ANZEIGE
Anhang anzeigen 115312
Anhang anzeigen 115313
Eine Seite hab ich vergessen, lade ich noch hoch.
Wie bist du da dran gekommen? vor DSGVO? Bei mir sah das davor immer anders aus.Anhang anzeigen 115312 Anhang anzeigen 115313 Eine Seite hab ich vergessen, lade ich noch hoch.
Wie bist du da dran gekommen? vor DSGVO? Bei mir sah das davor immer anders aus.
Sehr geehrter Herr JFI,
*
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie bitten um nachträgliche Lieferung der aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte zur Datenübersicht nach § 34 BDSG vom 23.04.2018.
*
Wir bitten um Verständnis, dass uns eine nachträgliche Lieferung nicht mehr möglich ist. Die Datenübersicht ist seit dem 25.05.2018 nicht mehr verfügbar.
*
Die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) beinhaltet neben dem Basisscore die Scores, die wir in den letzten 12 Monaten über Ihre Person an Vertragspartner übermittelt haben.
*
Die aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte entnehmen Sie bitte der Datenübersicht vom 08.01.2018 sowie der SCHUFA-BonitätsAuskunft*vom 25.05.2018.
*
Weitere Informationen und Materialien zum Thema Scoring finden Sie unter*www.scoring‑wissen.de.
*
Falls Sie Fragen haben: Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr (außer an bundesweit einheitlichen Feiertagen) unter der SCHUFA-Service-Nummer 0611‑92780.
*
Mit freundlichen Grüßen
*
Ihr SCHUFA-Serviceteam
Guten Tag,
ich werde die Sache an den hessischen Datenschutzbeauftragten zur Prüfung weiterleiten, da ich mit dem Vorgang absolut nicht zufrieden bin.
Meiner Meinung nach liegt eine bewusste Verzögerungstaktik vor (vor dem Hintergrund von Projekten wie "openschufa" wird dieses Vorgehen schlüssig), um die damals gültige Auskunftspflicht auszuhebeln.
Mir sind nun einige Fälle bekannt, in denen die aktuellen Scorewerte (deutlich vor dem 25.05.2018 angefragt, wie in meinem Fall) nicht ausgeliefert wurden, obwohl sie explizit angefordert wurden.
Ich bezweifle aufgrund der Häufigkeit, dass es sich hierbei um Einzelfälle handelt.
Mit freundlichem Gruß,
JFI
Wie bist du da dran gekommen? vor DSGVO? Bei mir sah das davor immer anders aus.
Hab mir Donnerstag übers Portal die Boni Auskunft bestellt, weil ich die Scores wissen will.
Muss aber nochmal bestellen, da am Donnerstag noch 3 Anfragen drin waren, welche jetzt raus sind.
Die Schufa hat also sehr wohl aufgezeichnet, zu welchen Zeitpunkten Auskünfte geliefert wurden.
Also ein kostenpflichtige Auskunft?
Genau, das würde ich auf jeden Fall noch mit anprangern!Die E-Mail von der schufa beweist aber auch, da das Datum nicht genannt wird, das sowohl die alte Auskunft nach BDSG als auch die neue nach DSGVO nicht vollständig ist.
Genau, das würde ich auf jeden Fall noch mit anprangern!
Guten Tag,
die Schufa hat 2018 bei einigen Auskünften nach Bundesdatenschutzgesetz die aktuellen Scorewerte trotz Anforderung nicht geliefert.
Meine Anfrage vom 23.04.2018 wurde ebenfalls unvollständig bearbeitet, es fehlten die aktuellen Branchenscores.
Aufgrund des gehäuften Vorkommens schließe ich Zufälle bzw. "Vergessen" seitens der Schufa aus. Der Verdacht liegt nahe, dass die Schufa ihrer Auskunftspflicht durch Täuschung und Verzögerung bewusst nicht nachgekommen ist. Diese Taktik wurde bis Inkrafttreten der DS-GVO am 25.05.2018 durchgezogen, um sich der Auskunftspflicht zu entziehen. Vermutlich spielen dabei Projekte wie openschufa.de eine Rolle.
Meinen Schriftverkehr mit der Schufa finden Sie hier:
https://www.vielfliegertreff.de/showthread.php?p=2629724
In diesem Thread sind auch andere Fälle geschildert, in denen die Schufa vermehrt seit 2018 unvollständige Auskünfte lieferte.
Aus meinem Schriftverkehr mit der Schufa geht hervor, dass die Schufa
a) sehr wohl Daten darüber speicherte, wann welche Art von Auskunft an die anfragenden Privatpersonen übermittelt wurde. Jedoch wurde diese gespeicherte Information nie beauskunftet.
b) Datensätze (konkret: tagessktuelle Branchenscores) zurückgehalten hat bis zum Inkrafttreten der DSGVO, um diese danach nicht mehr kostenfrei ausliefern zu müssen.
Ich bin mit dem Vorgehen der Schufa nicht zufrieden und bitte um Prüfung, ob die Taktik der Schufa rechtlich zu beanstanden ist.
Immerhin besteht der Verdacht, dass das bis 24.05.2018 geltende Bundesdatenschutzgesetz und die daraus resultierende Auskunftspflicht bewusst ausgehebelt wurden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
JFI
Beschwerde an den hessischen Datenschutzbeauftragten ist rausgegangen:
Wobei das ja eher uninteressante Daten sind, da du sie ja bereits kennen solltest.Wenn das hier jemand vom hessischen Datenschutz liest, viele Daten von meineschufa (E-Mail, Bankverbindung, Loginname, etc.) fehlen in der alten Auskunft nach BDSG als auch in der neuen Auskunft nach DSGVO. Also ebenso eine Unterschlagung an vorhandenen Informationen.
Wobei das ja eher uninteressante Daten sind, da du sie ja bereits kennen solltest.
Hi!
Ist jemand zufällig bei der Sparda-Bank und kann mir sagen, ob ein Dispo in der Schufa als Kredit, Rahmenkredit etc. eingemeldet wird?
Besten Dank.
Meine Frau ist bei der Sparda Hessen, hat einen Dispo aber es steht nur drin Konto seit 2003.