Elektromobilität (aus dem Tesla-Aktie-Thread)

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somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.786
4.406
Gummersbach
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Ich erwähne den 812 GTS als Symbol für die letzten Zuckungen des Verbrennermobils , Variante Sauger . Endlos schön aber dem Tode geweiht .
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.786
4.406
Gummersbach

Geht alles, aber etwa wie der Unterschied zwischen Stehpaddeln auf dem Baggersee und Sydney-Hobart :


9k=
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Was? Wie kommst du auf das schmale Brett? Ladekarten werden übernommen, privater Stromverbrauch wird übernommen und teilweise werden sogar die privaten Wallboxen bezahlt. Ich kenne keinen der schon ein BEV oder PHEV als Firmenwagen fährt und die Stromkosten privat tragen muss.
Das ist echt witzig, ich kenne keinen bei dem das so ist. Egal ob Anwaltskanzlei oder Bank.... Wobei ich keinen kenne, der ein reines E-Auto Firmenwagen fährt, alle nur Plug-In.
 
Zuletzt bearbeitet:

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.662
690
MUC
Thema Wasserstoff für den privaten Individual Verkehr: Niemals. Der riesige energetische Aufwand das zu produzieren, der immense Aufwand das zu transportieren, die völlige fehlende Infrastruktur (Tankstellen) mit den entsprechenden Lagerkapazitäten (bei - 255°C und/oder 1000 bar), mal ganz abgesehen von den technischen Voraussetzungen die es dafür im Fahrzeug braucht. Never!

Sag niemals nie!
Der Individualverkehr ist nur eine gewisse Teilmenge des Gesamtverkehrs. Der (große) LKW wird mit Batterie nicht weit kommen und auf einen anderen Energieträger angewiesen sein. Das ist nach aller Voraussicht Wasserstoff. Damit wird es eine Infrastruktur geben (müssen). Diese Infrastruktur wird natürlich allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen. Dass sich Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff betreiben lassen, hat MAN jahrelang in MUC auf dem Vorfeld nachgewiesen. Das größte Problem waren dabei lange die Schläuche zwischen dem Basisfahrzeug und dem Nachläufer.....
Der Artikel ist ein Beispiel von geballter Abneigung gegen H2 mit minimaler Kenntnis des Gesamtsystems. Natürlich macht es kein Sinn, den Wasserstoff als Druckwasserstoff per Tankwagen zu verteilen. Das erinnert an die Zeiten der Dampfloks, als, wenn ich mich richtig erinnere, 15-20% der Transportkapazität der Bahn nur für den eigenen Kraftstofftransport aufzubringen war.
Flüssiger Wasserstoff lässt sich sinnvoll und auch über weite Strecken transportieren. Es ist sehr ähnlich wie das bei LNG bereits Stand der Technik ist.
Bei der Abkühlung zur Verflüssigung ist zwar Energie notwendig, die man aber zu einen erheblichen Teil wieder "zurückbekommt" wenn man flüssigen Wasserstoff verdichtet und dann erst wieder verdampft.
Die Verdichtung von Gas hat im Vergleich dazu einen sehr viel höheren Energieaufwand.
Die Erzeugung von Wasserstoff mittels Elektrolyse ist ein Verfahren unter vielen. Neu ist zum Beispiel dieser Ansatz, der viel besser ist als bekannte Verfahren wie zB Dampfreformierung.
Es gibt Untersuchungen H2 durch einen Prozess wie Biogas zu erzeugen, mittels einer Vergärung die H2 als Endprodukt hat.
Auch die Speicherung in Fahrzeugen macht Fortschritte, Stichwort Kryodruck.
Die Brennstoffzelle ist eine etwas andere Batterie einer extremen Schnellladefähigkeit, der Rest des Antriebsstrangs ist wie bei allen anderen E-Fahrzeugen.
Der momentane Batterie-Hype ist eher der Ausdruck von Hilflosigkeit, weil die seriennahen Schubladen ziemlich leer sind. Ein Grund dafür, dass diese so leer sind, ist der immer noch sehr niedrige Energiepreis.
Die langfristige Festlegung des Land- und Wasserverkehrs auf einen Energieträger ist ein Rennen, das noch einige Zeit dauern wird, bis die Fronten geklärt sind.
Der Luftverkehr wird dabei eine gewisse Sonderrolle spielen, weil er am empfindlichen auf die Energiedichte reagiert. Fliegen mit Wasserstoff wurde schon im Projekt Cryoplane untersucht.

Nachtrag
Falls es zu Problemen mit dem Download Kryodruck kommt wie folgt vorgehen:
Seite von TIB aufrufen, dann Download oben rechts, auf der neuen Seite dann unten nach Hinweis auf Urheberrecht "Jetzt laden"
 
Zuletzt bearbeitet:

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.469
705
STR
Da kann ich nur energisch widersprechen - bei mir (und sicherlich vielen anderen) geht das Konzept voll auf. Ich komme elektrisch von zuhause (PV/Ökostrom) ins Geschöft (Ökostrom) und zurück. Ökostrom. Auf langen Strecken wie zum Bsp. vergangene Woche nach Nürnberg schätze ich den konventionellen Antrieb. Wie von anderen schon angemerkt fällt es mir sehr schwer zu glauben, dass zuhause angefallener Ladestrom nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen sollte. Mein Ladekabel ist um einen geeichten Zähler inkl. geeignetem Gehöuse ergänzt worden. Das sollte das FA/der Arbeitgeber schon akzeptieren.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.353
11.480
FRA/QKL
Das sollte das FA/der Arbeitgeber schon akzeptieren.
Selbstverständlich. Das FA akzeptiert sogar die Anschaffung einer Wallbox für das private Laden als Firmenkosten. Macht nicht jeder AG, aber einige schon. :yes:

Der Spiegel Artikel ist Blödsinn:

Das sei für die Firmen besonders attraktiv, weil die Fahrzeuge, sofern sie eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern gemäß WLTP haben, unter die 0,5-Prozent-Regelung für die Dienstwagenbesteuerung fallen. Damit sind sie schlicht günstiger.
Die Dienstwagenbesteuerung macht für Firmen genau 0,0 Unterschied, völlig egal ob 1% 0,5% oder 0,25%. Das kommt nur dem AN zu gute.

Fahrer von Dienstwagen legen oft lange Strecken zurück, die weit über die rein elektrische Reichweite hinausgehen. Und ist die Batterie erst einmal leer, steigt der Verbrauch - und zwar drastisch.
Auch das ist falsch, viele Dienstwagen sind ein Lohnbestandteil und legen in der Hauptsache täglich den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zurück.

Der Grund für den mangelnden Ladewillen vieler Dienstwagenfahrer: Meist bekommen die Mitarbeiter von Firmen Tankkarten ausgestellt, mit denen der Kraftstoff für sie kostenlos ist. Das Nachladen mit Strom, beispielsweise zu Hause, müssten sie hingegen in vielen Fällen selbst zahlen.
Das ist schlichtweg Unfug. Völlig unabhängig von Tankkarten ist der Kraftstoff für Dienstwagenfahrer sowieso kostenlos, da die Betriebskosten über die Dienstwagenbesteuerung abgegolten sind. Und das gilt selbstverständlich auch für Strom.

Der Autor hat keine Ahnung, aber davon scheinbar sehr viel.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.353
11.480
FRA/QKL
Wenn es ihm vom AG erstattet wird, sonst nicht. Die ich kenne, bekommen eben keine Erstattung.....

Aber sie bekommen Benzin/Diesel gegen Beleg erstattet? Oder nur gegen Tankkarte? :confused:

Grundsätzlich sind mit der 1% Regel laut BFH für den AN alle Kosten abgegolten (also nicht durch den AN zu leisten) welche unmittelbar dem Halten und Betrieb des Fahrzeuges dienen. Zu diesen Kosten zählen alle Versicherungen, Steuern, Reparaturen, Leasing/Darlehen/Anschaffungskosten, Austausch von Verbrauchsgegenständen (z.B. Reifen, Schmiermittel), sowie alle von der Fahrleistung abhängigen Energiekosten. Und zu letzterem zählt neben Benzin/Diesel/Gas seit neuestem nun mal auch Strom.

Einzig muss der AN mit dem AG das Abrechnungsmodell für heimischen Strom klären. In der Praxis hat sich ein separater Verbrauchszähler für Strom als gängig erwiesen und der Verbrauch kann mittels Fotos üblicherweise belegt werden. Dies kann mit den Anzeigen im Fahrzeug zu Kontrollzwecken abgeglichen werden, wobei 10% Ladeverlust (Unterschied zwischen zugeführtem Strom und gespeichertem Strom im Fahrzeug) als akzeptabel gelten.

Die AN die du kennst lassen sich da über den Tisch ziehen, oder haben nicht die Möglichkeit der Individualabrechnung mittels separatem Stromzähler geschaffen.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
430
Die Logik verstehe ich nicht ganz. Die 1% Regel besagt doch nur, was das Finanzamt anerkennt, ohne dass der AN es separat versteuern muss. Das Finanzamt gibt ja aber nicht vor, dass der AG auch tatsächlich all diese Dinge bezahlen muss?

Ich würde aber annehmen, dass die AN, die Strom (oder eine sonstige Komponente) selbst zahlen, diese in Abzug von den zu versteuernden 1% bringen können und damit ihre Steuerlast reduzieren können.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
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Ostsee
Aber sie bekommen Benzin/Diesel gegen Beleg erstattet? Oder nur gegen Tankkarte? :confused:

Grundsätzlich sind mit der 1% Regel laut BFH für den AN alle Kosten abgegolten (also nicht durch den AN zu leisten) welche unmittelbar dem Halten und Betrieb des Fahrzeuges dienen. Zu diesen Kosten zählen alle Versicherungen, Steuern, Reparaturen, Leasing/Darlehen/Anschaffungskosten, Austausch von Verbrauchsgegenständen (z.B. Reifen, Schmiermittel), sowie alle von der Fahrleistung abhängigen Energiekosten. Und zu letzterem zählt neben Benzin/Diesel/Gas seit neuestem nun mal auch Strom.

Einzig muss der AN mit dem AG das Abrechnungsmodell für heimischen Strom klären. In der Praxis hat sich ein separater Verbrauchszähler für Strom als gängig erwiesen und der Verbrauch kann mittels Fotos üblicherweise belegt werden. Dies kann mit den Anzeigen im Fahrzeug zu Kontrollzwecken abgeglichen werden, wobei 10% Ladeverlust (Unterschied zwischen zugeführtem Strom und gespeichertem Strom im Fahrzeug) als akzeptabel gelten.

Die AN die du kennst lassen sich da über den Tisch ziehen, oder haben nicht die Möglichkeit der Individualabrechnung mittels separatem Stromzähler geschaffen.


Zum einen regelt die 1 % Versteuerung nur die Höhe des zu versteuernden Betrages. Der Arbeitgeber ist völlig frei in seiner Entscheidung ob er Strom, Benzin usw. erstattet oder nicht. Dies ist im Arbeitsvertrag frei zu vereinbaren, oder bei größeren Unternehmen mit dem Betriebsrat abgestimmt und in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ich kenne die Lösung mit den Tankkarten, ich kenne aber niemand der einen Firmenwagen in einem größeren Unternehmen fährt und auch den Strom bezahlt bekommt. Das es dies gibt ist unbestritten, das es die Regel ist, bestreite ich aber schon.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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1.103
Aber sie bekommen Benzin/Diesel gegen Beleg erstattet? Oder nur gegen Tankkarte? :confused:

Grundsätzlich sind mit der 1% Regel laut BFH für den AN alle Kosten abgegolten (also nicht durch den AN zu leisten) welche unmittelbar dem Halten und Betrieb des Fahrzeuges dienen. Zu diesen Kosten zählen alle Versicherungen, Steuern, Reparaturen, Leasing/Darlehen/Anschaffungskosten, Austausch von Verbrauchsgegenständen (z.B. Reifen, Schmiermittel), sowie alle von der Fahrleistung abhängigen Energiekosten. Und zu letzterem zählt neben Benzin/Diesel/Gas seit neuestem nun mal auch Strom.

Einzig muss der AN mit dem AG das Abrechnungsmodell für heimischen Strom klären. In der Praxis hat sich ein separater Verbrauchszähler für Strom als gängig erwiesen und der Verbrauch kann mittels Fotos üblicherweise belegt werden. Dies kann mit den Anzeigen im Fahrzeug zu Kontrollzwecken abgeglichen werden, wobei 10% Ladeverlust (Unterschied zwischen zugeführtem Strom und gespeichertem Strom im Fahrzeug) als akzeptabel gelten.

Die AN die du kennst lassen sich da über den Tisch ziehen, oder haben nicht die Möglichkeit der Individualabrechnung mittels separatem Stromzähler geschaffen.

Zudem gibt es wohl die Möglichkeit den Strom pauschaliert zu erstatten:

"Arbeitgeber mit Ladestation

Monatliche Pauschale 20 Euro für E-Fahrzeuge
Monatliche Pauschale 10 Euro für Hybrid-E-Fahrzeuge

Arbeitgeber ohne Ladestation

Monatliche Pauschale 50 Euro für E-Fahrzeuge
Monatliche Pauschale 25 Euro für Hybrid-E-Fahrzeuge

Die Pauschalen sind befristet und gelten innerhalb des festgelegten Zeitraums von 2017 bis 2020.
"


und

"Vom Arbeitnehmer getragene Kosten mindern geldwerten Vorteil

Werden die Kosten für den Ladestrom nicht vom Arbeitgeber erstattet, sondern vom betroffenen Arbeitnehmer selbst getragen, mindern die vorstehenden Beträge den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung beim Arbeitnehmer."
 
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peter42

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Zum einen regelt die 1 % Versteuerung nur die Höhe des zu versteuernden Betrages. Der Arbeitgeber ist völlig frei in seiner Entscheidung ob er Strom, Benzin usw. erstattet oder nicht. Dies ist im Arbeitsvertrag frei zu vereinbaren, oder bei größeren Unternehmen mit dem Betriebsrat abgestimmt und in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ich kenne die Lösung mit den Tankkarten, ich kenne aber niemand der einen Firmenwagen in einem größeren Unternehmen fährt und auch den Strom bezahlt bekommt. Das es dies gibt ist unbestritten, das es die Regel ist, bestreite ich aber schon.

Umgekehrt hatten ich schon Dienstwagenangebote bei denen das Benzin eben nicht bezahlt wurde, YMMV.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Interessante Aspekte hier. Ich kannte es bisher ausschließlich so, dass der AG alle (!) Kosten trägt wenn der AN einen Firmenwagen nach 1% Regel versteuert. Bleiben Kosten beim AN hängen muss die Sinnhaftigkeit des Ganzen auch hinterfragt werden. In vielen Fällen ist ein Dienstwagen Lohnbestandteil, d.h. der AN verzichtet zu Gunsten des Dienstwagen auf einen gewissen Bruttolohn. Addiert man diese Differenz mit den Mehraufwendungen für die 1% Regel beginnt das Rechenexempel ob sich ein Dienstwagen überhaupt noch lohnt. Zumal die 1% Versteuerung nach BLP noch aus einer anderen Zeit stammt. Damals war der Bruttolistenpreis (BLP) quasi der Verkaufspreis für Endkunden, die wenn überhaupt maximal 3% Barzahlerrabatt bekommen haben. Heute hat man die BLP seitens der Hersteller nach oben gejagt um auch jedem Privatkunden seine 10% +/- an Rabatt geben zu können.
 

peter42

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Interessante Aspekte hier. Ich kannte es bisher ausschließlich so, dass der AG alle (!) Kosten trägt wenn der AN einen Firmenwagen nach 1% Regel versteuert. Bleiben Kosten beim AN hängen muss die Sinnhaftigkeit des Ganzen auch hinterfragt werden. In vielen Fällen ist ein Dienstwagen Lohnbestandteil, d.h. der AN verzichtet zu Gunsten des Dienstwagen auf einen gewissen Bruttolohn. Addiert man diese Differenz mit den Mehraufwendungen für die 1% Regel beginnt das Rechenexempel ob sich ein Dienstwagen überhaupt noch lohnt. Zumal die 1% Versteuerung nach BLP noch aus einer anderen Zeit stammt. Damals war der Bruttolistenpreis (BLP) quasi der Verkaufspreis für Endkunden, die wenn überhaupt maximal 3% Barzahlerrabatt bekommen haben. Heute hat man die BLP seitens der Hersteller nach oben gejagt um auch jedem Privatkunden seine 10% +/- an Rabatt geben zu können.

Wie gesagt, gibt da alle möglichen Modelle und sogar Urteile zur steuerlichen Wirkung: https://www.haufe.de/personal/entge...i-anwendung-1-prozent-regelung_78_294532.html
 
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odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
Wow..., ich gehe davon aus du hast dankend abgelehnt.


Kann sich ja ändern. Wir hatten mal so einen schmierigen Investor aus Fernost. Der wollte durchsetzen das Uraubsfahrten nichtmehr mit dem Dienst KFZ (natürlich private Nutzung und sauber versteuert) nichtmehr drin sind. Gut der hatte auch Ideen das Winterreifen nur die Kosten in die Höhe treiben und man auf diese auch verzichten könnte...Wen halt wirklich einen weltfremden Vollidioten hast kommen schon lustige Dinge zusammen. So isses nun auch net.
 

odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
Das habe ich schon verstanden. Mich hätte interessiert welche Branche mit ihren Mitarbeitern so umgeht. Die führen dann vermutlich auch Buch wie oft und lange man während der Arbeitszeit die Toilette aufsucht.


Und am Kaffeeautomaten n Zähler haben ;)

Aber im Ernst. Es gibt wirklich die tollsten Pfennigfuschser. In der Regel sind das DIE Firmen die 15min weise abrechnen und wen du um 7.01Uhr kommst und um 16.59 gehst fehlt dir ne halbe Stunde. Sind DIE Firmen die immer über Fachrkäftemangel reden.