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Ich erwähne den 812 GTS als Symbol für die letzten Zuckungen des Verbrennermobils , Variante Sauger . Endlos schön aber dem Tode geweiht .
Ich erwähne den 812 GTS als Symbol für die letzten Zuckungen des Verbrennermobils , Variante Sauger . Endlos schön aber dem Tode geweiht .
Geht auch.
Das ist echt witzig, ich kenne keinen bei dem das so ist. Egal ob Anwaltskanzlei oder Bank.... Wobei ich keinen kenne, der ein reines E-Auto Firmenwagen fährt, alle nur Plug-In.Was? Wie kommst du auf das schmale Brett? Ladekarten werden übernommen, privater Stromverbrauch wird übernommen und teilweise werden sogar die privaten Wallboxen bezahlt. Ich kenne keinen der schon ein BEV oder PHEV als Firmenwagen fährt und die Stromkosten privat tragen muss.
Thema Wasserstoff für den privaten Individual Verkehr: Niemals. Der riesige energetische Aufwand das zu produzieren, der immense Aufwand das zu transportieren, die völlige fehlende Infrastruktur (Tankstellen) mit den entsprechenden Lagerkapazitäten (bei - 255°C und/oder 1000 bar), mal ganz abgesehen von den technischen Voraussetzungen die es dafür im Fahrzeug braucht. Never!
Selbstverständlich. Das FA akzeptiert sogar die Anschaffung einer Wallbox für das private Laden als Firmenkosten. Macht nicht jeder AG, aber einige schon.Das sollte das FA/der Arbeitgeber schon akzeptieren.
Die Dienstwagenbesteuerung macht für Firmen genau 0,0 Unterschied, völlig egal ob 1% 0,5% oder 0,25%. Das kommt nur dem AN zu gute.Das sei für die Firmen besonders attraktiv, weil die Fahrzeuge, sofern sie eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern gemäß WLTP haben, unter die 0,5-Prozent-Regelung für die Dienstwagenbesteuerung fallen. Damit sind sie schlicht günstiger.
Auch das ist falsch, viele Dienstwagen sind ein Lohnbestandteil und legen in der Hauptsache täglich den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zurück.Fahrer von Dienstwagen legen oft lange Strecken zurück, die weit über die rein elektrische Reichweite hinausgehen. Und ist die Batterie erst einmal leer, steigt der Verbrauch - und zwar drastisch.
Das ist schlichtweg Unfug. Völlig unabhängig von Tankkarten ist der Kraftstoff für Dienstwagenfahrer sowieso kostenlos, da die Betriebskosten über die Dienstwagenbesteuerung abgegolten sind. Und das gilt selbstverständlich auch für Strom.Der Grund für den mangelnden Ladewillen vieler Dienstwagenfahrer: Meist bekommen die Mitarbeiter von Firmen Tankkarten ausgestellt, mit denen der Kraftstoff für sie kostenlos ist. Das Nachladen mit Strom, beispielsweise zu Hause, müssten sie hingegen in vielen Fällen selbst zahlen.
Das ist schlichtweg Unfug. Völlig unabhängig von Tankkarten ist der Kraftstoff für Dienstwagenfahrer sowieso kostenlos, da die Betriebskosten über die Dienstwagenbesteuerung abgegolten sind. Und das gilt selbstverständlich auch für Strom.
Wenn es ihm vom AG erstattet wird, sonst nicht. Die ich kenne, bekommen eben keine Erstattung.....
Aber sie bekommen Benzin/Diesel gegen Beleg erstattet? Oder nur gegen Tankkarte?
Grundsätzlich sind mit der 1% Regel laut BFH für den AN alle Kosten abgegolten (also nicht durch den AN zu leisten) welche unmittelbar dem Halten und Betrieb des Fahrzeuges dienen. Zu diesen Kosten zählen alle Versicherungen, Steuern, Reparaturen, Leasing/Darlehen/Anschaffungskosten, Austausch von Verbrauchsgegenständen (z.B. Reifen, Schmiermittel), sowie alle von der Fahrleistung abhängigen Energiekosten. Und zu letzterem zählt neben Benzin/Diesel/Gas seit neuestem nun mal auch Strom.
Einzig muss der AN mit dem AG das Abrechnungsmodell für heimischen Strom klären. In der Praxis hat sich ein separater Verbrauchszähler für Strom als gängig erwiesen und der Verbrauch kann mittels Fotos üblicherweise belegt werden. Dies kann mit den Anzeigen im Fahrzeug zu Kontrollzwecken abgeglichen werden, wobei 10% Ladeverlust (Unterschied zwischen zugeführtem Strom und gespeichertem Strom im Fahrzeug) als akzeptabel gelten.
Die AN die du kennst lassen sich da über den Tisch ziehen, oder haben nicht die Möglichkeit der Individualabrechnung mittels separatem Stromzähler geschaffen.
Aber sie bekommen Benzin/Diesel gegen Beleg erstattet? Oder nur gegen Tankkarte?
Grundsätzlich sind mit der 1% Regel laut BFH für den AN alle Kosten abgegolten (also nicht durch den AN zu leisten) welche unmittelbar dem Halten und Betrieb des Fahrzeuges dienen. Zu diesen Kosten zählen alle Versicherungen, Steuern, Reparaturen, Leasing/Darlehen/Anschaffungskosten, Austausch von Verbrauchsgegenständen (z.B. Reifen, Schmiermittel), sowie alle von der Fahrleistung abhängigen Energiekosten. Und zu letzterem zählt neben Benzin/Diesel/Gas seit neuestem nun mal auch Strom.
Einzig muss der AN mit dem AG das Abrechnungsmodell für heimischen Strom klären. In der Praxis hat sich ein separater Verbrauchszähler für Strom als gängig erwiesen und der Verbrauch kann mittels Fotos üblicherweise belegt werden. Dies kann mit den Anzeigen im Fahrzeug zu Kontrollzwecken abgeglichen werden, wobei 10% Ladeverlust (Unterschied zwischen zugeführtem Strom und gespeichertem Strom im Fahrzeug) als akzeptabel gelten.
Die AN die du kennst lassen sich da über den Tisch ziehen, oder haben nicht die Möglichkeit der Individualabrechnung mittels separatem Stromzähler geschaffen.
Zum einen regelt die 1 % Versteuerung nur die Höhe des zu versteuernden Betrages. Der Arbeitgeber ist völlig frei in seiner Entscheidung ob er Strom, Benzin usw. erstattet oder nicht. Dies ist im Arbeitsvertrag frei zu vereinbaren, oder bei größeren Unternehmen mit dem Betriebsrat abgestimmt und in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ich kenne die Lösung mit den Tankkarten, ich kenne aber niemand der einen Firmenwagen in einem größeren Unternehmen fährt und auch den Strom bezahlt bekommt. Das es dies gibt ist unbestritten, das es die Regel ist, bestreite ich aber schon.
Interessante Aspekte hier. Ich kannte es bisher ausschließlich so, dass der AG alle (!) Kosten trägt wenn der AN einen Firmenwagen nach 1% Regel versteuert. Bleiben Kosten beim AN hängen muss die Sinnhaftigkeit des Ganzen auch hinterfragt werden. In vielen Fällen ist ein Dienstwagen Lohnbestandteil, d.h. der AN verzichtet zu Gunsten des Dienstwagen auf einen gewissen Bruttolohn. Addiert man diese Differenz mit den Mehraufwendungen für die 1% Regel beginnt das Rechenexempel ob sich ein Dienstwagen überhaupt noch lohnt. Zumal die 1% Versteuerung nach BLP noch aus einer anderen Zeit stammt. Damals war der Bruttolistenpreis (BLP) quasi der Verkaufspreis für Endkunden, die wenn überhaupt maximal 3% Barzahlerrabatt bekommen haben. Heute hat man die BLP seitens der Hersteller nach oben gejagt um auch jedem Privatkunden seine 10% +/- an Rabatt geben zu können.
Also derartige "Lösungen" sind mir bisher auch noch nicht untergekommen. Was sind denn das für Arbeitgeber?!?!
Wie erwähnt hatte ich mehrfach solche „Angebote“.
Wow..., ich gehe davon aus du hast dankend abgelehnt.
Wow..., ich gehe davon aus du hast dankend abgelehnt.
Zumal die 1% Versteuerung nach BLP noch aus einer anderen Zeit stammt.
Wie erwähnt hatte ich mehrfach solche „Angebote“.
Das habe ich schon verstanden. Mich hätte interessiert welche Branche mit ihren Mitarbeitern so umgeht. Die führen dann vermutlich auch Buch wie oft und lange man während der Arbeitszeit die Toilette aufsucht.