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Wie verhält es sich bei einer Pauschalreise, bei der der Flug mit AB dabei ist?
Wahrscheinlich ist der Anbieter für die Flüge verantwortlich?
Der Sicherungsschein greift ja nur bei Insolvenz des Veranstalters.
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Bei einer gebuchten Pauschalreise, die AB-Flüge beinhalten, ist dass alles sehr einfach und relativ komfortabel für den Kunden geregelt. Finden die Flüge nicht statt, ist der Veranstalter am Zug für Ersatz zu sorgen. Dieser Ersatz darf aber nicht all zu sehr z.B. zeitlich von ursprünglichen Flug abweichen. Kommt die angebotene Alternative für Dich nicht in betracht, kannst Du die Reise kostenfrei stornieren. So der genaue Wortlaut meines Veranstalters aus einer Mail, die ich gestern Abend wegen meiner Reise mit AB-Flügen bekommen habe. Dort beobachtet man das Geschehen sehr genau, handelt sofort und hat wahrscheinlich auch einen wesentlich besseren Draht zu AB, was Info´s betrifft.
Bei einer Pauschalreise ist ja das Schöne, dass nicht Du Kunde/Vertragspartner der Airline bist, sondern der Veranstalter. Da kannst Du Dich also entspannt zurück lehnen und abwarten, vorausgesetzt, Du hängst im Falle eines Falles terminlich nicht zu sehr an die gebuchte Reise. Aber ein finanzieller Verlust des Reisepreises ist dabei ausgeschlossen. Und wenn der Veranstalter nicht groß genug ist und die vielen AB-Stornos nicht verkraftet, bleibt ja immer noch der Sicherungsschein, falls der Veranstalter dabei zu Boden geht.