohne den Vermerk, dass dies nach 10 Tagen nicht mehr anderen Anfragern gezeigt wird. Ablauf nach 1 Jahr.
War das schon immer so, dass Versicherungsanfragen in der Schufa jedem gezeigt werden, für ein Jahr?
3.1. Gesetzliche Vorgaben
In § 35 Abs. 2 Satz 2 BDSG ist geregelt, in welchen Fällen personenbezogene Daten zu löschen sind. In der Vorschrift findet sich u.a. eine Löschverpflichtung, die sich speziell an Stellen richtet,die geschäftsmäßig Daten zum Zweck der Übermittlung verarbeiten und die damit auch Auskunfteien erfasst, vgl. § 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 4 BDSG. Danach muss eine Auskunftei personenbezogene Daten löschen, wenn eine Prüfung ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist. Handelt es sich um erledigte Sachverhalte und liegt kein Widerspruch des Betroffenen gegen die Löschung vor, muss die Auskunftei die Prüfung bereits nach Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf die erstmalige Speicherung folgt, vornehmen. Ansonsten trifft sie diese Pflicht am Ende des vierten Kalenderjahres. Ergibt die jeweilige Prüfung, dass die Daten weiterhin vermarktet werden können, dürfen sie für weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern die Voraussetzungen nach § 29 Abs. 1 BDSG nach wie vor erfüllt sind. Nach Ablauf der drei Jahre unterliegt die Auskunftei erneut der Prüfpflicht. Handelt es sich bei den personenbezogenen Daten jedoch um solche über Bankgeschäfte im Sinne des § 28a Abs. 2 Satz 1 BDSG, ist die Auskunftei darüber hinaus auch dann zur Löschung verpflichtet, wenn der Vertrag über das jeweilige Bankgeschäft beendet wurde und der Betroffene dies verlangt, vgl. § 35 Abs. 2 Satz 3 BDSG.
3.2. Praxis der Schufa
Die Schufa speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Gelöscht werden zum Beispiel:
– Angaben über Anfragen nach 12 Monaten taggenau; sie werden aber nur 10 Tage in Auskünften an Vertragspartner der Schufa weitergegeben.
– Kredite taggenau nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung.
– Informationen über fällige Forderungen in der Regel jeweils nach einem Zeitraum von drei vollen Kalenderjahren, insbesondere dann, wenn sie in dieser Zeit erledigt werden. Bei unerledigten Sachverhalten erfolgt eine Löschung am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit dem Kalenderjahr, das der Speicherung folgt. Eine länger währende Speicherung ist insbesondere dann möglich, wenn beispielsweise eine titulierte Forderung längere Zeit nicht ausgeglichen wurde.
– Konten über laufende Vertragsbeziehungen (zum Beispiel Girokonten, Telekommunikationskonten), wenn das Konto aufgelöst wird.
– Kreditkartenkonten drei Jahre taggenau nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
– Versandhauskonten, wenn die Forderung zurückgezahlt wurde.
– Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte bzw. den zentralen Vollstreckungsgerichten nach drei Jahren taggenau, jedoch vorzeitig, wenn der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht bzw. das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.
Ich hatte nur mal den Fall, dass eine Versicherung für Zahlung auf Rechnung bzw. Ratenzahlung anfragte (à la Onlineshop). Das gab Ärger, weil ich nämlich mit Skonto jährlich im Voraus zahle. Ansonsten hatte ich von Versicherungen noch nie Anfragen in Auskunfteien.War das schon immer so, dass Versicherungsanfragen in der Schufa jedem gezeigt werden, für ein Jahr?
Das ist schon Jahre her. Dem R3.2 lag damals noch kostenpflichtige Auskunft und meineSCHUFA-Screenshots des neuartigen online-Zugangs vor. Ich besaß mir unbekannte Festnetztelefonanschlüsse, manche Sachen waren online aber nicht im Papier. Scores völlig wirr. Zig Anfragen darin, die online nicht waren. Anfragen, die ich nicht mir zuordnete. Wie hier nun Probleme mit Adressen die es nie gab.In welcher Form standest du mit dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen in Kontakt?
Ich frage mich, was wohl passiert, wenn man eine Auskunft speziell für Meineschufa anfordert.
Ich frage mich, was wohl passiert, wenn man eine Auskunft speziell für Meineschufa anfordert.
So wie ich Paragraph 34 BDSG verstehe, geht es darum, eine Auskunft zu sämtlichen beim jeweiligen Unternehmen zu meiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Da dürfte es doch egal sein, um welche Daten es sich da im Detail und Einzelnen handelt, oder?
Was ist denn ein OTA?
Ich kenns nämlich auch nur unter Over The Air [emoji16]Online Travel Agent, also diese Flugticketvermittler wie travel overland et. al.